Das geplante Freihandelsabkommen TTIP/TAFTA zwischen den USA und der Europäischen Union und seine Auswirkungen auf die Bereiche Kultur, Landwirtschaft, Bildung, Wissenschaft und Datenschutz
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Dr. Lukrezia Jochimsen, Ulla Lötzer, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bereits im Vorfeld während der Verhandlungsvorbereitungen und beim Abstimmen des europäischen Verhandlungsmandats, aber auch während der ersten Verhandlungsrunde Mitte Juli 2013 gab es laute Stimmen aus den Bereichen Kultur, Landwirtschaft, Medizin aber auch aus der Bürgerrechtsbewegung, die Kritik am geplanten TTIP-Abkommen (TTIP = Transatlantische Handels- und Investmentpartnerschaft) zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA übten.
Es wurden in all diesen Bereichen Forderungen laut, gewisse Güter, Dienstleistungen oder Regulierungen vom geplanten Abkommen unberührt zu lassen, beziehungsweise die Verhandlungen gänzlich einzustellen, da das Abkommen kulturelle Vielfalt aber auch die Gesundheit der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Produktstandards und Produktionsbedingungen gefährde.
Lediglich audiovisuelle Dienstleistungen sind nun von Seiten der Europäischen Kommission mit einem solchen Veto belegt und selbst dieses Veto wurde vom EU-Handelskommissar Karel De Gucht jüngst in Frage gestellt. Die Erwartungen der ökonomischen Auswirkungen des Abkommens werden in der Wissenschaft höchst unterschiedlich beurteilt: Während das arbeitgebernahe Ifo-Institut mehr Arbeitsplätze und ein höheres Wirtschaftswachstum erwartet (www.cesifo-group.de), schätzt das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturanalyse (IMK) die möglichen positiven Effekte als gering ein (IMK Report 85, Juli 2013). Anlässlich der vielfältigen Kritik an den Verhandlungsinhalten und mangelnder Transparenz wird diese Kleine Anfrage gestellt.
Wir fragen wir die Bundesregierung:
Fragen44
Betrifft die im Verhandlungsmandat für audiovisuelle Dienstleistungen vorgesehene Ausnahme nach Ansicht der Bundesregierung auch die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften und Lizenzagenturen?
Wie verhält sich die Ausnahme für audiovisuelle Dienstleistungen zur Einbeziehung der Dienstleistungen in den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, bzw. in welcher Weise ist sichergestellt, dass Regelungen, die letztere betreffen, nicht zugleich auf audiovisuelle Dienstleistungen angewandt werden?
Wie ist sichergestellt, dass im Rahmen des Abkommens zu treffende Regelungen zum geistigen Eigentum keine Auswirkungen auf audiovisuelle Dienstleistungen haben?
Unter welchen Umständen wird die Bundesregierung einer möglichen Aufhebung der Ausnahme für audiovisuelle Medien zustimmen, wie sie in der sogenannten Öffnungsklausel vereinbart ist?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage des EU-Handelskommissars Karel De Gucht zu, dass der audiovisuelle Sektor nicht vollständig von den Verhandlungen ausgeschlossen sei?
Wenn ja, warum nicht?
Wenn nein, hat oder wird die Bundesregierung entsprechend auf die Verhandlungsführung von Karel De Gucht einwirken?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einbeziehung des geistigen Eigentums in den Regelungsbereich eines Handelsabkommens mit den USA vor dem Hintergrund der Unterschiede zwischen dem Copyright- und dem Urheberrechtsregime?
Hat sich die Bundesregierung für eine Ausnahme des geistigen Eigentums aus dem Regelungsbereich des Freihandelsabkommens eingesetzt, und falls nicht, wie begründet sie dies vor dem Hintergrund des Mandats der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)?
In welchen Bereichen des geistigen Eigentums sieht die Bundesregierung einen Bedarf für Neuregelungen im Rahmen des Freihandelsabkommens?
Hat sich die Bundesregierung im Vorfeld für die von vielen Bürgerrechtsorganisationen geforderte Ausnahme für den gesamten Bereich des geistigen Eigentums aus den Verhandlungen (www.digitalegesellschaft.de, Pressemitteilung vom 20. März 2013) eingesetzt?
Wenn nein, warum nicht?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld der Verhandlungen Überlegungen auf europäischer Ebene, den Bereich des geistigen Eigentums komplett aus den Verhandlungen auszunehmen?
