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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der Türkei vor dem Hintergrund der Proteste um den Gezi-Park am Taksim-Platz

Zusammenarbeit der deutschen Polizei mit türkischen Sicherheitskräften, deutsche Ausbildungs- und Ausstattungshilfen, Ausbildungsprogramme, Export von Dual-Use-Gütern in die Türkei, Erwägungen für einen Rüstungsexportstopp, Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei, Menschenrechtsverletzungen bei den aktuellen politischen Protesten durch türkische Sicherheitskräfte sowie deren Folgen, Anwendung von Reizgas, Einsatz deutscher Ausrüstung, Festnahme deutscher Staatsangehöriger, Verstöße gegen Internationales Recht<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

18.07.2013

Antwortdauer

23 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1428025. 06. 2013

Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der Türkei vor dem Hintergrund der Proteste um den Gezi-Park am Taksim-Platz

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Heike Hänsel, Nicole Gohlke, Annette Groth, Inge Höger, Harald Koch, Niema Movassat, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 29. Mai 2013 verkündete der Ministerpräsident der Türkei, Recep Tayyip Erdoğan, bei der Grundsteinlegung für die dritte Brücke über den Bosporus, dass der Gezi-Park am Taksim-Platz planiert werde. An dessen Stelle soll die Topcu-Kaserne wieder aufgebaut werden. Bereits am 27. Mai 2013 waren erste Bulldozer zur Entwurzelung von Bäumen im Gezi-Park am Taksim-Platz aufgefahren. Mit Beginn des Abholzens versammelten sich auf dem Taksim-Platz einige hundert Menschen – vor allem Menschen aus den Berufskammern Maschinenbau-, Elektro- und Bauingenieuren und Architekten und Nachbarschaftsvereinigungen – und errichteten ein Protestcamp. In der Nacht brannten Sondereinheiten der Polizei Zelte nieder und schlugen die Protestierenden brutal zusammen. Am nächsten Tag waren bereits einige tausend Menschen auf dem Taksim-Platz. Es ging nicht mehr allein um das von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan geplante Vorhaben, sondern um Proteste gegen die massive Polizeigewalt. Die Polizei ging auch dieses Mal gegen diese Protestierenden mit massiver Gewalt und Brutalität vor. Doch statt einer Niederschlagung der Proteste, bewirkte dieses Vorgehen von Polizei und Sicherheitskräften eine sich ausbreitende Welle der Entrüstung. Die Proteste fanden nun landesweit Solidarität und weiteten sich aus.

Am 15. Juni 2013 räumte die türkische Polizei gewaltsam den Taksim-Platz und den Gezi-Park in Istanbul. Bei der gewaltsamen Räumung wurden nach Angaben der türkischen Protestbewegung in der Nacht zum Sonntag hunderte Menschen verletzt. Die Polizei habe ihren Einsatz mit einer Gewalt wie im Krieg geführt, kritisierte das Protestbündnis Taksim-Solidarität, die zu den wichtigsten Organisatoren der Proteste gehört. Dabei kamen Gummigeschosse, CS-Gas und Schockgranaten zu einer Zeit zum Einsatz, zu der auch viele Frauen mit Kindern und ältere Menschen im Park waren. Ärzte, die Verletzte versorgen wollten, sind durch die Polizei in ihrer Arbeit behindert worden (dpa-Meldung vom 16. Juni 2013).

Nach Angaben der türkischen Ärztevereinigung wurden bislang bei den gewaltsamen Polizeieinsätzen gegen die Proteste vier Menschen getötet und etwa 7 500 verletzt (afp-Meldung vom 17. Juni 2013). Die türkische Menschenrechtsstiftung (TIHV) bilanziert gar fünf Tote und 11 823 Verletzte (www.bestanuce1.com). Mittlerweile hat die AKP-Regierung die Aufstandsbekämpfung militarisiert und setzt paramilitärische Verbände, Gendarmerie (Jandarma), mit ein. Mindestens zwei Wasserwerfer der Jandarma gingen am Taksim-Platz gegen Proteste vor. Auf der Brücke über den Bosporus sind am frühen Morgen des 16. Juni 2013 Jandarma-Angehörige eingesetzt worden, um Demonstranten daran zu hindern, in den europäischen Teil der Stadt zu gelangen (www.heise.de).

Inzwischen verfolgt das AKP-Regime die Protestierenden und es kam zu Massenverhaftungen von Regimekritikern und Oppositionellen in der Türkei durch Anti-Terror-Einheiten (dpa-Meldung vom 18. Juni 2013).

