Mobilfunktechnik und Gesundheitsschutz
der Abgeordneten Sabine Stüber, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Johanna Voß und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Mobilfunktechnologie wird erst seit Mitte der 90er-Jahre in breitem Umfang genutzt und hat seitdem die Kommunikation in der Gesellschaft revolutioniert. Aufgrund der rasanten technischen Entwicklung sind elektromagnetische Felder längst allgegenwärtig und die Mobilfunktechnologie aus dem gesellschaftlichen Alltag kaum mehr wegzudenken. Die Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf die menschliche Gesundheit sind dagegen umstritten. Doch unterdessen kann auch die Forschung belastbare und somit verwertbare Ergebnisse vorlegen. Fest steht, dass insbesondere die sogenannte Mobilfunkstrahlung immer wieder in Zusammenhang mit Krankheiten wie Krebs, Parkinson oder Alzheimer gebracht wird. Selbst die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt einen möglichen Zusammenhang zwischen Mobiltelefonnutzung und bestimmten Hirntumoren (Pressemitteilung auf www.iarc.fr vom 31. Mai 2011).
Die Forschungsergebnisse können Gefahren für die menschliche Gesundheit auch dort nicht ausschließen, wo bisher noch kein eindeutiger Wirkmechanismus festgestellt werden kann. Zur Langzeitwirkung und zu der Auswirkung auf Schwangere, Föten und Kinder gibt es immer noch viele Forschungsdefizite. Und dennoch wird die Mobilfunktechnologie unterdessen vom Europäischen Parlament, Europarat, von der Europäischen Umweltagentur, von Versicherungsgesellschaften, unabhängigen Expertenvereinigungen wie der ICEMS (Internationale Kommission für elektromagnetische Sicherheit), der RNCNIRP (Russische Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung), von Umweltverbänden wie dem BUND, der internationalen Wissenschaftlergruppe – BioInitiative und vielen Bürgerinitiativen als Risikotechnologie eingestuft.
Im Jahr 2012 erklärten im Eurobarometer-Bericht der Europäischen Kommission zu den elektromagnetischen Feldern (European Commission, Special Eurobarometer, Eurobarometer 73.3., Electromagnetic Fields, 2012, www.ec.europa.eu/health/electromagnetic_fields/eurobarometers/index_en.htm) 48 Prozent der Europäerinnen und Europäer, dass sie über mögliche Risiken des Mobilfunks besorgt seien. Circa 76 Prozent vermuten ein Risiko durch die Funkmasten und ca. 73 Prozent durch Mobiltelefone. Immer mehr Menschen sind nicht nur besorgt, sondern fühlen sich beeinträchtigt. Immer mehr Hausärzte in Deutschland gehen überdies von einem Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und gesundheitlichen Beschwerden aus. Auch die Elektrosensibilität rückt dabei mehr und mehr in den Fokus. Die fortschreitende Technisierung unserer Gesellschaft macht es unmöglich, der elektromagnetischen Dauerbestrahlung zu entgehen. Umso wichtiger ist es, die vorhandene Strahlenbelastung zu senken, um schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit zu vermeiden.
Das Vorsorgeprinzip ist einer der Grundsätze deutscher Umweltpolitik und verfolgt, auch europaweit über die Schadensbeseitigung und Gefahrenabwehr (Schutzgrundsatz) hinaus, das Ziel, potenziell umweltbelastende Verhaltensweisen zu unterbinden. Es geht also darum, theoretisch mögliche bzw. vermutete und nicht wie bei der Gefahrenabwehr hinreichend wahrscheinliche Umweltschäden zu vermeiden (Vorsorgegrundsatz des Bundes- Immissionsschutzgesetzes – BImSchG). Damit sind auch solche Schadensmöglichkeiten in Betracht zu ziehen, für die noch keine Gefahr, sondern nur ein Gefahrenverdacht oder ein Besorgnispotenzial besteht.
Die staatliche Vorsorgepolitik muss daher Maßnahmen ergreifen, die die Strahlungsintensität auf ein Maß beschränkt, bei dem eine Gesundheitsgefährdung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist. Zusätzlich erfordert das eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung über mögliche gesundheitliche Gefährdungen. Vor allem Kinder und Jugendliche müssen den Umgang mit dieser alltäglichen Risikotechnik erlernen. Und Kommunen benötigen uneingeschränkte Planungshoheit über die Aufstellung von Basisstationen.
