Kontakt zwischen einem hohen Beamten des Auswärtigen Amts und einem Rechtsextremisten
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Thomas Nord, Jens Petermann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. sowie des Abgeordneten Wolfgang Neskovic
Vorbemerkung
Ein hochrangiger Diplomat des Auswärtigen Amts hatte zumindest in der Vergangenheit engen Kontakt zu einem einschlägig bekannten Rechtsextremisten.
Der derzeitige Leiter der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts, Dr. Hans-Ulrich Seidt, trat 1982 in den Auswärtigen Dienst ein (www.seoul.diplo.de, abgerufen am 19. Juni 2012). Nach Auslandsposten in Moskau, Nairobi, bei der NATO in Brüssel und in Washington wurde er 2005 deutscher Geschäftsträger in Duschanbe (Tadschikistan). Von 2006 bis 2008 war Dr. Hans-Ulrich Seidt deutscher Botschafter in Kabul (Afghanistan) und von 2009 bis Juli 2012 Botschafter in Seoul (Südkorea).
Gemeinsam mit Olaf Rose hat Dr. Hans-Ulrich Seidt 1997 das Buch „Clausewitz. Eine klassische Biographie aus Russland“ von Alexander Swetschin übersetzt, eingeleitet und herausgegeben. Ein Geleitwort steuerte der damalige Leiter des Planungsstabes des Bundesministeriums der Verteidigung, Vizeadmiral Ulrich Weisser, bei.
Der als Autor und Vortragsredner im rechtsextremen und geschichtsrevisionistischen Spektrum aktive Olaf Rose gehört seit 1991 der 1960 von ehemaligen NSDAP- und SS-Mitgliedern gegründeten „Gesellschaft für Freie Publizistik“ an. Diese dient nach Angaben eines Berichts aus dem Jahr 2012 des Bundesamts für Verfassungsschutz „dem Meinungsaustausch rechtsextremistischer Verleger und Autoren“. Ab 1996 war Olaf Rose mehrere Jahre als Lektor der Verlagsgruppe des rechtsextremen Verlegers Dietmar Munier tätig, der nach Angaben des Bundesverfassungsschutzberichts „zahlreiche Kontakte in das rechtsextreme Spektrum“ unterhält und dessen Eigenveröffentlichungen „latent die Bewunderung für das NS-Regime zum Ausdruck bringen“. Nach Bekanntwerden von Olaf Roses rechtsextremer Betätigung wurde eine Anstellung als Archivar bei der Stadt Herne im Jahr 2003 nicht mehr verlängert. Im Jahr 2006 stellte die NPD-Landtagsfraktion in Sachsen Olaf Rose als parlamentarischen Berater ein, seit 2009 vertritt Olaf Rose die Partei im Stadtrat von Pirna und wurde 2012 von der NPD als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten benannt (www.lotta-magazin.de/pdf/13/rose2.pdf; www.spiegel.de/politik/deutschland/wahl-desbundespraesidenten-npd-stellt-historiker-rose-als-kandidaten-auf-a-819446.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass keine Schlüsselpositionen im Auswärtigen Dienst an Beamtinnen und Beamte vergeben werden sollten, wenn an deren klarer Abgrenzung gegenüber rechtsextremistischem Gedankengut Zweifel bestehen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus gezogen, dass der Mitarbeiter des Auswärtigen Amts Dr. Hans-Ulrich Seidt im Jahr 1997 gemeinsam mit dem einschlägig bekannten Rechtsextremisten Olaf Rose eine russische Biographie über Clausewitz übersetzt, eingeleitet und herausgegeben hat?
Wann, und auf welche Weise, hat die Bundesregierung von dieser Kooperation Kenntnis erlangt?
Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine solche Kooperation den Verdacht auf eine Nähe des Beamten zu rechtsextremen Kreisen oder rechtsextremen Gedankengut aufkommen lässt?
Inwieweit wurde der Beamte nach Bekanntwerden seiner Kooperation mit Olaf Rose vom Bundesamt für Verfassungsschutz nach Kontakten in die rechtsextreme Szene überprüft?
Inwieweit wurde diese Kooperation innerhalb des Auswärtigen Amts thematisiert?
Inwieweit hält die Bundesregierung eine solche literarische Kooperation eines Mitarbeiters des Auswärtigen Amts mit einem einschlägig bekannten Rechtsextremisten dafür geeignet, dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland Schaden zuzufügen?
Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung ein Beamter oder eine Beamtin, die sich auf eine derartige Kooperation eingelassen hat, verpflichtet, dies dem Dienstherren mitzuteilen, um von sich aus Zweifel an seiner/ihrer Verfassungstreue zu zerstreuen?
Welche Konsequenzen will die Bundesregierung im konkreten Fall bzw. allgemein vorbeugend für die Zukunft ziehen, um der Gefahr internationaler Ansehensverluste durch den geschilderten Fall nach Möglichkeit entgegenzuwirken?
Sind der Bundesregierung weitere Veröffentlichungen von Beamtinnen und Beamten des Auswärtigen Amts mit rechtsextremen Inhalt, in rechtsextremen Verlagen oder in Kooperation mit einschlägig bekannten Personen des rechtsextremistischen Spektrums bekannt, und wenn ja, welche, und welche Konsequenzen hat sie jeweils daraus gezogen?