BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Strafbefreiende Selbstanzeige nach der Selbstanzeige einer Person des öffentlichen Lebens

Erneute öffentliche Diskussion nach Eingeständnis der Steuerhinterziehung durch Ulrich Hoeneß: rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Wirkungen und Effektivität der strafbefreienden Selbstanzeige, vergleichbare Regelungen in anderen Rechtsbereichen, Berichtspflichten und Evaluierung, Korrekturmöglichkeiten bei nicht vorsätzlichen Falschangaben, Behördenaktivitäten, Aufbau einer Bundesfinanzpolizei, Zahl der Selbstanzeigen, Strafverfahren und verurteilten Personen, zusätzliche Steueraufkommen, Verhältnis der Bundesregierung zu Ulrich Hoeneß<br /> (insgesamt 46 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

24.06.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1341108. 05. 2013

Strafbefreiende Selbstanzeige nach der Selbstanzeige einer Person des öffentlichen Lebens

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Dr. Axel Troost, Ralph Lenkert, Michael Schlecht, Sabine Stüber, Johanna Voß und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung (AO) steht Steuerpflichtigen ein Instrument zur Verfügung, trotz strafbewährter Handlung der Steuerhinterziehung straffrei auszugehen. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung wurde die strafbefreiende Selbstanzeige an die Rechtsansicht des Bundesgerichtshofs angepasst. Demnach kann eine Selbstanzeige nur dann strafbefreiend sein, wenn der Steuerpflichtige bezogen auf die jeweilige Steuerart vollständig für Aufklärung sorgt. Die aktuelle Situation, in der eine Person des öffentlichen Interesses, Ulrich Hoeneß, Präsident des FC Bayern München, Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang eingeräumt hat, hat dazu geführt, dass eine öffentliche Diskussion um das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige wieder aufgeflammt ist. Hierbei wird unterschiedlich bewertet, inwieweit dieses Instrument zweckmäßig ist. Überdies stellt sich die Frage, inwieweit leichtfertige oder fahrlässige Falschangaben in Steuererklärungen auch durch andere verfahrenstechnische Instrumente berichtigt werden können. Nicht zuletzt durch den Fall Ulrich Hoeneß ist auch die Frage aufgekommen, inwieweit das gescheiterte Schweizer Steuerabkommen derartige Fälle abdecken sollte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen46

1

Welche gesetzgeberischen und untergesetzlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode unternommen, um die Bekämpfung von Steuerhinterziehung voranzutreiben (bitte mit Darstellung der Maßnahmen)?

2

Welche Effektivität misst die Bundesregierung dem Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige bei, um Steuerhinterziehung aufzudecken (bitte mit Begründung)?

3

Welche Effektivität misst die Bundesregierung dem Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige bei, um die Anreize zur Steuerhinterziehung zu senken (bitte mit Begründung)?

4

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass durch die Möglichkeit der Strafbefreiung nach § 371 AO bzw. des Absehens von der Strafverfolgung nach § 398a AO die strafrechtliche Abschreckungswirkung bei Steuerhinterziehung gering ausfällt (bitte mit Begründung)?

5

Welche Entscheidungen oberster Gerichte die strafbefreiende Selbstanzeige betreffend hat die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode zur Kenntnis genommen (bitte mit Darstellung der Entscheidungen)?

6

In welchen anderen Rechtsgebieten gibt es mit der strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 AO vergleichbare Instrumente, die mittels Selbstanzeige der Täterin oder dem Täter ermöglichen, einen Rechtsanspruch auf Straffreiheit zu erlangen (bitte mit Darstellung)?

7

In welchen anderen Rechtsgebieten gibt es mit § 398a AO vergleichbare Regelungen, die es einer Täterin oder einem Täter ermöglichen, einen Rechtsanspruch auf Absehen von der Strafverfolgung zu erlangen (bitte mit Darstellung)?

8

Welche wesentlichen Änderungen hat das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige im Zeitablauf erfahren (bitte mit Darstellung der Änderungen)?

9

Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang an Fällen von verkürzten Steuern eine Abschaffung des Instruments der strafbefreienden Selbstanzeige zur Nichtaufdeckung von Steuerhinterziehung führt (bitte mit Darstellung der Erkenntnisse)?

10

Sieht die Bundesregierung aufgrund der aktuellen Rechtsprechung oberster Gerichte oder infolge der aktuellen politischen Diskussion die Notwendigkeit, das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige zu adjustieren oder ganz abzuschaffen (bitte mit Begründung)?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirkung der Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige infolge des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (bitte mit Begründung)?

12

Welche Berichtspflichten und Berichtsabsprachen bestehen zwischen Bund und Ländern über die Meldung von relevanten statistischen Daten bezüglich Ausmaß, Wirkung und Inanspruchnahme der strafbefreienden Selbstanzeige (bitte mit Darstellung)?

