Kenntnisstand der Bundesregierung zu Grenzzwischenfällen im Syrien-Konflikt
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit Ende Januar 2013 sind Bundeswehrsoldaten und Patriot- Luftabwehrsysteme in der Türkei stationiert. Der Bundestag stimmte diesem mandatspflichtigen bewaffneten Einsatz der Bundeswehr am 14. Dezember 2012 zu. Als „völkerrechtliche Grundlagen“ für den Einsatz werden im entsprechenden Antrag der Bundesregierung die auf Antrag der Türkei am 26. Juni und 3. Oktober 2012 durchgeführten Konsultationen nach Artikel 4 des Nordatlantikvertrages genannt, nach denen der Nordatlantikrat „angesichts einer dargelegten Bedrohung der Unversehrtheit des türkischen Staatsgebiets und der eigenen Sicherheit“ (Bundestagsdrucksache 17/11783) beschlossen habe, die Fähigkeiten im Bereich der integrierten Luftverteidigung der NATO zu verstärken.
Unmittelbarer Anlass für die Konsultationen vom 26. Juni 2012 war der Abschuss eines unbewaffneten türkischen Kampfflugzeugs vom Typ Phantom F4 angeblich über internationalen Gewässern. Die NATO verurteilte diesen Abschuss als „inakzeptabel“, er sei „ein weiteres Beispiel für die Missachtung der internationalen Normen, des Friedens, der Sicherheit und des Menschenlebens durch das syrische Regime“ (DPA – Meldung vom 26. Juni 2012). NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen kündigte an, die NATO werde „die Entwicklung genau und mit großer Sorge“ beobachten, während der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan Syrien drohte, bei weiteren Zwischenfällen mit Gewalt zurückzuschlagen (DPA- Meldung vom 26. Juni 2012). Auch der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, bezeichnete den Abschuss als „in keiner Weise akzeptabel“, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch widersprüchliche Angaben darüber kursierten, in welcher Höhe und ob das Flugzeug in syrischem Luftraum oder über internationalen Gewässern getroffen wurde. Zugleich mahnte er an, der Zwischenfall müsse „vollständig und dringend“ untersucht werden. Im November 2012 räumte die Bundesregierung auf eine Mündliche Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen jedoch ein, dass ihr „keine eigenen Erkenntnisse über den genauen Verlauf des Abschusses“ vorlägen, ein offizieller türkischer Untersuchungsbericht bisher nicht veröffentlicht worden sei, laut türkischen Pressemitteilungen ein interner Untersuchungsbericht der türkischen Streitkräfte von Mitte September 2012 jedoch bestätigt habe, „dass das unbewaffnete Aufklärungsflugzeug im internationalen Luftraum durch eine Luftabwehrrakete abgeschossen worden sei“ (Plenarprotokoll 17/203). Im Januar 2013 hingegen veröffentlichte die regierungsnahe Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) einen Text, nach dem der „türkische Jet in syrischem Luftraum abgeschossen“ wurde, als „türkische Flugzeuge die syrische Luftabwehr ,testeten‘“ und dass die „die Türkei schon bald einräumen [musste], dass ihre jeweilige Darstellung unrichtig war“ (SWP-Aktuell 1/2013).
