Sanktionen und Leistungskürzungen bei Grundsicherungen sowie Widersprüche und Klagen dagegen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/13449)
der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Cornelia Möhring, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Gefragt wurde in der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13232 nach der Anzahl von Widersprüchen, Klagen und deren Entscheidungen im Rechtsbereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) für das Jahr 2012. Beantwortet wurde dies in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/13449) lediglich für den Monat Oktober 2012. Im Internet der Bundesagentur für Arbeit sind keine Jahresangaben, wie gewünscht, zu finden. Um Entwicklungen und evtl. nachträgliche statistische Änderungen gegenüber den bereits gegebenen Jahresangaben in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5861 zurückliegender Jahre zu erfassen, sollen auch die Jahreszahlen von 2005 bis 2011 angegeben werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen von SGB-II-Behörden gingen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 in der Bundesrepublik Deutschland bei den zuständigen Behörden ein, und wie viele wurden in diesen einzelnen Jahren erledigt?
Wie viele Klagen wurden im Rechtskreis des SGB II in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 in der Bundesrepublik Deutschland an den Sozialgerichten eingereicht, und wie viele in diesen Jahren abschließend behandelt?
Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Leistungen und die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Widersprüchen und Klagen (getrennt) im Bereich des SGB II in der Bundesrepublik Deutschland in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 entwickelt?
Wenn die Frage 3 nicht beantwortet werden kann, bitte eine ausführliche Begründung warum nicht, und warum diese Frage in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5861 für vorangegangene Jahre beantwortet werden konnte?
Wenn die Frage 3 nicht beantwortet werden kann, wird um eine Antwort auf die Frage gebeten, ob, und wenn ja, wie die Bundesregierung angesichts einer unbekannten Bearbeitungsdauer von Widersprüchen und Klagen Handlungsmöglichkeiten zur Verringerung von Bearbeitungszeiten erwägen und umsetzen möchte?
Wie hoch war der Anteil der Widersprüche und der Klagen (getrennt) in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich des SGB II in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012, die ganz oder teilweise zu Gunsten der Widersprechenden bzw. der Klagenden entschieden wurde?
Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 die Anzahl der erledigten Widersprüche und behandelten Klagen gegen Sanktionen nach § 31 und § 32 SGB II, und wie hoch war der Anteil der für die Leistungsbeziehenden ganz oder teilweise erfolgreichen Widersprüche und Klagen gegen Sanktionen nach § 31 und § 32 SGB II (bitte getrennt nach Altersgruppen: unter 15-Jährige, unter 25-Jährige und älter, nach Sanktionsgründen und Leistungsart angeben und die ab 2011 geänderten Sanktionsparagraphen und Personengruppen vergleichbar zu den anderen Jahren abbilden)?