Rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Heidrun Dittrich, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Jens Petermann, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Zahl rechtsextremer Verdachtsfälle in der Bundeswehr ist weit höher, als aus dem Bericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages ersichtlich ist. Während der Wehrbeauftragte für das Jahr 2012 eine Zahl von 67 nennt, hat der Chef des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), Ulrich Birkenheier, in einem Interview mit dem Deutschlandfunk (14. Juli 2013) von „knapp über 300“ Fällen gesprochen.
Bereits aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Erfassung rechtsextremer Aktivitäten von Bundeswehrsoldaten“ (Bundestagsdrucksache 17/8543) geht hervor, dass die Zahlen des MAD weit höher sind. Während dem Wehrbeauftragten für die Jahre 2010 und 2011 insgesamt 149 rechtsextreme Verdachtsfälle gemeldet wurden, ist der MAD im gleichen Zeitraum 963 Verdachtsfällen nachgegangen.
Dabei wurden 69 Bundeswehrangehörige als Rechtsextremisten bewertet. Wie viele jener Verdachtsfälle, die dem Wehrbeauftragten vorlagen, letztlich bestätigt wurden, vermochte die Bundesregierung nicht zu beantworten. Hierin sehen die Fragesteller eines von mehreren Defiziten im Umgang mit Rechtsextremen in der Bundeswehr.
Die Fragesteller gehen davon aus, dass der MAD-Chef mit der Zahl von rund 300 rechtsextremen Fällen Verdachtsfälle meinte und nicht identifizierte Rechtsextremisten (sollte diese Annahme nicht zutreffen, wird um Korrektur gebeten).
Weder die genannte Antwort der Bundesregierung noch das Interview des MAD-Chefs enthalten konkrete Angaben dazu, wie viele Rechtsextremisten letztlich aus der Bundeswehr entlassen worden sind. Der MAD-Chef sagt zwar einerseits: „Die werden auf jeden Fall, wenn sie erkannt werden, entlassen.“ Andererseits werde aber auch danach geprüft, „gibt es entlastende Punkte oder sind sie nicht so extremistisch veranlagt, dass sie für die Dauer ihrer Verwendung in der Bundeswehr bleiben können.“ Was „entlastende Punkte“ für rechtsextreme Umtriebe sein könnten, erschließt sich nicht, ebenso wenig wie die Frage, ab welchem Grad von Rechtsextremismus ein Soldat zu entlassen ist. Generell stellt sich angesichts des Verhältnisses von 963 Beobachtungen zu 69 „erkannten“ Rechtsextremisten in den Jahren 2010 und 2011 die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des Vorgehens des MAD.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie viele rechtsextreme Verdachtsfälle hat der MAD im Jahr 2012 (neu) bearbeitet?
Wie viele dieser Verdachtsfälle haben sich bestätigt?
a) Um welche Arten rechtsextremer Betätigung handelte es sich hierbei jeweils (bitte vollständig auflisten)?
b) Wie viele Bundeswehrangehörige wurden als Rechtsextremisten erkannt (bitte nach zivil bzw. militärisch trennen und bei Soldaten den Dienstgrad angeben sowie ob es sich um freiwillig Wehrdienstleistende – FWDL –/ Soldaten auf Zeit – SaZ – oder Berufssoldaten – BS – handelt)?
Sind alle der in den Jahren 2010 bis 2012 erkannten Rechtsextremisten infolge ihrer Erkennung vorzeitig aus dem Dienstverhältnis entlassen worden, und wenn nein, warum nicht?
a) Wie viele dieser Rechtsextremisten sind regulär nach Beendigung ihrer Dienstzeit ausgeschieden?
b) Wie viele leisten heute noch ihren Dienst?
Wie viele Bundeswehrangehörige wurden in den Jahren seit 2000 vom MAD als Rechtsextremisten erkannt?
Falls die Bundesregierung dies nicht beantworten kann, warum liegen die Ergebnisse der entsprechenden Überprüfungen nicht vor?
Falls die Daten gelöscht oder geschreddert wurden, wann, warum und wer hat dies jeweils angeordnet?
Falls nicht alle dieser erkannten Rechtsextremisten entlassen worden sind, wie viele dieser Personen leisten noch heute ihren Dienst (bitte nach zivil bzw. militärisch, FWDL/SaZ/BS und Dienstgrad unterteilen)?
Wie genau ist der Begriff „Erkennens“ eines Rechtsextremisten zu verstehen, und inwiefern setzt dies nachprüfbare Tatsachen bzw. Gerichtsurteile voraus?
a) Welche Rechtsmittel hat ein als Extremist erkannter Bundeswehrangehöriger gegen die „Erkennung“, und inwiefern wird ihm diese überhaupt mitgeteilt?
b) Welche Erfahrungen hat die Bundeswehr mit von zu entlassenden Rechtsextremisten angestrengten Gerichtsverfahren gemacht?
In wie vielen der in den Jahren 2010 bis 2012 geprüften Verdachtsfällen hat der MAD Eingriffe nach dem G10-Gesetz vorgenommen, und in wie vielen Fällen waren hiervon Personen betroffen, bei denen sich der Verdacht nicht bestätigt hat?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Zahlenverhältnis?
Was versteht der Chef des MAD nach Kenntnis der Bundesregierung unter „entlastenden“ Punkten angesichts einer rechtsextremen Betätigung, und inwiefern teilt sie diese Auffassung?