Die NATO-Konsultationen am 3. Oktober 2012 erfolgten unmittelbar nach Granateinschlägen in der Türkei, bei denen nach Presseberichten fünf Menschen getötet wurden. Auch diese verurteilte der Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle umgehend als „erneute Verletzung der territorialen Integrität der Türkei aus Syrien“ und forderte „die syrische Regierung auf, sich für diese Gewalt zu entschuldigen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und die Familien der Opfer zu entschädigen“ (Außenminister Dr. Guido Westerwelle zu dem Granateneinschlag in der Türkei aus Syrien, Pressemitteilung vom 3. Oktober 2012), obwohl kurz darauf der Kommandant der US-Streitkräfte für Europa einräumte, dass der Ursprung des Granatbeschusses ungeklärt sei (US State Department: Press Briefing vom 31. Oktober 2012). Auf die Frage, wie die Bundesregierung ihre schnelle und einseitige Verurteilung der syrischen Regierung vor diesem Hintergrund beurteilt, antwortete sie ausweichend damit, dass auch „der Generalsekretär der Vereinten Nationen, VN, der NATO-Rat und der EU-Außenrat den Beschuss vom 3. Oktober 2012 scharf verurteilt“ hätten (Plenarprotokoll 17/203). Am 18. Januar 2013 meldete die österreichische Zeitschrift „Der Soldat“: „Jene Werfergranate aus Syrien, die fünf Türken tötete, stammt eindeutig aus NATO-Beständen“.
Bereits anlässlich des bis heute nicht aufgeklärten Massakers von Hula/El-Houleh am 25./26. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10333) und erneut in Folge des vermeintlichen Raketenbeschusses von Zielen auf libanesischem Territorium durch die syrische Luftwaffe Mitte März 2013 (Außenminister Dr. Guido Westerwelle zu Angriffen der syrischen Luftwaffe auf libanesischem Territorium, Pressemitteilung vom 19. März 2013) hat sich die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller auf unsicherer Faktenlage vorschnell zu einseitigen Schuldzuweisungen hinreißen lassen und gefährdet damit ihre Glaubwürdigkeit in gewichtigen Fragen der internationalen Politik, nicht zuletzt in der Frage, was auch völkerrechtlich als Angriffs- und Verteidigungshandlung zu werten ist.
Verschärft wird dieser Umstand dadurch, dass in keinem einzigen Fall eine vergleichbare Verurteilung von Verletzungen der Souveränität und der territorialen Integrität Syriens durch Beschuss aus Israel und der Türkei sowie Waffenlieferungen und sonstige Unterstützung der Aufständischen aus dem Ausland durch die Bundesregierung erfolgte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Informationen über Waffenlieferungen und andere Formen der Unterstützung der Aufständischen über die Türkei und durch türkische Behörden?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um diesen Hinweisen nachzugehen, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen der türkischen Regierung, um die Unterstützung des bewaffneten Aufstandes von türkischem Territorium aus zu unterbinden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung insbesondere über den vermeintlichen Transfer hunderter Kämpfer und mehrerer Panzer aus türkischem Territorium im Umfeld der türkischen Stadt Ceylanpınar in die von Kurden kontrollierten Gebiete um Ras al-Ain zwischen November 2012 und Februar 2013, die in heftige Gefechte mündeten („Neue Kämpfe in syrischer Grenzstadt zur Türkei, NZZ vom 19. Januar 2013 sowie „Kurd-jihadist clashes intensify near Turkey“, Hurriyet Daily News vom 19. Januar 2013) sowie über die Gründe dafür, dass in Ceylanpınar in diesem Zeitraum über mehrere Wochen die Schulen geschlossen blieben?
Hat die Bundesregierung auf internationaler Ebene eine unabhängige Untersuchung des Vordringens bewaffneter Kämpfer und Panzer von der Türkei nach Syrien angeregt und hierbei Unterstützung angeboten, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die ihr bekannte Unterstützung des bewaffneten Aufstandes durch türkische Behörden und von türkischem Territorium aus völkerrechtlich, und ist die Türkei nach ihrer Auffassung völkerrechtlich verpflichtet, den Zustrom von Waffen und Kämpfern aus der Türkei nach Syrien zu unterbinden?
Zu welchen Gelegenheiten wurde die türkische Regierung von der Bundesregierung dazu aufgefordert, den Zustrom von Waffen und Kämpfern von türkischem Territorium aus nach Syrien zu unterbinden?
