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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Soziale Lage und Lebensqualität in ländlichen Räumen

Situation bzw. Entwicklungen seit 1990 bzw. 2005 bei Einkommensniveau, Armutsrisiken, Unternehmensgründungen, Fachkräftesituation, Ausbildungs und Arbeitsplätzen, sozioökonomischem Strukturwandel, Fördermaßnahmen und Modellprojekten, Sozialleistungsbezug und ausgaben im Gesamtvergleich, spezifischen sozialen Risiko- bzw. Gefährdungslagen<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

25.07.2013

Aktualisiert

26.07.2022

BT17/1430728.06.2013

Soziale Lage und Lebensqualität in ländlichen Räumen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14307 17. Wahlperiode 28. 06. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Katja Kipping, Katrin Kunert, Sabine Leidig, Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Johanna Voß und der Fraktion DIE LINKE. Soziale Lage und Lebensqualität in ländlichen Räumen Bis vor knapp zweihundert Jahren waren ländliche Räume in Mitteleuropa den Städten an Bevölkerung und Wirtschaftskraft deutlich überlegen. Heute hingegen sind ländliche Räume meist naturnahe, von Land- und Forstwirtschaft geprägte Siedlungs- und Landschaftsräume mit geringer Bevölkerungs- und Bebauungsdichte sowie meist niedriger Wirtschaftskraft. Die Dichte sozialer Netzwerke zwischenmenschlicher Beziehungen ist meist höher als in Städten. Aufgrund dieser Strukturen werden objektive Versorgungsdefizite gar nicht als solche wahrgenommen. Dennoch vollzieht sich der soziale Wandel auch in ländlichen Regionen. Der ländliche Raum im engeren Sinne (ohne „Zwischenräume“) nimmt 58 Prozent des Bundesgebiets ein. Hier lebt ein Viertel der Bevölkerung. Oft wird in der Politik und Wissenschaft auch von „strukturschwachen Regionen“ gesprochen. Meist ist der Begriff der Strukturschwäche an Kriterien wie Wanderungssaldo, Infrastrukturausstattung, Arbeitsplätze und Sozialprodukt* gebunden. Das Grundgesetz (GG) verpflichtet den Gesetzgeber in Artikel 72 Absatz 2 zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Dies ist auch erklärtermaßen die politische Leitvorstellung der Bundesregierung (siehe Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher Räume auf Bundestagsdrucksache 17/8499, im Folgenden: „Fortschrittsbericht“). Abgesehen von Stadt-Land-Unterschieden unterscheiden sich auch die Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen untereinander. Auf der einen Seite gibt es florierende Räume im Süden und Westen Deutschlands, während ländliche Räume in anderen Regionen ausbluten. Schrumpfung bedeutet dabei nicht nur die sinkende Zahl von Einwohnerinnen und Einwohnern, sondern vielmehr auch einen Rückgang an Infrastrukturangeboten, Kaufkraft und regionalem Entwicklungspotential. Für viele Menschen sind das niedrige Lohnniveau und das mangelhafte Arbeitsplatzangebot die wichtigsten Gründe, ländliche Räume zu verlassen. Gerade in der Land- und Forstwirtschaft sind Niedriglöhne gang und gäbe. Aber auch in anderen Bereichen sind die Löhne und Gehälter meist deutlich niedriger als in den Ballungsräumen. In ländlichen Räumen gibt es in der Regel * Henkel, Gerhard, 2004. Der Ländliche Raum. Gegenwart und Wandlungsprozesse seit dem 19. Jahrhundert in Deutschland. Berlin und Stuttgart: Gebrüder Borntraeger, 34f. Drucksache 17/14307 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenicht nur weniger soziale Schichten – das gesamte „Schichtniveau“ liegt tiefer. In manchen Regionen kann lediglich der Tourismus als Alternative zur wirtschaftlichen Verarmung und Entsiedlung angesehen werden. Aber auch der Mangel an „weichen Standortfaktoren“ – z. B. kulturelles Leben, Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) – mag schließlich für erhebliche Teile der Bevölkerung Mitursache sein, ländliche Räume zu verlassen bzw. sich dort nicht anzusiedeln. Laut einer Erhebung des Sozialwissenschaftlichen Forschungszentrums Berlin- Brandenburg e. V. von 2009 sehen 44 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Städten mit über 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern Mängel beim Engagement der Bundesregierung für die Gestaltung der Lebensbedingungen von Familien. In Gemeinden mit weniger als 1 000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind dies 55 Prozent, was auch von Problemen bei Daseinsvorsorge und Infrastruktur zeugt. Diese Probleme sind Folge der mittlerweile chronischen Unterfinanzierung der Kommunen. Bund und Länder wälzten in den vergangenen Jahren immer mehr Kosten auf die kommunale Ebene ab. Hochverschuldete Gemeinden sind oft keine Seltenheit – mit verheerenden Folgen für den ländlichen Raum. Infrastruktur, Dienste der sozialen Vorsorge und kulturelle Güter werden zunehmend privatisiert oder ganz abgebaut. Gemeindevertreterinnen und -vertreter sind oft nur noch Verwalterinnen und -verwalter des Notstands. Oft hat zwischen den Kommunen daher ein Konkurrenzkampf um Investoren und Fördermittel begonnen, der für die einzelne Kommune „betriebswirtschaftlich“ sinnvoll sein kann, für den ländlichen Raum „volkswirtschaftlich“ aber von Nachteil ist. Der Erhalt des ländlichen Raumes in seiner spezifischen Naturbeschaffenheit und Besiedlungsweise ist ein soziokulturelles Bedürfnis der ganzen Gesellschaft und insbesondere der Landbevölkerung selbst. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zur Stärkung ländlicher Räume bekannt. Im Agrarpolitischen Bericht 2011 der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/5810) heißt es ebenso wie im „Fortschrittsbericht“, die ökonomischen, sozialen und ökologischen Aspekte seien mehr als bisher auf die spezifischen regionalen Erfordernisse zu konzentrieren. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie hat sich das Einkommensniveau in ländlichen Räumen in den Jahren 1990 bis 2012 im Vergleich zu urbanen Räumen entwickelt (bitte nach Bundesländern aufgliedern)? 2. Wie haben sich die Armutsrisiken gemäß EU-Standard (60 Prozent des mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens, neue OECD- Äquivalenzskala) zwischen 1990 und 2012 in ländlichen Räumen im Vergleich zu urbanen Räumen verändert? 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung von Unternehmensgründungen zwischen 1990 und 2012 in ländlichen Räumen? 4. Wie bewertet die Bundesregierung Verlauf und Ergebnisse der im „Fortschrittsbericht“ aufgeführten Maßnahmen zur Fachkräftesicherung? 5. In welchen ländlichen Räumen gibt es einen Mangel an nachhaltig existenzsichernden Arbeitsplätzen und zukunftsträchtigen Ausbildungsplätzen, und worin liegen die Ursachen dafür? 6. Wie hat sich die Arbeitsplatzsituation (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) in ländlichen Räumen zwischen 1990 und 2012 im Vergleich zu urbanen Räumen entwickelt (bitte nach Bundesländern und getrennt nach Geschlecht aufgliedern)? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/143077. Wie hat sich die Arbeitsplatzsituation (prekäre Beschäftigung: Leiharbeit und Minijobs, befristete Arbeitsverträge) in ländlichen Räumen zwischen 1990 und 2012 im Vergleich zu urbanen Räumen entwickelt (bitte nach Bundesländern und getrennt nach Geschlecht aufgliedern)? 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung vom Umfang der Tarifbindung der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten in den ländlichen Räumen, und welche sind die zehn am meisten vertretenen Tätigkeitsbranchen? 9. Welche Veränderung hat es in der Rangfolge der Tätigkeitsbranchen (Anteile von Land- und Forstwirtschaft, Industrie und Dienstleistungen) zwischen 1990 und 2012 bezüglich des sozioökonomischen Strukturwandels gegeben (bitte mit detaillierten Informationen zur Anzahl der Betriebe, der Beschäftigten und deren Einkommen)? 10. In welchen Berufen macht sich in den ländlichen Räumen ein Fachkräftemangel bemerkbar, und wie hat der sich zwischen 1990 und 2012 zahlenmäßig entwickelt (nach Bundesländern)? 11. Kann man generell von einem Fachkräftemangel sprechen, oder existiert dieser Mangel nur für bestimmte Alterskohorten? 12. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Anzahl bildungsferner Familien in ländlichen Räumen (im Vergleich zu städtischen Räumen und nach Bundesländern aufgliedern)? 13. Welche Konzepte und Strategien verfolgt die Bundesregierung, um möglichst vielen Jugendlichen und jungen Erwachsenen im ländlichen Raum eine Berufsausbildung zu ermöglichen? 14. Inwieweit ist es gelungen, mit Hilfe der Bund-Länder- Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in den ländlichen Räumen gewerbliche Investitionen, wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen und Aktivitäten zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu fördern? 15. Wie hat sich der Anteil von Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und - beziehern in ländlichen Räumen seit 2005 gegenüber allen Erwerbslosen und gegenüber allen Bewohnerinnen und Bewohnern entwickelt (bitte nach Geschlecht, Bundesländern und Landkreisen aufgliedern)? 16. Wie hoch sind die als angemessen anerkannten und die tatsächlich ausgezahlten Kosten der Unterkunft und Heizung pro Person bzw. „Bedarfsgemeinschaft“ (nach jeweiligen Typen der Bedarfsgemeinschaften) in den ländlichen Räumen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (bitte nach Bundesländern und Landkreisen aufgliedern)? 