Erstellung des Breitbandatlas und 100 Mbit/s-Anschlüsse
der Abgeordneten Johanna Voß, Herbert Behrens, Katrin Kunert, Caren Lay, Richard Pitterle, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung und die Ziele der Digitalen Agenda der EU stimmen bei angestrebter Bandbreite, anvisiertem Deckungsgrad und Zeithorizont nicht überein. Die Bundesregierung will bis 2018 eine flächendeckende Verfügbarkeit mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s), die EU strebt bis 2020 eine flächendeckende Verfügbarkeit von mindestens 30 Mbit/s an. Allerdings hat die EU ein zweites, darüber hinausgehendes Ziel: Gleichzeitig sollen bis zum Jahr 2020 mindestens 50 Prozent aller Haushalte in der EU Internetzugänge mit über 100 Mbit/s haben. Die Bundesregierung sieht den Weg zu Hochgeschwindigkeitsnetzen nicht im Ausbau der Glasfasernetze, sondern verlässt sich auf die Angaben des Verbands der Deutschen Kabelnetzbetreiber ANGA, dass „die Kabelnetzbetreiber bis Ende des Jahres knapp zwei Drittel aller deutschen Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s versorgen können“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13354). Doch erstens wird die Verfügbarkeit von 100 Mbit/s-Anschlüssen aktuell und auch in nächster Zeit ohne schlüssigen Grund nicht erhoben. Von Seiten der Bundesregierung heißt es schlicht, diese seien „vom Auftrag des TÜV Rheinland als Betreiber des Breitbandatlas nicht abgedeckt“ (s. Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 17/13354). Zweitens verschärft sich so die Spaltung zwischen Stadt und Land und ost- und westdeutschen Bundesländern. Denn die Kabelanschlüsse konzentrieren sich auf den städtischen Raum und die westdeutschen Bundesländer.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Inwieweit ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das den TÜV Rheinland mit der Erstellung des Breitbandatlasses beauftragt hat, bei der konkreten Ausgestaltung des Breitbandatlasses involviert?
Gibt es Bereiche bei der Erstellung des Breitbandatlasses, in denen das BMWi keine Vorgaben machen kann, und wenn ja, welche und warum?
Wie weit nutzt das BMWi seinen Mitgestaltungsspielraum?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass ein Vertreter des TÜV Rheinland in einem Interview auf der Webseite www.netzwerk-laendlicher-raum.de sich folgendermaßen geäußert hat: „Ganz im Sinne von „Stillstand bedeutet Rückschritt“ arbeitet das BMWi gemeinsam mit uns an verschiedenen Themen, um das Werkzeug noch effizienter für alle Akteure zu gestalten. […] Der Breitbandatlas soll offen für neue Entwicklungen, Themen und Inhalte sein.“?
Stimmt die Bundesregierung dieser Aussage zu?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum antwortet die Bundesregierung auf die Frage nach der Erhebung von 100 Mbit/s-Anschlüssen, dass dies „vom Auftrag des TÜV Rheinland als Betreiber des Breitbandatlas nicht abgedeckt“ sei (vgl. Antwort zu Frage 17, Bundestagsdrucksache 17/13354), obwohl sie dazu eigene Vorgaben machen könnte?
Besteht der Wunsch von Seiten der Bundesregierung, die Verfügbarkeit von 100 Mbit/s-Anschlüssen erfassen zu lassen?
Wenn nein, warum nicht?
Besteht die Möglichkeit von Seiten der Bundesregierung, die Verfügbarkeit von 100 Mbit/s-Anschlüssen erfassen zu lassen?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung das Ziel, innerhalb der EU beim Breitbandausbau Vorbild zu sein?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum werden nicht die 100 Mbit/s, die auch EU-Referenzwert sind, als Orientierungsmarke verwendet?
Warum vergleicht die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 17/13354 ihr längerfristiges Ziel einer flächendeckenden Breitbandversorgung von mindestens 50 Mbit/s-Anschlüssen mit dem Grundversorgungsziel der EU (flächendeckende Verfügbarkeit von mindestens 30 Mbit/s) und nicht mit dem längerfristigen Ziel der EU, mindestens die Hälfte aller europäischen Haushalte mit 100 Mbit/s-Anschlüssen zu versorgen?
