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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Veranstaltungen in Gebäuden des Bundes

Brandschutztechnische Stellungnahmen zu Veranstaltungen mit behinderten Menschen in Bundesgebäuden, Gutachten vom 8. November 2012 zu einer Konferenz im Deutschen Bundestag, Aufenthalt von Personen mit Mobilitätseinschränkungen in öffentlich zugänglichen Gebäuden des Bundes sowie in Veranstaltungsbereichen, Maßnahmen zur Vermeidung der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen aus Sicherheits- und Brandschutzgründen<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

20.08.2013

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1450202. 08. 2013

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Veranstaltungen in Gebäuden des Bundes

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Heidrun Dittrich, Katja Kipping, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Artikel 29 „Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben“ der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es: „Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich, a) sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können … b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten teilhaben können … “.

In den Bundesministerien und weiteren Gebäuden des Bundes finden eine Vielzahl von Aktivitäten mit Gästen statt. Dazu gehören Konferenzen, Events aller Art („Staatsbesuche“, zum Beispiel am 24./25. August 2013 in Berlin/Tage der offenen Tür), Anhörungen und Gespräche, Führungen von Besuchergruppen. Notwendig ist das Wissen, wie viele Menschen (Beschäftigte und Gäste) sich gleichzeitig in Gebäuden und Teilen von Gebäuden aufhalten können und was in Brand- und anderen Gefahrensituationen zu tun ist, um alle Menschen, auch die mit Mobilitätseinschränkungen, sicher zu evakuieren. Um Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht die Teilhabe an Aktivitäten in Bundesgebäuden zu versagen, besteht die Notwendigkeit für zusätzliche Maßnahmen zur Sicherheit dieses Personenkreises.

Die Problematik, vor der voraussichtlich mehrere Bundesbehörden stehen, soll an einem Beispiel aufgezeigt werden:

Am 2. und 3. Dezember 2011 sollte erstmals – initiiert von den behindertenpolitischen Sprechern der fünf Bundestagsfraktionen und dem Bundesbeauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen – eine Veranstaltung „Menschen mit Behinderungen im Deutschen Bundestag“, insbesondere im Reichtstagsgebäude, stattfinden. Dazu erhielten 299 Menschen mit Behinderungen eine Einladung im Auftrag des Bundestagspräsidenten. Nachdem sich auf diese Einladung hin über 100 Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer anmeldeten, erfolgte mit Schreiben vom 11. Oktober 2011 eine Ausladung mit der Begründung: „Alle Expertinnen und Experten der Bundestagsverwaltung, der Obersten Bauaufsicht der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Berliner Feuerwehr haben uns nach intensiver Prüfung mitgeteilt, dass die Konferenz aus veranstaltungstechnischen Sicherheits- und Brandschutzgründen in ihrer geplanten Form nicht stattfinden darf.“ Deswegen soll die Veranstaltung aufs nächste Jahr verschoben werden. Nach der Absage gab die Bundestagsverwaltung ein Gutachten in Auftrag. Das Ergebnis der Brandschutztechnischen Stellungnahme von der Müller-BBM GmbH vom 8. November 2011 lautet: „Bei einer Veranstaltung im Plenarsaal des Reichstages wären bis zu 14 Behinderte im Rollstuhl mit betrieblichen Mitteln evakuierbar.“ Dies scheint, auch mit Blick auf den Sitzungsalltag im Reichstagsgebäude sowie dortige Großveranstaltungen bis hin zur Bundesversammlung, viel zu gering zu sein.

Nachdem der Vertreter der Fraktion DIE LINKE. in der Kommission des Ältestenrates für Bau- und Raumangelegenheiten, der Abgeordnete Dr. Ilja Seifert, auf mehrmals gestellte Fragen in der Kommission keine befriedigenden Antworten erhielt, forderte er den Kommissionsvorsitzenden, Bundestagsvizepräsident Dr. Wolfgang Thierse, am 23. November 2012 schriftlich auf, über die Möglichkeiten und Grenzen der Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Veranstaltungen in Bundestagsgebäuden zu informieren. Einen Zwischenbericht gab es am 11. Februar 2013: Gutachten sollen von der Bundestagsverwaltung in Auftrag gegeben worden sein; eine sachgerechte Information steht bis heute aus. Inzwischen wurde auch deutlich, dass der Deutsche Bundestag nur über eine geringe Zahl von „Escape-Chairs“, also Evakuierungshilfsmittel über Treppen für Rollstuhlnutzer verfügt und dass auch Menschen ohne Behinderungen aus Sicherheits- und Brandschutzgründen nur noch in (im Vergleich zu der bisherigen Praxis in den vergangenen Jahren) deutlich geringerer Zahl gleichzeitig die Reichstagskuppel besuchen können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Kennt die Bundesregierung das Gutachten der Firma Müller-BBM GmbH vom 8. November 2011 mit der Brandschutztechnischen Stellungnahme zu Veranstaltungen mit Menschen mit Behinderungen im Deutschen Bundestag, und wenn ja, inwieweit stimmt sie den inhaltlichen Bewertungen zu?

2

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare Gutachten zu anderen Gebäuden des Bundes? Wenn ja, für welche Gebäude, und von wem, und wann wurden diese Gutachten erstellt?

3

Wie viele Personen insgesamt, darunter wie viele Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer bzw. Personen mit Mobilitätseinschränkungen, dürfen sich gleichzeitig in den öffentlich zugänglichen Gebäuden des Bundes (mit Besucherverkehr) sowie in Sitzungsräumen und anderen Veranstaltungsbereichen (ab einer Kapazität von 50 Personen) aufhalten

a) ohne zusätzliche Maßnahmen/betriebliche Mittel,

b) mit zusätzlichen Maßnahmen/betrieblichen Mitteln (bitte nach obersten Bundesbehörden und mit Nennung der jeweiligen Gebäude aufschlüsseln)?

4

Bei welchen Gebäuden und Gebäudeteilen sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für bauliche und sonstige Maßnahmen, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können?

5

Inwieweit gibt es seitens der Bundesregierung Aktivitäten, um die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen aus Sicherheits- und Brandschutzgründen bei (öffentlichen) Veranstaltungen aller Art in Gebäuden des Bundes auszuschließen?

Berlin, den 2. August 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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