Argentinien: Beispielhaft Vergangenheit aufarbeiten und Zukunft gestalten
der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Tom Koenigs, Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Memet Kilic, Dr. Konstantin von Notz, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Militärdiktatur in Argentinien fielen von 1976 bis 1983 Zehntausende von Menschen zum Opfer. Sie wurden entführt, gefoltert, ermordet oder sie sind „verschwunden“. Unter den Opfern der argentinischen Militärdiktatur sind auch deutsche Staatsangehörige, wie Elisabeth Käsemann oder Klaus Zieschank.
Elisabeth Käsemann ist am 11. Mai 1947 als Tochter des Tübinger Theologen Ernst Käsemann geboren. Sie ist als Studentin nach Buenos Aires gegangen und hat sich dort sozial und politisch engagiert. In der Nacht vom 8. auf den 9. März 1977 ist sie verhaftet worden. Laut Augenzeugenberichten wurde sie im geheimen Folterzentrum „El Vesubio“ gefangen gehalten und gefoltert. Am 24. Mai 1977 ist sie mit 15 anderen Inhaftierten hingerichtet worden. Das damalige Militärregime behauptete, Elisabeth Käsemann sei bei einer Schießerei gestorben. Eine gerichtsmedizinische Untersuchung in Tübingen ergab, dass sie durch Schüsse aus der Nähe in Nacken und Rücken getötet wurde.
Die Fälle der deutschen Verschwundenen haben in der Bundesrepublik Deutschland bereits 1977 großes öffentliches Interesse hervorgerufen.1 Zu dem Verhalten der Bundesregierung in den Fällen Elisabeth Käsemann, Klaus Zieschank und anderer Verschwundener äußerten sich bereits damals zahlreiche SPD-Abgeordnete in der Öffentlichkeit kritisch und nutzten die Fragestunden im Deutschen Bundestag zur Nachfrage.2
Auch hatte sich Elisabeth Käsemanns Familie intensiv um ihre Freilassung bemüht. Nach ihrem Tod setzte sie sich lange Zeit ohne Erfolg dafür ein, dass die Täter juristisch zur Verantwortung gezogen werden. Dabei hoffte sie zunächst vergeblich auf Unterstützung des Auswärtigen Amts und anderer deutscher Behörden.
Erste konsequente Aufarbeitungsmaßnahmen erfolgten in Argentinien direkt nach Ende der Diktatur. Es schloss sich eine Phase von Amnestiegesetzen an, die 2005 vom Obersten Gerichtshof aufgehoben worden sind. Die argentinische Regierung setzt sich seit 2003 für eine umfassende Strafverfolgung ein.
Im Februar 2010 wurde der „Vesubio-Strafprozess“ eröffnet, in dem auch die Ermordung Elisabeth Käsemanns mitverhandelt worden ist. Er endete Mitte Juli 1977 mit Schuldsprüchen gegen sieben Militärangehörige.
An diesem Prozess hat sich die Bundesregierung aktiv als Nebenklägerin beteiligt. Der Fall Elisabeth Käsemann war der erste Fall, in dem die argentinische Justiz zugelassen hat, dass ein unabhängiger Rechtsanwalt für ein souveränes Land in einem Einzelfall auftritt. Deutschland ist die erste europäische Nation, die einen eigenen Anwalt in einem Verfahren beauftragt hat, das sich gegen die frühere Militärdiktatur richtet.
Dennoch bleiben Fragen zum Verhalten der deutschen gegenüber der argentinischen Regierung im Zeitraum 1976 bis 1983 offen. Zudem fehlen weitgehend Untersuchungen dazu, inwiefern Angehörige des argentinischen Militärs mit der deutschen Botschaft zusammenarbeiteten bzw. sogar Aufgaben für diese wahrnahmen.
Diese Fragen werden in der Kleinen Anfrage thematisiert. Sie sollen dazu beitragen, dass der menschenrechtsorientierte Ansatz in der deutschen Außenpolitik gestärkt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie rechtfertigt die Bundesregierung Äußerungen des Auswärtigen Amts im Jahr 1977 wie zum Beispiel, dass es „nicht wahr [sei], wenn die Länder Lateinamerikas als von unmenschlichen Systemen beherrscht dargestellt“3 werden würden, dass „sich die Masse des argentinischen Offizierskorps rechtsstaatlichen Traditionen verpflichtet“4 fühle und „Präsident Videla ein hochanständiger Mann“5 sei, nachdem die systematischen Verletzungen der Menschenrechte durch die argentinische Militärjunta offenbar wurde6 und deutsche Staatsangehörige verschwunden oder ermordet worden sind?
