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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Europäische territoriale Zusammenarbeit im künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020

Rolle der ETZ und insbes. der INTERREG-IV-B-Programme bei Kohäsion und Integration, Ziele und Verbesserungsbedarf, Änderungen im künftigen Finanzrahmen, Schwierigkeiten bei Projekt- und Programmabwicklung, Prüfungserfordernisse und Sanktionen, Verhandlungen zu Nachfolgeprogrammen<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

04.07.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1404514. 06. 2013

Europäische territoriale Zusammenarbeit im künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020

des Abgeordneten Manuel Sarrazin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Haushalt der Europäischen Union (EU) ist ein Fundament gemeinsamer europäischer Politik. Mit ihrem Haushalt kann die EU finanzielle Rahmenbedingungen für die Verwirklichung ihrer Ziele schaffen und eigene Akzente setzen. Sie kann Mehrwerte in den Bereichen schaffen, in denen die EU besser wirken kann, als die Nationalstaaten allein.

Kohäsion zählt zu den Kernprinzipien der europäischen Integration. Sie werden u. a. durch den Haushalt der EU – vor allem durch die gemeinsamen Kohäsionspolitik – verwirklicht. Durch die Kohäsionspolitik sollen der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt gestärkt werden. Ziele sind der Abbau regionaler Unterschiede, die Förderung des Wohlstands und die Herstellung der Chancengleichheit aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Wohnort.

Die Europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ) ist heute neben den Zielen „Konvergenz“ und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ eigenständiges Ziel der europäischen Strukturpolitik. Dieses Ziel soll vor allem durch die INTERREG-IV-Programme verwirklicht werden, die die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Kooperation fördern sollen. Besondere Bedeutung kommt hier den INTERREG-IV-B-Programmen zu, weil sie in besonderem Maße den Zusammenhalt und die Integration in größeren europäischen Regionen fördern und hierdurch regionale Identitäten stärken. Einige der INTERREG-IV-B-Programme ermöglichen zudem die Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern. Deutschland ist derzeit an den Programmräumen Nordsee, Ostsee, Zentraleuropa, Alpen und Nordwesteuropa beteiligt und wird künftig auch am neuen Programmraum Donau mitwirken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung die ETZ mit Blick auf Kohäsion und Integration in Europa?

2

Handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung bei den INTERREG-IV-B-Programmen um ein geeignetes Instrument, territoriale Kohäsion und Integration voranzutreiben?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ziele, die in der EU mit den INTERREG-IV-B-Programmen verfolgt werden sollen?

4

Decken sich diese Ziele mit den Zielen der Bundesregierung in der aktuellen Förderperiode 2007 bis 2013 insbesondere mit Blick auf eine nachhaltige Raumentwicklung?

5

Sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf an der Konfiguration des Programms, um in Zukunft die Ziele besser erreichen zu können?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Veränderungen der INTERREG-IV-B-Programme im künftigen Finanzrahmen der Europäischen Union 2014 bis 2020 hinsichtlich

der Bezeichnung der Programmlinie,

der politischen Ziele der Programme,

der Verwaltungsvorschriften,

der finanziellen Ausstattung,

der Programmräume,

der finanziellen Ausstattung der einzelnen Programmräume (bitte Stand alt und neu angeben)?

7

Wird der Bund auch künftig „Technische Hilfe“ an die einzelnen Programmräume zahlen?

8

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Möglichkeiten zur Umschichtung von Geldern zwischen den INTERREG-Programmen A und B in der laufenden und in der kommenden Förderperiode?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung für die kommende Förderperiode eine Umschichtung von Geldern zwischen den INTERREG-Programmen A und B, falls diese Möglichkeit vorgesehen ist?

10

Welche speziellen Probleme bzw. Schwierigkeiten bestehen aus Sicht der Bundesregierung bei der Projekt- und Programmabwicklung in den INTERREG-IV-B-Programmen?

11

Welche Prüfungserfordernisse bestehen seitens der Europäischen Kommission hinsichtlich der Verwendung der Mittel aus INTERREG-IV-B-Programmen?

12

Unter welchen Voraussetzungen werden welche Sanktionen verhängt?

13

Betreffen entsprechende Sanktionen ausschließlich das einzelne Projekt, welches die Prüfungserfordernis nicht erfüllt, oder treffen die Sanktionen das Programm, dessen Bestandteil das einzelne Projekt ist, vollständig oder teilweise?

14

Hält die Bundesregierung die Anwendung der sog. 2-Prozent-Regelung durch die Kommission auf INTERREG-IV-B-Programme für rechtmäßig und sinnvoll, wonach Zahlungen ausgesetzt werden und Strafzahlungen verhängt werden können, wenn bei der Abrechnung der Zahlungen die Fehlerquote über 2 Prozent liegt?

15

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die Korrektur von Fehlern im Programm bei der Ermittlung der Fehlerrate nicht berücksichtigt wird?

16

Wie oft ist es nach Erkenntnissen der Bundesregierung im aktuellen Programmzeitraum zu Aussetzungen von Zahlungen bzw. Strafzahlungen in INTERREG-IV-B-Programmen gekommen?

17

Wird in den Verwaltungsvorschriften und bei den Prüfungserfordernissen für INTERREG-IV-B-Programme aus Sicht der Bundesregierung ausreichend berücksichtigt, dass INTERREG-IV-B-Programme grenzüberschreitend organisiert sind, auch Nicht-EU-Länder an ihnen mitarbeiten und es sich um insgesamt relativ kleine Gesamtsummen für einzelne Projekte handelt?

18

Kommt es aus Sicht der Bundesregierung durch die Beteiligung von Nicht-EU-Staaten an INTERREG-IV-B-Programmen zu besonderen Problemen oder Herausforderungen, die besondere Verwaltungsvorschriften für die Programme rechtfertigen würden?

19

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen einer Zahlungsaussetzung auf den Erfolg einzelner Projekte bzw. der gesamten Programme?

20

Hält es die Bundesregierung für möglich, dass die aktuell geltenden Verwaltungsvorschriften und die damit eventuell verbundenen Probleme mögliche Teilnehmer davon abhalten, sich an INTERREG-IV-B-Projekten zu beteiligen?

21

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Beschwerden von Projektpartnern, die sich auf Grund der aus ihrer Sicht komplizierten Abwicklung der Projekte in Zukunft nicht mehr beteiligen wollen? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus diesen Beschwerden?

22

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Ankündigung des Fraunhofer-Instituts, sich auf Grund der administrativen Schwierigkeiten in Zukunft nicht mehr um INTERREG-IV-Projekte zu bemühen?

23

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der Verhandlungen bezüglich der INTERREG-IV-B-Nachfolge für die Programmperiode 2014 bis 2020?

24

Gibt es in den Verwaltungsvorschriften oder bei den Prüfungserfordernissen Regelungen, die aus Sicht der Bundesregierung dringend verändert werden müssen, um die INTERREG-IV-B-Programme auch in Zukunft erfolgreich und unkompliziert fortzuführen?

Berlin, den 14. Juni 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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