Datenschutzprobleme im Rechtsbereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14327)
der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Yvonne Ploetz, Dr. Ilja Seifert, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Antwort der Bundesregierung bezüglich der Nachfrage zur Kleinen Anfrage über Datenschutzprobleme im Rechtsbereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestagsdrucksache 17/14039) wird von der Bundesregierung festgestellt, dass stichprobenartige Kontrollen in den Jobcentern bezüglich Datenschutz durch die Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit und durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erfolgen. Für das Jahr 2012 wurden sechs stichprobenartige Kontrollen durch die Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit in den Jobcentern durchgeführt, mit Ablauf des Jahres 2013 sollen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mindestens eine stichprobenartige Kontrolle in jedem Bundesland erfolgen. In den Antworten auf die Fragen zum Datenschutz wird auf einen ganzen Katalog von Datenschutzproblemen und -verletzungen verwiesen (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14327) ebenso auf Nichtkenntnis bezüglich konkreter Sachverhalte seitens der Bundesregierung im Bereich Datenschutz (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 11 bis 13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14327). Die Frage nach konkreten Maßnahmen zur Verhinderung von den im aufgeführten Katalog genannten Datenschutzverletzungen wurde durch die Bundesregierung nicht beantwortet. Eine öffentliche amtliche Statistik über Datenschutzverletzungen wird nicht für erforderlich gehalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Bekanntwerden der im genannten Katalog aufgeführten Datenschutzprobleme und -verletzungen durch die Bundesregierung eingeleitet, um diese zu verhindern (bitte pro aufgeführten Bereich der Datenschutzprobleme und -verletzungen konkrete und detaillierte Benennung der Maßnahmen, vgl. Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14039)?
Bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass Akten der Leistungsbeziehenden, die sich in sogenannten Hängeschränken befinden, während der Arbeitszeit offen sind, so dass die „Kunden“ die Namen anderer Leistungsbeziehender erkennen können, als Datenschutzverletzung oder -problem, und welche konkreten Handlungserfordernisse würde die Bundesregierung daraus ableiten?
Bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass Akten von Leistungsbeziehenden auf einen Rollwagen offen durch die Gänge der Einrichtungen transportiert werden und dass dabei der Zugriff Unbefugter auf die Akten möglich ist, als Datenschutzproblem oder -verletzung, und welche konkreten Handlungserfordernisse würde die Bundesregierung daraus ableiten?
Bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen der Jobcenter Generalschlüssel für alle Räume dieser Einrichtungen haben und dabei auch über unverschlossene Aktenschränke unbefugten Zugriff auf Akten von Leistungsbeziehenden haben, als Datenschutzproblem oder -verletzung, und welche konkreten Handlungserfordernisse würde die Bundesregierung daraus ableiten?
Welche Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen der Jobcenter konkret haben auf welchem Weg Zugang zu ärztlichen Unterlagen von Leistungsbeziehenden im elektronischen System (Fallbearbeiter, Vertreter des Fallbearbeiters, Teamleitung, Nebenbetreuer usw.)?
Auf welche konkreten Unterlagen und Daten der Leistungsbeziehenden haben die Teams „Zeitarbeit“ und „Arbeitgeberservice“ im elektronischen System bundesweit Zugriff?
Wie lange werden Daten und Unterlagen von Leistungsbeziehenden bzw. von Antragstellenden im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) (bitte getrennt beantworten) auch nach Erlöschen des Leistungsbezugs bzw. nach Nichtzustandekommen von Leistungen aufbewahrt bzw. elektronisch gespeichert (bitte getrennt nach papierener und elektronischer Aufbewahrung bzw. Speicherung beantworten)?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Aufbewahrung oder Speicherung von Daten und Unterlagen von Leistungsbeziehenden bzw. von Antragstellenden im Bereich des SGB II (bitte getrennt beantworten) auch nach Erlöschen des Leistungsbezugs bzw. nach Nichtzustandekommen von Leistungen?
Zu welchen konkreten Datenschutzproblemen und -verletzungen lagen bzw. liegen der Bundesregierung wie viele Eingaben von Betroffenen im Bereich des SGB II in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 vor (für 2013 bitte den Stichtag angeben)?