Wie beurteilt das Auswärtige Amt heute die Bedeutung dieser Haltung und dieser Beurteilungen für die Bemühung, deutsche Staatsangehörige zu retten und für die damals ausgebliebene Aufklärung der Fälle deutscher Verschwundener und Ermordeter?
Warum hat die Bundesregierung bisher trotz mehrerer Anzeigen durch Hinterbliebene deutscher Verschwundener und Ermordeter (Kuno Hauck, Die Koalition der Straflosigkeit, in „Menschenrechte und Außenpolitik“ von Konstantin Thun, 2006, S. 12) sowie der Beantragung gerichtlicher Vernehmungen des damaligen Botschafters Jörg Kastl und Bundesministers des Auswärtigen Hans-Dietrich Genscher auf eine politische Erklärung Jörg Kastls und Hans-Dietrich Genschers verzichtet (siehe „Ergänzungen zum Fall des Klaus Zieschank“, in „Menschenrechte und Außenpolitik“ von Konstantin Thun, 2006, S. 23)?
Wie konnte es dazu kommen, dass Mitglieder des Sicherheitscorps der deutschen Botschaft der „Alianza Anticomunista Argentina“, rechtsgerichteter Todesschwadrone, angehörten7?
Wie konnte es dazu kommen, und welche Auswirkungen hatte es, dass der Chef des Sicherheitspersonals der deutschen Botschaft, der zugleich Kommissar bei der argentinischen Bundespolizei war, in deren Gebäude politische Gefangene festgehalten und gefoltert wurden8?
Wie konnte es zu einer Zusammenarbeit der Botschaft mit „Mayor Peirano“, einem Geheimdienstoffizier des argentinischen SIDE, kommen, und welche Folgen zog diese Zusammenarbeit für hilfesuchende Angehörige nach sich?
Warum wurde die Zusammenarbeit mit Mayor Peirano von Beamten des Auswärtigen Amts noch 1998 geleugnet9?
Warum akzeptierte die Bundesregierung im Juni 1977 die Ablehnung des Antrags der deutschen Botschaft auf Prozessbeobachtung der Gerichtsverfahren gegen die deutschen Staatsangehörigen R. S., H.-E. S., E.-E. M. und J.-W. L. in Argentinien10?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Verleihung des „Großen Verdienstkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland“ im Jahr 1981 an Oberst Juan José Masi, Militärattaché an der deutschen Botschaft von 1977 bis 1980, der zuvor in Argentinien am Verschwindenlassen von Menschen beteiligt war11?
Warum hat die Bundesregierung auf die späte Verbreitung der Nachricht vom Tode Elisabeth Käsemanns durch das argentinische 1. Heereskommando in der Presse nur so schwach reagiert, als dass die Botschaft am 7. Juni 1977 an das Auswärtige Amt schreibt, die Argentinier hätten eine „stärkere Form unseres Vorgehens erwartet“ und dass sie das deutsche „Maßhalten als Zeichen [des] Entgegenkommens“ werten würden12?
Wie erklärt das Auswärtige Amt heute den Widerspruch zwischen der Aussage des damaligen Außenministers Hans-Dietrich Genscher am 31. August 1977 gegenüber dem Abgeordneten Karsten D. Voigt, es habe nie ein Freikaufangebot für Elisabeth Käsemann gegeben (Frankfurter Rundschau vom 17. Juni 1977) und dem Fernschreiben Nr. 380 vom 24. Mai 1977 des deutschen Botschafters mit dem er das Auswärtige Amt informiert, dass die „Befreiung Frl. Käsemanns möglicherweise mit Geld erreicht werden könnte“?
Wie begründet das Auswärtige Amt heute, dass dieses Angebot, das später von der Bundesregierung lediglich als Informationsangebot gewertet wurde, erst vier Tage später dem Auswärtigen Amt durch die Botschaft mitgeteilt wurde (Fernschreiben Nr. 380 vom 24. Mai 1977 von Jörg Kastl an das Auswärtige Amt) und somit die Möglichkeiten, die ein solches Angebot für die Rettung von Elisabeth Käsemann mit sich brachte, nicht in vollem Umfang ausgeschöpft wurden?
