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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Olympische Winterspiele 2014 in Sotschi

Berücksichtigung von Menschenrechtskriterien, Menschenrechtslage im Nordkaukasus, Schwierigkeiten für Umweltaktivisten und Journalisten, Thematisierung von Menschenrechtsverletzungen, Auswirkungen der Verschärfung russischer Gesetze auf Sportler, Journalisten und Besucher, Visaerleichterungen und -befreiungen, Nachhaltigkeitsaspekte und Folgeauswirkungen, arbeitsrechtliche Verstöße während der Vorbereitungen, Finanzierbarkeit, Ausmaß der Umweltschäden, Sicherheitslage und Sicherheitskonzept, politische Auswirkungen auf Abchasien und Georgien<br /> (insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.07.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1435308. 07. 2013

Olympische Winterspiele 2014 in Sotschi

der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Daniela Wagner, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Tom Koenigs, Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Sportgroßveranstaltungen nehmen Einfluss auf Politik und Gesetzgebung, Wirtschaftsstrukturen, Städteplanung und kommunale Rahmenbedingungen sowie soziale Gruppen und kulturelle Tradition. Sportgroßveranstaltungen haben somit eine vielschichtige gesellschaftliche Funktion. Probleme müssen gerade deshalb von allen Beteiligten in einem transparenten und nachvollziehbaren Prozess gelöst werden. Umgekehrt ist die Autonomie des Sports durch Massenmedien, immer höher getriebene Ansprüche sowie die zunehmende Instrumentalisierung und Kommerzialisierung beeinflusst. Autokratische Regime reißen sich mittlerweile um sportliche Großveranstaltungen, denn sie sehen die Chance, sich der Welt so zeigen zu können, wie sie gerne gesehen werden möchten.

Großveranstaltungen können demokratisierende Wirkung entfalten. Mit den Stars kommen Journalistinnen und Journalisten, Besucherinnen und Besucher und stellen Fragen. Dieser Effekt verpufft jedoch meist genauso schnell, wie er entstanden ist. Kurz nach der Fußball-Europameisterschaft teilte die Bundesregierung mit, die Menschenrechtslage in der Ukraine gebe unverändert Anlass zur Sorge (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 des Abgeordneten Volker Beck (Köln) auf Bundestagsdrucksache 17/10460). Die Hoffnungen auf eine unmittelbar spürbare Verbesserung der Menschenrechtslage nach der Europameisterschaft hätten sich nicht erfüllt. Gleiches galt nach dem Eurovision Song Contest in Aserbaidschan. Presse-, Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit unterliegen weiterhin denselben Beschränkungen wie vor dem Gesangswettbewerb. Das erinnert an die Olympischen Spiele in Peking 2008. Auch sie sollten China helfen, sich zu öffnen. Inzwischen ist offensichtlich, dass diese Begründung für die Vergabe der Spiele naiv war. Das Regime zensiert, inhaftiert und kontrolliert wie zuvor.

Die bloße Hoffnung, mit kurzer aber großer Aufmerksamkeit ein Regime verändern zu können, ist also falsch. Boykotte sind als Lösungsansatz nicht zu empfehlen. Sie verhindern nur, dass die Machenschaften der Autokraten nach außen dringen und lassen die Betroffenen allein. Eine Lösung könnte also darin liegen, die Vergabekriterien neu zu definieren.

Im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Vergabekriterien für Sportgroßveranstaltungen fortentwickeln – Menschen- und Bürgerrechte bei Sportgroßveranstaltungen stärker berücksichtigen“ (Bundestagsdrucksache 17/9982) wird die Bundesregierung aufgefordert, mit Sportorganisationen und Sportverbänden sowie Nichtregierungsorganisationen (NGO) zusammenzuarbeiten, um menschen- und bürgerrechtliche Standards bei der Vergabe und Durchführung von Sportgroßveranstaltungen stärker in den Mittelpunkt zu rücken. In der öffentlichen Anhörung zu dem Antrag vom 15. Mai 2013 im Sportausschuss des Deutschen Bundestages sind viele Aspekte der Frage offen geblieben, ob Sportverbände ihrer Verantwortung gerecht werden, insbesondere im Hinblick auf die Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi.

