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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Europäische Zusammenarbeit in der Police Working Group on Terrorism

Angaben zu Gründung, Struktur und Aufgaben der &quot;Police Working Group on Terrorism&quot; (PWGT), Zusammenarbeit mit EUROPOL und anderen Polizeiorganisationen, Datenaustausch zu Extremismus und allgemeiner Kriminalität, Speicherung von der PWGT empfangener Daten durch das Bundeskriminalamt (BKA), Beobachtung von linkem Aktivismus durch die PWGT, Falschmeldungen aus Belgien über Aktivisten eines &quot;No Border Camps&quot; an das BKA, Angaben zum IT-System LISA<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.05.2013

Antwortdauer

23 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1319717. 04. 2013

Europäische Zusammenarbeit in der Police Working Group on Terrorism

der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit über 30 Jahren kooperieren europäische Polizeien in der „Police Working Group on Terrorism“ (PWGT), deren Gründung offensichtlich 1979 erfolgte (Statewatch bulletin, Mai/Juni 1996). Mitglieder sind die EU-Mitgliedstaaten sowie Finnland, Norwegen und die Schweiz. Die Gruppe ist keinem übergeordneten Gremium rechenschaftspflichtig und agiert mithin informell. Als Ziel galt die Zusammenarbeit von „Praktikern“, um die „Anti-Terrorismus“-Strukturen der Mitglieder miteinander zu verzahnen. Die Gruppe hat sich in einem „Memorandum of Understanding“ gemeinsame Prinzipien zur Zusammenarbeit gegeben. Mittlerweile existieren mit der EU-Polizeiagentur EUROPOL, der European Police Chiefs Task Force (EPCTF) und der „Ratsarbeitsgruppe Terrorismus“ weitere ähnliche Strukturen, deren Verantwortlichkeiten immerhin klarer geregelt sind. Dennoch wird die PWGT aufrechterhalten.

Obschon der Name der PWGT einen Fokus auf „Terrorismus“ nahelegt, scheinen deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch Informationen zu „Extremismus“ oder allgemeiner Kriminalität auszutauschen. Neben der quasi geheimdienstlichen Aufklärung gilt die Zusammenarbeit aber auch der Erleichterung von operativen Maßnahmen. Hierfür arbeitet die PWGT mit Verbindungsbeamtinnen und -beamten der Mitgliedstaaten zusammen. Zu den Kooperationspartnern gehört auch EUROPOL. Alle sechs Monate werden Treffen abgehalten, der Vorsitz rotiert. Die Mitglieder sind untereinander über ein abgesichertes Informationssystem vernetzt.

Die Zusammenarbeit in der PWGT ist schwer zu kontrollieren. Durch ihren intergovernmentalen Charakter ist zu vermuten, dass sich einzelne Mitgliedstaaten in bestimmten Belangen besser durchsetzen können, als andere.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Seit wann existiert die PWGT, und aus welchem Anlass wurde sie gegründet?

2

Welche Ziele verfolgt die Gruppe, und wo sind diese festgelegt (bitte hierfür das „Memorandum of Understanding“ als Anlage beifügen)?

Inwiefern haben sich diese Ziele seit der Gründung verändert?

Inwiefern wurden die etwaigen veränderten Ziele auch im „Memorandum of Understanding“ bzw. an anderer Stelle verbindlich festgelegt?

3

Welche Behörden welcher Regierungen sind seit wann (soweit für die Bundesregierung zu rekonstruieren) Mitglieder der PWGT?

Mit welchen Abteilungen welcher Polizeien beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitglieder an der PWGT?

Über welche jeweiligen nationalen Kontaktstellen wird der Austausch von Informationen sowie die weitere Zusammenarbeit organisiert?

4

Inwiefern trifft es zu, dass die PWGT keinem übergeordneten Gremium rechenschaftspflichtig ist und mithin informell agiert?

5

Welche Treffen der PWGT haben seit ihrer Gründung stattgefunden, wer hat diese vorbereitet, und welche Themen sowie Inhalte wurden jeweils behandelt (sofern die Bundesregierung hierzu keine Aufzeichnungen führt, bitte für die letzten zehn Jahre darstellen)?

6

Welche Kosten übernimmt die Bundesregierung in Zusammenhang mit der Arbeit der PWGT (bitte nach wichtigsten Ausgaben darstellen), aus welchem Budget werden diese entnommen, und wie hoch waren diese in den vergangenen zehn Jahren jeweils?

7

Wie werden die Treffen der PWGT vorbereitet und durchgeführt?

Wie und wo wird bestimmt, in welchem Land ein Treffen abgehalten wird?

Wer bereitet die Treffen dann vor?

Auf welche Weise können die Mitglieder die vorgesehene Tagesordnung mitbestimmen?

Inwiefern und auf welchen Wegen wird die Bundesregierung über die Treffen sowie die besprochenen Inhalte und ggf. getroffenen Absprachen informiert?

8

Auf welche Art und Weise und in welchen Fällen arbeitet die PWGT mit der EU-Polizeiagentur EUROPOL zusammen?

9

Auf welche Art und Weise und in welchen Fällen arbeitet die PWGT auch mit dem Club de Bérne, der Counter Terrorism Group (CGT) oder der European Police Chiefs Task Force (EPCTF) zusammen?

10

Inwiefern und seit wann sind die Mitglieder der PWGT über ein eigenes Informationssystem vernetzt?

Wer hat dieses Informationssystem errichtet?

Wer darf darauf zugreifen?

Welche Kosten fielen dafür an, und wie wurden diese getragen?