13

Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass für eine Evaluierung des Instruments der strafbefreienden Selbstanzeige die geltenden Berichtspflichten und Berichtsabsprachen zwischen Bund und Ländern nicht ausreichen (bitte mit Begründung)?

14

Welche Abstufungen der Schwere der Steuerhinterziehung sieht das Strafrecht und welche das Steuerrecht vor, und wie wird diesbezüglich die Anwendung der strafbefreienden Selbstanzeige differenziert (bitte mit Darstellung der Abstufungen und Begründung)?

15

Hält die Bundesregierung das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige für zwingend erforderlich, um Steuerpflichtigen eine Korrekturmöglichkeit in Fällen von nicht vorsätzlichen Falschangaben bezüglich der Erklärung steuerrelevanter Sachverhalte zu ermöglichen (bitte mit Begründung)?

16

Welche sonstigen Berichtigungsmöglichkeiten existieren im Steuerrecht, um nicht vorsätzlich begangene Falschangaben bezüglich der Erklärung steuerrelevanter Sachverhalte zu korrigieren (bitte mit Darstellung)?

17

Welche sonstigen Berichtigungsmöglichkeiten könnten im Steuerrecht aufgenommen werden, um nicht vorsätzlich begangene Falschangaben bezüglich der Erklärung steuerrelevanter Sachverhalte zu korrigieren (bitte mit Darstellung und Begründung)?

18

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die Überprüfung, ob eine Steuerpflichtige oder ein Steuerpflichtiger für eine Steuerart im Rahmen der Selbstanzeige für alle Veranlagungsjahre wirklich sämtliche Falschangaben korrigiert hat, in der Praxis sowohl für den Rechtsbeistand der oder des Steuerpflichtigen als auch für die Steuerstrafbehörden nur sehr schwer zu vollziehen ist (bitte mit Begründung)?

19

Welche Rechtsnatur besitzt der Geldbetrag nach § 398a AO in Bezug auf die Charakterisierung als Steuer, Gebühr, Abgabe, Strafe, steuerliche Nebenleistung, Bußgeld oder anderes (bitte mit Begründung)?

20

Wie wird das Aufkommen aus dem Geldbetrag nach § 398a AO im Bundeshaushalt erfasst, und wie wird dieser zwischen Bund, Länder und Kommunen verteilt?

21

Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass die Aussage „Wurden mehr als 50 000 Euro Steuern hinterzogen, tritt Straffreiheit nur ein, wenn neben der Steuernachzahlung samt Zinsen eine Zusatzleistung von 5 Prozent geleistet wird“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/ 04/2013-04-23-kampf-gegen-steuerhinterziehung.html vom 23. April 2013) nicht korrekt ist, da nach § 371 Absatz 2 Nummer 3 AO i. V. m. § 398a AO lediglich von der Strafverfolgung abgesehen wird (bitte mit Begründung)?

22

Befürwortet die Bundesregierung eine Modifikation der strafbefreienden Selbstanzeige, wonach das Instrument nur noch bei leichter und nicht bei schwerer Steuerhinterziehung zur Anwendung kommen kann (bitte mit Begründung)?

23

Sieht die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken gegen die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO bzw. das Absehen von der Strafverfolgung nach § 398a AO, da hierdurch trotz Begehung einer Straftat keine Strafsanktion erfolgt (bitte mit Begründung)?

24

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Akzeptanz des Instruments der strafbefreienden Selbstanzeige in der Öffentlichkeit (bitte mit Begründung)?

25

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass es zur Erlangung der Straffreiheit durch Selbstanzeige bzw. des Absehens von Strafverfolgung gemäß § 398a AO mit Bezug auf eine Steuerart keiner vollumfänglichen Offenbarung aller unverjährten Steuerstraftaten bedarf, sofern letztere auch andere Steuerarten betreffen und eine vollumfängliche Offenbarung nur bei der einen Steuerart erfolgt (bitte mit Begründung)?

26

In welcher Weise wirken nachgeordnete Behörden des Bundesministeriums der Finanzen aktiv an der Bekämpfung von Steuerhinterziehung mit, und inwieweit kooperieren diese Behörden mit den Ländern (bitte mit Begründung und differenziert nach Behörden und Steuerarten)?

27

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass der Aufbau einer Zentralstelle im Sinne einer Bundesfinanzpolizei als oberste Bundesbehörde, die Effektivität der Bekämpfung von Steuerhinterziehung erhöhen würde (bitte mit Begründung)?

28

Welche rechtlichen Einwände oder Bedenken bzw. föderalen oder verfassungsrechtlichen Schranken existieren, die dem Aufbau einer Bundesfinanzpolizei als oberste Behörde entgegenstehen (bitte mit Begründung)?