Bewertet die Bundesregierung das Eindringen türkischer Militärflugzeuge in den syrischen Luftraum, das am 22. Juni 2012 von der türkischen Regierung eingeräumt wurde, als Verletzung der syrischen Souveränität und territorialen Integrität, und wenn nein, warum nicht?
Welche Informationen über diesen Zwischenfall lagen der Bundesregierung zum Zeitpunkt ihrer ersten Stellungnahmen zu diesem vor?
Welche Informationen (Anzahl, Kurs, Geschwindigkeit, Flughöhe, Abschussort der türkischen Militärflugzeuge) liegen der Bundesregierung heute über den Zwischenfall vor, und zu welchem Zeitpunkt hat sie gegenüber der türkischen Regierung oder der NATO eine Untersuchung des Vorfalls und die Veröffentlichung entsprechender Erkenntnisse eingefordert, und wenn nicht, warum nicht?
Hat die Bundesregierung auf internationaler Ebene eine unabhängige Untersuchung des Vorfalls angeregt und hierbei Unterstützung angeboten, und wenn nein, warum nicht?
Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage erfolgte die Bewertung der Bundesregierung, wonach „ein Abschuss ohne vorherige Warnung auf ein unbewaffnetes Aufklärungsflugzeug … als unverhältnismäßiger Akt zu werten ist“ (Plenarprotokoll 17/203)?
Wann und in welchem Umfang hat nach Informationen der Bundesregierung ein Beschuss türkischen Territoriums durch Granaten von Syrien aus stattgefunden, welche Informationen liegen der Bundesregierung hierzu vor, und in welchen Fällen hat sie zu welchem Zeitpunkt hierzu Stellung genommen?
In welchen dieser Fälle hat die Bundesregierung hierzu eine unabhängige Untersuchung angeregt und hierbei Unterstützung angeboten?
In welchem dieser Fälle sieht die Bundesregierung den Ursprung dieser Geschosse – sowohl geographisch, als auch was die Zuordnung des die Granaten abfeuernden Personals zur syrischen Armee, zur Freien Syrischen Armee oder Akteuren aus Drittstaaten angeht – als zweifelsfrei geklärt an?
Teilt die Bundesregierung die u. a. in der Debatte um das NATINADS-Mandat geäußerte Auffassung, wonach die Lage innerhalb Syriens unübersichtlich sei, es dort Provokateure geben könne und es „in erster Linie nicht die Anhänger von Assad [sind], die einen Nutzen davon hätten, die NATO in einen Konflikt hineinzuziehen“ (Plenarprotokoll 17/213)?
Welche Informationen (eingesetzte Waffen, Auswahl der Ziele, Zahl der Opfer, Einsatzregeln für den Fall syrischer Gegenwehr) liegen der Bundesregierung über den Beschuss von Zielen in Syrien durch die türkische Armee am 3. Oktober 2012 vor?
Bewertet die Bundesregierung diese Angriffe als Verletzung der syrischen Souveränität und territorialen Integrität und unverhältnismäßigen Akt, und hat sie dies gegenüber der Türkei und ihren NATO-Partnern zum Ausdruck gebracht, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung eine unabhängige Untersuchung des türkischen Beschusses und insbesondere darüber angeregt, ob dieser ausschließlich den Ursprung des vorangegangenen Granatbeschusses betroffen hat, und hat sie hierbei Unterstützung angeboten?
Wie schätzt die Bundesregierung das Eskalationspotential dieses türkischen Angriffs auf syrisches Territorium ein, und wie bewertet sie die Reaktion der syrischen Regierung?
Bewertet die Bundesregierung die von der Türkei erzwungene Landung und Durchsuchung eines syrisches Passagierflugzeugs am 10. Oktober 2012 als völkerrechtlich legitim und verhältnismäßigen Akt, und wie bewertet sie ihn vor dem Hintergrund, dass auch hier die türkische Regierung später einräumte, dass deren ursprüngliche Darstellung des Zwischenfalls unzutreffend war (SWP-Aktuell 1/2013)?