Die türkische Polizei ist berüchtigt für die Brutalität, mit der sie gegen regimekritische Demonstrantinnen und Demonstranten vorgeht. Selbst die Europäische Kommission, die in der Vergangenheit nicht gerade als Kritikerin der regierenden AKP aufgefallen ist, hat im Oktober 2012 ihren bisher kritischsten Bericht zur Lage in der Türkei verfasst („Turkey Progress Report 2012“ der Europäischen Kommission vom 10. Oktober 2012). Auch Amnesty International berichtete bereits für das Jahr 2011 über eine besorgniserregende Menschenrechtssituation in der Türkei. Diese hat sich noch erheblich zugespitzt. Prozesse gegen den Komponisten Fazil Say und die Schriftstellerin Pinar Selek stehen exemplarisch für tausende anderer Verfahren gegen Regierungskritiker/Regierungskritikerinnen. Die AKP unter Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan ist dabei, einen autoritär-islamistischen Unterdrückungsstaat zu etablieren, in dem die Verfolgung von Journalisten, Gewerkschaftlern, Aleviten und Kurden auch durch eine von der AKP-kontrollierten Justiz an der Tagesordnung ist. Trotzdem hat die Bundesregierung bislang an der polizeilichen, justiziellen und militärischen Zusammenarbeit mit der Regierung Recep Tayyip Erdoğans festgehalten. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. geht hervor, dass z. B. im Rahmen eines Besuchsprogramms vom 25. bis 30. November 2012 eine türkische Delegation bestehend aus acht Angehörigen der türkischen Bereitschaftspolizei im Rahmen der Polizeilichen Ausbildungshilfe bei der Hamburger Landesbereitschaftspolizei (LBP) „die Anwendung unmittelbaren Zwanges auf der Grundlage der Fachanweisung für das Einsatztraining des Landes Hamburg erörtert und die Einsatzmöglichkeit der Wasserwerfer 9 und 10 dargestellt“ bekamen. Auch Einsatztaktiken der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten sowie in Hamburg zugelassene Waffen wie der Einsatzstock (kurz/Mehrzweckeinsatzstock), die Pistole Walther, P 99Q und Maschinenpistole Heckler und Koch, MP 5 wurden vorgestellt (Bundestagsdrucksache 17/12971, Frage 17).

Angesichts des erneuten repressiven Vorgehens der türkischen Regierung gegen Teilnehmer/Teilnehmerinnen regierungskritischer Versammlungen, muss nicht nur die polizeiliche, justizielle und militärische Zusammenarbeit mit der Regierung Recep Tayyip Erdoğans auf den Prüfstand. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die folgenden Fragen auf den Zeitraum seit der Regierungsübernahme durch die AKP im Jahr 2003.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Welche Abstimmung erfolgt zwischen den zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder bei der Planung und Durchführung der Zusammenarbeit der Polizeien der Bundesländer mit türkischen Sicherheitskräften, welche Maßnahmen kamen im Bereich der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe in den Jahren 2007 bis 2012 und auf wessen Initiative zustande, welche konkreten koordinierenden und ausführenden Aufgaben übernahmen die zuständigen Bundesbehörden, und inwieweit handelten die Bundesländer eigenständig (die Maßnahmen bitte entsprechend der Jahre auflisten)?

2

In welchem Umfang wurden von der Bundesregierung Mittel für Ausbildungs- und Ausstattungshilfen für die türkische Polizei in den Jahren 2007 bis 2012 aufgewandt, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Mittel bereitgestellt (bitte entsprechend der Jahre auflisten)?

3

Welche Ausrüstung, die auch militärisch relevant sein könnte und somit in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung – EG Nr. 428/2009 – genannt werden, sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln, und somit in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung – EG Nr. 1236/2005 – aufgeführt werden, sind in den Jahren 2007 bis 2012 aus Deutschland in die Türkei exportiert worden (bitte entsprechend nach Umfang und Warenwert der Ausrüstungsgegenstände sowie unter Angabe der Hersteller auflisten)?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber hinaus über gelieferte Polizeiausrüstung (Helme und andere Schutzkleidung, Schilder, Handschellen, Funkgeräte, Fahrzeuge, Waffen), so genannte weniger letale Waffen, insbesondere Wasserwerfer, deren Komponenten und chemische Reizstoffe („Tränengas“ etc.) und Technologie, die sich für die Überwachung des Internets und der Telekommunikation und deren Zensur eignet, in die Türkei?

