Zivil-militärische Ausbildung durch EU und NATO in Libyen und Einsatz der Bundespolizei
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Harald Koch, Niema Movassat, Jens Petermann, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat beschlossen, bis zu 20 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei zur Unterstützung der EU-Mission EUBAM Libyen (European Union Integrated Border Management Assistance Mission in Libya) nach Libyen zu entsenden (www.bundesregierung.de „Deutschland unterstützt Grenzsicherung“ vom 5. Juni 2013). Als Zweck wird die Unterstützung beim Aufbau eines „integrierten Grenzmanagements“ angegeben. Allerdings obliegt die Verwaltung der Grenzen zum Teil dem Militär und der Marine, viele andere Grenzposten stehen indes unter der Kontrolle von früheren Rebellengruppen.
Zu den geplanten Maßnahmen im Rahmen der EU-Mission gehört nach Angaben der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/13462 auch die Ausbildung von Grenzschützern für einen Einsatz im Süden des Landes, wo die Sicherheitslage besonders prekär ist. Im Winter hatte das Militär hier den Ausnahmezustand ausgerufen und die Kontrolle der Grenzen übernommen.
Bekannt ist, dass dem libyschen Sicherheitsapparat zahlreiche Angehörige irregulärer Milizen angehören, die „reintegriert“ werden sollen.
In Libyen werden selbst nach Einschätzung der EU von Staats wegen bzw. von Seiten staatlicher Organe gravierende Menschenrechtsverletzungen begangen. Die Bundesregierung selbst bezeichnete es in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. als „zu früh“, um die Umsetzung der Menschenrechte durch libysche Sicherheitsbehörden einschätzen zu können (Bundestagsdrucksache 17/13462).
Verstärkt werden die Bedenken hinsichtlich der menschenrechtlichen Verantwortbarkeit der Mission durch die Tatsache, dass EUBAM Libyen berechtigt ist, „internationales und örtliches Personal auf Vertragsbasis“ einzustellen (Beschluss 2013/233/GASP des Rates vom 22. Mai 2013 über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen – EUBAM Libyen), darunter auch Staatsangehörige von Drittstaaten. Damit wird letztlich auch die Hinzuziehung von Söldnerfirmen erlaubt, mit all den bekannten Defiziten hinsichtlich deren (völker)rechtlichen Status und Verantwortlichkeiten.
Die Fragesteller erklären sich angesichts des Umfangs der Kleinen Anfrage im Voraus mit einer Verlängerung der Antwortfrist einverstanden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen39
Wann und von wem wurde eine offizielle Anfrage der libyschen Regierung für EUBAM Libyen gestellt?
Welche Vorabmissionen hat es in diesem Zusammenhang gegeben, wer nahm daran teil, und mit welchen zuständigen libyschen Behörden fanden hierzu Besprechungen statt?
Seit wann arbeitet das „Kern-Team“ von EUBAM Libyen in Libyen, und aus welchen Behörden bzw. sonstigen Akteuren welcher Länder setzt es sich zusammen?
Wie viele Akteure aus welchen Ländern und welchen jeweiligen Behörden sind derzeit konkret für welche Zeiträume für einen Einsatz von EUBAM Libyen vorgesehen bzw. bereits vor Ort, wie setzen sich diese zusammen, und wie lange sollen diese jeweils in Libyen bleiben (bitte nach jeweils entsendenden Behörden bzw. Polizei- oder ggf. Gendarmerieverbänden untergliedern)?
Wie viele Polizistinnen und Polizisten des Bundes und der Länder sowie allfällig weitere Personen aus anderen Behörden sind derzeit konkret für welche Zeiträume für einen Einsatz in Libyen vorgesehen bzw. bereits vor Ort, und wie lange sollen diese jeweils in Libyen bleiben (bitte teilnehmende Bundesländer einzeln darstellen)?
Bleibt es dabei, dass die Mission bis auf weiteres ausschließlich in Tripolis eingesetzt wird (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 5e auf Bundestagsdrucksache 17/13462)?
Wenn ja, inwiefern schließt diese Festlegung Überlandfahrten oder Dienststellenbesuche außerhalb Tripolis aus?
Wenn nein, warum nicht, und in welchen Ortschaften bzw. Regionen sollen die deutschen Beamtinnen und Beamten eingesetzt werden?
