Teilnahme der Bundesregierung an Gedenkfeiern an Orten von NS-Massenverbrechen
der Abgeordneten Jan Korte, Steffen Bockhahn, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In einem Artikel vom 10. Juni 2013 erinnert die „taz.die tageszeitung“ anlässlich des 69. Jahrestages an das Massaker der SS-Division „Das Reich“ in Oradour-sur-Glane. Oradour gehört, wie zahlreiche andere Orte in von den Deutschen besetzen Ländern, zu den symbolischen Orten deutscher Verbrechen in der Zeit des Faschismus. Aus rassistischen und/oder nationalistischen Motiven wurden an diesen Orten ganze Dorfgemeinschaften ausgerottet. Die Erinnerung an diese Taten, verbunden mit den Namen der Orte, prägte über viele Jahrzehnte und prägt teilweise bis heute die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg und die deutsche Besatzung in den betroffen Ländern.
Besonders beschämend ist es, dass für viele dieser Massaker die Täter niemals zur Verantwortung gezogen wurden und dass auch die Justiz der Bundesrepublik Deutschland über lange Jahre keinerlei Anstrengungen unternahm, um die Täter anzuklagen.
Für die überlebenden Opfer, ihre Angehörigen und Nachkommen ist die Anerkennung und Erinnerung dieser von Deutschland zu verantwortenden Verbrechen durch den deutschen Staat von großer Bedeutung. Umso erstaunlicher ist die Feststellung in besagtem „taz“-Artikel, dass bis heute „noch nie ein hochrangiger Vertreter der Bundesregierung an den Gedenkfeiern teilgenommen habe.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Trifft es zu, dass bis heute kein hochrangiger Vertreter der Bundesregierung an den Feierlichkeiten zur Erinnerung an das Massaker von Oradour teilgenommen hat, und wenn ja, was ist der Grund dafür?
Zu welchen Gedenkfeiern anlässlich von Jahrestagen deutscher Massenverbrechen in den von Deutschland besetzten Gebieten erhält die Bundesregierung regelmäßig Einladungen?
Von welchen Gedenkfeiern in den von Deutschland besetzten Gebieten, zu denen sie nicht eingeladen wurde, hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte nach Ort und Datum seit 1949 aufschlüsseln)?
An welchen der in der Frage 2 genannten Gedenkfeiern nimmt die Bundesregierung mit eigenen Vertretern seit wann teil, und welche Art der Vertretung wird hier im Einzelnen gewählt (bitte nach Ort, Datum und Art der Vertretung aufschlüsseln)?
Gibt es eine Priorisierung für die Teilnahme an den in der Frage 2 genannten Gedenkfeiern seitens der Bundesregierung, wie sie sieht diese Priorisierung gegebenenfalls aus, und aus welchen Gründen wurde sie ab welchem Zeitpunkt durchgeführt?
Hat es seit 1990 eine Veränderung bei der Teilnahme an solchen Gedenkfeiern seitens der Bundesregierung gegeben, z. B. in Bezug auf Osteuropa? Wenn ja, in welcher Form?
Hat die Bundesregierung die in der Frage 2 genannten Gedenkfeiern über die Teilnahme hinaus auch noch in anderer Form unterstützt? Wenn ja, wie?
Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit Gedenkfeiern an Orten von NS-Massenverbrechen finanziell oder in anderer Form unterstützt (wenn ja, bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Datum und Art der Unterstützung angeben)?
Hat es in der Vergangenheit Beschwerden darüber gegeben, dass Vertreter der Bundesrepublik Deutschland Gedenkfeiern in den von Nazideutschland besetzten Gebieten ferngeblieben sind? Wenn ja, welche waren dies im Einzelnen, und wie wurde darauf durch die Bundesregierung reagiert?
Plant die Bundesregierung eine Teilnahme an den Gedenkfeiern in Oradour anlässlich des 70. Jahrestages des Massakers der SS-Division „Das Reich“ im nächsten Jahr? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?