5

Inwieweit gab bzw. gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Lieferungen von CS-Gas-Kartuschen, Kartuschen-Abschussgewehren, Tränengas, Blendschockgranaten, Lärmgranaten, Pfefferspray, Gummigeschossen oder sonstigen Polizeiwaffen an die Türkei bzw. an die türkische Polizei, die paramilitärische Gendarmerie (Jandarma) und/oder die türkische Armee (bitte entsprechend nach Umfang und Warenwert der Ausrüstungsgegenstände sowie unter Angabe der Hersteller und Jahren auflisten)?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die unter den Fragen 3, 4 und 5 aufgelisteten Gegenstände, als von Deutschland an die Türkei gelieferte Ausrüstung auch im Zusammenhang mit den derzeitigen Protesten zur Anwendung gebracht wurden bzw. werden?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gegen die Protestierenden eingesetzten Waffen bzw. die Ausrüstung der türkischen Polizei und Gendarmerie bezüglich der Hersteller (z. B. von HECKLER & KOCH GmbH, Daimler AG, MAN SE, Krauss-Maffei-Wegmann GmbH & Co. KG, Siemens AG) und dem Herkunftsland von

a) CS-Gas-Katuschen bzw. -Granaten,

b) Abschussgewehren für die Gas-Katuschen,

c) Gummigeschossen und Abschussgewehren,

d) Pistolen, Maschinenpistolen und Maschinengewehren,

e) Wasserwerfern,

f) gepanzerten Polizeijeeps,

g) Polizeitransportern und Mannschaftswagen und

h) Elektronik bzw. Polizeifunk?

8

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die türkische Polizei gegen Demonstrantinnen und Demonstranten im Rahmen der Ereignisse um den Gezi-Park und den Taksim-Platz in Istanbul oder einer anderen Stadt neben dem CS-Gas auch das weitaus gefährlichere CR-Gas, welches als chemische Waffe auf der gemeinsamen Militärgüterliste im Rahmen des Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren enthalten ist, eingesetzt hat (www.cicero.de)?

9

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Zusammenarbeit mit der Türkei rechtsstaatliche und demokratische Reformen in der Türkei bewirkt haben bzw. bewirkt und deswegen die Ausbildungsmaßnahmen gerechtfertigt sind?

Wenn ja, aufgrund welcher konkreten Maßnahmen und welcher umgesetzten Reformschritte im polizeilichen, justiziellen und militärischen Bereich in der Türkei ist die Bundesregierung dieser Auffassung?

10

Waren Einheiten der türkischen Polizei an Schulungen mit der GSG 9 der Bundespolizei beteiligt, und wenn ja, wie viele Polizeiangehörige welcher Einheiten, und welche Inhalte wurden bei diesen Schulungen vermittelt?

11

Wann und im Rahmen welcher Veranstaltungen haben sich seit dem Jahr 2009 Delegationen der türkischen Regierung (Militärdelegationen bzw. Delegationen, die auf Sicherheitskooperation, Rüstungskooperation o. Ä. ausgerichtet waren) auf Einladung der Bundesregierung bzw. von Bundesministerien und anderer Bundesbehörden und Dienststellen in Deutschland aufgehalten (bitte entsprechend der Jahre auflisten), und welche Rüstungsgüter wurden den Angehörigen der jeweiligen Delegationen dabei von der Bundeswehr oder anderen Sicherheitsorganen der Bundesrepublik Deutschland vorgeführt?

12

Welche Maßnahmen im Rahmen der Ausbildungskooperationen der Bundeswehr, der Bundespolizei und anderer Sicherheitsorgane der Bundesrepublik Deutschland für türkische Sicherheitskräfte hat die Bundesregierung mit der türkischen Regierung seit 2009 vereinbart, bzw. welche werden gegenwärtig verhandelt, und welche wurden durchgeführt?

13

Wie viele und welche Angehörige der türkischen Streitkräfte waren und sind an welchen Ausbildungsprogrammen, wie beispielsweise dem Lehrgang internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI), an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr seit 2009 beteiligt (bitte entsprechend der Jahre mit Lehrgangsbereichen getrennt auflisten)?

14

Inwieweit erwägt die Bundesregierung angesichts der massiven Brutalität und den nach Auffassung der Fragesteller gegen Protestierende begangene Menschenrechtsverletzungen, die durch die türkischen Sicherheitskräfte begangen wurden, die polizeiliche, justizielle und militärische Zusammenarbeit mit der Türkei einzustellen?

15

Inwieweit erwägt die Bundesregierung, im Rat der Europäischen Union die Initiative zu ergreifen, um den Export von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstungen durch die EU-Mitgliedstaaten in die Türkei zu sanktionieren?

16

Würde die Bundesregierung einer entsprechenden Verordnung, welche den Export zur internen Repression verwendbarer Ausrüstungen durch die EU-Mitgliedstaaten nach Marokko sanktioniert, grundsätzlich zustimmen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

17

Erwägt die Bundesregierung nach der Drohung durch die türkische Regierung – namentlich durch Vize-Ministerpräsident Bülent Arinc, auch das Militär gegen die Protestierenden einzusetzen (afp-Meldung vom 18. Juni 2013), den Export von Rüstungsgütern in die Türkei zu beenden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

18

Wenn die Bundesregierung „alle Ausfuhrgenehmigungen für die Lieferung von Rüstungsgütern in die Türkei im Einzelfall u. a. anhand der Kriterien 2 (Menschenrechte) und 3 (Innere Lage) bzw. 4 (regionale Lage) des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle von Militärtechnologie und Militärgütern prüft“ (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/2207), zu welchen Schlussfolgerungen kommt sie dann bezüglich der Kriterien 2 und 3, die eine weitere Lieferung von Rüstungsgütern rechtfertigen?