Mit welchen Waffen sind die teilnehmenden Polizeien und Militärs ausgerüstet, welche Regelungen zur Beachtung von Ausgangssperren werden getroffen, worin besteht das Training zum Verhalten in „feindlicher Umgebung“, und wie wurde eine etwaige Evakuierung der Teilnehmenden verabredet?
a) Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das libysche Polizeigesetz, das grundlegend für EUBAM Libyen sein dürfte, noch nicht ins Englische übersetzt ist?
b) Sofern dies zutrifft, sprechen alle an EUBAM Libyen beteiligten Militärs, Polizeien und Gendarmerien bzw. die deutschen Polizeiangehörigen arabisch, oder auf welche andere Weise wird dessen Inhalt den Teilnehmenden bekannt gemacht?
Mit welchen von Deutschland zu tragenden Kosten rechnet die Bundesregierung für die zunächst vorgesehene Missionsdauer von 24 Monaten (bitte nach den wichtigsten Ausgabeposten trennen)?
Wie setzen sich die vorgesehenen Missionsgesamtkosten von 30,3 Mio. Euro im Wesentlichen zusammen (bitte wichtigste Ausgabenposten nennen), und in welchem Umfang fließt das Geld an private Unternehmen, insbesondere private Sicherheits- und Militärunternehmen (Private Military Company – PMC)?
Über welche Mittel, Ressourcen und Informationszugänge soll EUBAM Libyen verfügen (bitte möglichst vollständig aufzählen)?
Für welche besonderen Aufgaben sind die deutschen Beamtinnen und Beamten vorgesehen (bitte ggf. nach Regionen oder Ortschaften aufgliedern), und mit welchen konkreten libyschen Behörden bzw. nichtstaatlichen Akteuren arbeiten sie dabei jeweils zusammen?
Welche Regelungen gelten für die Zusammenarbeit mit irregulären Milizen?
Wie viele Angehörige umfassen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die libyschen Sicherheitskräfte jeweils (bitte soweit möglich dazu angeben, für welche Sektoren der Sicherheit diese zuständig sind)?
Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Libyen eine strikte Trennung der Zuständigkeit von Sicherheitskräften für die innere und äußere Sicherheit?
Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über Umfang und Akteure von in den Grenzregionen aktiven „Banden, die Drogen- Waffen- und Menschenhandel betreiben“, wie es in der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Pressemitteilung der Bundesregierung vom 5. Juni 2013 heißt?
Wie definiert und begründet die Europäische Union sowie die Bundesregierung selbst das eigene Interesse an der Mission?
a) Inwieweit dient EUBAM Libyen dazu, libysche Sicherheitskräfte für eine Beteiligung am Grenzüberwachungssystem „EUROSUR“ oder an anderen Systemen der Mitgliedstaaten zur Grenzüberwachung zu ertüchtigen?
b) Welche Rolle spielt bei der Ausbildung der libyschen Sicherheitskräfte die Situation in Mali?
c) Inwiefern ist beabsichtigt, die libysche Regierung mit EUBAM Libyen zu befähigen, mit Nachbarstaaten gemeinsame Patrouillen durchzuführen oder an Grenzstationen besser zusammenzuarbeiten, und welche konkreten Projekte sind hierfür anvisiert?
d) Inwiefern soll Libyen zukünftig in andere zivil-militärische EU-Missionen in der Region eingebunden werden, darunter im Niger oder in Mali?
Wie beschreibt die Bundesregierung langfristige, mittel- und kurzfristige Ziele von EUBAM Libyen?
Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen sind insgesamt im Rahmen der EU-Mission beabsichtigt?
a) Mit welchen konkreten libyschen Behörden bzw. den Angehörigen welcher konkreten Sicherheitskräfte wird dabei jeweils zusammengearbeitet (bitte ggf. nach Regionen oder Ortschaften aufgliedern)?
b) Wie gewichten sich die Anstrengungen auf die Landgrenzen (diese bitte nach geographischen Schwerpunkten unterteilen), Luft- und Seegrenzen?
c) Inwiefern werden nichtstaatliche Kräfte in die projektierte Grenzsicherung bzw. das Grenzmanagement einbezogen?
Gehören zum Ausbildungsbeitrag von EUBAM Libyen auch Unterweisungen in Zusammenhang mit dem Führen oder Bedienen von Schusswaffen oder weniger tödlichen Waffen (LLW), und wenn ja,
a) inwiefern sind deutsche Bundespolizistinnen und -polizisten daran beteiligt,
b) welche Ausbildungsinhalte an welchen Waffentypen werden dabei konkret vermittelt,
c) um welche Waffentypen handelt es sich,
d) wie vielen Angehörigen welcher libyschen Sicherheitskräfte werden diese Kenntnisse vermittelt, und
e) inwiefern ist ausgeschlossen, dass Angehörige irregulärer Milizen in diese Ausbildung einbezogen werden?