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat im Juli 2007 die Olympischen Winterspiele für das Jahr 2014 an Sotschi, Russland, vergeben. Die Vergabe ist noch immer höchst umstritten, da Sotschi über keinerlei bestehende olympiataugliche Infrastruktur verfügte. Sämtliche elf Wettkampfstätten mussten neu errichtet werden. Zur Durchführung dieser Arbeiten hat die russische Regierung am 5. Dezember 2007 eigens für die Vorbereitung der Winterspiele ein Gesetz erlassen (Gesetz Nr. 310-FS), das die Bauarbeiten in Nationalparks und Naturschutzgebieten in der Region Sotschi ermöglicht.

Leidtragende der Bauarbeiten sind vor allem Anwohnerinnen und Anwohner, Bauarbeiter und die ökologischen Ressourcen der Region. Dies zeigt sich anhand von Hinweisen auf massive Umweltverschmutzungen, Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen („Race to the bottom“, Studie von Human Rights Watch, 6. Februar 2013) sowie einer Vervierfachung der veranschlagten Kosten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

In welcher Form werden Menschenrechtskriterien nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Vergabe von Sportgroßveranstaltungen im Allgemeinen und in welcher Form wurden diese bei der Vergabe der Olympischen Winterspiele 2014 nach Sotschi im Besonderen berücksichtigt?

2

Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in der Region des Nordkaukasus ein, die an den Austragungsort der Olympischen Winterspiele 2014 grenzt, und welche Entwicklungen nimmt sie in dieser Region wahr?

3

Sind der Bundesregierung Berichte von Human Rights Watch über die Verschärfung der Gangart Russlands gegen Umweltaktivistinnen und -aktivisten und Journalistinnen und Journalisten im Vorfeld der Olympischen Winterspiele 2014 im Allgemeinen sowie im Speziellen im Hinblick auf Suren Gazaryan und Olga Loginova bekannt, und welche Kosequenzen zieht sie aus ihnen?

4

Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko, dass angesichts der zunehmenden Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in Russland („Russland Report Under Threat – clampdowns against freedom of expression assembly and association“, Amnesty International, 19. April 2013) auch mögliche Proteste am Rande der Olympischen Spiele gewaltsam unterdrückt werden, ein?

a) Mit welchen konkreten Maßnahmen wird sie darauf einwirken, dass friedliche Proteste im Umfeld der Olympischen Spiele unter Beachtung menschenrechtlicher Standards stattfinden?

b) Mit welchen konkreten Maßnahmen wird sie darauf einwirken, dass Journalisten darüber ungehindert berichten können?

5

Hat die Bundesregierung Menschenrechtsverletzungen bei der Vorbereitung zu den Olympischen Winterspielen 2014 in Gesprächen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), dem IOC oder der russischen Regierung thematisiert?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, warum nicht, und plant sie, dies in Gesprächen zu thematisieren?

6

Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Verschärfungen des russischen Gesetzes über die Nichtregierungsorganisationen (sogenanntes Agentengesetz), wonach sich auslandsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen, die politisch oder meinungsbildend tätig sind, als „ausländische Agenten“ deklarieren und in ein spezielles Register eintragen lassen müssen, auf die Beteiligung der Zivilgesellschaft an den Vorbereitungen der Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi?

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Zeit der Spiele, wenn organisierte Sportlerinnen und Sportler, Journalistinnen und Journalisten und Besucherinnen und Besucher nach Russland kommen?

7

Welche Auswirkungen wird nach Einschätzung der Bundesregierung das von der Staatsduma am 11. Juni 2013 beschlossene Gesetz gegen „Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen“ auf die Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi haben, insbesondere im Hinblick auf:

a) die Teilnahme homosexueller, bisexueller und transsexueller Sportlerinnen und Sportler an den Olympischen Winterspielen 2014 in Sotschi,

b) die Berichterstattung durch russische und ausländische Journalistinnen und Journalisten über die Olympischen Winterspiele 2014,

c) die Besucherinnen und Besucher der Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi und

d) das Engagement von Organisationen (wie etwa dem DOSB) und Einzelpersonen im Einsatz gegen HIV/Aids im Rahmen der Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi?

8

Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen eines ähnlichen Gesetzes (vgl. Jens Siegert „Russland: Anders leben wird immer gefährlicher“ vom 1. August 2012), das in der Austragungsregion der Winterspiele (Krasnodarskij Kraj) auf der regionalen Ebene bereits seit 2012 in Kraft ist, auf die Teilnahme von LGBT-Sportlerinnen und -Sportlern, -Trainerinnen und -Trainern sowie -Besucherinnen und -Besuchern (LGBT = Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender) an den Olympischen Spielen in Sotschi?