Welche Informationen (eingesetzte Waffen, Auswahl der Ziele, Zahl der Opfer, Einsatzregeln für den Fall syrischer Gegenwehr) liegen der Bundesregierung über den Beschuss von Zielen nahe der syrisch-libanesischen Grenze durch die israelische Armee Ende Januar 2013 vor?
Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung, diese Angriffe als Verletzung der syrischen Souveränität und territorialen Integrität und unverhältnismäßigen Akt zu werten, und hat sie dies gegenüber Israel und ihren NATO-Partnern zum Ausdruck gebracht, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung eine unabhängige Untersuchung des israelischen Beschusses angeregt und hierbei Unterstützung angeboten?
Wie schätzt die Bundesregierung das Eskalationspotenzial dieses israelischen Angriffs ein, und welche Auffassung vertritt die Bundesregierung bezüglich der Reaktion der syrischen Regierung hinsichtlich auch eigener Schlussfolgerungen und Konsequenzen?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Transfer von Waffen und Kämpfern über libanesisches Territorium nach Syrien vor, hat sie hierüber eine unabhängige Untersuchung angeregt und hierfür Unterstützung signalisiert?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Transfer von Waffen und Kämpfern über jordanisches Territorium nach Syrien vor, hat sie hierüber eine unabhängige Untersuchung angeregt und hierfür Unterstützung signalisiert?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Transfer von Waffen und Kämpfern über irakisches Territorium nach Syrien vor, hat sie hierüber eine unabhängige Untersuchung angeregt und hierfür Unterstützung signalisiert?
Welche völkerrechtlichen Verpflichtungen sieht die Bundesregierung hinsichtlich des möglichen Transfers von Waffen und Kämpfern für die Aufständischen in Syrien durch die Nachbarländer, und wann wurden die irakische, libanesische und jordanische Regierung jeweils aufgefordert, diesen Transit zu unterbinden (bitte auflisten)?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über Waffenlieferungen und finanzielle Unterstützung der Aufständischen in Syrien durch ihre NATO-Partner und andere Staaten, die gemeinsam mit der Bundesregierung zur Gruppe der so genannten Freunde Syriens zählen?
Hat die Bundesregierung zu diesen Finanz- und Rüstungstransfers eine unabhängige Untersuchung angeregt und hierfür Unterstützung signalisiert?
Bewertet die Bundesregierung die Unterstützung der bewaffneten Aufständischen in Syrien mit Geld und Waffen durch ihre Partnerstaaten als Verletzung der syrischen Souveränität und territorialen Integrität, und zu welchen Gelegenheiten hat sie dies ihren Partnern gegenüber zum Ausdruck gebracht (bitte mit Begründung)?
Bewertet die Bundesregierung die Lieferung von „nichtletalem militärischem Gerät“ durch ihre EU-Partnerstaaten zur Unterstützung der bewaffneten Aufständischen in Syrien als Verletzung der syrischen Souveränität und territorialen Integrität, und wie begründet sie ihre Zustimmung zum Beschluss 2013/109/GASP des Rates, der dies ermöglichen sollte?
Wie beurteilt die Bundesregierung zusammenfassend die Reaktionen der syrischen und der türkischen Regierung auf bisherige Grenzzwischenfälle?
Beurteilt die Bundesregierung die Angaben der türkischen Regierung über solche Zwischenfälle grundsätzlich als glaubwürdiger, als diejenigen der syrischen Regierung, und auf welcher Grundlage beruht diese Einschätzung?
Hat die syrische Regierung nach Auffassung der Bundesregierung ihre Souveränitätsrechte verwirkt, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage erfolgt diese Einschätzung, und welche Konsequenzen hat sie u. a. für die Frage von Waffenlieferungen und bewaffneten Angriffen auf syrisches Territorium sowie weitere Staaten, für die Syrien als Präzedenzfall gelten könnte?