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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Berichte über Planung und Durchführung von Gefangennahmen und Verschleppungen von Menschen auf deutschem Territorium (G-SIG: 16011490)

Anzahl und Auftrag deutscher Verbindungsoffiziere im US-Hauptquartier für Streitkräfte in Europa und Afrika EUCOM und beim US-Zentralkommando CENTCOM; Kenntnis von Gefangenentransporten, Stationierung in 2002 auf US-Luftwaffenstützpunkt Incirlik (Türkei), Kenntnisse über Flugbewegungen zwischen Incirlik, Kandahar, Ramstein und Tuzla; Kenntnisse über Verschleppungen, rechtliche Grundlage für Festnahme nichtamerikanischer Staatsbürger durch US-Militärpersonal in Deutschland, Informationspflichten seitens der USA, Konsequenzen aus der Durchführung sog. Renditions, i.e. außerordentliche Überstellungen von unter Terrorismusverdacht stehenden Personen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

12.01.2007

Antwortdauer

32 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/378611. 12. 2006

Berichte über Planung und Durchführung von Gefangennahmen und Verschleppungen von Menschen auf deutschem Territorium

der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Dr. Norman Paech, Monika Knoche, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Verschleppung ist ein Verbrechen. Jeder Mensch hat das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren und auf rechtlichen Beistand. Wer einem Festgenommenen diese Rechte verwehrt, missachtet nicht nur ein allgemeines Menschenrecht. Wer dies in der Bundesrepublik Deutschland tut, macht sich strafbar.

Die US-Regierung unterhält u. a. in Guantanamo (Kuba) und auf dem US- Luftwaffenstützpunkt in Bagram (Afghanistan) Hafteinrichtungen, in denen Menschen ohne Rechtsbeistand und Anklage festgehalten wurden und werden. Noch ist das gesamte Ausmaß der US-amerikanischen Verfolgung und Gefangennahme mutmaßlicher Attentäter nicht absehbar. Allerdings hat die US- Regierung im September eingeräumt, dass der Geheimdienst CIA im Rahmen des so genannten Krieges gegen den Terrorismus geheime Gefängnisse im Ausland unterhalten hat. Der CIA-Sonderausschuss des Europäischen Parlaments geht inzwischen von etwa 1 200 geheimen Gefangenentransportflügen aus (dpa vom 28. November 2006).

Deutschland ist nicht nur wegen der Militärflughäfen eine wichtige Drehscheibe für die US-Kriegsführung. Einem Bericht in der ARD-Sendung „Report“ vom 27. November 2006 zufolge war an der Koordination der Gefangenentransporte auch das US-Hauptquartier für die Streitkräfte in Europa und Afrika EUCOM in Stuttgart beteiligt, in dem auch deutsche Verbindungsoffiziere eingesetzt werden. Auch bei dem für die Militäreinsätze in Afghanistan zuständigen US-Zentralkommando CENTCOM in Tampa (Florida) werden deutsche Verbindungsoffiziere eingesetzt, um die Einsätze im so genannten Anti-Terror-Krieg mit den US-Streitkräften zu koordinieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele deutsche Verbindungsoffiziere oder -beamte waren im Januar 2002 bei EUCOM stationiert?

2

Mit welchem Auftrag waren sie dort tätig?

3

Wie viele deutsche Verbindungsoffiziere oder -beamte waren im Januar 2002 bei CENTCOM stationiert?

4

Mit welchem Auftrag waren sie dort tätig?

5

Wem müssen die Verbindungsoffiziere bei EUCOM und CENTCOM Bericht erstatten, und durch welche Stellen wird die anschließende Auswertung dieser Berichte gewährleistet?

6

Werden die täglichen Erfahrungen der Verbindungsoffiziere und -beamten bei EUCOM und CENTCOM vom Leiter der Verbindungskommandos in den Einsatztagebüchern festgehalten?