11

Inwieweit übernahm die PWGT zur Zeit ihrer Gründung Aufgaben, die mittlerweile auch von der EUROPOL, der EPCTF und der „Ratsarbeitsgruppe Terrorismus“ abgedeckt werden?

Welche weiteren Überschneidungen von Zuständigkeiten oder Kompetenzen haben sich aus Sicht der Bundesregierung durch den Umbau der EU-Sicherheitsarchitektur und den Vertrag von Lissabon hinsichtlich der PWGT ergeben?

Welche Gründe hält die Bundesregierung für maßgeblich, trotz zahlreicher weiterer, ähnlicher Strukturen an der PWGT festzuhalten?

Inwieweit hat die Bundesregierung etwaige Bedenken hinsichtlich einer Überschneidung von Zuständigkeiten oder Kompetenzen in der PWGT vorgetragen, und welches Ergebnis kann sie hierzu mitteilen?

12

Inwieweit trifft es zu, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch Informationen zu „Extremismus“ oder allgemeiner Kriminalität austauschen?

Inwieweit hat sich diese Praxis erst im Laufe der Arbeit der PWGT ergeben, und welche weiteren Details kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?

13

Inwieweit trifft es zu, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer operative Maßnahmen insofern in die PWGT einbringen, als dass deren Vorbereitungen, Auswertungen oder Schlussfolgerungen Gegenstand von Beiträgen sind?

14

Inwieweit stützt sich die Arbeit der PWGT auf europäische Netzwerke von Verbindungsbeamtinnen und -beamten?

Mit welchen derartigen Netzwerken oder anderweitig organisierten Verbindungsbeamtinnen und -beamten arbeitet die PWGT in der Regel oder im Einzelfall zusammen?

Worin besteht die Aufgabe der Verbindungsbeamtinnen und -beamten im Falle einer Zusammenarbeit?

15

Inwieweit und in welchen Fällen werden über die PWGT empfangene Informationen vom Bundeskriminalamt (BKA) in eigenen Datenbanken gespeichert?

Welche Informationssysteme kommen hierfür infrage?

Inwiefern sind die Daten dann auch über europäische Fahndungssysteme, darunter das SIS II, abrufbar?

Wer trifft die Entscheidung zur weiteren Speicherung in den eigenen Datenbanken?

Wer trifft die Entscheidung zur Löschung aus den eigenen Datenbanken?

Inwiefern trifft es zu, dass beim BKA geführte Kriminalakten im nachhinein (etwa wegen fehlerhafter Informationen) nicht gesperrt werden können?

16

Wie wird beim BKA oder anderen in der PWGT aktiven deutschen Behörden der Wahrheitsgehalt von über den Kanal der PWGT eingegangenen Informationen überprüft?

17

Inwiefern und in welchen Fällen hat sich die PWGT auch mit dem sogenannten „Euro-Anarchismus“, Tierrechtsgruppen, „No Border-Aktivismus“ oder anderem linken Aktivismus beschäftigt (Bundestagsdrucksache 17/9756)?

18

Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass in der PWGT einzelne Mitgliedstaaten in bestimmten Belangen über mehr Durchsetzungskraft verfügen, als andere?

Wie sieht die Bundesregierung sichergestellt, dass einzelne Mitgliedstaaten die PWGT nicht zur Verfolgung von im eigenen Land missliebigen Gruppen missbrauchen?

19

In welchen Fällen hat das BKA bzw. haben andere Behörden der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren über das Netzwerk bzw. die Kontaktstelle der PWGT mit Belgien nicht nur Informationen zu „Terrorismus“, sondern auch zu „Kriminalität“ oder „Extremismus“ ausgetauscht (sofern hierüber keine Statistiken geführt werden, bitte, soweit bei den zuständigen Stellen erinnerlich, angeben)?

20

Inwieweit trifft es nach Kenntnis des Bundesministeriums des Innern zu, dass – wie den Fragestellern zugetragen wurde – die belgische PWGT-Kontaktstelle im Jahr 2010 falsche Informationen über 380 vermeintliche internationale Aktivistinnen und Aktivisten eines „No Border Camps“ auch an das BKA weitergab, wonach diese angeblich nach einem Angriff auf eine Brüsseler Polizeiwache vorsorglich festgenommen wurden, obwohl Beschädigungen einiger Scheiben an besagter Polizeiwache durch eine Handvoll Demonstrantinnen und Demonstranten erst als Reaktion auf die Massenfestnahmen erfolgten, die 380 Betroffenen mithin mit einem falschen, kriminalisierenden Tatsachenhergang beim BKA gespeichert sind?

Inwiefern trifft es zu, dass die falsche Interpretation der Übermittlung aus Belgien erst durch das BKA erfolgte?

Inwiefern nimmt das Bundesministerium des Innern dies zum Anlass, die besagte Speicherung in ihren eigenen Informationssystemen zu überprüfen?

Inwieweit wird sie das Ergebnis, soweit sich die Annahme der Fragestellerinnen und Fragesteller bestätigt, gegenüber der belgischen Kontaktstelle der PWGT zur Sprache bringen?

21

Welchen Zweck erfüllt das System „LISA“ bzw. „LISA-Ausland“ bei der Abteilung „ST“, und wann wurde es eingerichtet (bitte hierfür die entsprechende Errichtungsanordnung beilegen)?

Inwiefern werden Informationen aus „LISA“ auch über die PWGT verteilt bzw. über die PWGT empfangene Informationen in „LISA“ eingespeist?

Welche Software kommt für „LISA“ zum Einsatz?

Berlin, den 17. April 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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