Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Donau
der Abgeordneten Eva Buling-Schröter, Klaus Ernst, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Kornelia Möler, Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Beim Donauhochwasser im Mai und Juni 2013 mit einem Pegelstand von 12,80 m mussten zeitweise Trinkwasser und Strom abgestellt werden. Der großen Hilfsbereitschaft und Solidarität der Menschen untereinander ist es zu verdanken, dass die Ausmaße der Flut nicht noch weitaus schlimmer waren. Auch die finanziellen Soforthilfen für die Betroffenen haben die Folgen des Hochwassers gelindert.
Nach § 31b Absatz 2 des Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes sollten bis zum Mai 2012 Überschwemmungsgebiete von den Ländern genannt werden. Diese Gebiete sind im Gesetz in der Art und Weise charakterisiert, dass in ihnen „ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist“. In diesen Gebieten dürfen mit Ausnahmen „durch Bauleitpläne keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden“ (§ 31b Absatz 4).
Nach eigenen Angaben bilden das Kernstück der bayerischen Hochwasserschutzstrategie („Hochwasser in Bayern, Aktionsprogramm 2020“) „naturnahe Flusslandschaften, Flutmulden und Auen, in denen dem Hochwasser natürliche Ausdehnungs- und Rückhaltemöglichkeiten geboten werden“. 2 500 km Gewässerstrecke und 10 000 ha Uferfläche sollen nach dem Aktionsprogramm renaturiert werden.
Noch während des Hochwassers auf der Donau sprach der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer von Enteignungen ufernaher Flächen entlang der Donau (DIE WELT, 5. Juni 2013: „Horst Seehofer droht störischen Bauern mit Enteignung“). Nach Meinung des BUND Naturschutz in Bayern e. V. kann dieser Enteignung am Donauabschnitt zwischen Straubing und Vilshofen dadurch begegnet werden, dass die Flächen, die vom Bund über die Rhein-Main-Donau AG (RMD AG) für den Donauausbau gekauft wurden, für den Hochwasserschutz bereitgestellt werden.
Auch der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, sprach in einem Interview angesichts der Hochwasserkatastrophe von einer notwendigen neuen Flusspolitik mit Deichrückverlegungen, Bauverbot auf ufernahen Flächen und einer Enteignung als ultima ratio (Passauer Neue Presse, 11. Juni 2013).
Nach Meinung von Umweltverbänden sind eine Flächenrückgewinnung für den Fluss durch Auen- und Moorenaturierung und eine konsequente Umsetzung von flussangepasstem Landnutzungsmanagement, das das Verbot von Grünlandumbruch und Bauen in ufernahen Gebieten beinhaltet, die Grundvoraussetzungen für einen künftigen effektiven Hochwasserschutz. Zu berücksichtigen sind auch die Eignerinnen und Eigner sowie Pächterinnen und Pächter ufernaher Flächen, die sich auf potentiellen Überschwemmungsflächen eine Existenz aufgebaut haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele finanzielle Mittel stellt die Bundesregierung dem Freistaat Bayern aktuell für den Hochwasserschutz zur Verfügung, und wie hoch sind dabei die Summen für folgende Bereiche:
Ausgaben für den technischen Hochwasserschutz (Deichbau, Hochwasserschutzmauern etc.),
Flutpolder,
Deichrückverlegungsflächen (hier insbesondere auch Flächenkauf) und
Sanierung des Wasserhaushaltes in der gesamten Fläche (z. B. Gewässerschutz, Bachrenaturierung, Anpassung der Flächennutzung)?
Welchen Anteil am bayerischen 150-Mio.-Euro-Programm (Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 5. Juni 2013), zu dem u. a. die bayerischen Soforthilfe-Zahlungen von bis zu 1 500 Euro für Privatpersonen, bzw. bis zu 5 000 Euro für Hausratsschäden in Privathaushalten, bis zu 5 000 Euro für Unternehmerinnen und Unternehmer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und bis zu 200 000 Euro für existenzgefährdete Betriebe zählen, trägt der Bund?
Welcher Anteil an den bis zu 235 Mio. Euro pro Jahr, die der bayerische Umweltminister Marcel Huber ab 2014 für den Hochwasserschutz zusagte (Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 22. Juli 2013), sind Bundesmittel?
Welche konkreten Maßnahmen werden mit den in Frage 2 genannten Geldern finanziert?
Sind diese finanziellen Leistungen nach Kenntnis der Bundesregierung Bestandteil der insgesamt 2,3 Mrd. Euro für den Hochwasserschutz laut Aktionsprogramm 2020, oder werden diese zusätzlich finanziert, und mit wie viel Prozent ist der Bund daran beteiligt?
Welche nach dem Aktionsprogramm 2020 geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher wo und wann abgeschlossen, sind im Bau, und welche stehen noch aus (bitte detailliert auflisten)?