Inwieweit ist die Beachtung des non-refoulement-Gebots aus der Genfer Flüchtlingskonvention, der Umgang mit besonders verletzlichen Asylsuchenden und Schutzbedürftigen und ein menschenrechtlich orientierter Umgang mit Migrantinnen und Migranten, Bestandteil des Ausbildungsprogramms für die Grenzpolizei bzw. Sicherheitskräfte mit Grenzsicherungsaufgaben?
Welche Ausbildungsbestandteile sind für den Umgang mit potentiell Schutzbedürftigen bzw. Asylsuchenden vorgesehen, die Libyen seeseitig in Richtung Europäische Union verlassen wollen angesichts der früheren Praxis der libyschen Sicherheitskräfte, solche Personen aktiv an einer Ausreise aus Libyen zu hindern?
Welche Regelungen gelten (angesichts des Fehlens eines funktionstüchtigen Asylsystems in Libyen) an den libyschen Grenzen derzeit in Hinsicht auf schutzbedürftige Personen, und inwieweit wird der Umgang mit diesen Bestandteil des Ausbildungsprogramms, insbesondere für die Seegrenze?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für angebracht, bei einer dem Aufbau von Rechtsstaatlichkeit gewidmeten Mission auf Sicherheitsfirmen zurückzugreifen?
a) Wurden, über den Beschluss 2013/233/GASP des Rates hinausgehende, Regelungen oder Absprachen hinsichtlich der allfälligen Einstellung von internationalem oder örtlichem Personal auf Vertragsbasis getroffen, und wenn ja, welche?
b) Wie sollen Personen vor ihrer Einstellung auf Zuverlässigkeit und daraufhin geprüft werden, ob sie in der Vergangenheit an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren?
c) Ist gewährleistet, dass die Bundesregierung vor Einstellungen von Einzelpersonen oder Vertragsabschlüssen mit Sicherheits- oder Söldnerfirmen ein Veto einlegen kann?
d) Existiert eine Art Negativliste mit Sicherheitsfirmen oder Milizen, mit denen bzw. mit deren Angehörigen keine solchen Verträge geschlossen werden dürfen, und wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
e) Falls bereits Einstellungen von internationalem oder örtlichem Personen vorgenommen oder vereinbart worden sind, wie viele Personen betrifft dies, und aus welchen PMC stammen diese?
Über welche Rechtsstellung verfügen die im Rahmen von EUBAM Libyen entsandten Personen, und inwiefern laufen diesbezüglich noch Verhandlungen?
Wie genau soll angesichts der prekären Sicherheitslage in Libyen für die Sicherheit des EUBAM-Libyen-Personals gesorgt werden?
a) Wird das EUBAM-Libyen-Personal von libyschen Sicherheitskräften oder ggf. auch von PMC beschützt, und wenn ja, wie wird die Zuverlässigkeit des dabei eingesetzten Personals gewährleistet?
b) Inwiefern werden die Unterkünfte und Fahrzeuge des EUBAM-Libyen-Personals gesichert?
c) Welche Vorkehrungen werden zur medizinischen Notfallversorgung des EUBAM-Libyen-Personals getroffen?
d) Wie viel Zeit muss bei Einsätzen außerhalb Tripolis kalkuliert werden, bis das EUBAM-Libyen-Personal das jeweils nächstgelegene Krankenhaus erreichen kann, und wie schätzt die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit libyscher Provinzkrankenhäuser ein?
Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass EUBAM Libyen nicht die Vermischung militärischer und polizeilicher Belange fördert?
a) Welche Details zu libyschen Grenzstationen (See, Land, Luft) sind der Bundesregierung im Rahmen von EUBAM Libyen bekannt geworden, welchen Behörden bzw. sonstigen Kräften (wie Polizei, Küstenwache, Gendarmerie, Marine, Armee oder einzelnen Milizen) sind diese zugeordnet, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
b) Inwiefern ist eine Umstrukturierung dieser Verantwortlichkeiten im Rahmen von EUBAM Libyen angestrebt?
Auf welche Art und Weise arbeiten EUBAM Libyen, aber auch die Bundesregierung mit libyschen Geheimdiensten zusammen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Durchführung der Mission daraus, dass die Geheimdienste Libyens mittlerweile in einem einzigen Direktorat gebündelt sind, das für innere, äußere sowie militärische Aktivitäten gleichermaßen verantwortlich ist?