29

Welche Gespräche bezüglich des Aufbaus einer Bundesfinanzpolizei hat die Bundesregierung mit Vertreterinnen bzw. Vertretern der Bundesländer geführt (bitte mit Darstellung der Ergebnisse)?

30

Welche Befugnisse soll nach den Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen Steffen Kampeter ein „FBI gegen internationale Steuerhinterziehung“ besitzen (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 5. April 2013, bitte mit Begründung)?

31

Wie viele Personen wurden wegen Steuerdelikten bzw. Betrugsdelikten zu Freiheitsstrafen nach allgemeinem Strafrecht basierend auf der Strafverfolgungsstatistik in den Jahren 2004 bis 2012 verurteilt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent zu allen Verurteilten, differenziert nach Steuer- und Betrugsdelikt sowie Bundesland)?

32

Wie viele Personen wurden wegen Steuerdelikten bzw. Betrugsdelikten zu Geldstrafen nach allgemeinem Strafrecht basierend auf der Strafverfolgungsstatistik in den Jahren 2004 bis 2012 verurteilt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent zu allen Verurteilten, differenziert nach Steuer- und Betrugsdelikt sowie Bundesland)?

33

In wie vielen Fällen wurden Verfahren, die Steuerdelikte betrafen, sanktionslos, gegen Geldauflage oder gegen sonstige Auflagen basierend auf der Staatsanwaltsstatistik in den Jahren 2004 bis 2012 eingestellt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent zum Anteil an allen Beschuldigten, differenziert nach Art der Straftaten und Bundesland)?

34

Wie viele Strafverfahren wurden von den Finanzbehörden bzw. von Staatsanwaltschaften und Gerichten in den Jahren 2004 bis 2012 basierend auf der Steuerstrafsachenstatistik abgeschlossen, und wie lange dauerten die Verfahren im Durchschnitt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent zu allen abgeschlossenen Verfahren differenziert nach Bundesländern)?

35

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der abgegebenen Selbstanzeigen in den Jahren 2004 bis 2012 (bitte mit Begründung hinsichtlich fehlender Kenntnisse und differenziert nach Jahren und Bundesländern)?

36

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das zusätzliche Steueraufkommen aus angezeigten oder aufgedeckten Steuerstrafdelikten in den Jahren 2004 bis 2012 (bitte differenziert nach Steuerdelikt, Jahren, Bundesland, Steuerart, Nebenleistung bzw. Zinsen)?

37

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das zusätzliche Steueraufkommen aus erstatteten Selbstanzeigen in den Jahren 2004 bis 2012 (bitte differenziert nach Jahren, Steuerart und Bundesland)?

38

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das zusätzliche Steueraufkommen aus der Zahlung des Geldbetrages nach § 398a AO seit Bestehen dieser Regelung (bitte differenziert nach Jahren und Bundesland)?

39

Welche Gründe haben die Bundeskanzlerin veranlasst, über ihren Regierungssprecher mitzuteilen, dass sie von Ulrich Hoeneß enttäuscht sei (vgl. WELT Online, 22. April 2013)?

40

Welche offiziellen Kontakte hatte die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode zu Ulrich Hoeneß (bitte mit Darstellung der jeweiligen Kontakte differenziert nach Datum)?

41

Bestehen derzeit laufende Projekte bzw. Vertragsbeziehungen zwischen Ulrich Hoeneß und der Bundesregierung, und wenn ja, welche?

42

Hatte die Bundesregierung Kenntnis von der Selbstanzeige von Ulrich Hoeneß durch Informationen aus den Bundesländern, und falls ja, seit wann?

43

Sieht die Bundesregierung die Äußerung von Ulrich Hoeneß bezüglich des vergeblichen Wartens auf den Abschluss des Schweizer Steuerabkommens als Hinweis, dass gerade Personen des öffentlichen Lebens, die durch das Schweizer Steuerabkommen zugesicherte Anonymität nutzen wollten (bitte mit Begründung)?

44

Hat die Bundesregierung sich mit Vertretern des Landes Bayern über den Fall bzw. Sachstand von Ulrich Hoeneß bezüglich der Selbstanzeige ausgetauscht?

45

Aus welchem Umstand schließt der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble, dass der Fall Ulrich Hoeneß ein beklagenswerter Einzelfall ist (vgl. Plenarprotokoll 17/236, S. 29615 D)?

46

Wie viele Fälle der Steuerfahndungsstellen der Länder wurden in den Jahren 2004 bis 2012 erledigt (bitte aufgegliedert nach Jahren, Bundesländern, Kategorisierung der Fälle nach Steuerarten und Strafen sowie Veränderung gegenüber dem Vorjahr)?

Berlin, den 8. Mai 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen