[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14449
17. Wahlperiode 23. 07. 2013 Kleine Anfrage
der Abgeordneten Harald Weinberg, Kathrin Senger-Schäfer, Diana Golze,
Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Vogler, Sabine
Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Stationäre Palliativmedizin und Fallpauschalen
Die stationäre palliativmedizinische Versorgung soll ab 2014 verpflichtend über
das pauschalierende Entgeltsystem der diagnosebezogenen Fallgruppen
(Diagnosis Related Groups – DRG) finanziert werden. Es gibt in der Öffentlichkeit
(vgl. z. B. Münchner Merkur vom 2. Juli 2013) immer wieder Kritik an dieser
geplanten Finanzierung. In der Palliativmedizin geht es um die Linderung der
körperlichen und psychischen Symptome einer immer weiter fortschreitenden
Erkrankung bei Patientinnen und Patienten mit nur noch kurzer
Lebenserwartung. Die zugrundeliegenden Krankheiten können sehr unterschiedlicher Natur
sein. Zwar gibt es Diagnosegruppen, die dem gerecht werden sollen, aber auch
die Art und Intensität der Beschwerden, die individuelle Konstitution, die
familiäre Situation und die noch zu erwartende Lebensdauer beeinflussen die
notwendige Behandlungsdauer und den Aufwand.
Hier setzt die Kritik an. Im DRG-System gibt es eine pauschale Vergütung, die
die Verschiedenheit der Palliativpatientinnen und -patienten nicht ausreichend
abbildet. Wird unter DRG-Bedingungen eine gewisse Aufenthaltsdauer auf den
Palliativstationen überschritten, dann ist dieser Fall wirtschaftlich nicht lukrativ
für das Krankenhaus. Dies führt regelmäßig in Fällen, in denen eine längere
Behandlungsdauer notwendig ist, als sie das DRG-System vorsieht, zu einer
früheren Entlassung aus der Palliativstation, als aus Gründen der
Menschlichkeit geboten wäre. Gegebenenfalls folgt dann einige Tage später eine erneute
Einweisung.
Sicherlich ist auch der forcierte Ausbau der Spezialisierten Ambulanten
Palliativversorgung (SAPV) und der Hospizversorgung notwendig. Dies ändert aber
nichts an der Tatsache, dass an eine Finanzierung der stationären
Palliativversorgung der Anspruch gestellt werden muss, keine Anreize zu setzen, die in
der letzten Phase des Lebens dem Gebot der Menschlichkeit widersprechen.
Der Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr (FDP), wird in dem oben
genannten Artikel zu diesem Problem folgendermaßen zitiert: „Angesichts
insgesamt begrenzter Mittel wäre ein Finanzierungssystem problematisch, das
keine Anreize für eine wirtschaftliche Mittelverwendung setzt.“ Die
Fragestellerinnen und Fragesteller bezweifeln, inwiefern ein Finanzierungssystem,
das offensichtlich nicht auf die Palliativmedizin passt, zu einer wirtschaftlichen
Mittelverwendung führen soll, geschweige denn zu einer guten Versorgung der
Patientinnen und Patienten. Es drängt sich die Befürchtung auf, dass es hier
nicht um eine wirtschaftliche Verwendung der Mittel geht, sondern um eine
möglichst billige Medizin, ohne Rücksicht auf die Konsequenzen in der
Versorgungsqualität.
Drucksache 17/14449 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Ausgaben im
Bereich der Palliativstationen, und wie haben sich diese in den letzten
zehn Jahren verändert?
2. Wie viel der genannten Ausgaben der palliativmedizinischen Stationen wird
nach Kenntnis der Bundesregierung durch Spendengelder aufgebracht?
3. Wie viele Patientinnen und Patienten werden nach Kenntnis der
Bundesregierung jährlich auf Palliativstationen versorgt?
Wie hoch ist dabei die Anzahl der Erst- und der Folgeverordnungen?
4. Wie viele Menschen versterben nach Kenntnis der Bundesregierung
jährlich auf Palliativstationen in Deutschland?
