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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Einführung der Fiskaltaxameter für den Taxenverkehr zum 1. November 2016

Verpflichtende Einführung für den Taxen-, aber nicht für den Mietwagenverkehr durch die EU-Messgeräte-Richtlinie: Schätzungen zur Höhe nicht versteuerter Umsätze im Taxen- und Mietwagengewerbe, Schlussfolgerungen und Handlungsbedarf, Umgehungsgefahren sowie mögliche Ausweicherscheinungen und Umsatzverlagerungen zum Mietwagengewerbe<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

08.08.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1444123. 07. 2013

Einführung der Fiskaltaxameter für den Taxenverkehr zum 1. November 2016

der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Thomas Gambke, Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann E. Ott, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit der EU-Messgeräte-Richtlinie (Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte) werden zum 1. November 2016 die sogenannten Fiskaltaxameter für den Taxenverkehr verpflichtend eingeführt. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass im Taxi- und Mietwagengewerbe in erheblichem Maße Barumsätze der Versteuerung vorenthalten werden. Von dieser Regelung ausgenommen bleibt der Mietwagenverkehr nach § 49 Personenbeförderungsgesetz ausgenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Ausmaß der nicht versteuerten Umsätze im Taxen- und Mietwagengewerbe für die Jahre 2011 bis 2013?

2

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der aus der Branche stammenden Schätzung, wonach 20 Prozent der vom Branchenverband Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e. V. bekannt gegebenen über 4 Mrd. Euro Umsätze für 2012, d. h. ca. 800 Mio. Euro, unversteuert blieben?

3

Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Schwarzgeldbekämpfung beim Mietwagenverkehr, der nach § 49 Personenbeförderungsgesetz nicht den Bestimmungen der EU-Messgeräte-Richtlinie und damit der Einführung des Fiskaltaxameters unterliegt?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr möglicher Ausweicherscheinungen der Taxenbranchen hin zum Mietwagengewerbe, um der Regulierung durch die Fiskaltaxameter zu entgehen?

5

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der nach Information der Fragesteller hohen Anzahl von Ausnahmegenehmigungen von der Einbaupflicht dieser Geräte über §§ 30, 43 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)?

Inwiefern plant die Bundesregierung, eine Pflicht zum Einbau von Fiskaltaxametern auch für Mietwagen einzuführen?

6

Inwiefern sieht die Bundesregierung die Gefahr der Umgehung der neuen Fiskaltaxameterpflicht, bei der Zulassung von Taxameteraltgeräten vor dem 31. Oktober 2016, die die unveränderbare Speicherung und maschinelle Auslesbarkeit nicht bewerkstelligen können, ohne eine zeitliche Begrenzung für den Weiterbetrieb nach diesem Datum?

7

Inwiefern erwartet die Bundesregierung eine Verlagerung der Umsätze vom Taxenverkehr zum Mietwagengewerbe aufgrund der unterschiedlichen Regelungen zum Fiskaltaxameter?

Berlin, den 22. Juli 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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