Zur künftigen Nutzung des Bombodroms in der Kyritz-Ruppiner Heide
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Lothar Bisky, Diana Golze, Wolfgang Neskovic, Paul Schäfer (Köln), Petra Pau, Heike Hänsel, Monika Knoche, Katrin Kunert, Dr. Norman Paech, Wolfgang Gehrke, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung strebt die militärische Nutzung eines Geländes bei Wittstock in der Kyritz-Ruppiner Heide als Luft-Boden-Schießplatz (Bombodrom) an – ungeachtet des fortwährenden Protests einer übergroßen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in der unmittelbar betroffenen Region und ablehnenden Beschlüssen der Landtage in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie des Berliner Abgeordnetenhauses.
Am 30. September 2006 fand in Linowsee (Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Land Brandenburg) eine öffentliche Diskussion zu den rechtlichen Grundlagen, politischen Motivationen und regionalen Konsequenzen einer solchen Nutzung statt.
Die Einladung an das Bundesministerium der Verteidigung, zu dieser Diskussionsveranstaltung zu kommen, wurde nicht wahrgenommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Nutzungskonzept für den geplanten Luft-Boden-Schießplatz
1. Welche Position hat die Bundesregierung zu den Aussagen des Obmanns der Fraktion der SPD im Verteidigungsausschuss des 16. Deutschen Bundestages, Rainer Arnold, bei dieser öffentlichen Diskussion, das Nutzungskonzept von 2003 für das Bombodrom müsse entsprechend neuer Szenarien (z. B. dem Einsatz von Drohnen) laufend fortgeschrieben werden?
2. Welche Verbindlichkeit besteht hinsichtlich der Detailregelungen (z. B. Art und Umfang der Übungen) in diesem Nutzungskonzept?
3. Auf welche Weise wird gewährleistet, dass die Anwohner und die breitere Öffentlichkeit über Veränderungen im Nutzungskonzept oder über die Ausführungsbestimmungen dieses Nutzungskonzepts informiert werden?
4. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, das Nutzungskonzept für das Bombodrom entsprechend den neuesten technischen oder militärtaktischen Entwicklungen sowie den multinationalen militärischen Verpflichtungen zu aktualisieren?
5. Können und sollen über dem Bombodrom auch Drohnen für militärische Übungen eingesetzt werden?
Wenn ja, welche Typen planen die Bundeswehr bzw. andere NATO-Streitkräfte dort einzusetzen?
6. Sind im Rahmen der geplanten Nutzung des Bombodroms durch die Bundeswehr und andere NATO-Streitkräfte auch Übungen von Bombenabwürfen unter „Fremdeinwirkung“ (z. B. Bombenabwurf incl. vorangegangenem oder nachfolgendem Luftkampf) erlaubt und/oder geplant?
7. Welche Konsequenzen entstehen aus dem Überflugverzicht der Bundeswehr über die Gemeinde Schweinrich für das Nutzungskonzept des geplanten Luft-Boden-Schießplatzes, insbesondere hinsichtlich des Einflugs von Militärmaschinen in das Gelände?
8. Bezüglich welcher konkreten Einsatzszenarien hält es die Bundesregierung für unverzichtbar, dass die Bundesluftwaffe im Ausland militärische oder nichtmilitärische Ziele mit Bombenabwürfen angreift?
II. Bereiche für „kontrollierte Abstürze“
9. In ihrer Antwort auf die schriftlichen Fragen 30 und 31 des Abgeordneten Alexander Ulrich auf Bundestagsdrucksache 16/2873 teilt die Bundesregierung mit, dass es Flächen für „kontrollierte Abstürze“ gäbe, allerdings „nur in der Nähe von Militärflugplätzen, nicht aber darüber hinaus“.
Welche Begründung gibt es dafür unter der Berücksichtigung der vernünftigen Annahme, dass Abstürze von Kampfflugzeugen nicht auf die Nähe von Militärflugplätzen beschränkt werden können?
10. Welche Planungen hat die Bundeswehr bezüglich der Flächen für „kontrollierte Abstürze“ für die unmittelbar mit in die militärische Nutzung des Bombodroms in der Kyritz-Ruppiner Heide einbezogenen Militärflugplätze in Laage und Trollenhagen?
11. Wo dürfen Bundesluftwaffe und alliierte Streitkräfte bei einem Notverfahren bzw. einem möglichen „kontrollierten Absturz“ Munition und Waffen abwerfen – im Sinne von Ballast bzw. zur Vermeidung von Schäden für Menschen in dem von einem „kontrollierten Absturz“ betroffenen Gebiet (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Gemeinden bzw. Gebieten)?
12. Wo dürfen Bundesluftwaffe und alliierte Streitkräfte bei einem Notverfahren bzw. einem möglichen „kontrollierten Absturz“ die Tanks ihrer von dem Notverfahren bzw. dem „kontrollierten Absturz“ betroffenen Kampfflugzeuge entleeren (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Gemeinden bzw. Gebieten)?
13. Sind die Bereiche für „kontrollierte Abstürze“ der alliierten Streitkräfte mit den deutschen Behörden abgestimmt worden?
14. Wenn diese Absturzbereiche nicht mit den deutschen Behörden abgestimmt sind: Werden bei Notsituationen und kontrollierten Rettungsausstiegen alliierter Kampfflugzeuge die Orte eines „kontrollierten Absturzes“ mit den deutschen Behörden abgestimmt bzw. werden diese davon informiert?
15. Welche Auswirkungen hätte das Ablassen eines Tanks eines Kampfflugzeuges oder das Abwerfen von Munition oder Waffen in einer Notsituation über dem Bombodrom in der Kyritz-Ruppiner Heide für die dort lebenden Menschen, Tiere und Pflanzen, und inwieweit wären die Folgen vereinbar mit den Bestimmungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie?
III. Beschwerden gegen Störungen durch militärischen Flugbetrieb
16. Wie viele Beschwerdeanrufe sind per 30. September 2006 beim Skyguard – Bürgertelefon (0800 – 8620730) in den vergangenen Jahren (2000 bis 2005) für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin eingegangen, und welche Beschwerden wurden dort in welcher Häufigkeit vorgetragen (bitte einzeln für die Jahre, die Länder und den Grund der Beschwerden aufführen)?
17. Wie viele schriftliche Beschwerden sind bei den zuständigen Stellen zu Lärm- oder anderen Belästigungen durch militärischen Flugbetrieb in den Ländern Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern eingegangen, und wie viele wurden davon beantwortet?
18. Welche Festlegungen, Vorgaben oder Richtlinien gibt es seitens der Behörden für die Nichtbeantwortung solcher Beschwerden?
19. Wie viele solcher Beschwerden waren aus Sicht der zuständigen Behörden berechtigt, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
20. Wie sind die Behörden bei berechtigten Beschwerden und daraus gezogenen Konsequenzen weiter verfahren?
21. In welcher Form wurden und werden die Beschwerden ausgewertet, und welche Konsequenzen wurden bisher gezogen?
IV. Antwort auf Anschreiben an die Bundesregierung
22. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung auf die Einladung zu der in der Einleitung genannten Veranstaltung am 30. September 2006 in Linowsee nicht reagiert und auch keine Vertreterin bzw. keinen Vertreter entsandt?
23. Aus welchen Gründen hat die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, bislang die Briefe der Bürgerinitiative FREIe HEIDe vom 19. April 2006 und 7. Juni 2006 nicht beantwortet?
24. Welche Richtlinien gibt es im Bundeskanzleramt für die Beantwortung bzw. Nichtbeantwortung von Bürgeranliegen und insbesondere von Schreiben der Gegner einer militärischen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide?
Fragen24
Welche Position hat die Bundesregierung zu den Aussagen des Obmanns der Fraktion der SPD im Verteidigungsausschuss des 16. Deutschen Bundestages, Rainer Arnold, bei dieser öffentlichen Diskussion, das Nutzungskonzept von 2003 für das Bombodrom müsse entsprechend neuer Szenarien (z. B. dem Einsatz von Drohnen) laufend fortgeschrieben werden?
Welche Verbindlichkeit besteht hinsichtlich der Detailregelungen (z. B. Art und Umfang der Übungen) in diesem Nutzungskonzept?
Auf welche Weise wird gewährleistet, dass die Anwohner und die breitere Öffentlichkeit über Veränderungen im Nutzungskonzept oder über die Ausführungsbestimmungen dieses Nutzungskonzepts informiert werden?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, das Nutzungskonzept für das Bombodrom entsprechend den neuesten technischen oder militärtaktischen Entwicklungen sowie den multinationalen militärischen Verpflichtungen zu aktualisieren?
Können und sollen über dem Bombodrom auch Drohnen für militärische Übungen eingesetzt werden?
Wenn ja, welche Typen planen die Bundeswehr bzw. andere NATO-Streitkräfte dort einzusetzen?
Sind im Rahmen der geplanten Nutzung des Bombodroms durch die Bundeswehr und andere NATO-Streitkräfte auch Übungen von Bombenabwürfen unter „Fremdeinwirkung“ (z. B. Bombenabwurf incl. vorangegangenem oder nachfolgendem Luftkampf) erlaubt und/oder geplant?