Welche Maßnahmen (Schadensbehebung oder auch Flächenerwerb z. B. für Deichrückverlegungen) können aus dem aktuell aufgelegten Hochwasserfonds der Bundesregierung von 8 Mrd. Euro finanziert werden, und nach welchen Kriterien (z. B. Bindung an hochwasserangepasste Neubauten bzw. Verlagerung von Siedlungsflächen weg aus Hochrisikogebieten)?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Katherina Reiche, im Umweltausschuss am 12. Juni 2013 zu, dass es keinerlei Klagen seitens der Bundesländer über eine zu geringe finanzielle Ausstattung für den Hochwasserschutz gegeben habe?
Welche von Bayern gemeldeten Überschwemmungsgebiete laut § 31b Absatz 2 des Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes (im Weiteren kurz: Hochwasserschutzgesetz) stimmen mit den jetzt überfluteten Flächen entlang der Donau überein (bitte mit Auflistung und Kartenmaterial)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von Bauflächen, die nach dem Jahr 1988, nach dem Jahr 1999 bzw. nach dem Jahr 2002 in diesen genannten Gebieten ausgewiesen wurden, und um welche Flächen handelt es sich (bitte auflisten)?
Welche Hochwasserschutzmaßnahmen sind an der Donau gemäß Europäischer Hochwasserrahmenrichtlinie geplant, und wie war die Bundesregierung in die Planung eingebunden?
Entspricht das bayerische „Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020“ den nach § 31d Absatz 3 des Hochwasserschutzgesetzes bis zum 10. Mai 2009 aufzustellenden Hochwasserschutzplänen?
In welchen Punkten unterscheiden sich die Hochwasserschutzmaßnahmen der Ausbauvarianten A und C 2,80 an der Donau, und wie bewertet die Bundesregierung diese Unterschiede hinsichtlich einer vom Ausbau unabhängigen Verbesserung des Hochwasserschutzes?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung 700 Flutmulden gemäß Hochwasserschutzmaßnahmen nach Ausbauvariante A entlang der Donau angelegt?
Kann es nach Kenntnis der Bundesregierung vor Ort zu Verzögerungen wegen konträren Flächennutzungsvorstellungen des Flächeneigners oder der Flächeneignerin kommen, und wo liegen diese Mulden genau?
Unterstützt die Bundesregierung den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom Februar 2013 zum Ausbau der Wasserstraße nach Variante A und insbesondere zur verfahrensmäßigen Abtrennung der Planung und Durchführung der Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes auf gesamter Länge zwischen Straubing und Vilshofen nach Variante A (bitte begründen)?
Wenn ja, werden diese Maßnahmen zum Hochwasserschutz nach Kenntnis der Bundesregierung zeitlich vorgezogen?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die im Frühjahr 2013 mit dem Beschluss für den Donauausbau nach Variante A beschlossenen 600 Mio. Euro für den Hochwasserschutz Teil der für den Aktionsplan 2020 veranschlagten 2,3 Mrd. Euro, oder wurden diese 600 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt, und in welcher Höhe beteiligt sich die Bundesregierung an diesen Kosten?
Ist der Bund bereit, die für den Donauausbau von der RMD AG im Namen und auf Rechnung der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Grundstücke (Donaukanalisierungs-Vertrag vom 11. August 1976), die nicht mehr für den Ausbau der Donau nach Variante C 2,80 mit Staustufe und Seitenkanal verwendet werden, für den ökologischen Hochwasserschutz, insbesondere für die Bereitstellung von zusätzlichem Überschwemmungsraum zur Verfügung zu stellen?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es eine bundeseinheitliche Regelung zur Enteignung von Flächeneigentümerinnen und -eigentümern und eine dazugehörige festgelegte Regelung zur Entschädigung?
Wenn ja, wie sieht diese aus (Ersatzfläche pro enteigneter Fläche, bei Ausgleichszahlung prozentuale Bemessung am Quadratmeter- oder Grundstückspreis)?
Wenn nein, bis wann will die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Regelung für eventuelle, aus Hochwasserschutzgründen notwendige Enteignung erarbeiten?
Ist eine Enteignung von Bäuerinnen und Bauern in Überschwemmungsgebieten denkbar und nach derzeitigem (Bundes-)Recht zulässig?
Wenn ja, welche Kriterien müssten in diesem Falle erfüllt sein?
Plant die Bundesregierung ein bundesweites Hochwasserschutzkonzept?
Wenn ja, wie will die Bundesregierung die Hochwasserschutzkonzepte der Bundesländer (insbesondere auch in Bezug auf die Elbe, die durch zehn Bundesländer fließt) in ein nationales Hochwasserschutzkonzept integrieren?
Wenn nein, warum nicht?