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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Transport und Umladung von Walfleisch in deutschen Häfen

Rechtliche Möglichkeiten deutscher Behörden zur Beschlagnahmung sowie Verhinderung des Umladens und Weitertransports von dem Artenschutzabkommen CITES unterliegendem Walfleisch, darüber hinausgehende aktuelle und zukünftige Maßnahmen<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

09.08.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1442923. 07. 2013

Transport und Umladung von Walfleisch in deutschen Häfen

der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Greenpeace hat Anfang Juli 2013 gegen die Umladung von sechs Containern Finnwalfleisch aus Island im Hamburger Hafen protestiert, die das 336 Meter lange Frachtschiff „Cosco Pride“ der Reederei Seaspan Corporation geladen hatte, welches am 5. Juli 2013 in den Hamburger Hafen eingelaufen war. Das geladene Walfleisch sollte über den Hamburger Hafen nach Japan geliefert werden. Die Zollfahndung hat die Container vorläufig beschlagnahmt und den Fall geprüft, die Container aber später wieder freigegeben (www.greenpeace.de).

Finnwale sind eine bedrohte Art. Deutschland hat daher zusammen mit 180 anderen Staaten zum Schutz der Finnwale unter dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) den Handel mit ihrem Fleisch verboten. Lediglich Island und Japan widersetzen sich diesem Verbot und dem Walfangmoratorium, das auch für Finnwale gilt. Islands Walfänger jagen trotz internationalen Walfangverbots in dieser Saison wieder 180 bedrohte Finnwale.

Greenpeace hat vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, und den zuständigen Behörden sowie dem Land Hamburg Sofortmaßnahmen gefordert, um die aktuelle Umladung im Hamburger Hafen zu verhindern und sie auch in keinem anderen deutschen Hafen zuzulassen. Langfristig solle die Bundesrepublik Deutschland in einem ersten Schritt mit einer freiwilligen Verpflichtung Walfleischumladungen in deutschen Häfen untersagen. Eine derartige Verpflichtung hätten die Niederlande und die Rotterdamer Hafenbehörde bereits erlassen. In einem zweiten Schritt sei eine rechtlich bindende Verpflichtung notwendig, da die Schlupflöcher bei einer freiwilligen Verpflichtung sehr groß sind, wie die aktuellen Entwicklungen in den Niederlanden zeigen. Zudem sind Kontrollen und vor allem Strafen bei der Missachtung der Verpflichtung nicht möglich.

Eine aktuelle rechtliche Analyse von Greenpeace legt dar, dass die USA unter ihrem „Endangered Species Act“ eine rechtliche Möglichkeit gefunden haben, sowohl Importe aber auch den Transit aller Arten, die unter dem „Endangered Species Act“ gelistet sind, auszuschließen. Eine ähnliche Möglichkeit sei auch für die Bundesrepublik Deutschland denkbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

a) Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für deutsche Behörden, Schiffsladungen von Walfleisch, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) unterliegen, zu beschlagnahmen und aus dem Verkehr zu ziehen?

b) Wo verbleibt das Fleisch im Falle einer rechtswirksamen Beschlagnahmung?

2

Welche rechtlichen Möglichkeiten und welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen für die Behörden, um gegen das Umladen von Walfleisch in deutschen Häfen einzuschreiten und/oder den Weitertransport des Walfleischs zu verhindern?

3

Welche Maßnahmen haben Bundesbehörden über die vorläufige Beschlagnahmung hinaus gegen die „Cosco Pride“ ergriffen, bzw. welche werden sie noch ergreifen?

4

Zu welchem Prüfergebnis ist der Zoll nach der Beschlagnahmung gekommen, und welche Sanktionen wurden gegen den

a) Eigentümer des Walfleisches,

b) Transporteur des Walfleisches

veranlasst?

5

Zu welchem Prüfergebnis ist der Zoll bezüglich einer möglichen Falschdeklaration der Container („frozen fish“ anstatt „frozen whale meat“) gekommen, und welche rechtlichen Schritte wurden unternommen?

6

Welche Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Hamburger Behörden gegen die „Cosco Pride“ ergriffen?

7

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um in Zukunft Walfleischtransporte durch deutsche Häfen zu stoppen bzw. stoppen zu können?

8

Wird die Bundesregierung sich für ein rechtlich verbindliches Verbot der Durchfuhr von Walfleisch durch deutsche Häfen einsetzen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 22. Juli 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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