Aktueller Stand des Projektes „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, Jutta Krellmann, Petra Pau, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit dem IT-Großprojekt „ELENA-Verfahren“ (elektronisches Entgeltnachweis-Verfahren) sollte ursprünglich einmal der Einkommensnachweis mithilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur elektronisch erbracht werden. ELENA sollte die Meldung von Daten durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und deren zentrale Speicherung, die seit dem 1. Januar 2010 erfolgte, sowie die Nutzung dieser Daten durch die Agenturen für Arbeit und weitere Behörden umfassen. Für Abfragen sollte jede beliebige, nach einheitlichem Standard (eCard-API) funktionierende Signaturkarte mit Chip (EC-/Maestro-Card, eGK, nPA etc.) verwendet werden können.
Nachdem die Einführung aufgrund massiver Proteste und zahlreicher technischer Probleme zunächst auf 2014 verschoben werden sollte, einigten sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mitte Juli 2011 darauf, das Projekt „schnellstmöglich einzustellen“ (gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18. Juli 2011). Bereits kurz darauf hatte die Bundesregierung erklärt, dass sie Lösungen suchen wolle, wie die bisherigen Investitionen der Wirtschaft gesichert werden könnten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wollte „ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können“. Daraufhin wurde das Großprojekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS) ins Leben gerufen und am 15. Februar 2012 offiziell gestartet.
Das Projekt OMS beinhaltet „eine zweijährige umfassende Untersuchung der bestehenden elektronischen Arbeitgebermeldeverfahren in der sozialen Sicherung im Hinblick auf ihre Optimierungspotenziale. Inhaltlich begleitet wird das vor allem durch die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH, der ITSG.“ (www.projekt-oms.de). Noch im Jahr 2013 sollen einige Teilprojekte in die Pilotphase gehen.
Bereits im Juni 2012 stellte die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/9805). Aus der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/9897) ergaben sich bereits damals erhebliche Bedenken hinsichtlich des Projektes. Es entstand der Eindruck, dass mit OMS lediglich ein neuer Rahmen für das alte Großprojekt ELENA gebaut werden sollte. Die Beteiligung der Privatwirtschaft an der Projektarbeit legte – wie so oft bei der Entwicklung von Projekten zur elektronischen Identifikation – die Vermutung nahe, dass bei OMS vor allem kommerzielle Gründe und die Interessen der Privaten eine Rolle spielen. Aus Bürgeranfragen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht beispielsweise hervor, wie sich die 231 am Projekt beteiligten Akteure zusammensetzen: Demnach sind davon lediglich drei Vertreter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und ein Repräsentant des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik, wohingegen 42 Vertreter aus der Privatwirtschaft kommen (vgl. hierzu auch: https://fragdenstaat.de/anfrage/dritte-ifg- anfrage-zum-elena-nachfolger-oms/). Das Versprechen der Bundesregierung, dem Datenschutz bei der Projektentwicklung oberste Priorität zukommen zu lassen, scheint bei diesen Mehrheitsverhältnissen nicht einhaltbar zu sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wurde die erste Projektphase von OMS – die Erfassung des Ist-Zustandes – bereits abgeschlossen?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam man in Gänze und in den einzelnen Projektgruppen?
Auf welchem Stand ist die Projektarbeit in den einzelnen Arbeitsgruppen zum jetzigen Zeitpunkt?
Welche Ergebnisse hat die Arbeitsgruppe „Informationssicherheit und Datenschutz“ bis zum jetzigen Zeitpunkt in den folgenden ihr zugeschriebenen Aufgabenbereichen erzielen können
a) „Aufstellen einer Verfahrensübersicht aus Sicht des Datenschutzes und der IT-Sicherheit“,
b) „Erarbeiten von möglichen Alternativen“,
c) „Aufzeigen der Optimierungsansätze zu datenschutzrechtlichen Regelungen und Verbesserungen der Datensicherheit“,
d) „Priorisieren der Machbarkeiten unter Berücksichtigung von Kosten und Nutzen“?
Was beinhalten die im Aufgaben- und Anforderungsprofil der Arbeitsgruppen „Technik“, „Informationssicherheit und Datenschutz“ sowie „Kosten“ angeführten Szenarien 1, 2 und 3?
Wie fällt die von der Arbeitsgruppe „Informationssicherheit und Datenschutz“ angeforderte Bewertung der Szenarien 1, 2 und 3 in Bezug auf den Datenschutz aus?
Wie begründet die Bundesregierung die umfangreiche Beteiligung von Firmen aus der Privatwirtschaft im Allgemeinen und vor dem Hintergrund der im Vergleich geringen Einbindung von gewerkschaftlichen und datenschutzinteressierten Akteuren?
Wie kam es zu der zahlreichen Beteiligung von Privatunternehmen, und wie gestaltete sich der Auswahlprozess der beteiligten Gruppen, Unternehmen und Verbände konkret?
a) Wer hat wann die Auswahl aus welchen Gründen getroffen?
b) Gab es Bewerbungsphasen, und wenn ja, welche waren dies, wer wurde dazu eingeladen bzw. angeschrieben?
c) Befanden sich darunter auch Organisationen der Zivilgesellschaft, wie z. B. der Chaos Computer Club, AK Vorrat, Transparency International Deutschland e. V., Demokratie jetzt, FoeBuD e. V., und wenn nein, warum nicht?
Wie teuer ist das OMS-Projekt bzw. dessen zweijährige Vorbereitungsphase bislang?
Wie viele Mittel davon gingen aus welchen Gründen an die ITSG GmbH?
Werden die Teilnehmer entlohnt, und wenn ja, in welcher Form und Höhe?
Warum wird nicht offengelegt, wer als Vertreter namentlich beim OMS- Projekt tätig ist?
Warum hat die ITSG GmbH, die doch auch im gescheiterten ELENA- Projekt eine wesentliche Rolle gespielt hat, durch die Leitung des Projektbüros erneut einen so markanten Einfluss innerhalb der zweijährigen Projektphase?
Wer hat entschieden, dass die ITSG GmbH in einer so zentralen Rolle erneut tätig wird?
Gibt es eine eigene Abteilung oder Strategie für Öffentlichkeitsarbeit zu OMS?
Wenn ja, wo ist diese verortet, wer leitet sie, wie viel Geld steht ihr zur Verfügung, bzw. wer hat die Strategie in wessen Auftrag und zu welchen Kosten wann entwickelt?
Gibt es darüberhinaus im Rahmen von OMS eine Zusammenarbeit mit Agenturen für Öffentlichkeitsarbeit?
Wenn ja, wie sieht diese aus, welche Absicht wird damit verfolgt, welche Kosten entstehen dadurch, und wie wird dies für die Bürgerinnen und Bürger transparent gemacht?
Misst die Bundesregierung dem Datenschutz bei der Durchführung des Projekts und der Entwicklung eines optimierten Meldeverfahrens nach wie vor Priorität bei?
Wenn ja, wie wird versucht, diesem Versprechen gerecht zu werden?
Inwieweit wurde der Bundesdatenschutzbeauftrage, die Datenschutzbeauftragten der Länder und andere datenschutzengagierte Akteure in die Projektarbeit eingebunden, und wie wird sie durch diese beurteilt?
Hat der Bundesdatenschutzbeauftragte bereits konkrete datenschutzrechtliche Bewertungen und Empfehlungen abgegeben?
Wenn ja, wie lauten diese?
Wie ist der Planungsstand hinsichtlich der Durchführung des angekündigten Pilotprojektes?