Welche Konsequenzen entstehen aus dem Überflugverzicht der Bundeswehr über die Gemeinde Schweinrich für das Nutzungskonzept des geplanten Luft-Boden-Schießplatzes, insbesondere hinsichtlich des Einflugs von Militärmaschinen in das Gelände?
Bezüglich welcher konkreten Einsatzszenarien hält es die Bundesregierung für unverzichtbar, dass die Bundesluftwaffe im Ausland militärische oder nichtmilitärische Ziele mit Bombenabwürfen angreift?
In ihrer Antwort auf die schriftlichen Fragen 30 und 31 des Abgeordneten Alexander Ulrich auf Bundestagsdrucksache 16/2873 teilt die Bundesregierung mit, dass es Flächen für „kontrollierte Abstürze“ gäbe, allerdings „nur in der Nähe von Militärflugplätzen, nicht aber darüber hinaus“.
Welche Begründung gibt es dafür unter der Berücksichtigung der vernünftigen Annahme, dass Abstürze von Kampfflugzeugen nicht auf die Nähe von Militärflugplätzen beschränkt werden können?
Welche Planungen hat die Bundeswehr bezüglich der Flächen für „kontrollierte Abstürze“ für die unmittelbar mit in die militärische Nutzung des Bombodroms in der Kyritz-Ruppiner Heide einbezogenen Militärflugplätze in Laage und Trollenhagen?
Wo dürfen Bundesluftwaffe und alliierte Streitkräfte bei einem Notverfahren bzw. einem möglichen „kontrollierten Absturz“ Munition und Waffen abwerfen – im Sinne von Ballast bzw. zur Vermeidung von Schäden für Menschen in dem von einem „kontrollierten Absturz“ betroffenen Gebiet (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Gemeinden bzw. Gebieten)?
Wo dürfen Bundesluftwaffe und alliierte Streitkräfte bei einem Notverfahren bzw. einem möglichen „kontrollierten Absturz“ die Tanks ihrer von dem Notverfahren bzw. dem „kontrollierten Absturz“ betroffenen Kampfflugzeuge entleeren (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Gemeinden bzw. Gebieten)?
Sind die Bereiche für „kontrollierte Abstürze“ der alliierten Streitkräfte mit den deutschen Behörden abgestimmt worden?
Wenn diese Absturzbereiche nicht mit den deutschen Behörden abgestimmt sind: Werden bei Notsituationen und kontrollierten Rettungsausstiegen alliierter Kampfflugzeuge die Orte eines „kontrollierten Absturzes“ mit den deutschen Behörden abgestimmt bzw. werden diese davon informiert?
Welche Auswirkungen hätte das Ablassen eines Tanks eines Kampfflugzeuges oder das Abwerfen von Munition oder Waffen in einer Notsituation über dem Bombodrom in der Kyritz-Ruppiner Heide für die dort lebenden Menschen, Tiere und Pflanzen, und inwieweit wären die Folgen vereinbar mit den Bestimmungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie?
Wie viele Beschwerdeanrufe sind per 30. September 2006 beim Skyguard – Bürgertelefon (0800 – 8620730) in den vergangenen Jahren (2000 bis 2005) für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin eingegangen, und welche Beschwerden wurden dort in welcher Häufigkeit vorgetragen (bitte einzeln für die Jahre, die Länder und den Grund der Beschwerden aufführen)?
Wie viele schriftliche Beschwerden sind bei den zuständigen Stellen zu Lärm- oder anderen Belästigungen durch militärischen Flugbetrieb in den Ländern Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern eingegangen, und wie viele wurden davon beantwortet?
Welche Festlegungen, Vorgaben oder Richtlinien gibt es seitens der Behörden für die Nichtbeantwortung solcher Beschwerden?
Wie viele solcher Beschwerden waren aus Sicht der zuständigen Behörden berechtigt, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
Wie sind die Behörden bei berechtigten Beschwerden und daraus gezogenen Konsequenzen weiter verfahren?
In welcher Form wurden und werden die Beschwerden ausgewertet, und welche Konsequenzen wurden bisher gezogen?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung auf die Einladung zu der in der Einleitung genannten Veranstaltung am 30. September 2006 in Linowsee nicht reagiert und auch keine Vertreterin bzw. keinen Vertreter entsandt?
Aus welchen Gründen hat die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, bislang die Briefe der Bürgerinitiative FREIe HEIDe vom 19. April 2006 und 7. Juni 2006 nicht beantwortet?
Welche Richtlinien gibt es im Bundeskanzleramt für die Beantwortung bzw. Nichtbeantwortung von Bürgeranliegen und insbesondere von Schreiben der Gegner einer militärischen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide?