Voraussetzungen für die Zustimmung der Bundesregierung zur Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Serbien
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Manuel Sarrazin, Volker Beck (Köln), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit der Thessaloniki-Erklärung von 2003 ist klar: das Ziel der Europäischen Union ist die Integration aller Staaten des so genannten westlichen Balkans als Mitgliedstaaten in die Europäische Union (EU). Das gilt auch für Serbien. Serbien ist seit dem 1. März 2012 Beitrittskandidat der Europäischen Union. Für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Serbien ist neben innenpolitischen Fortschritten – u. a. bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie in den Bereichen Justiz und Pressefreiheit – eine nachhaltige Verbesserung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo Voraussetzung.
Eine entsprechende Forderung des Rats für Allgemeine Angelegenheit vom 11. Dezember 2012 billigte der Europäische Rat am 14. Dezember 2012. Unter Berücksichtigung des Prinzips gutnachbarschaftlicher Beziehungen solle gewährleistet werden, dass die europäische Perspektive beider Länder nicht beeinträchtigt werden und keine der beiden Seiten die entsprechenden Bemühungen der jeweils anderen blockieren kann. Der Rat forderte in diesem Zusammenhang die unumkehrbare Schaffung von Strukturen im mehrheitlich von Serbinnen und Serben bewohnten Nordkosovo, die das Funktionieren einer einheitlichen Verfassungs- und Verwaltungsordnung innerhalb des Kosovos sicherstellen. Zudem soll der europäischen Rechtsstaatsmission EULEX in Zusammenarbeit mit der kosovarischen Polizei die volle Bewegungsfreiheit innerhalb Nordkosovos zur Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit ermöglicht werden. Diese Forderungen setzen den Abbau der unrechtmäßigen serbischen Parallelstrukturen in Nordkosovo beziehungsweise deren teilweise Überführung in kosovarische Strukturen voraus.
Am 19. April 2013 vereinbarten Serbien und Kosovo ein erstes Abkommen über Grundlagen der Normalisierung ihrer Beziehungen, das den Abbau der unrechtmäßigen serbischen Parallelstrukturen in Nordkosovo und deren teilweise Eingliederung in den kosovarischen Staat vorsieht. Am 26. Mai 2013 einigten sich beide Seiten auf einen Plan zur Implementierung des Abkommens vom 19. April 2013.
Der Europäische Rat könnte am 27. und 28. Juni 2013 über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Serbien entscheiden. Die Entscheidung wird auf der Grundlage der Bewertung zu fällen sein, ob die bis dahin unternommenen Schritte zum Abbau der serbischen Parallelstrukturen und ihre teilweise Eingliederung in den kosovarischen Staat derart weitreichend sind, dass zurecht von einer unumkehrbaren Entwicklung gesprochen werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Sieht die Bundesregierung die erfolgte Einigung auf den vorliegenden Implementierungsplan als einen ausreichenden Schritt im Sinne einer unumkehrbaren Entwicklung an, um Beitrittsverhandlungen mit Serbien zustimmen zu können?
Welche der im Implementierungsplan genannten Schritte müssen nach Ansicht der Bundesregierung bis zum Rat am 27. und 28. Juni 2013 begonnen und welche Schritte müssen bereits erfolgt sein, um Beitrittsverhandlungen zustimmen zu können?
Muss nach Ansicht der Bundesregierung die serbische Regierung bis zum Rat im Juni 2013 ihre Finanzierung der Parallelstrukturen in Nordkosovo vollständig offengelegt haben, oder ist eine teilweise Offenlegung ausreichend, um Beitrittsverhandlungen mit Serbien zustimmen zu können?
Muss nach Ansicht der Bundesregierung die serbische Regierung bis zum Rat im Juni 2013 ihre Finanzierung der Parallelstrukturen in Nordkosovo bereits komplett eingestellt haben, um Beitrittsverhandlungen mit Serbien zustimmen zu können, oder ist es aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, wenn dieser Prozess eingeleitet wurde?
Welchen Anforderung müsste dieser Prozess aus Sicht der Bundesregierung genügen?
