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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Praktika in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt (G-SIG: 16011489)

Nachfragen zu BT-Drs 16/2924 Frage 23 und BT-Drs 16/1240 Frage 23; Anzahl der Praktika im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums, Praktikumsvergütung, Praktika in Bundesministerien bzw. im Bundeskanzleramt im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes, Betreuungsregelung, Befristungsregelung, Abschluss eines Praktikumsvertrages, Bewerberauswahl und Praktikumszeugnis, Art der Tätigkeit, geschlechtsspezifische Unterschiede, Migrantenanteil, Kriterien für Ausnahmeregelungen bei Praktika außerhalb der Ausbildung bzw. des Berufsbildungsgesetzes, Dauer und Zahl unvergüteter Praktika, Evaluation <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

28.12.2006

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/378511. 12. 2006

Praktika in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt

der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Gesine Lötzsch, Werner Dreibus, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Cornelia Hirsch (Bundestagsdrucksache 16/2924, Frage 23) über die Regelung von Praktika in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt Auskunft gegeben. Sie machte deutlich, dass es in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt zum einen Praktika gebe, die als Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung absolviert werden und zum anderen Praktika, die unter das Berufsbildungsgesetz fallen. Einige Punkte blieben bei dieser Antwort allerdings unklar. Es fehlten unter anderem Angaben, ob Praktika vergütet werden, inwieweit sie befristet sind und wie die Betreuung erfolgt. Auch die Antworten der Bundesregierung auf die früheren Fragen der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch zu diesem Thema (unter anderem Bundestagsdrucksache 16/1240, Frage 23) geben noch nicht umfassend Auskunft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

a) Wie viele Pflichtpraktika wurden im Rahmen einer Ausbildung in den letzten fünf Jahren in Ministerien des Bundes sowie im Bundeskanzleramt mit welcher Dauer absolviert (bitte nach Geschlecht, Jahren, Dauer und Ministerien aufschlüsseln)?

1

b) Wie viele dieser Praktika wurden im Rahmen einer beruflichen Ausbildung und wie viele im Rahmen eines Studiums absolviert?

2

a) Wird für diese Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung eine Vergütung gezahlt?

Falls ja, in welcher Höhe?

Falls nein, warum nicht?

2

b) Falls keine bzw. nur eine geringe Vergütung für die Praktika gezahlt wird, wie begründet die Bundesregierung dann die Tatsache, dass unter den Studierenden, die sich für ein Praktikum interessieren, nur diejenigen sich tatsächlich bewerben können, die über eine ausreichende Finanzierung ihres Lebensunterhaltes verfügen, aber diejenigen, die neben dem Studium arbeiten müssen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, was laut der 17. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes fast 70 Prozent der Studierenden betrifft, diese Möglichkeit nicht haben?

2

c) Was bedeutet es konkret, dass die Praktikantinnen und Praktikanten in den Bundesministerien „ausreichend geschützt“ seien, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die schriftliche Frage 23 der Abgeordneten Cornelia Hirsch auf Bundestagsdrucksache 16/2924 darstellt?

3

Wie viele Praktika, die unter den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes fallen, wurden in den letzten fünf Jahren in den Ministerien des Bundes sowie im Bundeskanzleramt mit welcher Dauer absolviert (bitte nach Geschlecht, Jahren, Dauer und Ministerien aufschlüsseln)?

4

Welche Praktika wurden in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt darüber hinaus in den letzten fünf Jahren absolviert?

5

Wie ist die Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt geregelt?

6

Sind Praktika in den Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt generell befristet (bitte mit Begründung)?

7

a) Wird mit den Praktikantinnen und Praktikanten in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt generell ein Praktikumsvertrag abgeschlossen (bitte mit Begründung)?

7

b) Erhalten Praktikantinnen und Praktikanten in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt generell nach Abschluss des Praktikums ein Praktikumszeugnis (bitte mit Begründung)?

8

a) Welche Regelungen gibt es zur Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für einen Praktikumsplatz in den Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt?

8

b) Hält die Bundesregierung diese Regelungen für ausreichend transparent?

9

Welche Tätigkeiten üben die Praktikantinnen und Praktikanten in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt in der Regel aus?

10

Gibt es geschlechtsspezifische Unterschiede bei Bewerbung und Absolvierung von Praktika in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt?

Falls ja, welche?

11

Wie hoch war der Anteil der Migrantinnen und Migranten an den Praktikantinnen und Praktikanten in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt in den letzten fünf Jahren?

12

Nach welchen Kriterien und durch wen wird über Ausnahmeregelungen von dem Grundsatz, dass in den Bundesministerien oder im Bundeskanzleramt nur Praktika im Rahmen einer Ausbildung angeboten werden oder solche, die unter den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes fallen, entschieden?

13

a) Wie lange waren die in der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötsch genannten 22 Absolventinnen und Absolventen im letzten Jahr als Praktikantinnen und Praktikanten in den Bundesministerien ohne Vergütung beschäftigt (siehe Bundestagsdrucksache 16/1240, Frage 23)?

13

b) Wie viele solcher unvergüteten Praktika von Absolventinnen und Absolventen gab es jeweils in den Jahren von 2001 bis 2004, und wie lange dauerten diese?

14

In welcher Form findet eine Evaluation der durchgeführten Praktika in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt statt, in der unter anderem die Zufriedenheit der Praktikantinnen und Praktikanten mit ihrem Praktikum abgefragt wird?

Berlin, den 11. Dezember 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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