Wie erklärt das Auswärtige Amt, dass der damaligen Bitte von Ernst Käsemann, dem Vater von Elisabeth Käsemann, und der Empfehlung des Diakonischen Werkes, ein Habeas-Corpus-Verfahren von Seiten der Botschaft einzuleiten, nicht gefolgt wurde (Fernschreiben Nr. 642 vom 7. September 1977 von Jörg Kastl an das Auswärtige Amt)?
Wie erklärt das Auswärtige Amt, dass die Zeugin Diana Austin, die von der Verhaftung Elisabeth Käsemanns berichtete, für unglaubwürdig erklärt wurde, ohne von der Botschaft persönlich vernommen worden zu sein13?
Wieso erklärte die Botschaft bezüglich des noch vor dem Tod von Elisabeth Käsemann erhaltenen Hinweises, diese befände sich in Campo Palermo, dass es kein „Campo Palermo […] unter diesem Namen“ gäbe „wenn auch im Stadtteil Palermo mehrere Einrichtungen des Heeres liegen, u. a. auch Erstes Heerescorps, das für Subversionskampf amtlich zuständig“ sei, ohne weitere Nachforschungen anzustellen14?
Wieso hat das Auswärtige Amt die sich widersprechenden argentinischen und deutschen Obduktionsberichte von Elisabeth Käsemann nicht stärker als Indiz für die Falschheit der gesamten argentinischen Angaben und als Bestätigung der Darstellung vom Diakonischen Werk und von den Menschenrechtsorganisationen gewertet?
Warum hat die damalige Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Dr. Hildegard Hamm-Brücher, trotz all dieser bedeutenden Indizien noch am 7. September 1977 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gert Weißkirchen vom 11. August 1977 erklärt, es gäbe keinen Anlass an der argentinischen Darstellung, Elisabeth Käsemann sei bei einer „terroristischen Operation“ in einem „Feuergefecht mit Sicherheitskräften gefallen“, zu zweifeln und das bisherige Vorgehen der Bundesregierung zu ändern?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die verspätete Anfrage vom 2. September 1977 der Abteilung 5 des Auswärtigen Amts15 bei der Botschaft in Buenos Aires, ob sich Elisabeth Käsemann jemals bei der Botschaft habe registrieren lassen (z. B. im „Zusammenhang mit einer Passverlängerung“16) und die Tatsache, dass Elisabeth Käsemann ihren Pass unter Angabe ihrer argentinischen Identitätsnummer, bei der deutschen Botschaft verlängern ließ und ihn am 11. Februar 1976 in der Deutschen Botschaft gegen Unterschrift ausgehändigt bekommen hat17?
Wie bewertet das Auswärtige Amt die Aussage des ehemaligen deutschen Botschafters in Argentinien (1975 bis 1977), Jörg Kastl, im Jahr 2003: „Ich habe dann im Sommer [1976] über einen anderen Weg, den ich damals nicht bekannt geben konnte, durch eine anonyme Nachricht gehört, Zieschank ist tot. (…) Damals habe ich einen Geheimerlass bekommen, von Genscher unterschrieben: Wir wissen, er ist tot, und diese Nachricht haben Sie bei sich zu behalten, auch unter Androhung Ihrer sofortigen Abberufung. Ich weiß bis zum heutigen Tag nicht, woher er es hatte.“18?
Warum akzeptierte die Bundesregierung trotz zahlreicher Hinweise, die das Gegenteil bewiesen, die Antwort des argentinischen Präsidenten Jorge Videla am 7. August 1976 auf ein Schreiben des deutschen Bundeskanzlers, die argentinische Regierung habe das Schicksal der beiden vermissten Deutschen, Zieschank und Falk, nicht klären können19?
Warum hat die Bundesregierung der argentinischen Darstellung der Todesumstände von Elisabeth Käsemann und Klaus Zieschank bis heute nicht offiziell widersprochen und ihren politischen Standpunkt zur Militärdiktatur in Argentinien offiziell korrigiert?
Inwiefern hat die Bundesregierung das Verhalten des Auswärtigen Amts während der Militärdiktatur in Argentinien bisher untersucht?
Plant die Bundesregierung eine systematische und umfassende Aufklärung der genannten Geschehnisse im Zusammenhang mit der argentinischen Militärdiktatur, deren Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern spielt das Verhalten des Auswärtigen Amts während der Militärdiktatur in Argentinien heute eine Rolle, zum Beispiel bei der Ausbildung von Diplomatinnen und Diplomaten?