Umsetzung der Leistungsform Persönliches Budget
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Katja Kipping, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auf die Leistungsform Persönliches Budget besteht seit dem 1. Januar 2008 ein verbindlicher Rechtsanspruch. Mit dieser Leistungsform können Menschen mit Behinderung auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die für die selbstbestimmte Teilhabe erforderlichen Assistenzleistungen selbst zu organisieren (siehe auch „Bericht der Bundesregierung über die Ausführung der Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch“, Bundestagsdrucksache 16/3983 vom 21. Dezember 2006). Über fünf Jahre nach Einführung dieses Rechtsanspruchs gibt es noch immer ganz erhebliche Umsetzungsdefizite in der Praxis. Zwar ist die Nachfrage von Menschen mit Behinderungen gestiegen, die Antrags- und Bewilligungsverfahren gehen aber häufig nur schleppend voran. Ein Problem ist immer wieder die Einkommens- und Vermögensabhängigkeit, also die Bedürftigkeitsprüfung. Von Betroffenen wird auch über Informationsdefizite bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern berichtet. Der Aufgabenbereich ist allerdings auch sehr komplex – darauf verwies die Fraktion DIE LINKE. bereits in ihrer Kleinen Anfrage zum Persönlichen Budget vom 18. Dezember 2009 (Bundestagsdrucksache 17/345).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie hat sich die Umsetzung des Persönlichen Budgets seit dem Jahr 2009 entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie viele Anträge wurden bewilligt, und wie viele wurden abgelehnt (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?
Welche hauptsächlichen Gründe gab es für Ablehnungen?
Inwieweit werden die laut Budgetverordnung vorgegebenen Fristen beim Antragsverfahren in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung eingehalten?
Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung, um zu verhindern, dass die Verfahrensdauer unverhältnismäßig lang ist?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass bei der Feststellung des Bedarfs regional und bei den unterschiedlichen Leistungsträgern unterschiedlich verfahren wird?
Welche Unterschiede im Bedarfsfeststellungsverfahren sind der Bundesregierung bekannt?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass unterschiedliche Bedarfsfeststellungsverfahren zu unterschiedlichen Bescheiden (Bewilligungen/ Ablehnungen) bei gleichem Hilfebedarf führen können? Wenn nein, warum hält die Bundesregierung das für ausgeschlossen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung verschiedener Verbände nach einem bundeseinheitlichen Bedarfsfeststellungsverfahren, und wird sie diesbezüglich tätig werden? Falls ja, wie? Falls nein, warum nicht?
Inwieweit wurden die Gemeinsamen Servicestellen zur Beantragung eines Persönlichen Budgets bemüht, und wie sind die Erfahrungen?
Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung in der 17. Wahlperiode an begleitender Forschung, an Öffentlichkeitsarbeit sowie durch Änderungen an Verordnungen und Durchführungsbestimmungen, um die Wirkung und Nutzung des Instrumentes des Persönlichen Budgets zu erhöhen (bitte die jeweiligen Aktivitäten konkret nennen)?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zur Entwicklung des Persönlichen Budgets in der kommenden Wahlperiode?