Wie ambitioniert schätzt die Bundesregierung die eigenen Breitbandziele im Vergleich mit dem Ziel der Digitalen Agenda der EU ein, bis 2020 100 Mbit/s-Anschlüsse für mindestens die Hälfte aller europäischen Haushalte zu realisieren?
Welche Technologien versorgen nach Kenntnis der Bundesregierung nach neuestem verfügbarem Stand jeweils wie viele Haushalte mit mindestens 50 Mbit/s-Breitbandanschlüssen (bitte deutschlandweit und aufgeteilt nach Bundesländern sowie jeweils Gesamtangabe und Aufteilung nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum)?
Welche dieser Technologien leisten nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt auch Übertragungsgeschwindigkeiten von mindestens 100 Mbit/s?
Wie viele der Haushalte verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung damit nach neuestem verfügbaren Stand über mindestens 100 Mbit/s-Breitbandanschlüsse?
Hat sich die Vorhersage der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 17/4348, dass „2012 […] die Kabelnetzbetreiber bereits knapp zwei Drittel aller Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s versorgen können“, bewahrheitet?
Wenn nein, woran lag das nach Ansicht der Bundesregierung?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass sich ihre Vorhersage in der Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 17/4348, dass die Deutsche Telekom „bis 2012 bereits 10 Prozent der Haushalte mit FTTH-Anschlüssen versorgen will“, nicht bewahrheitet hat?
Hält es die Bundesregierung angesichts dieser Fehleinschätzungen für angemessen, trotz „großem Vertrauen in die Leistungskraft der deutschen TK-Wirtschaft“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13354), eine kritische Distanz zu wahren und mehr verpflichtende Regelungen für die TK-Unternehmen einzuführen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, worin äußert sich die kritische Distanz der Bundesregierung, bzw. welche verpflichtenden Regelungen gedenkt die Bundesregierung wann einzuführen?
Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die rund 24 Millionen Haushalte in Deutschland, die laut der Webseite www.zukunft-breitband.de nach Branchenangaben „über einen TV-Kabelanschluss mit Internetzugängen versorgt werden (von insgesamt 28 Millionen Haushalten, die an TV-Kabelnetze anschließbar sind)“ auf die verschiedenen Bundesländer sowie auf den städtischen, halbstädtischen und ländlichen Raum?
Sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund und dem Verweis der Bundesregierung auf Kabelnetzanschlüsse zum Erreichen des zweiten Zieles der EU (s. Bundestagsdrucksache 17/13354, Antwort zu Frage 16) Gefahren für eine sich verfestigende „Digitale Spaltung“ einerseits zwischen Stadt und Land und andererseits zwischen ost- und westdeutschen Bundesländern (vgl. auch Bundestagsdrucksache 17/13354, Antwort zu Frage 35)?
Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass es sich laut Bundesregierung „bei Satellitentechnologien um eine vollwertige Breitbandtechnologie [handelt], mit der alle Basisdienste genutzt werden können“ und sich Einschränkungen „für bestimmte Online-Spiele“ ergeben (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13354), der Ansicht, dass der fehlende Zugang zu „bestimmten Online-Spielen“ der Grund ist, dass Ortschaften, die aufgrund fehlender Festnetz-Breitbandanbindung für Unternehmen und Menschen als Niederlassungs- bzw. Wohnort nicht infrage kommen?
Wenn nein, wie ist die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/13354, Frage 28 bzw. 30, dann zu verstehen?
Seit wann steht mit dem Satellit „eine flächendeckend nutzbare Technologie zur Verfügung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/11999, Antwort zu Frage 6)?
Seit wann verweist die Bundesregierung bei der Breitbandgrundversorgung auf Satellitentechnologien?
Teilt die Bundesregierung inzwischen die Einschätzung, dass die 90 Prozent-Versorgungsauflagen für Mobilfunkunternehmen mit einer Frequenzzuteilung für Long Term Evolution (LTE) im Bereich 800 MHz nicht zu einer 100 prozentigen Abdeckung führen, auch wenn diese zugesagt haben, „die bestehenden Versorgungslücken im Laufe des Jahres 2011 zu schließen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/5588)?
Wenn nein, warum nicht?