Überwachung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch den Verfassungsschutz (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/1590)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Kersten Naumann, Cornelia Hirsch, Sevim Dağdelen, Kornelia Möller, Heike Hänsel, Dorothee Menzner, Karin Binder, Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Lothar Bisky, Alexander Ulrich, Jan Korte, Bodo Ramelow, Wolfgang Gehrcke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Abgeordnete des Deutschen Bundestages werden nachrichtendienstlich überwacht.
Zwar erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE. zur Überwachung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch den Verfassungsschutz auf Bundestagsdrucksache 16/1590, Fraktionen des Deutschen Bundestages seien nicht Gegenstand nachrichtendienstlicher Beobachtung. Dies gelte auch für die parlamentarische Tätigkeit der Fraktion DIE LINKE. Den Ausführungen der Bundesregierung ist darüber hinaus zu entnehmen, dass sie durch die Beobachtung von Bundestagsabgeordneten durch den Verfassungsschutz keine Beeinträchtigung der Mandatsausübung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages befürchte.
Dennoch ist bekannt, dass der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE., Oskar Lafontaine, vom saarländischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird. Der Abgeordnete Bodo Ramelow wurde oder wird vom Bundesamt und vom thüringischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Außerdem hatte der Militärische Abschirmdienst eine nachträglich als „irrtümlich“ zustande gekommene Akte über ihn angelegt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat mehreren anderen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. mit Schreiben vom 26. September 2006, die den Fragestellern vorliegen, mitgeteilt, dass Informationen „im Zusammenhang mit Ihrer Zugehörigkeit zu der Fraktion ‚DIE LINKE.‘ im 16. Deutschen Bundestag in einer Sachakte enthalten sind. Diese gehen jedoch nicht über die Angaben zu Ihrer Person im ‚Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages (16. Wahlperiode)‘ hinaus.“ Gegenüber der Abgeordneten des Deutschen Bundestages Cornelia Hirsch hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eingeräumt, dass in einer „Sachakte“ Informationen über ihre Person gespeichert werden, die in diesem Fall über die Angaben im Amtlichen Handbuch hinausgehen (Schreiben des BfV vom 10. Oktober 2006 liegt den Fragestellern vor). Der Abgeordneten Dorothee Menzner teilte das niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz mit Schreiben vom 5. Oktober 2006 mit, ihm seien „Erkenntnisse über extremistische Aktivitäten bekannt“, ohne jedoch nähere Auskunft hierzu zu erteilen.
Drucksache 16/3763 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDies wirft den dringenden Verdacht auf, dass noch weitere Abgeordnete des Deutschen Bundestages oder sogar die komplette Fraktion DIE LINKE. durch den Verfassungsschutz beobachtet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Sachakte über die Fraktion DIE LINKE. angelegt?
Welche Art von Daten beinhaltet die Sachakte über die Fraktion DIE LINKE. beim Bundesamt für Verfassungsschutz?
Enthält die Sachakte Informationen über jedes Mitglied der Fraktion DIE LINKE., und wenn nein, über welche Mitglieder enthält sie Informationen und nach welchen Kriterien wurden die Fraktionsmitglieder ausgewählt?
Enthält die Sachakte Informationen über die Angestellten der Fraktion und die persönlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten, und wenn ja, in welchem Umfang?
Enthält die Sachakte personenbezogene Verweise auf bereits bestehende Akten der Betroffenen beim Bundesamt für Verfassungsschutz, bei Landesämtern oder anderen Nachrichtendiensten?
Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Erstellung der Sachakte nachrichtendienstliche Mittel angewandt, und wenn ja, welche, in welchem Zeitraum und gegen welche Personen bzw. Gremien?
Über wie viele Abgeordnete sind in der Sachakte Informationen enthalten, die über die Angaben im Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages hinausgehen?
a) Um welche Angaben handelt es sich dabei?
b) Um welche Abgeordnete handelt es sich dabei?
Über wie viele Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. hat das Bundesamt für Verfassungsschutz vermeintliche Erkenntnisse „über extremistische Aktivitäten“?
Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz oder ein anderer Nachrichtendienst in der laufenden und in vergangenen Legislaturperioden auch über andere Fraktionen des Deutschen Bundestages Sachakten angelegt?
a) Wenn nein, auf Grund welcher Verdachtsmomente oder konkreter Erkenntnisse wurde eine solche Sachakte ausschließlich über die Fraktion DIE LINKE. angelegt?
b) Wenn ja, beinhalten die Sachakten über diese Fraktionen die gleiche Art von Daten wie die Sachakte über die Fraktion DIE LINKE.?
Glaubt die Bundesregierung ausschließen zu können, dass eine Auswirkung auf die Ausübung des Mandats und damit die Funktionsfähigkeit des Parlaments vorliegt, wenn Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Abgeordneten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fraktionen befürchten müssen, im Rahmen einer „Sachakte“ erfasst zu werden und sich dadurch möglicherweise veranlasst sehen, ein Vermeidungsverhalten zu entwickeln (bitte begründen)?
Berücksichtigen das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie andere Nachrichtendienste die Ausführungen des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes vom 8. Mai 2006 („Parlamentarische Kontrolle der Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz“) auch hinsichtlich der Anlage von Sachakten über Fraktionen des Deutschen Bundestages, und wenn ja, in welchem Umfang?
Beabsichtigt die Bundesregierung, das Bundesamt für Verfassungsschutz anzuweisen, die Sachakte zur Fraktion DIE LINKE. umgehend zu schließen und den Betroffenen die Inhalte mitzuteilen, und wenn nein, warum nicht?