5. Welche Versorgungsalternativen zur stationären Versorgung von
Palliativpatientinnen und -patienten stehen derzeit zur Verfügung, und ist in diesen
Bereichen eine ausreichende und flächendeckende Versorgung
gewährleistet?
6. Wohin wurden Patientinnen und Patienten, die auf Palliativstationen
versorgt wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls entlassen
(Hospiz, Pflegeheim, nach Hause etc.)?
7. Wie viele Menschen sterben nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in
stationären Hospizen im Vergleich zu Palliativstationen in Krankenhäusern
oder ambulant palliativmedizinisch betreut in der Häuslichkeit?
8. Wie lange werden Patientinnen und Patienten nach Kenntnis der
Bundesregierung durchschnittlich auf Palliativstationen versorgt, und gibt es einen
Unterschied zwischen Erst- und Folgeverordnung?
9. Sieht die Krankenhausfinanzierung nach Kenntnis der Bundesregierung
explizit vor, dass potentiell unwirtschaftliche bzw. finanziell defizitäre
Bereiche von Krankenhäusern, wie beispielsweise die stationäre
palliativmedizinische Versorgung, durch Spenden oder anderweitig quer finanziert
werden müssen (bitte begründen)?
10. Ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Finanzierung der
palliativmedizinischen stationären Versorgung vollständig aus der derzeitigen
Krankenhausfinanzierung gesichert, und wenn nein, sieht die
Bundesregierung hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf (bitte begründen)?
11. Ist es möglich, per Definition einzugrenzen, wie viel Zeit die Versorgung
von Palliativpatienten – beispielsweise anhand von Phasen des Sterbens –
insgesamt in Anspruch nimmt, und lässt sich daraus eine Limitierung der
entsprechenden Finanzierungsgrundlage der Versorgung ableiten?
12. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend Kapazitäten
(Betten) im stationären palliativmedizinischen Versorgungsbereich, und wenn
nein, welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, dem
entgegenzuwirken?
13. Rechnet die Bundesregierung mit einer wirtschaftlichen stationären
Palliativversorgung unter DRG-Bedingungen (bitte begründen)?
14. Sind nach Ansicht der Bundesregierung die derzeitigen Verweildauern in
der stationären Palliativmedizin im Krankenhaus zu lang, und wenn ja,
weshalb werden diese als zu lang eingeschätzt?
15. Sind nach Ansicht der Bundesregierung die Anwendung von
Grenzverweildauern in der palliativmedizinischen stationären Versorgung mit dem Gebot
der Menschlichkeit vereinbar (bitte begründen)?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1444916. Wie zielführend ist nach Ansicht der Bundesregierung ein Entgeltsystem,
welches nach Auffassung der Fragesteller diejenigen Palliativstationen
wirtschaftlich bevorzugt, die eine möglichst kurze und wenig umfangreiche
Palliativversorgung liefern?
17. Besteht durch die DRG-Finanzierung im stationären Palliativmedizinischen
Bereich der Anreiz von medizinischen bzw. therapeutischen Verordnungen,
die zwar abrechenbar sind, aber für eine palliativmedizinische Versorgung
eher ungeeignet erscheinen?
18. Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in Alternativen der
DRG-Finanzierung für die besonderen Behandlungsformen von
Patientinnen und Patienten, welche sich nicht standardisieren lassen, wie
beispielsweise eine tagesbasierende Finanzierung unter Berücksichtigung
patientenindividueller Schweregrade?
19. Welche Möglichkeiten stehen für die Weiterversorgung von
Palliativpatientinnen und -patienten zur Verfügung, welche die Grenzverweildauer
überschritten haben, für die aber weder eine Weiterversorgung zu Hause noch in
einem Hospiz möglich sind?
20. Wie wird eine zusätzliche Qualität (z. B. für Musiktherapieangebote) im
DRG-System zusätzlich vergütet?
Berlin, den 23. Juli 2013
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
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