19

Inwieweit sieht die Bundesregierung in dem Umstand, dass während ausländische Medien bereits von Beginn der Proteste an insbesondere über die Demonstrationen in Istanbul berichteten, im türkischen Fernsehen Kochshows und Tierdokus liefen (www.dradio.de), türkische Medien also versuchten, gar nichts oder zumindest möglichst wenig über die Ereignisse in der Türkei zu berichten, eine Verschlechterung der Pressefreiheit in der Türkei verdeutlicht?

20

Inwieweit sieht die Bundesregierung seit der Beantwortung von Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5650 eine Verbesserung der Situation, in der sie zum türkischen Recht ausführt, es „enthalte keine ausreichenden Garantien für die freie Meinungsäußerung im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“?

21

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es wesentlich angemessener wäre, statt noch im Juni 2013 ein neues Kapitel der Beitrittsverhandlungen zu eröffnen, diese Verhandlungen bis auf Weiteres auszusetzen?

22

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob unter den ca. 7 500 Verletzten auch deutsche Staatsangehörige waren bzw. sind?

Wenn ja, um wie viele handelt es sich?

23

Sofern sie Kenntnisse über Verletzte mit deutscher Staatsangehörigkeit hat, welche Maßnahmen hat sie zu deren konsularischen Betreuung ergriffen?

24

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass deutsche Staatsangehörige, die sich in Istanbul zu touristischen Zwecken aufhielten und sich mit Staubmasken oder anderen Schutzmasken und Schwimmbrillen gegen den Gas-Smog schützen wollten (www.wienerzeitung.at), von Zivilbeamten der Polizei festgenommen wurden bzw. ihnen diese abgenommen wurden?

25

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob unter den festgenommenen Demonstrantinnen und Demonstranten deutsche Staatsangehörige waren bzw. sind?

26

Sofern sie Kenntnisse über Festgenommene mit deutscher Staatsangehörigkeit hat, welche Maßnahmen hat sie zu deren konsularischen Betreuung ergriffen?

27

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse zu Vorwürfen über Folter und andere Misshandlungen von bei den Protesten Festgenommenen?

28

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Arbeit der – nach den vom türkischen Parlament im Juli 2012 verabschiedeten neuen gesetzlichen Bestimmungen einzurichtenden – nationalen Menschenrechtsinstitution sowie über angemessene Garantien für die Ermöglichung ihrer unabhängigen Arbeit?

29

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob bzw. inwieweit die Türkei die Verpflichtungen aus dem Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter einhält und die nationale Menschenrechtsinstitution eine unabhängige Überwachung von Haftzentren durchführen kann?

30

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und inwieweit weitere unabhängige Mechanismen, die die Regierung zugesagt hatte, wie ein Verfahren für Beschwerden gegen Polizeibeamte, inzwischen eingerichtet wurden oder nach wie vor nicht bestehen (www.amnesty.de)?

31

Inwieweit hält es die Bundesregierung für eine gravierende Missachtung der Grundrechte der Demonstrierenden, wenn beispielsweise von CS-Gas betroffenen Opfern die medizinische Versorgung durch Sanitäter und Ärzte versagt wird?

32

Inwieweit hält es die Bundesregierung für eine gravierende Missachtung der Grundrechte der Demonstrierenden, wenn beispielsweise von CS-Gas betroffene Opfern die medizinische Versorgung durch Sanitäter und Ärzte versagt wird und somit den Verletzten keine Erste Hilfe zu Teil wird?

33

Inwieweit hält es die Bundesregierung für einen Verstoß gegen internationales Recht, wenn die türkische Polizei, Ärztinnen und Ärzte nicht nur daran hindert, ihren hippokratischen Eid dahingehend zu erfüllen, dass sie verletzte Demonstrantinnen und Demonstranten versorgen, sondern diese Ärztinnen und Ärzte wegen Erfüllung des hippokratischen Eides festgenommen werden (www.20min.ch)?

Inwieweit sieht die Bundesregierung hierin ein Verstoß gegen die Genfer Konvention und hier insbesondere das II. Zusatzprotokoll?

34

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Krankenhäuser vor polizeilichen Angriffen geschützt sein müssen, um die Funktionsfähigkeit, das im Krankenhaus befindliche Personal sowie die Patientinnen und Patienten nicht zu gefährden?

Berlin, den 24. Juni 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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