Was ist der Bundesregierung über den Grund und den Verlauf des Ausnahmezustandes bekannt, den das Militär im Winter in Provinzen mit Grenzen zu Algerien, dem Niger und dem Tschad ausgerufen hatte, und inwiefern hält sie es für sinnvoll, trotz der brisanten Situation an diesen Grenzen an EUBAM Libyen festzuhalten?
Welche anderen Akteure (Staaten, internationale Organisationen, Unternehmen) sind nach Kenntnis der Bundesregierung neben EUBAM Libyen bislang schon auf dem Gebiet der Ausbildung der libyschen Sicherheitskräfte (bitte diese konkreter spezifizieren) tätig oder werden dies in absehbarer Zeit sein (bitte möglichst konkreten Auftrag sowie Anzahl der dabei aufgewandten finanziellen, personellen und materiellen Ressourcen angeben)?
a) Um welche Sicherheitskräfte und wie viele Angehörige hiervon geht es hierbei?
b) Inwiefern gehören Unterweisungen in Zusammenhang mit Schusswaffen oder LLW zum jeweiligen Programm?
c) Was ist der jeweilige Schwerpunkt der verschiedenen Ausbildungsprogramme, und welche Fähigkeiten sollen dabei insbesondere vermittelt werden?
d) Welche Mechanismen bzw. Gremien zur Abstimmung gibt es zwischen den jeweiligen Akteuren?
e) Welche Maßnahmen haben innerhalb des „Instruments für Stabilität“ der Europäischen Union stattgefunden?
f) Inwiefern trifft es zu, dass die Vereinigten Arabischen Emirate ebenfalls Ausbildungsinhalte zur Sicherung von Grenzen durchführten, diese aber dem Militär zugute kamen?
Auf welche Art und Weise will sich die NATO in die Anstrengungen von EUBAM Libyen einbringen, welche Anfrage welcher libyschen Stelle ging dem voraus, und wann wurde diese gestellt?
a) Welche Maßnahmen der NATO hält die Bundesregierung für geeignet, und wie sollen diese mit EUBAM Libyen abgestimmt werden?
b) Inwiefern würde eine etwaige NATO-Mission, die parallel oder in Abstimmung mit EUBAM Libyen stattfindet, nach Ansicht der Bundesregierung einer Vermischung polizeilicher und militärischer Belange Vorschub leisten?
c) Mit welchen Aufgaben ist eine „Delegation auf Experten-Ebene“ (www. nato.int) befasst, und aus welchen Angehörigen welcher Behörden und welcher Länder setzt sich diese zusammen?
d) Welche Orte werden von der Delegation bereist, und mit welchen Behörden oder sonstigen Stellen erfolgen oder erfolgten Gespräche?
Mit welchen Maßnahmen war das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen nach Kenntnis der Bundesregierung in Libyen zum „Migrationsmanagement“ tätig, und wofür wurden entsprechende Gelder verwendet?
Wurde EUBAM Libyen auf einer internationalen Konferenz in Frankreich, zu deren Teilnehmern nach Informationen der Fragesteller Deutschland, Italien, Spanien, die USA, Saudi Arabien, Katar und die Türkei gehörten, mit anderen internationalen Maßnahmen im Bereich „Sicherheit, Justiz und Strafverfolgung“ synchronisiert, und wenn ja, welche Angaben kann die Bundesregierung zum Inhalt der gegebenenfalls beabsichtigten Synchronisierung machen?
a) Welche Maßnahmen anderer teilnehmender Regierungen wurden hinsichtlich Libyen auf der Konferenz vorgetragen?
b) Inwiefern wurde dabei erörtert, ob diese geeignet sind, die Bereiche polizeilicher und militärischer Belange zu vermischen, und welche Haltung trug die Bundesregierung hierzu vor?
Auf welche Weise sind die Maßnahmen von INTERPOL zum Aufbau von Polizeidatenbanken in der Gesamtkonzeption von EUBAM Libyen berücksichtigt?
a) Welche Kernaussagen traf die Präsentation von INTERPOL bei der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung am 22. Mai 2013 zum Thema „Integrated Border Management Task Force Initiative“?
b) Worin bestehen die Anstrengungen von INTERPOL hinsichtlich der Grenzsicherung?
c) Inwiefern stehen Behörden der Bundesregierung oder von EUBAM Libyen mit der genannten „Task Force“ in Kontakt?
Was ist der Bundesregierung über die weitere Einbindung von Libyen in das neue, regionale Überwachungsnetzwerk „Seahorse Mediterranian“ bekannt, das in das EU-Grenzüberwachungssystem EUROSUR integriert werden soll?
a) Welche libyschen Lagezentren werden hierfür genutzt, und inwiefern sind diese innerhalb von EUBAM Libyen Gegenstand von Ausbildungsmaßnahmen?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Lagezentren an italienische Einrichtungen angebunden werden sollen, und wenn ja, welche Informationen hat sie darüber?
