Fluglärmzone um Neuburg-Zell
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Sabine Stüber, Herbert Behrens, Klaus Ernst, Nicole Gohlke, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Kornelia Möller, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Von der Novelle des Fluglärmschutzgesetzes (FlugLSG) im Jahr 2007 gingen unterschiedliche Erwartungen aus. Fluglärmbetroffene hofften, dass mit ihr ein besserer Schutz verbunden sei; einige Flughäfen hofften hingegen, Kosten für Schallschutzmaßnahmen zu sparen. Nach Verabschiedung des untergesetzlichen Regelwerkes wurden und werden nun u. a. Lärmschutzzonen an Flughäfen an die neuen Bestimmungen angepasst. Das Verfahren zur Änderung der Lärmschutzzonen an Flughäfen in Bayern soll durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Ende April 2013 abgeschlossen sein. Dabei wird auch die Lärmschutzzone um den NATO-Flugplatz Zell (Bayern) verändert. Nach Angaben der „Neuburger Rundschau“ vom 9. April 2013 sollen sich dabei Kommunen im Umfeld des Flughafens berechtigte Hoffnung machen können, künftig mehr Spielraum bei der Ausweisung von Industrie-, Gewerbe- und Wohnbaugebieten zu haben. Der Grund dafür sei, dass die Kommunen nun trotz gleichbleibender Lärmbelastung leichter an Ausnahmeregelungen kommen könnten. Zudem fielen nach dem Artikel dort, wo Gebiete aus Lärmschutzzonen herausfallen würden, nicht nur Schranken beim Ausweisen neuer Baugebiete, sondern auch die Bezuschussung von Lärmschutzfenstern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Ist die Änderung von Lärmschutzzonen um Flughäfen eine zwingende Folge der Novelle des Fluglärmschutzgesetzes im Jahr 2007?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass für den NATO-Flugplatz Neuburg-Zell (Bayern) ein Verfahren zur Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs durchgeführt wird?
Wer kann die Änderungen von Lärmschutzzonen beantragen, und ist der Bundesregierung bekannt, wer die Änderung um den Flughafen Neuburg-Zell beantragt hat, und wenn ja, weshalb wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung beantragt?
Warum wird dieses Verfahren zur Änderung der Lärmschutzzonen nach Kenntnis der Bundesregierung vom Bayerischen Wirtschaftsministerium durchgeführt, und nicht vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit?
Wird in Deutschland auch an anderen Militärstandorten eine Änderung bzw. Reduzierung von Lärmschutzzonen geplant?
Wie kann es nach Auffassung der Bundesregierung sein, dass bei derzeit etwa gleicher Flugleistung in Neuburg-Zell die Lärmschutzzonen verringert werden?
Hängt die Änderung der Lärmschutzzonen um Neuburg-Zell nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Wunsch nach Wohnbauausweisung in der boomenden Region 10 zusammen?
Gibt es eine spezifische, wissenschaftlich anerkannte Methode zur Prognose des militärischen Flugbetriebs und seiner Lärmauswirkungen?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Änderungen um Neuburg-Zell berücksichtigt, dass sich durch das Flugverhalten des Eurofighters mit seinem schnellen Aufsteigen der Lärm in den bisher nicht so belasteten Bereichen deutlich erhöht hat?
Wie kann bei tatsächlich gleichbleibendem Fluglärm bei einer Einschränkung der Schutzzonen und einer zusätzlichen Wohnbebauung in diesen Flächen die gesundheitliche Vorsorge, besonders für Kinder, Kranke und Senioren, bei Spitzenwerten gewährleistet werden?