Wie viele Verdachtsfallbearbeitungen aus dem „islamistischen“ Phänomenbereich hat der MAD in den Jahren 2010, 2011 und 2012 jeweils vorgenommen, wie viele Personen wurden hierbei als Extremisten erkannt, und welche Konsequenzen hat die Bundeswehr hieraus gezogen?
Wie viele Verdachtsfallbearbeitungen wurden 2010, 2011 und 2012 jeweils in anderen Phänomenbereichen durchgeführt, wie viele Personen wurden hierbei als Extremisten erkannt, und welche Konsequenzen hat die Bundeswehr hieraus gezogen?
Wie viele der seit 2000 als Extremisten (aller Phänomenbereiche) erkannten Personen sind in einschlägigen PMK-Dateien (PMK: Politisch motivierte Kriminalität) des Bundeskriminalamtes (BKA) – einschließlich bei diesem angesiedelten gemeinsamen und Verbunddateien – sowie im INPOL-System erfasst (bitte jeweils Datei benennen)?
Warum genau ist es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht möglich anzugeben, wie viele der dem Wehrbeauftragten gemeldeten Verdachtsfälle sich bestätigt haben, und warum wird zwecks Beachtung datenschutzrechtlicher Gesichtspunkte nicht beispielsweise eine Anonymisierung der Fälle vorgenommen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem bisherigen Zustand, dass die Überprüfung dieser Verdachtsfälle praktisch nicht möglich ist?
Wie ist es zu erklären, dass die Bundesregierung zwar keine Angaben zum Verlauf der Prüfverfahren gegen Soldaten, sehr wohl aber zu zivilen Angestellten (Antwort zu Frage 4d auf Bundestagsdrucksache 17/8543: kein Verdachtsfall gegen Zivilangestellte habe sich bestätigt) machen kann?
Was genau war Inhalt der Verdachtsfälle, die im Jahr 2012 dem Wehrbeauftragten gemeldet worden sind (bitte vollständig unter Angabe der wesentlichen Hinweise auf Tatumstände usw. übermitteln oder Meldungen als Anlage beifügen)?
Inwiefern werden „rechtspopulistische“ Äußerungen (vgl. die Antwort zu Frage 4b auf Bundestagsdrucksache 17/8543) als „extremistisch“ gewertet (bitte die konkreten Beispiele aus den Jahren 2010 bis 2012 zitieren, bei denen „rechtspopulistische“ Äußerungen zu einem Prüfvorgang geführt haben, und soweit möglich, das Ergebnis des Prüfvorgangs angeben)?
Wie viele und welche (bitte detailliert angeben) indizierten Ton- und Bildträger, Schriften, Fahnen, Figuren, Abzeichen oder ähnliche Gegenstände wurden im Zuge der Prüfungen als belastend festgestellt?
Wie genau erfolgt die vom MAD in seinen MAD-Informationen (vgl. die Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 17/8543) vorgenommene Sensibilisierung für Entwicklungen im Bereich Rechtsextremismus (bitte ggf. Artikel usw. als Anlage beifügen)?
Teilt die Bundesregierung die Interpretation der Fragesteller, dass aus der Antwort zu Frage 3a auf Bundestagsdrucksache 17/8543 hervorgeht, dass der MAD regelmäßig lediglich solche Hinweise auf rechtsextreme Betätigung von Bundeswehrsoldaten an die militärischen Vorgesetzten zur Kenntnis bringt, die sich auf Gewaltdelikte beziehen oder bei denen es sich um Betätigungen für eine fremde Macht handelt, nicht jedoch solche Delikte, bei denen es sich „lediglich“ beispielsweise um Propagandadelikte handelt (bitte ggf. begründen)?
Falls die Bundesregierung die vorgenannte Interpretation der Fragesteller im Wesentlichen teilt, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und wie will sie sicherstellen, dass sämtliche Informationen über rechtsextreme Umtriebe die Dienstvorgesetzten erreichen, damit diese die Entlassung veranlassen können?
Werden von Seiten des Bundesministeriums der Verteidigung bzw. seiner nachgeordneten Dienststellen mittlerweile Untersuchungen zu der Frage durchgeführt oder vorbereitet, wie weit rechtspopulistische, antimuslimische Stimmungen in der Bundeswehr verbreitet sind (bitte ggf. erläutern)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, der Empfehlung des MAD-Chefs nach Erweiterung der geheimdienstlichen Kompetenzen des MAD hinsichtlich einer Überprüfung von Bewerbern zu folgen, und wenn ja, welche Initiativen plant sie dazu?
Wie ist beim MAD die Bearbeitung politisch motivierter Kriminalität bzw. die Beobachtung diesbezüglicher Verdachtsfälle organisiert und strukturiert?
a) Gibt es dabei verschiedene Abteilungen je nach Phänomenbereich, oder werden unterschiedliche Phänomenbereiche von den gleichen Mitarbeitern bzw. Stäben bearbeitet?
b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen Verdachtsfällen auf rechtsextreme bzw. anders klassifizierte PMK-Tätigkeiten nach?
c) Welche Veränderungen sind in dieser Hinsicht derzeit geplant?
Welche Rolle spielt bislang das Gemeinsame Zentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) bei der Identifizierung rechtsextremer Bundeswehrangehöriger, und in wie vielen Fällen beruht ihre Identifizierung auf der Arbeit im GAR?