9

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die russische Justiz die Registrierung der NGO „Pride House in Sotschi“, die während der Olympischen Spiele mit einem „Pride House“ einen Ort für den Abbau von Vorurteilen gegen LGBT-Sportlerinnen und -Sportler sowie für Förderung von Toleranz und Gleichberechtigung schaffen wollte, u. a. unter Hinweis auf Extremismus abgelehnt hat (vgl. www.sova-center.ru/misuse/news/persecution/2012/08/d25133/)?

10

Ist während und kurz vor den Olympischen Winterspielen 2014 in Sotschi nach Kenntnis der Bundesregierung eine erleichterte Visa-Vergabe oder eine Visa-freie Einreise nach Russland geplant?

a) Wenn ja, für wen?

b) Wenn ja, gelten diese Erleichterungen auch für russische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bei geplanten Reisen ins Ausland?

11

Unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der Vorbereitung der Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi Initiativen der russischen Zivilgesellschaft?

a) Wenn ja, welche, und in welcher Form?

b) Wenn nein, warum nicht?

12

Ist der Bundesregierung der Bericht von Human Rights Watch („Creating Sochi Olympic site comes at high cost for local residents“, 28. Februar 2013) über ausbleibende Kompensationszahlungen an Personen, deren Wohnungen im Zuge der Vorbereitungen auf die Olympischen Winterspiele 2014 zwangsgeräumt wurden, bekannt, und welche Konsequenzen zieht sie aus ihm?

13

Wie schätzt die Bundesregierung die Nachhaltigkeit und die langfristigen Folgen der Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi ein, und worin sieht sie vor diesem Hintergrund einen Mehrwert für die ansässige Bevölkerung?

14

Hat die Bundesregierung in Gesprächen mit dem vom auch für Sport zuständigen Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, öffentlich unterstützten IOC-Präsidentschaftskandidat Thomas Bach („Den Straftatbestand Sportbetrug halte ich für sinnvoll“, FAZ, 6. Juni 2013) auf die Bedeutung von Menschenrechten bei der Vergabe und Durchführung von Sportgroßveranstaltungen hingewiesen?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, mit welcher Begründung, und sind Gespräche diesbezüglich geplant?

15

Ist der Bundesregierung der Vorschlag von Human Rights Watch in der Studie „Race to the bottom“ vom 6. Februar 2013 bekannt, einen ständigen Ausschuss für Menschenrechte oder ähnliche Mechanismen einzurichten, um Menschenrechte in Gastgeberländern zu beobachten (der Ausschuss würde Maßstäbe für potenzielle Olympia-Gastgeber festlegen und umsetzen, unter anderem in den Bereichen des Arbeitsrechts, der Pressefreiheit, der Zwangsräumungen, der Versammlungs- und Meinungsfreiheit), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

a) Wenn ja, welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um den IOC in der Umsetzung solch eines Mechanismus zu bestärken?

b) Wenn nein, warum nicht?

16

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem von Human Rights Watch in der Studie „Race to the bottom“ vom 6. Februar 2013 dokumentierten Versäumnis vonseiten der State Corporation Olympstroy, Arbeitsrechte auf dem Gelände der Olympischen Spiele während der Vorbereitungen für Olympia 2014 in Sotschi angemessen zu schützen?

17

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es sich bei den Ergebnissen der Studie von Human Rights Watch um ernstzunehmende Fälle arbeitsrechtlicher Verstöße handelt?

a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

b) Wenn nein, mit welcher Begründung?

18

Hat die Bundesregierung die von Human Rights Watch in der Studie „Race to the bottom“ vom 6. Februar 2013 dokumentierten Arbeitsrechtsverletzungen bei der Vorbereitung zu den Olympischen Winterspielen 2014 in Gesprächen mit dem DOSB, dem IOC oder der russischen Regierung thematisiert?

a) Wenn ja, was war die Reaktion des jeweiligen Gesprächspartners?

b) Wenn nein, mit welcher Begründung?

19

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Baumängeln bei der Vorbereitung auf die Olympischen Winterspiele 2014 („Eiskalt in die Spiele“, FOCUS, 6. Februar 2013) sowie vorgenommenen Baumaßnahmen auf ehemaligen Sumpflandschaften („Unter einer Schicht aus Sägemehl“, FAZ, 10. April 2013) in Bezug auf die Qualität der Planung und Nachhaltigkeit der Olympischen Winterspiele 2014?

