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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14278)

Erwartete Arten und Mengen nicht im Schacht Konrad einlagerbarer Abfälle, erheblicher Anfall abgereicherten Urans bei fehlendem Endlagerkonzept und Sicherheitsanforderungen, Zeitpunkt und Inhalt von Gesprächen zum Endlager Konrad mit den Abfallverursachern<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

22.08.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1443023. 07. 2013

Radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14278)

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dorothea Steiner, Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Vorbemerkung der Fragesteller in der Kleinen Anfrage „Radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung“ auf Bundestagsdrucksache 17/13864 stellt ausführlich dar, weshalb und wozu genau die Anfrage gestellt wurde. Aus der Antwort auf diese Kleine Anfrage ergeben sich in zweierlei Hinsicht Nachfragen.

Erstens führt die Bundesregierung bezüglich Schacht Konrad Gespräche mit den Abfallverursachern, über die bislang kaum etwas bekannt ist. Zweitens gab die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 17/13172 anscheinend nur die für Schacht Konrad bestimmten Abfälle an, obwohl die betreffende Schriftliche Frage ohne entsprechende Einschränkung, das heißt für alle radioaktiven Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, gestellt war. Dies führte dazu, dass auch die Kleine Anfrage ungewollt auf die Konrad-gängigen Abfälle beschränkt war.

Es gibt aber eine Kategorie radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, die nicht im Schacht Konrad eingelagert werden dürfen. Es handelt sich laut Bundesregierung „um Abfälle, deren Aktivitätskonzentrationen an einzelnen Nukliden so hoch ist, dass sie die gemäß Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad beschränkten Aktivitäten oder Stoffgehalte nahezu ausschöpfen oder überschreiten würden“, vgl. hierzu Bundestagsdrucksachen 17/3627, Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 17 und 17/6954, Antwort auf die Schriftliche Frage 203. Ein Großteil dieser Abfälle ist der in Deutschland betriebenen Urananreicherung geschuldet, bei der abgereichertes Uran anfällt, sogenannte „Urantails“. Die hierzulande anfallende Urantails-Menge wird unterschiedlich abgeschätzt, laut Antwort auf die Schriftliche Frage 203 auf Bundestagsdrucksache 17/6954 ging die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH im Jahr 2011 von immerhin rund 35 000 m3 aus, das Bundesamt für Strahlenschutz sogar von rund 100 000 m3.

In Bezug auf die Endlagerung dieser Abfälle erscheinen noch diverse Fragen offen, beispielsweise existieren noch keine Sicherheitsanforderungen für ihre Endlagerung, vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 89 auf Bundestagsdrucksache 17/7279. Dies wirft die grundlegende Frage auf, ob es vertretbar ist, in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin abgereichertes Uran in so erheblichen Mengen anfallen zu lassen.

Diese Anfrage soll der Kategorie nicht Konrad-gängiger Abfälle nachgehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Von welchen Arten und Mengen radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, die nicht Konrad-gängig sind, wird derzeit ausgegangen?

Gibt es dabei unterschiedliche Schätzungen, ähnlich wie dies laut Bundestagsdrucksache 17/6954, Antwort auf die Schriftliche Frage 203, im Jahr 2011 der Fall war (ggf. bitte angeben, wer dabei welche Menge schätzt sowie bitte die Begründung für die Schätzungsunterschiede angeben)?

2

Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung es für vertretbar, in Deutschland in derzeit noch uneingeschränktem Ausmaß abgereichertes Uran anfallen zu lassen, wenn sie einerseits offensichtlich nicht ausschließen kann, dass die jetzt noch offiziell als Wertstoff deklarierten Mengen letztlich (ggf. umgewandelt in eine andere chemische Form) doch endgelagert werden müssen, wie Bundestagsdrucksache 17/6954, Antwort auf die Schriftliche Frage 203, belegt, und es andererseits noch kein Endlagerkonzept für diese Abfälle und noch keine Sicherheitsanforderungen für ihre Endlagerung gibt?

3

Welche Gespräche zum Endlager Konrad hat es in dieser Legislaturperiode mit den Abfallverursachern gegeben, und jeweils wann fanden diese genau statt (Kalenderdatum bitte)?

4

Welche anderen Aspekte, neben der Betriebsdauer, waren dabei Gegenstand der Gespräche, und gab es (ähnlich wie bei den diesjährigen Gesprächen bezüglich der noch ausstehenden Rückführung verglaster radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in England und Frankreich) dabei unterschiedliche Arbeitsgruppen (ggf. bitte angeben, welche)?

Berlin, den 22. Juli 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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