Unklarheiten bei der Privatisierung der TLG Immobilien GmbH und der TLG Wohnen GmbH (Nachfragen zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 17/13043 und 17/13359)
der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Kirsten Tackmann, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, Steffen Bockhahn, Eva Bulling-Schröter, Dr. Martina Bunge, Roland Claus, Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping, Harald Koch, Jan Korte, Katrin Kunert, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Stefan Liebich, Ulrich Maurer, Petra Pau, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Paul Schäfer (Köln), Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Frank Tempel, Dr. Axel Troost, Kathrin Vogler, Johanna Voß, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Verkauf der TLG Immobilien GmbH und der TLG Wohnen GmbH durch das Bundesministerium der Finanzen wirft trotz zweier Kleiner Anfragen der Fraktion DIE LINKE. und deren Beantwortung durch die Bundesregierung weiterhin vielfältige Fragen auf.
Die bisherigen Antworten der Bundesregierung konnten weder die Gewissheit vermitteln, dass die Verkaufsentscheidungen der Bundesregierung auf der Grundlage objektiver, interessensfreier Beratung erfolgte, noch besteht Klarheit darüber, ob die erzielten Verkaufserlöse einen Verkauf überhaupt rechtfertigten.
Das liegt zum einen daran, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag gegenüber nach Auffassung der Fragesteller wenig Bereitschaft zur Transparenz erkennen ließ und zum anderen den Deutschen Bundestag im Verfahrensverlauf widersprüchlich und unvollständig informiert hat.
Darüber hinaus haben die bisherigen Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. ein breites gesellschaftliches und mediales Interesse ausgelöst, das weitere Nachfragen gebietet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Um wie viel liegen die Verkaufserlöse für die TLG Wohnen GmbH und die TLG Immobilien GmbH unter den von der Bundesregierung angegebenen Verkehrswerten?
Hält die Bundesregierung angesichts dieses Verkaufserlöses und der Entwicklung auf dem deutschen Immobilienmarkt an der Einschätzung fest, sie habe sich wie ein privater Unternehmensveräußerer verhalten (sog. Private Vendor Test)?
Inwieweit stellt die Veräußerung der Geschäftsanteile der TLG Unternehmen unterhalb des Verkehrswertes einen Verstoß gegen das Europäische Beihilferecht dar?
Mit welchen Sanktionen oder anderen Rechtsfolgen hätte die Bundesregierung in diesem Fall zu rechnen?
Wenn die Bundesregierung der Auffassung sein sollte, dass der Verkauf der Geschäftsanteile der TLG Unternehmen kein Verstoß gegen das Europäische Beihilferecht gemäß Artikel 87 EG-Vertrag, 1.1.1 darstellt, wie begründet sie das?
Womit begründet die Bundesregierung, dass eine weitergehende, über ohnehin gesetzlich fixierte Regelungen hinausgehende Sozialcharta das Beihilferecht der Europäischen Union (EU) verletzt hätte?
Hätte für die Bundesregierung die Möglichkeit bestanden, eine Freistellung von den Regelungen des Beihilferechts unter Berufung auf Ausnahmetatbestände gemäß Artikel 87 Absatz 2 und 3 EG-Vertrag zu erwirken, hat sie dies geprüft oder beantragt?
Wenn nein, warum nicht?
Mit welchen konkreten Rechtsfolgen hätte die Bundesrepublik Deutschland von Seiten der EU rechnen müssen, wenn sie Bietergemeinschaften zum Zwecke eines Share Deals ausgeschlossen hätte (bitte die genaue Rechtsverletzung und deren zwingende Sanktionierung sowie Präzedenzfälle benennen)?
Hat die Bundesregierung mit voller Absicht die Share Deal Konstrukte beim Verkauf der TLG Immobilien GmbH und der TLG Wohnen GmbH gewählt, um zu Lasten der ostdeutschen Bundesländer die Grunderwerbssteuer zu vermeiden und so einen möglichst hohen Verkaufserlös für den Bund zu erzielen?
Warum wurde der Deutsche Bundestag, konkret der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, in der 88. Sitzung am 12. Dezember 2012 durch die Bundesregierung dahingehend informiert, dass ein Geschäftsanteil von 100 Prozent an der TLG Wohnen GmbH verkauft worden sei, weil anderenfalls Grunderwerbsteuer angefallen wäre (Protokoll der 88. Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, S. 20)?
Welche Berater in welcher Eigenschaft waren auf Seiten des Verkäufers an der Transaktion TLG beteiligt (bitte Aufstellung der Unternehmen, Einrichtungen, Institutionen, Kanzleien und anderer handelnder Personen)?
Wie war die Rolle der Barclays Capital Bank als Transaktionsberater in dieser Beratergruppe definiert?
War die Barclays Capital Bank bereits an der Abfassung des Bekanntmachungstextes zur Privatisierung der TLG Immobilien GmbH und der TLG Wohnen GmbH beteiligt?
Wer war federführend für die Erstellung der Aufforderung zur Interessenbekundung und für das Auswahlverfahren der Bewerber verantwortlich?
Auf welcher Grundlage wurde eine Matrix zur Bewertung der Angebote erstellt?
Wurden bei der Bewertung der Angebote strukturell unterschiedlicher Bieter die aus den Angeboten resultierenden steuerlichen (insbesondere grunderwerbssteuerlichen) Auswirkungen auf den Kaufpreis berücksichtigt, und wie erfolgte das?
Hat bei der Bewertung des Bieters TAG Immobilien AG deren generelle Geschäftsstrategie der Vermeidung von Grunderwerbsteuer durch RETT-Blocker (www.tag-ag.com/portfolio/ankaufskriterien/wohnen) eine Rolle gespielt?
War der Bundesregierung diese Geschäftsstrategie bekannt?
Sofern steuerliche Aspekte keine Rolle spielten, warum nicht?
Bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Verpflichtung der Barclays Capital Bank als Transaktionsberaterin geschäftliche oder personelle Verbindungen zur TAG Immobilien AG oder anderen am Bieterverfahren beteiligten Akteuren?
Hat sie dies geprüft?
Waren andere Beteiligte auf der Verkäuferseite für die TAG Immobilien AG tätig?
Seit wann und in welcher Weise war nach Kenntnis der Bundesregierung die Barclays Capital Bank für die TAG Immobilien AG tätig?
Wann, und durch wen, wurde die Bundesregierung über das Interesse einer Zusammenarbeit zwischen der Barclays Capital Bank und der TAG Immobilien AG informiert?
Wann und auf welche Weise hat die Bundesregierung davon Kenntnis erhalten, dass die Barclays Capital Bank mit dem Verkauf der TAG Aktien zur Erhöhung des Eigenkapitals für den Erwerb der Geschäftsanteile der TLG Wohnen GmbH beauftragt werden sollte?
Welche Gründe veranlassten die Bundesregierung, diese Zusammenarbeit zu befürworten und möglicherweise zu befördern?
Welchen wirtschaftlichen Nutzen hatte die Barclays Capital Bank nach Kenntnis der Bundesregierung vom Verkauf der Aktien für die TAG Immobilien AG?
Wie, mit welchen Mitteln, und durch welche Personen hat die Bundesregierung sichergestellt, dass die ihr gegenüber abgegebenen Erklärungen zu den sog. Chinese Walls eingehalten wurden (bitte detailliert begründen)?
Wie hat die Bundesregierung ausschließen können, dass es keine Absprachen zwischen der Transaktionsbeauftragten und der TAG Immobilien AG gab?
Wie ist das nachprüfbar dokumentiert?
Hat die Bundesregierung den wirtschaftlichen Vorteil für die Barclays Capital Bank erfragt, bevor sie die Zustimmung zu deren Engagement bei den Aktienverkäufen und zur Zusage einer Brückenfinanzierung erteilte?
Haben die Einnahmen der Barclays Capital Bank aus dem Verkauf der Aktien für die TAG Immobilien AG zu einer Verminderung der Vergütung als Transaktionsberater geführt?
Wie hat die Barclays Capital Bank der Bundesregierung gegenüber begründet, dass sie der TAG Immobilien AG bei der Beschaffung und Sicherstellung der Finanzierung für den Erwerb der Geschäftsanteile der TLG Wohnen GmbH dienlich sein wollte, oder hat sie ähnliche Engagements auch für andere Beteiligte vorgeschlagen oder angebahnt?
Gab es seitens der Bundesregierung Zweifel an dem TAG-Erwerbskonzept, die eine Mitwirkung von der Barclays Capital Bank zur Sicherung des Kaufpreises im Interesse der Bundesrepublik Deutschland begründeten, und wenn ja, welche?
Hat die Barclays Capital Bank der Bundesregierung gegenüber nachgewiesen, dass sie gegebenenfalls auch anderen am Bieterverfahren beteiligten Kaufinteressenten finanzielle Unterstützung angeboten hat?
Wie hoch war die Gesamtvergütung für die Barclays Capital Bank durch die Bundesregierung?
War dies eine Festvergütung oder erfolgte die Vergütung erlös- oder terminabhängig?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass eigene geschäftliche Interessen der Barclays Capital Bank deren Vergabeempfehlung zugunsten der TAG Immobilien AG beeinflusst haben?
Wenn ja, wie begründet sie dies?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung andere am Bieterverfahren beteiligte Akteure Verfahrensfehler moniert oder Zweifel an der Korrektheit des Verfahrens geäußert?
Welche Zweifel waren das?
Unterliegt die Bewertung der Einhaltung von Grundsätzen der Offenheit, Gleichbehandlung und Transparenz im strukturierten Bieterverfahren allein der Bundesregierung oder wird dies im Rahmen des europäischen Rechts durch Europäische Gremien überprüft?
Welche verbindlichen Vorgaben gibt es seitens der EU zu den Begriffen „Offenheit“, „Gleichbehandlung“, „Transparenz“?