Was ist der Bundesregierung über bilaterale Projekte Italiens und Libyens hinsichtlich der Grenzsicherung bekannt, und inwiefern baut EUBAM Libyen auf diese auf?
a) Welche Details und Kosten sind der Bundesregierung zur Errichtung eines Überwachungssystems für die libyschen Grenzen bekannt, das von Italien bereits unter Muammar al-Gaddafi begonnen wurde und dessen Zuschlag nach Informationen der Fragesteller die italienische Firma SELEX/Finmeccanica erhielt, und inwiefern soll die Plattform in andere Maßnahmen der Europäischen Union, insbesondere in EUBAM Libyen (etwa bzgl. Ausbildungsmaßnahmen) oder EUROSUR, eingebunden werden?
b) Inwiefern trifft es zu, dass Patrouillenschiffe, Schiffsüberwachungssysteme und Radaranlagen an der libyschen Küste von Italien modernisiert werden, und inwiefern sollen diese Anstrengungen in andere Maßnahmen der Europäischen Union, insbesondere in EUBAM Libyen (etwa bzgl. Ausbildungsmaßnahmen) oder EUROSUR, einfließen?
c) Welche weiteren Ausbildungsmaßnahmen Italiens sind der Bundesregierung hinsichtlich der Grenzsicherung bekannt, und inwiefern adressieren diese jeweils das Militär, den Zoll, die Gendarmerie und die Polizei?
Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass von Italien und anderen auch bei EUBAM Libyen teilnehmenden Regierungen beabsichtigt ist, in Libyen eine Gendarmerie aufzubauen?
a) Welche Aufgaben könnte eine derartige Gendarmerie nach Ansicht der Bundesregierung bzw. des Europäischen Auswärtigen Dienstes übernehmen, und wie würde dies innerhalb von EUBAM Libyen berücksichtigt?
b) Wie viele Angehörige welcher libyschen Behörden sind mit welchen Inhalten im „Center of Excellence for Stability Police Units“ (CoESPU), das im Rahmen des G8-Aktionsplans „Expanding Global Capability for Peace Support Operations“ eingerichtet wurde, fortgebildet worden?
Wozu, und auf welche Art und Weise, ist die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen – FRONTEX – in die Planung und Durchführung der EUBAM Libyen-Mission involviert?
a) Mit welchen Angehörigen welcher Länder ist FRONTEX selbst (seit wann) vor Ort, und wo sind diese tätig?
b) Inwiefern ist geplant, dass FRONTEX innerhalb der nächsten zwei Jahre auch außerhalb von Tripolis, etwa an den teils militärisch kontrollierten südwestlichen Grenzen, tätig werden könnte?
c) Inwiefern ist geplant, dass libysche Sicherheitskräfte im Hauptquartier von FRONTEX in Warschau oder im Rahmen anderer FRONTEX-Missionen hospitieren oder teilnehmen?
d) Wie soll sichergestellt werden, dass die Einbindung von FRONTEX nicht militärischen Aktivitäten und Interessen Libyens dient, zumal viele Grenzkontrollstationen bzw. Grenzverläufe vom Militär kontrolliert werden?
e) Inwiefern ist innerhalb von EUBAM Libyen anvisiert, dass diese dazu dienen könnte, Libyen in zukünftige Missionen von FRONTEX einzubinden oder diese anderweitig aufeinander abzustimmen?
Welche Projekte im Bereich der bilateralen Aufbauhilfe unterhält das Bundeskriminalamt seit wann in Libyen, woraus bestehen deren Inhalte, wie viele libysche Angehörige welcher Behörden wurden ausgebildet, und wo fanden die Maßnahmen statt?
Welche Mechanismen werden im Rahmen von EUBAM Libyen geschaffen, um einen ständigen Informationsaustausch der an der EUBAM-Libyen-Mission beteiligten Akteure bzw. Personen zu gewährleisten, und inwiefern können die dabei ausgetauschten Informationen öffentlich dem Deutschen Bundestag zugänglich gemacht werden?
Inwiefern ist gewährleistet, dass die Bundespolizei regelmäßig und zuverlässig über die Ausbildungsentwicklung, inklusive sicherheitsrelevanter Vorfälle, der anderen Akteure auf dem Gebiet der Ausbildung libyscher Sicherheitskräfte unterrichtet wird, und inwiefern können diese Informationen öffentlich dem Deutschen Bundestag zugänglich gemacht werden?