Datenkabel in Trinkwasserleitungen
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Juni-Ausgabe des Newsletters des Berufsverbandes der Hygieneinspektoren Baden-Württemberg e. V. berichtet von geplanten Datenhighways in Trinkwasserrohren. Nach einem Vorschlag für eine EU-Verordnung über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation vom 26. März 2013 sollen Telekommunikationskabel auch durch das Trinkwassernetz bis zu den Endverbrauchern geschoben werden.
Nach Einschätzungen des Bundesverbandes der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) könnten laut dem Newsletter dann Lichtwellenleiter geschützt in einem „Mikrorohr“ in die Trinkwasserleitungen eingebaut werden.
Aus den Kabelsträngen und Mikrorohren könnten sich jedoch nicht nur unerwünschte Substanzen lösen – die Mikrorohre würden auch die innere Oberfläche in den Wasserleitungen vergrößern, so dass sich zusätzliche Lebensräume für Biofilme entwickeln könnten. Damit der Einbau von Lichtwellenleitern und Mikrorohren nicht auf „unnötige Hindernisse“ stoße, könnte auch veranlasst werden, Schieber auszubauen. Das Abschiebern von Teilnetzen sei aber bei Rohrnetzspülungen und bei Störfällen unumgänglich.
Laut dem Newsletter würden sich über die möglichen Auswirkungen einer solchen Strategie neben dem BDEW auch andere Verbände der Wasserwirtschaft alarmiert zeigen, etwa der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) und die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e. V. (AöW). Sie befürchteten vor allem hygienische Risiken. So würden die Minimierungsgebote der Trinkwasserverordnung im Hinblick auf mikrobiologische und chemische Belastungen in Frage gestellt werden.
Auch in der Trinkwasserkommission werde es laut dem Nachrichtenblatt als widersprüchlich eingestuft, dass einerseits eine Minimierung des Risikos wasserübertragbarer Erkrankungen (und daher auch immer ausgedehntere Analysen) gefordert werde, dass man andererseits aber zusätzliche und nicht berechenbare Risiken durch den Einbau von Datenkabeln in Trinkwasserleitungen zulassen wolle.
Weitere Risiken sahen die oben genannten Verbände laut BDEW-Newsletter in dem Fall, wenn die Wasserversorger ihre Planunterlagen über die Versorgungsnetze gegenüber jedem Internetanbieter offenlegen müssten.
Darüber hinaus hätten es die Verbände als völlig unklar bezeichnet, welche Befugnisse den Gesundheitsämtern zukommen, wenn es gilt, den Einbau von Telekommunikationsleitungen in den Wasserversorgungsnetzen zu reglementieren. Denn möglicherweise habe künftig die Bundesnetzagentur als vorgesehene „Schlichtungsstelle“ mehr zu sagen, als die Gesundheitsämter. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass in der Novelle des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) 2012 in § 77a Absatz 3 festgelegt worden ist, dass Infrastrukturinhaber von Trinkwasser- Abwasser- und Gasleitungen, die über Einrichtungen verfügen, die zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können, von der Bundesnetzagentur zur Datenlieferung verpflichtet werden können. Wenn dabei eine technisch machbare Eignung für das Einschieben von Datenkabeln festgestellt werde, könnte dies – so eine Befürchtung des BDEW – „eine Rechtspflicht für Wasserversorger auslösen, eine solche Verlegung zu dulden“.
Der BDEW habe zudem darauf aufmerksam gemacht, dass auch das Umweltbundesamt in einem Schreiben vom 30. Januar 2013 beim derzeitigen Kenntnisstand den Einbau von Datenkabeln in Trinkwasserversorgungsnetzen abgelehnt habe, so der Newsletter.
Der Bundesrat lehnt in einer Stellungnahme (Bundesratsdrucksache 240/13 (Beschluss)) vom 3. Mai 2013 die Regelungen des Artikels 3 des Verordnungsvorschlags (Zugang zu bestehenden physischen Infrastrukturen) insoweit ab, als die kommunalen Netzbetreiber letztlich dazu gezwungen werden können, auch gegen ihren Willen den Zugang zu ihren „physischen Infrastrukturen“ zu gewähren. Dies stelle einen „unangemessenen und unverhältnismäßigen Eingriff in die Eigentums- und Nutzungsrechte der kommunalen Versorgungsbetriebe dar“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Drucksache 17/14366 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Fragen4
Teilt die Bundesregierung die hygienisch begründeten Sorgen und Bedenken sowie die weiteren Bedenken von Bundesrat, BDEW, VKU, AöW und der Trinkwasserkommission gegenüber dem Vorschlag für eine EU-Verordnung über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation vom 26. März 2013 bezüglich der Installierung von Breitbandkabeln im Trinkwassernetz?
Falls ja, welche Schritte unternimmt die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission, um die Trinkwasserversorgung aus dem Geltungsbereich der geplanten Verordnung herauszunehmen?
Falls nein, wie begründet die Bundesregierung ihre gegenteilige Auffassung?
Wurde das Telekommunikationsgesetz inzwischen geändert, um die hygienisch begründeten Sorgen und Bedenken der Trinkwasserversorger und ihrer Verbände auszuräumen, und wenn ja, wann, und in welchen Punkten?