Laut den letzten Berichten der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen nieder- und hochfrequenter Strahlung (Bundestagsdrucksachen 17/4408 und 17/12027) bestehen vor allem wissenschaftliche Unsicherheiten über mögliche Langzeitrisiken bei intensiver Handynutzung über mehr als zehn Jahre und bei der Wirkung auf Kinder. Die vom Deutschen Bundestag am 13. Juni 2013 beschlossene Novelle der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Bundestagsdrucksache 17/13421) zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren soll einen besseren Schutz der Bevölkerung vor möglichen gesundheitlichen Risiken durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder gewährleisten. Allerdings blieben die Grenzwerte im Bereich der hochfrequenten Felder unverändert; ortsfeste Hochfrequenzanlagen mit zehn Watt EIRP (EIRP: equivalent isotropically radiated power, Äquivalent isotroper Strahlungsleistung) sind von der Regelung ausgenommen und Vorsorgeregelungen wurden nicht festgeschrieben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf angesichts der ständig steigenden Nutzung und der Zunahme von privaten und öffentlichen Sendeanlagen, die weitere Sendenetze erfordern und damit die Exposition von Mensch und Umwelt gegenüber elektromagnetischer Strahlung weiter steigern?
Auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren die in der Verordnung (Bundestagsdrucksache 17/13421) zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren festgelegten Grenzwerte, und welche aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse wurden hinsichtlich möglicher Gesundheitswirkungen einbezogen (bitte aufzählen)?
Wurde für die Überprüfung und Festlegung der geltenden Grenzwerte ein Wirkmuster aus verschiedenen Ursachen berücksichtigt (Kombinations-/ Mehrfachwirkungen unterschiedlicher Umweltnoxen), oder wurde die isolierte Wirkung hochfrequenter Strahlung auf Organismen herangezogen (in beiden Fällen bitte erläutern)?
Wie wird das Maß einer ungünstigen Wirkung elektromagnetischer Felder auf die menschliche Gesundheit für die Ableitung von Schutz und Vorsorgestandards bestimmt, und wie werden davon Grenzwerte abgeleitet?
Welche Sicherheitsfaktoren werden bei der Festlegung von Grenzwerten, in welcher Höhe und warum angewandt?
Kommen bei der Festlegung von Grenzwerten für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder Sicherheitsfaktoren zur Anwendung, die in der Höhe mit denen aus der Toxikologie üblichen Werten vergleichbar sind?
Wenn nein, warum nicht?
Wie werden langfristig einwirkende, nicht akut toxisch wirkende Effekte bei den nichtthermischen Wirkungen im Hinblick auf die Definition von Adversität gemäß der VDI-Richtlinie 2308 Bl. 1 (Abschätzung des gesundheitlichen Risikos im Immissionsschutz, Juni 2009) begründet?
Wie erklärt es die Bundesregierung, dass sie in den Änderungen der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren den Grundsatz des Vorsorgeprinzips, das dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu Grunde liegt und in Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) verankert ist, nicht für den Bereich der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung anwendet, obwohl sie Vorsorgeregelungen im Bereich der niederfrequenten Felder umsetzt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Internationale Krebsagentur (IARC) beide Bereiche in ihrer ganzen Bandbreite für möglicherweise krebserregend eingestuft hat und zahlreiche Hinweise für biologische Wirksamkeiten unterhalb der Schwelle der Grenzwerte vorliegen?
Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Vorsorge, und wie will sie durch die geltenden Grenzwerte gesundheitliche Risiken für Menschen, die dauerhaft elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sind, ausschließen (bitte begründen)?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um eine Minimierung der Strahlenbelastung der Bevölkerung zu erreichen, und welche Ziele sollen bis wann erreicht werden (bitte erläutern)?
Auf Grundlage welcher wissenschaftlichen Ergebnisse und Studien entwickelt die Bundesregierung ein Konzept zur Minimierung der Belastung der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder, und wo sieht sie weiteren Forschungsbedarf in der Risikobewertung?
