Einrichtungen des Jugendwohnens – Förderung von Jugendwohnheimen gemäß dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12796)
der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Katrin Kunert, Cornelia Möhring, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit dem Inkrafttreten der §§ 80a und 80b des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) zum 1. April 2012 wurde eine Fördermöglichkeit des Jugendwohnens in Form von Zuschüssen und Darlehen geschaffen. Dieser Fördermöglichkeit sind aber enge Grenzen gesetzt. So ist eine Förderung nur dann möglich, „wenn dies zum Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt und zur Förderung der Berufsausbildung erforderlich ist“. Die Träger oder Dritte müssen sich „in angemessenem Umfang“ an den Kosten beteiligen. Leistungen können erbracht werden für den Aufbau, die Erweiterung, den Umbau und die Ausstattung von Jugendwohnheimen. Ein Informationsblatt der Bundesagentur für Arbeit an die Träger von Jugendwohnheimen stellt auch explizit klar, dass es sich bei den Zuwendungen um „Kann-Leistungen“ handelt, „die nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel bewilligt werden können. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele Anträge auf Förderung wurden seit Inkrafttreten der Neuregelung insgesamt gestellt, und wie viele wurden davon bewilligt und abgelehnt bzw. befinden sich noch im Prüfverfahren (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Einrichtungen des Jugendwohnens haben eine Förderung auf Grundlage der §§ 80a und 80b SGB III seit Inkrafttreten erhalten (bitte die Einrichtungen benennen und nach Bundesländern sowie nach Förderungsart Zuschuss oder Darlehen aufschlüsseln)?
Wie viele Plätze wurden in diesen Einrichtungen modernisiert bzw. saniert (bitte die Einrichtungen benennen und nach Bundesländern aufschlüsseln sowie aufschlüsseln, ob die Förderung als Zuschuss oder Darlehen erbracht wurde)?
Wie viele Plätze wurden in diesen Einrichtungen durch Neubauten oder Erweiterungen neu geschaffen (bitte die Einrichtungen benennen und nach Bundesländern aufschlüsseln sowie aufschlüsseln, ob die Förderung als Zuschuss oder Darlehen erbracht wurde)?
Sind durch die Förderung bislang neue Einrichtungen entstanden, und wenn ja, wie viele Plätze wurden damit neu geschaffen (bitte die Einrichtungen benennen und nach Bundesländern aufschlüsseln sowie aufschlüsseln, ob die Förderung als Zuschuss oder Darlehen erbracht wurde)?
Wie viele Einrichtungen haben einen entsprechenden Antrag auf Förderung gestellt, deren Antrag nicht bewilligt wurde (bitte die Einrichtungen benennen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Aus welchen Gründen wurden die Anträge abgelehnt (bitte die Einrichtungen benennen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist bei den bewilligten Anträgen die durchschnittliche Förderungshöhe pro Platz, und wie ist das Verhältnis der Förderung zu den Gesamtkosten pro Platz (bitte nach Förderungsart Zuschuss oder Darlehen aufschlüsseln)?
Wie hoch fiel bei den bewilligten Anträgen die Förderung nach § 80a SGB III aus, und wie hoch war sie anteilig an den Gesamtkosten (bitte die Einrichtungen benennen und nach Bundesländern sowie nach Förderungsart Zuschuss oder Darlehen aufschlüsseln)?
In welcher Höhe insgesamt stehen Finanzmittel von 2012 bis 2015 zur Förderung von Jugendwohnheimen bereit (bitte nach Förderungsart Zuschuss oder Darlehen aufschlüsseln)?
Handelte es sich bei den bereitgestellten Finanzmitteln um Mittel des Bundes oder der Beitragszahler/-innen und wenn beide, in welchem Anteil?
Konnten die 2012 bereitgestellten Fördermittel komplett bewilligt bzw. abgerufen werden und wenn nein, warum nicht?
Wie viele der für 2013 bereitgestellten Fördermittel wurden bislang bewilligt?
Wie viele Plätze werden nach Ansicht der Bundesregierung durch die Neuregelung bis einschließlich 2015 insgesamt saniert/modernisiert bzw. neu geschaffen (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Hält die Bundesregierung die maximale Förderungsquote in Höhe von 35 Prozent bzw. 40 Prozent in besonderen Fällen und maximalen Gesamtkosten von 25 000 Euro pro Platz für angemessen, um die vielerorts bestehenden Kapazitätsdefizite durch Neu- und Erweiterungsbauten abzumildern?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Einrichtungen des Jugendwohnens ein Bedarf an Förderung haben, aber nicht in der Lage sind, die Eigenbeteiligungsquote (inklusive Drittmittel) in Höhe von 65 Prozent aufzubringen, und wenn ja, wie viele?
Sind der Bundesregierung Probleme bei der Umsetzung der Förderungsmöglichkeiten bekannt, und wenn ja, welche?
Ist eine Evaluierung über die Umsetzung der Neuregelung geplant, und wenn nein, warum nicht?