20

Hat die Bundesregierung Gespräche über die Nachnutzungspläne des für die Olympischen Winterspiele 2014 neu gebauten Stadions, welches ebenfalls bei der WM 2018 genutzt werden soll („Sotschi – Chaos und Schikane“, Welt am Sonntag, 3. Februar 2013), für die Zeit nach der WM 2018 mit Russland geführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht, und beabsichtigt sie diese noch zu führen, und wenn ja, mit welcher Zielrichtung?

21

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Berichten über die Kostenexplosion von anfangs rund 9 Mrd. Dollar auf zwischenzeitlich ca. 37,5 Mrd. Dollar bei der Vorbereitung auf die Olympischen Winterspiele 2014 („Abrutschende Neubauten“, FAZ, 29. März 2013), insbesondere in Bezug auf die Finanzierbarkeit von Sportgroßveranstaltungen für finanzschwächere Staaten?

22

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Ausmaß der Umweltschäden, die in Sotschi durch die Vorbereitung der Olympischen Winterspiele 2014 entstanden sind, und hat sie dieses Thema in Gesprächen mit dem DOSB, dem IOC oder der russischen Regierung angesprochen?

a) Wenn ja, wann, auf welcher administrativen Ebene und mit welchen Ergebnissen haben diese Gespräche stattgefunden?

b) Wenn nein, mit welcher Begründung?

23

In welchem Umfang werden für die Olympischen Winterspiele 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung Naturschutzflächen zu Wintersportgelände umgewidmet?

a) Ist das Weltnaturerbe „Westkaukasus“ von den Bauarbeiten betroffen?

b) Wie viele Bauprojekte werden im Nationalpark Sotschi durchgeführt?

24

Hat die Bundesregierung in Gesprächen mit dem DOSB, dem IOC oder der russischen Regierung die Verschmutzung des Flusses Msymta („Olympia 2014: Protest gegen Umweltsünden in Sotschi“ RIA Nowosti vom 7. Februar 2013) durch die Bauarbeiten der Auto- und Bahntrasse zwischen Adler und Krasnaja Poljana angesprochen?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, mit welcher Begründung?

25

Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse über die Tötung herrenloser Hunde und Katzen anlässlich der Olympischen Winterspiele 2014 vor (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele auf Bundestagsdrucksache 17/13394)?

26

Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheitslage bei den Olympischen Winterspielen 2014 angesichts der instabilen regionalen Sicherheitssituation ein, und welche Konsequenzen zieht sie aus dieser Einschätzung?

27

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über das Sicherheitskonzept für die Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi, und falls ja, wie schätzt die Bundesregierung ihre Konformität mit allgemeinen Menschenrechtsstandards ein?

28

Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der Olympischen Winterspiele 2014 durch Beamtinnen oder Beamten der Bundespolizei oder Personal der Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland die russischen Behörden durch Unterweisung oder durch eigenes Personal zu unterstützen? Wenn ja, welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um sicherzustellen, dass die Polizei nicht an Maßnahmen beteiligt ist, welche direkt oder indirekt zu Menschenrechtsverstößen führen könnten?

29

Wie schätzt die Bundesregierung die politischen Auswirkungen der Olympischen Winterspiele 2014 in Bezug auf das angrenzende georgische Sezessionsgebiet Abchasien und die politische Lage in Georgien insgesamt ein, und welche Konsequenzen zieht sie aus dieser Einschätzung?

30

Hat zwischen der Bundesregierung und der russischen Regierung im Vorfeld der Olympischen Winterspiele 2014 ein Wissenstransfer stattgefunden über die mit der Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen verbundenen Möglichkeiten und Risiken?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, warum nicht?

31

Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Geschehnisse rund um die Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi Gespräche mit Sportveranstaltern über ein „offenes, frei zugängliches und transparentes Verfahren bei der Bewerbung um und Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen zu sorgen, um die Verantwortlichkeit aller beteiligten Interessengruppen zu stärken“ (Berliner Erklärung 2013, Punkt 2.45) und die Möglichkeit „durch Bewerbungsauflagen allen Aspekten der Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit während der gesamten Planung und Durchführung von Sportgroßveranstaltungen Priorität einzuräumen“ (Berliner Erklärung 2013, Punkt 2.47)?

Berlin, den 8. Juli 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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