Muss nach Ansicht der Bundesregierung bis zum Rat im Juni 2013 eine Leitungsgruppe zur Bildung einer Versammlung oder Gemeinschaft der mehrheitlich serbischen Gemeinden gebildet sein und ein Entwurf für eine Satzung der zu bildenden Versammlung oder Gemeinschaft vorliegen, um Beitrittsverhandlungen zustimmen zu können?
Muss nach Ansicht der Bundesregierung bis zum Rat im Juni 2013 eine serbische Polizeikommandeurin/ein serbischer Polizeikommandeur für die Sicherheitskräfte im Nordkosovo vom kosovarischen Innenministerium ernannt worden sein, um Beitrittsverhandlungen mit Serbien zustimmen zu können?
Müssen nach Ansicht der Bundesregierung bis zum Rat im Juni 2013 die Angestellten der Sicherheitskräfte der Parallelstrukturen benannt sein, die eine Übernahme in kosovarische Strukturen anstreben, um Beitrittsverhandlungen mit Serbien zustimmen zu können?
Welche Schritte zur Beendigung von Gehaltszahlungen an Polizeikräfte in Nordkosovo erwartet die Bundesregierung von Serbien bis zum Rat im Juni 2013, um Beitrittsverhandlungen mit Serbien zustimmen zu können?
Muss nach Ansicht der Bundesregierung die Entwaffnung von serbischen Paramilitärs und Geheimdienstkräften und die Schließung ihrer Einrichtungen in Nordkosovo bis zum Rat im Juni 2013 begonnen oder aber abgeschlossen sein, um Beitrittsverhandlungen mit Serbien zustimmen zu können?
Müssen nach Ansicht der Bundesregierung die Straßenblockaden in Nordkosovo und insbesondere auf der zentralen Ibar-Brücke in Mitrovica bis zum Rat im Juni 2013 abgebaut sein, um Beitrittsverhandlungen mit Serbien zustimmen zu können?
Muss nach Ansicht der Bundesregierung bis zum Rat im Juni 2013 kosovarisches Zollpersonal ungehindert auf dem Landweg durch Nordkosovo zu den betroffenen Grenzübergängen gelangen können, um Beitrittsverhandlungen mit Serbien zustimmen zu können?
Müssen nach Ansicht der Bundesregierung bis zum Rat im Juni 2013 die Angestellten des Justizapparats der Parallelstrukturen benannt sein, die eine Übernahme in kosovarische Strukturen anstreben, um Beitrittsverhandlungen mit Serbien zustimmen zu können?
Wie bewertet die Bundesregierung die Bereitschaft der serbischen Regierung zu gutnachbarschaftlichen Beziehungen und damit die Reife für Beitrittsverhandlungen, nachdem Serbien im Falle der Teilnahme Kosovos am für den 1. und 2. Juni 2013 im mazedonischen Ohrid geplanten Balkangipfel mit Boykott gedroht hatte und damit mitverantwortlich für die Absage des Gipfels war?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige serbische Bereitschaft, die im Dialogprozess mit Kosovo erreichten Vereinbarungen umzusetzen, insbesondere hinsichtlich der
a) Abschrift und Übergabe von Grundbüchern,
b) Einrichtung des Integrated Boarder Managements und
c) Einrichtung von Verbindungsbüros in den EU-Delegationen des jeweils anderen Landes?
Wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Falle der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Serbien etwaig unternommene Schritte zur Normalisierung der Beziehungen fortgesetzt werden und sichergestellt ist, dass keines der beiden Länder die EU-Perspektive des jeweils anderen blockieren kann?
Wie steht die Bundesregierung zu Überlegungen, Beitrittsverhandlungen mit Serbien zuzustimmen, den datierten Beginn von Verhandlungen jedoch davon abhängig zu machen, ob bis zu diesem Zeitpunkt konkret benannte Maßnahmen zur Umsetzung des Abkommens zwischen Serbien und Kosovo erfolgt sind?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung der serbischen Zivilgesellschaft bei der Formulierung des serbischen Verhandlungsmandats für die Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Kommission?
Wie setzt sich die Bundesregierung für die Beteiligung der serbischen Zivilgesellschaft ein?
Welche Rolle werden nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Kapitel 23, 24 und 30 in den Beitrittsverhandlungen spielen?
Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass diese Kapitel von Anfang an verhandelt werden?