Plant die Bundesregierung eine Änderung der 26. Bundes- Immissionsschutzverordnung mit vorsorgeorientierten und kindgerechten Grenzwerten, insbesondere für Orte mit empfindlicher Nutzung, wie zum Beispiel Schlaf-, Wohn-, Schul- und Krankenzimmer, sowohl für den Niederfrequenz- als auch für den Hochfrequenzbereich?
Wenn ja, wie wird diese Änderung aussehen, und bis wann ist damit zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht (bitte erläutern)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung „Ein Netz für alle Anbieter“ im Sinne einer technisch machbaren Netzbündelung, um die Strahlenbelastung zu minimieren?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die flächendeckende Anbindung an ein Glasfasernetz als Bestandteil der Grundversorgung zu gewährleisten?
Wie viele und welche Landkreise der Bundesrepublik Deutschland verfügen derzeit über eine Glasfasernetzanbindung, und bis wann soll der flächendeckende Ausbau bundesweit abgeschlossen sein (bitte mit kartographischer Darstellung)?
Was unternimmt die Bundesregierung, um den Ausbau des Glasfasernetzes in ländlichen Regionen zu forcieren?
Wird die Bundesregierung Maßnahmen zum umfassenden Schutz von elektrosensiblen Menschen und zur Anerkennung der Elektrohypersensibilität als Krankheit und Behinderung ergreifen?
Wenn ja, welche und bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Leitlinie der Österreichischen Ärztekammer zum EMF-Syndrom (Beschwerden und Krankheiten, die durch elektromagnetische Felder – EMF – hervorgerufen werden)?
Bis wann wird die Bundesregierung eine Koordinations- oder Meldestelle für Mobilfunknebenwirkungen bei einer entsprechenden Bundesbehörde einrichten?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den konkreten Forderungen der Verbände der Elektrosensiblen nach funkfreien Abteilen in Zügen und Bahnen, funkfreien Zimmern in Krankenhäusern und Schutzzonen zur Regeneration?
Welche Maßnahmen sind als Bestandteil der staatlichen Vorsorge zur Aufklärung der Bevölkerung über die gesundheitlichen Risiken durch elektromagnetische Felder geplant?
Plant die Bundesregierung eine ähnliche Gesetzesinitiative zum Schutz von Kindern wie das 2010 in Frankreich verabschiedete Umweltschutzgesetz Grenelle 2, das u. a. die Handynutzung für Kinder in Kindergärten, Grund- und Sekundarschulen untersagt und die Werbung für Mobiltelefone verbietet, wenn sie sich an Kinder unter 14 Jahren wendet?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Wie will die Bundesregierung der besonderen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen entgegenwirken, und welche Rolle sollen dabei Kindertagesstätten, Schulen und Berufsschulen beim Erlernen eines verantwortungsvollen risikomindernden Umgangs der Kinder und Jugendlichen mit Mobilfunk übernehmen?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Vorsorgepflicht, die Konsumkompetenz der Bürgerinnen und Bürger über die üblichen Verbraucherschutzinformationen hinaus zu stärken?
Wie schätzt die Bundesregierung die Vorsorgewirkung einer Gefahrenkennzeichnung auf Mobilfunkprodukten und die Angabe des SAR-Wertes mit Nutzungsempfehlungen beim Verkauf von Mobiltelefonen ein, und plant die Bundesregierung, diese Vorsorgemaßnahmen verpflichtend durchsetzen?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung Statistiken über Unfälle vor, die auf die Nutzung von Handys und Smartphones durch Autofahrer und Autofahrerinnen während der Fahrt zurückzuführen sind, oder sind solche Statistiken künftig vorgesehen, und plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Gefährdungen durch Nutzung dieser Medien im Straßenverkehr zu minimieren (vorhandene Statistiken bitte der Antwort beifügen, und wenn nein, bitte erläutern)?
Aus welchen Gründen zieht die Bundesregierung das Modell der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber stringenten gesetzlichen Anforderungen im Sinne der Gesundheitsvorsorge vor?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den gesamten Bereich der nichtionIsierenden Strahlung umfassend gesetzlich zu regeln (vergleichbar mit der gesetzlichen Regelung für ionisierende Strahlung)?
Wenn nein, warum nicht (bitte erläutern)?