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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Rechtsextreme Betätigung im Strafvollzug (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12979)

Erkenntnisse über ein neues rechtsextremistisches Gefängnisnetzwerk "AD Jail Crew (14er)" in der JVA Hünfeld (Hessen), Verbindungen zur Rockerszene, Straftaten im Umfeld der "AD Jail Crew", angebliches Informationsangebot zum NSU eines in der JVA Hünfeld einsitzenden Rechtsextremisten an den hessischen Verfassungsschutz, Frage zum Funktionieren des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus bei der Behördenkommunikation<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

15.05.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1329723. 04. 2013

Rechtsextreme Betätigung im Strafvollzug (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12979)

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12979 erklärte die Bundesregierung am 2. April 2013 auf die Frage nach möglichen Nachfolge- oder Ersatzstrukturen für die im Jahr 2011 vom Bundesministerium des Innern verbotene Hilfsorganisation für nationale Gefangene und deren Angehörige e. V., die rechtsextremistische Szene sei weiterhin bestrebt, die Betreuung inhaftierter Gesinnungskameraden aufrechtzuerhalten. Doch weiter heißt es: „Die durch das Verbot der HNG entstandene organisatorische Lücke konnte durch andere rechtsextremistische Gefangenenhilfsorganisationen nicht geschlossen werden. Bislang konnte sich noch keine Nachfolge- oder Ersatzorganisation etablieren“. Zu diesem Zeitpunkt war zumindest den hessischen Justizbehörden bereits die Existenz eines neuen Hilfsnetzwerkes rechtsextremer Gefangener bekannt, das ausgehend von hessischen Justizvollzugsanstalten bundesweit agierte. Zumindest ein Teil dieses Netzwerkes agierte unter dem Codenamen „AD Jail Crew (14er)“, wobei „AD“ für „Aryan Defense“ und „14er“ für das insbesondere unter Rechtsextremisten in den USA beliebte Glaubensbekenntnis „14 Words“ zur „weißen Rasse“ steht. Der einschlägig unter anderem wegen Mordes an einem Obdachlosen vorbestrafte und zurzeit in der osthessischen Justizvollzugsanstalt (JVA) Hünfeld inhaftierte Neonazi B. T. warb in der Rockerzeitschrift „Biker News“ vom Oktober 2012 namentlich auf der Seite „Jail Mail für die Jail Crew“, deren Gründungsdatum er mit dem 20. April 2012 – dem Geburtstag Adolf Hitlers – angab. Nach Angaben des hessischen Justizministers Jörg-Uwe Hahn (FDP) vom 9. April 2013 wurden „in den vergangenen Wochen seine Zellen durchsucht und Postsendungen überprüft.“ (www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=34954&key=standard_document_48042089).

Nach Informationen der „FAZ“ hatte ein hoher Beamter des hessischen Justizministeriums bereits Mitte März die Behörden in acht betroffenen Bundesländern über den Verdacht auf ein rechtsextremes Netzwerk informiert und die Lage in der JVA Hünfeld mitgeteilt (www.faz.net/aktuell/politik/inland/rechtsextremismus/rechtsextremes-gefaengnisnetzwerk-als-haette-es-den-nsu-nie-gegeben-12147807.html).

Drucksache 17/13297 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Zu welchem Zeitpunkt, in welcher Form und bei welcher Gelegenheit hat die Bundesregierung Kenntnis über das von der JVA Hünfeld ausgehende rechtsextremistische Gefängnisnetzwerk erlangt?

1

Haben hessische Behörden das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) über die Existenz des rechtsextremistischen Gefängnisnetzwerkes informiert, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

1

Wann wurde die Bundesregierung von hessischen Justizbehörden über die Aufdeckung des rechtsextremistischen Gefängnisnetzwerkes offiziell in Kenntnis gesetzt?

1

Hatte die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12797 schon irgendwelche Kenntnisse über dieses Gefängnisnetzwerk, und wenn ja, warum wurden diese in der Antwort nicht erwähnt?

2

Zu welchem Zeitpunkt und wie hat die Bundesregierung von dem in den „Biker News“ (Heft Oktober 2012) veröffentlichten Aufruf des in der JVA Hünfeld einsitzenden Rechtsextremisten B. T. zur Unterstützung einer „AD Jail Crew (14er)“ erfahren?

2

Gehören die „Biker News“ zu den regelmäßig vom Bundesamt für Verfassungsschutz oder dem Bundeskriminalamt (auch im Hinblick auf die organisierte Kriminalität im Rockermilieu) ausgewerteten Zeitschriften?

2

Haben Bundesbehörden den Aufruf in den „Biker News“ vor Aufdeckung des rechtsextremen Gefängnisnetzwerkes gelesen, und wenn ja, welche Reaktionen erfolgten darauf?

2

Wann und wie hat die Bundesregierung Kenntnis über eine am 17. Januar 2013 an die sächsische Landesregierung gestellte Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE.) über die „AD Jail Crew (14er)“ erlangt?

2

Hat sich das GAR jemals mit dieser Anfrage beschäftigt, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form, und welche Schlussfolgerungen wurden dabei gezogen?

2

Wann und durch wen hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Artikel „Briefe aus dem Knast“ in der Tageszeitung „Neues Deutschland“ vom 18. Februar 2013 bekommen, in dem über den Aufruf des Neonazis B. T. zur Unterstützung der „AD Jail Crew (14er)“ berichtet wurde?

3

Ist die Bundesregierung immer noch der in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 8b auf Bundestagsdrucksache 17/12979 geäußerten Auffassung, die durch das HNG-Verbot (HNG = Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V.) entstandene organisatorische Lücke sei durch keine andere rechtsextremistische Gefangenenhilfsorganisation geschlossen worden, und es habe sich bislang noch keine Nachfolge- oder Ersatzorganisation etabliert?

3

Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung trotz Aufdeckung eines neuen bundesweit aktiven rechtsextremistischen Gefängnisnetzwerkes durch hessische Behörden?

3

Wenn nein, wie lautet die aktuelle Einschätzung der Bundesregierung auf die Frage, ob nach Kenntnis der Bundesregierung Strukturen der verbotenen HNG fortbestehen oder Nachfolge- oder Ersatzorganisationen gebildet wurden?

4

Welche generellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über gemeinsame Gefängnisnetzwerke von Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten und Rockern und Rockerinnen?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die „AD Jail Crew (14er)“ ?

5

Wie viele Gefangene in wie vielen JVAs in welchen Bundesländern waren nach bisherigen Erkenntnissen der Bundesregierung in die „AD Jail Crew (14er)“ eingebunden?

5

Über welche Unterstützungsnetzwerke außerhalb der Gefängnisse verfügte die Jail Crew?

5

Inwieweit gibt es Hinweise, wonach die Jail Crew Bestandteil eines größeren Netzwerkes ist?

5

Inwieweit griff die Jail Crew nach Kenntnis der Bundesregierung auf Strukturen der verbotenen HNG zurück?

5

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung neben dem Artikel in den „Biker News“ noch weitere öffentliche Erklärungen oder Aufrufe der Jail Crew?

5

Welche Maßnahmen wurden von den betroffenen JVAs nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen getroffen, nachdem die Existenz des rechtsextremen Gefangenennetzwerkes bekannt wurde?

Inwiefern hat die Bundesregierung solche Maßnahmen angeregt und Unterstützung dafür angeboten?

5

Inwieweit war die „AD Jail Crew (14er)“ Thema im GAR?

6

Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Aufbau und Tätigkeit der „AD Jail Crew“ Straftaten begangen oder vorbereitet worden?

7

Wie verliefen die Kontakte zwischen dem in der JVA Hünfeld inhaftierten Rechtsextremisten B. T. und den Bundesbehörden, nachdem B. T. im Dezember 2011 gegenüber dem hessischen Verfassungsschutz Informationen zum NSU anbot (www.faz.net vom 13. April 2013 „Als hätte es den NSU nie gegeben“)?

7

Wann, wo und wie oft trafen sich welche Bundesbehörden (BKA, Bundesamt für Verfassungsschutz) mit B. T.?

7

Wurden zwischen B. T. und den Bundesbehörden irgendwelche Vereinbarungen geschlossen, und wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?

7

Für wie glaubwürdig hält die Bundesregierung die Zeugenaussagen von B. T. bezüglich des NSU?

7

Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass B. T. als V-Mann des BKA oder des Bundesamtes für Verfassungsschutz angeworben wurde?

8

Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, das Thema auf den nächsten Zusammenkünften der Justiz- sowie Innenminister anzusprechen?

9

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der möglichen Ungleichzeitigkeit des Kenntnisstandes zwischen dem Land Hessen, dem Land Sachsen und dem Bund hinsichtlich der Arbeit des GAR, das unter anderem mit der Begründung errichtet wurde, für einen reibungslosen und raschen Kommunikationsablauf zwischen den unterschiedlichen Behörden zu sorgen?

Berlin, den 23. April 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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