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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Auslandsbauten des Bundes

Rechtliche Grundlage für Bau und Modernisierung von Bundesgebäuden im Ausland, nicht behindertengerechte Einrichtungen und Liegenschaften, künftige Herstellung von Barrierefreiheit, Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihren Vereinigungen, Organisation und Finanzierung behinderungsbedingter Mehraufwendungen, Schwerbehindertenquote im Auswärtigen Amt, Praktika von Menschen mit Beeinträchtigungen an deutschen Auslandsvertretungen<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.08.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1449702. 08. 2013

Auslandsbauten des Bundes

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Heidrun Dittrich, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Katja Kipping, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Bund ist für die Sanierung und den Erhalt von Gebäuden und Liegenschaften, die im Besitz der Bundesrepublik Deutschland sind, im Ausland zuständig. Er hat auch zu gewährleisten, dass angemietete Objekte sich im angemessenen Zustand befinden; dies schließt die Nutzbarkeit für Menschen mit Beeinträchtigungen bzw. die Barrierefreiheit nach deutschem Baurecht ein.

Eine sachgerechte Übersicht über den Zustand der Auslandsbauten scheint die Bundesregierung nicht zu haben, nimmt man zum Beispiel die Antwort der Bundesregierung (Staatsministerin Cornelia Pieper) zu der Mündlichen Frage 52 des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert in der Fragestunde des Bundestages am 12. Juni 2013 zur Barrierefreiheit an deutschen Auslandsschulen zur Hand (Plenarprotokoll 17/245).

Auch nach eigenem Erleben bei Auslandsreisen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert und weiterer Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. sind zahlreiche Auslandsliegenschaften nicht barrierefrei, darunter auch Liegenschaften, welche in den letzten Jahren neu gebaut, angemietet oder umfassend saniert wurden.

Dies führt dazu, dass die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an öffentlichen Veranstaltungen, Gesprächen usw. in diesen Gebäuden nicht oder unter erschwerten Bedingungen möglich sind. Ebenso beeinträchtigt dies die Möglichkeit, Menschen mit Behinderungen sowie Bundesbedienstete mit behinderten Angehörigen in Botschaften, Konsulaten, Goetheinstituten usw. zu beschäftigen sowie Auslandsschulen und vom Bund zur Verfügung gestellte Wohnungen zu nutzen.

Da Vertretungen und Institutionen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland ein nachhaltiges und positives Bild von unserem Land vermitteln sollen, hat der Bund (als einer der Erstunterzeichner der UN-Behindertenrechtskonvention) auch hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden eine Vorbildfunktion zu erfüllen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Auf Grundlage welcher Baugesetze, Bauordnungen und Normen werden Auslandsbauten des Bundes gebaut bzw. saniert und modernisiert?

2

Welche Botschaften, Botschaftsresidenzen, Konsulate, Auslandsschulen, Goetheinstitute und sonstige zivile Liegenschaften des Bundes im Ausland sind nicht barrierefrei (bitte nach Zuständigkeiten und Nutzungsart der Liegenschaften aufschlüsseln)?

3

Welche davon wurden in der 17. Wahlperiode neu gebaut, gekauft, angemietet oder umfassend saniert bzw. modernisiert?

4

Welche Auslandsbauten des Bundes sollen nach derzeitiger Planung bis 2014 und welche in den kommenden vier Jahren barrierefrei werden?

5

Welche Pläne hat die Bundesregierung, um in absehbarer Zeit bei allen Auslandsbauten des Bundes Barrierefreiheit herzustellen?

6

Wie hoch ist die Schwerbehindertenquote im Auswärtigen Amt (bitte nach Standort Berlin, Standort Bonn, Auslandsvertretungen differenzieren)?

7

Inwieweit beeinträchtigt die fehlende Barrierefreiheit in Auslandsvertretungen die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten von Bundesbediensteten mit Behinderungen bzw. mit behinderten Angehörigen im Auswärtigen Amt?

8

In welcher Weise werden Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen (zum Beispiel die Schwerbehindertenvertretungen) mit Blick auf ihre aus der UN-Behindertenrechtskonvention resultierenden Rechte in alle diesbezüglichen Fragen der Planung und Entscheidung einbezogen?

9

Wie viele Menschen mit Beeinträchtigungen absolvierten in der 17. Wahlperiode Praktika an deutschen Auslandsvertretungen, wie viele diesbezügliche Bewerbungen von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden abgelehnt?

Wie hoch ist ihr Anteil an der Gesamtzahl der Praktikantinnen und Praktikanten?

10

Wie und von wem wurden eventuell erforderliche Assistenz und sonstige behinderungsbedingte Mehraufwendungen organisiert und finanziert?

Berlin, den 2. August 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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