7

Haben sich die deutschen Verbindungsoffiziere bei EUCOM und CENTCOM im Rahmen ihres Auftrages mit den Gefangenentransporten der US-Streitkräfte oder der CIA befasst?

8

Wenn ja, was haben sie berichtet?

9

Waren die deutschen Verbindungsoffiziere anderweitig beteiligt an diesen Vorgängen oder hatten sie Kenntnisse hiervon?

10

Welche Beschränkungen für den Zugang zu Informationen für Operationen im Bereich der Terrorismusbekämpfung bestanden und bestehen für die deutschen Verbindungsoffiziere oder -beamten bei EUCOM und CENTCOM?

11

Wie viele deutsche Verbindungsoffiziere oder -beamte waren im Januar 2002 auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Incirlik (Türkei) stationiert und mit welchem Auftrag?

12

Haben sich die deutschen Verbindungsoffiziere in Incirlik im Rahmen ihres Auftrages mit den Gefangenentransporten der US-Streitkräfte oder der CIA befasst?

13

Welche Kenntnisse hatten die in Incirlik stationierten Bundeswehrsoldaten über die im Januar und Februar 2002 erfolgten Flugbewegungen zwischen Incirlik und Kandahar, Incirlik und Ramstein sowie Incirlik und Tuzla?

14

Welche deutschen Verbindungsoffiziere oder -beamte waren zwischen Dezember 2001 und Februar 2002 im SFOR-Hauptquartier in Bosnien und KFOR-Hauptquartier im Kosovo stationiert?

15

War dem in Bosnien stationierten deutschen Kontingent bekannt, dass am 17. Januar 2002 in Sarajevo sechs Menschen von US-Soldaten verschleppt wurden?

16

Wenn ja, welche Schritte haben die zuständigen Dienststellen in Bosnien danach unternommen, um von den US-Streitkräften Aufklärung über die Entführung und den Verbleib der sechs Menschen zu erhalten?

17

Wie viele Flugzeuge des Typs C-130 sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Januar 2002 vom Militärflughafen in Ramstein gestartet oder dort gelandet (bitte unter Angabe des Datums, der gemeldeten Flugzeugnummer und des Abflug- bzw. Zielortes)?

18

In wie vielen Fällen haben deutsche Verbindungsoffiziere oder -beamte bei US-Einheiten, insbesondere in Bagram und Kandahar (Afghanistan), sich über das Vorgehen der US-Einheiten gegenüber festgenommenen bzw. festgesetzten mutmaßlichen Terroristen informiert?

19

Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage kann US-Militärpersonal in Deutschland nichtamerikanische Staatsbürger festhalten, deren Festnahme vorbereiten oder einen Transport von Nicht-US-Staatsbürgern gegen den Willen dieser Menschen koordinieren?

20

Welche Informationspflichten bestehen für die USA gegenüber der Bundesregierung für den Fall, dass das US-Militärpersonal, wie in Frage 19 beschrieben, verfährt oder verfahren will?

21

In welchem Verfahren beurteilt die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit bzw. Unrechtmäßigkeit derartiger Handlungen?

22

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ohne Zustimmung deutscher Behörden keine Personen aus Drittstaaten von in Deutschland stationierten Streitkräften und Nachrichtendiensten aus NATO-Mitgliedstaaten gegen ihren Willen festgehalten oder transportiert werden dürfen, oder solche Maßnahmen geplant und vorbereitet werden dürfen?

23

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung seit dem Bekanntwerden der Haftbedingungen in Guantanamo, der Durchführung so genannter Renditions sowie der Geschehnisse um Murat Kurnaz und Khaled El Masri für die Arbeit deutscher Verbindungsoffiziere und -beamter bei US-Einheiten gezogen?

24

Welche konkreten Schritte, mit welchem Ergebnis, hat die Bundesregierung seit Bekanntwerden der Vorwürfe unternommen, um die mögliche Beteiligung von EUCOM und deutschen Verbindungsoffizieren und -beamten bei EUCOM zu prüfen?

Berlin, den 11. Dezember 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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