17. Wie hat sich der Anteil von Beziehenden von Leistungen nach dem SGB XI (bitte getrennt nach Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, dort auch getrennt für Ältere und Erwerbsgeminderte) in ländlichen Räumen seit 2005 entwickelt (bitte nach Geschlecht, Bundesländern und Landkreisen aufgliedern)? 18. Wie hoch sind die als angemessen anerkannten und die tatsächlich ausgezahlten Kosten der Unterkunft und Heizung pro Person bzw. „Bedarfsgemeinschaft“ (nach jeweiligen Typen der Bedarfsgemeinschaften) in den ländlichen Räumen nach dem SGB XII (bitte nach Bundesländern und Landkreisen aufgliedern)? Drucksache 17/14307 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Wie hoch ist die Anzahl der Widersprüche im Bereich des SGB II und im Bereich des SGB XII in den Jahren 2005 bis 2012 im ländlichen Raum im Vergleich zum urbanen Raum und zur Bundesrepublik Deutschland insgesamt (prozentual zur Anzahl aller Leistungsbezieherinnen und -bezieher und aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Städten), die für die Widerspruchführenden erfolgreich waren? 20. Wie hoch ist die Anzahl der Sanktionen gesamt nach § 31 und § 32 SGB II in den Jahren 2005 bis 2012 im ländlichen Raum im Vergleich zum urbanen Raum und zur Bundesrepublik Deutschland insgesamt (prozentual zur Anzahl aller Leistungsbezieherinnen und -bezieher und aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Städten) 21. Wie hoch ist die Anzahl der Leistungseinschränkungen gesamt nach § 26 und § 39 SGB XII sowie die Anzahl der Leistungsverwehrung nach § 41 Absatz 3 SGB XII in den Jahren 2005 bis 2012 im ländlichen Raum im Vergleich zum urbanen Raum und zur Bundesrepublik Deutschland insgesamt (prozentual zur Anzahl aller Leistungsbezieherinnen und -bezieher und aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Städten)? 22. Wie hoch ist die Anzahl der Widersprüche gegen Sanktionen im SGB II und Leistungseinschränkungen bzw. Leistungsverwehrungen im SGB XII in den Jahren 2005 bis 2012 im ländlichen Raum im Vergleich zum urbanen Raum und zur Bundesrepublik Deutschland insgesamt (prozentual zur Anzahl aller Leistungsbezieherinnen und -bezieher und aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Städten), die für die Widerspruchführenden erfolgreich waren? 23. Welche spezifischen sozialen Risiko- bzw. Gefährdungslagen kann die Bundesregierung für ländliche Räume benennen, und welche Expertisen hat die Bundesregierung zu diesem Thema gefördert oder initiiert, und welche sonstigen Untersuchungen zum Thema sind der Bundesregierung bekannt? 24. Welche Modellvorhaben der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume wurden in den Jahren 1990 bis 2012 begonnen und umgesetzt (bitte alle Angaben nach Bundesländern und Gebietskörperschaften)? a) Wie viele Mittel wurden dafür eingesetzt? b) Über welche Zeiträume liefen die Modellvorhaben? c) Konnten in den ländlichen Räumen, in denen Modellvorhaben umgesetzt wurden, positive Entwicklungseffekte in Bezug auf die Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt erzielt werden? 25. Wie bewertet die Bundesregierung das Ausmaß der Nutzung des „Mikrokreditfonds Deutschland“ durch Kleinunternehmen in ländlichen Räumen? 26. Vor dem Hintergrund, dass im „Fortschrittsbericht“ davon die Rede ist, dass der Mikrokreditfonds Anfang 2012 einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden sollte, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen ist dies erfolgt? 27. Welche positiven Effekte hätte nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes für die Lebensqualität im ländlichen Raum? 28. Welche Modellversuche zur Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens sind der Bundesregierung weltweit bekannt? a) Wie schätzt die Bundesregierung deren Ergebnisse bezüglich einer Hebung der Lebensqualität in ländlichen Räumen ein? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14307b) Wie schätzt die Bundesregierung die Übertragbarkeit deren Ergebnisse auf Deutschland ein? c) Beabsichtigt die Bundesregierung Modellprojekte in ländlichen Räumen Deutschlands zu initiieren oder zu unterstützen, und wenn nein, warum nicht? 29. Wie bewertet die Bundesregierung so genanntes zinsfreies „Regionalgeld“, wie zum Beispiel den Chiemgauer und zahlreiche weitere Regionalgelder? 30. Hat der Gebrauch von Regionalgeld das Potenzial, Handel und Wirtschaft in ländlichen Räumen zu stärken? Berlin, den 26. Juni 2013 Dr. Gregor Gysi und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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