Wenn ja, warum wurde dies nicht getan?
Wenn nein, warum nicht?
Mit welcher Begründung wurden im Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission lediglich audiovisuelle Dienstleistungen von den Verhandlungen ausgenommen, nicht aber, wie etwa vom Europäischen Parlament, der deutschen UNESCO-Kommission und dem Kulturrat gefordert, kulturelle Dienstleistungen an sich?
Hat die Bundesregierung bei der Einigung auf das EU-Verhandlungsmandat die Position des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vertreten, der sich für die Ausnahme des gesamten Kulturbereichs ausgesprochen hatte?
Wenn ja, mit welcher Begründung wurde diese Position aufgegeben?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bindend sind für die Bundesregierung bei den Verhandlungen um kulturelle Dienstleistungen die mit der Ratifizierung des UNESCO-Abkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen eingegangenen Verpflichtungen, und in welcher Form wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, das ein Verhandlungsergebnis bei der TTIP diesem UNESCO-Abkommen nicht widerspricht?
Wird sich die Bundesregierung für den Erhalt nationaler Sonderregelungen wie die Buchpreisbindung oder den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf gedruckte Bücher im Rahmen der Verhandlungen einsetzen?
Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen für den Erhalt der Förderung von kleinen Kultur- und Medienunternehmen einsetzen?
Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die grundgesetzlich festgeschriebene Leitlinienkompetenz der Bundesländer in Sachen Medien- und Kulturpolitik durch das TTIP-Abkommen nicht verletzt wird?
Wird die Bundesregierung ein Freihandelsabkommen ablehnen, wenn sich abzeichnen sollte, dass die bestehenden Maßnahmen und Politiken auf EU- und Mitgliedstaatlicher Ebene im Bereich Kultur entgegen der Einschätzung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto, in der Zeitschrift „Politik & Kultur“ 04/13 nicht sichergestellt, sondern in wesentlichen Teilen durch das Abkommen gefährdet wären?
Wenn ja, was sind für die Bundesregierung wesentliche Teile dieser bestehenden Maßnahmen und Politiken?
Wenn nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung garantieren, dass die nationalen Interessen im Rahmen der Verhandlungen nicht schon vorab Schaden genommen haben, da die Verhandlungsposition der Bundesregierung den US-amerikanischen Verhandlungspartnern durch die Überwachungsmaßnahmen der NSA oder anderer US-Dienste möglicherweise bereits vorab bekannt waren?
Kann die Bundesregierung garantieren, dass europäische Interessen im Rahmen der Verhandlungen nicht schon vorab Schaden genommen haben, da die Verhandlungsposition der EU den US-amerikanischen Verhandlungspartnern durch die Überwachungsmaßnahmen der NSA oder anderer US-Dienste möglicherweise bereits vorab bekannt waren?
Sieht die Bundesregierung die US-amerikanische Regierung in einem strategischen Vorteil bei den Verhandlungen zur TTIP, wenn sie vorab Kenntnisse über vertrauliche Details der europäischen Verhandlungsstrategie hatte?
Wird sich die Bundesregierung, analog zu gleichlautenden Überlegungen der EU-Kommissarin Viviane Reding (www.spiegel.de vom 30. Juni 2013 „EU-Kommissarin stellt Handelsabkommen mit USA in Frage“), dafür einsetzen, dass die Verhandlungen ausgesetzt werden bis garantiert ist, dass die USA keine europäischen Behörden überwachen?
Wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass deutsche Datenschutzstandards durch das Abkommen nicht tangiert werden und nicht wie bisher, beispielsweise im Safe-Harbor-Abkommen, das jeweils geringste Schutzniveau eines der Abkommenspartner gilt?
Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Rahmen von TTIP Regelungen vereinbart werden, die die gegenseitige Überwachung von Vertragspartnern sanktionieren?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass anlasslose Kommunikationsüberwachung oder Vorratsdatenspeicherung nicht Teil der im Abkommen festgeschriebenen Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung, beispielsweise im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen, werden?
Wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Anerkennung europäischer Datenschutzstandards sowie ein erklärter Verzicht auf Wirtschaftsspionage Teil des geplanten Freihandelsabkommens sind?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass es im Rahmen von TTIP keine gegenseitige Anerkennung von niedrigeren Umwelt- und Verbraucherschutzstandards geben wird?
Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Stimmt die Bundesregierung mit den deutschen Kultur- und Umweltverbänden darin überein, dass eine klima- und ressourcenschonendere und gerechtere Wirtschaftsweise auf beiden Seiten des Atlantiks notwendig, aber mit der TTIP-Freihandelslogik nicht zu vereinbaren ist?
Wenn ja, welche Konsequenzen wird dies für das geplante TTIP-Abkommen haben?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass durch das Abkommen mögliche nationale oder europäische Regulierungen risikoreicher Technologien wie Fracking, CCS (Carbon Capture and Storage) oder auch die Kernkraft juristisch und politisch angreifbar werden könnten?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der komplette Bereich der Land- und Lebensmittelwirtschaft, ähnlich dem Kulturbereich, vom Verhandlungsmandat ausgenommen wird (bitte begründen)?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die Mindeststandards beim vorbeugenden Gesundheits- und Verbraucherschutz in Europa durch das geplante Abkommen unterlaufen werden?
Wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu tun?
Wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich insbesondere die entsprechenden Unternehmen und Verbände der US-amerikanischen Agrarindustrie in den Konsultationen der US-Regierung für eine Liberalisierung europäischer und nationaler Rechtsetzung und Zulassungsverfahren zur Agro-Gentechnik stark machen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus diesem Anliegen?
Wird die Bundesregierung die so genannte Nulltoleranz beim Saatgut und bei Lebensmitteln verteidigen (bitte begründen)?
Wird sich die Bundesregierung für eine Wiedereinführung der Nulltoleranz bei Futtermitteln einsetzen?
Werden nach Einschätzung der Bundesregierung die Ende Juli 2013 in den USA zugunsten der Düngemittelkonzerne gelockerten Grenzwerte für Pestizidrückstände in Getreide auch für den EU-Markt gelten, wenn es zu einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen gekommen ist?
Wenn nein, wie will die Bundesregierung dies garantieren?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der in den USA gängigen Praxis der Desinfektion von Geflügelfleisch in Chlorbädern?
Welche Risiken für die EU-Verbraucherinnen und EU-Verbraucher bestehen diesbezüglich aus ihrer Sicht im Rahmen des Freihandelsabkommens?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der in den USA gängigen Praxis der Nutzung von Wachstumshormonen in der Tierhaltung?
Welche Risiken für die EU-Verbraucherinnen und EU-Verbraucher bestehen diesbezüglich aus ihrer Sicht im Rahmen des Freihandelsabkommens?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der in den USA gängigen Praxis der Klontechnik in der Nutztierzucht, bzw. welche Risiken für die EU-Verbraucherinnen und EU-Verbraucher bestehen diesbezüglich aus ihrer Sicht im Rahmen des Freihandelsabkommens?
Welche Vorteile (Anzahl von Arbeitsplätzen und Agrarexportwachstum) verspricht sich die Bundesregierung von einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA für die deutsche Agrarwirtschaft?
In welcher Form wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Verhandlungen transparent für Bürgerinnen und Bürger verlaufen und mit regelmäßigen Möglichkeiten zur Kommentierung und Zwischenbewertung des Verhandlungsstandes durch die Zivilgesellschaft versehen sind?
Hält die Bundesregierung die vertrauliche Konsultation ausgewählter Verbände und der Parlamente über den Fortgang der Verhandlungen für ausreichend, um Transparenz herzustellen?
Übernimmt die Bundesregierung in ihrer eigenen Kommunikation die vom Ifo-Institut München erwartete Zahl von etwa 100 000 neuen Arbeitsplätzen in Deutschland bzw. die von der Europäischen Union angegebene Zahl von 400 000 neuen Jobs in Europa durch das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA?
Wenn nein, warum nicht?
Berücksichtigt die Bundesregierung in ihrer politischen Begleitung und Kommunikation der Verhandlungen auch andere wissenschaftliche Expertisen, etwa die Studie „Außenhandel der USA“ des IMK von 2013, die nur einen sehr geringen Effekt des geplanten Abkommens prognostiziert?
Inwieweit erwartet die Bundesregierung Auswirkungen der Liberalisierung von Dienstleistungen im Rahmen von TTIP auf überwiegend öffentlich finanzierte Bildungs- und Forschungssysteme in Europa?
Welche weiteren „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“, die in etwa dem deutschen Begriff der Daseinsvorsorge entsprechen, werden nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Abkommen betroffen sein?