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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zur Lage in den kurdischen Gebieten Syriens

Humanitäre und militärische Situation in den kurdischen Gebieten im nördlichen Syrien seit Mitte Juli 2013, Entführungen und Massenhinrichtungen, Beteiligung bewaffneter Gruppen an Gefechten, Nutznießer europäischer und deutscher humanitärer Hilfe, Offensive islamistischer Gruppierungen, Erkenntnisse über Unterstützungsleistungen der Türkei, Einsatzregeln für das türkische Militär, Folgen der Eskalation in den kurdischen Gebieten für die Lagebeurteilung durch NATO und Bundeswehr, Hilfe für Menschen im Norden Syriens durch die GIZ<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

10.09.2013

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1461222. 08. 2013

Zur Lage in den kurdischen Gebieten Syriens

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heidrun Dittrich, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die kurdische Bevölkerung Syriens war von Seiten der syrischen Regierung vielfachen Diskriminierungen und Ausgrenzungen ausgesetzt. So wurde einem Teil der Kurdinnen und Kurden, deren Vorfahren aus der Türkei stammten, seit 1962 die syrische Staatsbürgerschaft verwehrt. Erst nach Beginn des Aufstandes gegen die syrische Regierung, gab es in puncto Staatsbürgerschaft und Rechte von Kurdinnen und Kurden Zugeständnisse des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad (http://de.rian.ru/politics/20110407/258783017.html).

Da der von den Moslembrüdern dominierte und von der Diktatur Katar finanziert Syrische Nationalrat mit Sitz in der Türkei ebenso wie die später in Doha gegründete Nationale Koordination sich weigerten, die Rechte der kurdischen Bevölkerung anzuerkennen, blieben die meisten syrisch-kurdischen Parteien auf Distanz zu diesen vom Ausland unterstützten militärischen Oppositionsbündnissen, die zudem auch den Einsatz von Terror gegen politisch Andersdenkende und religiöse wie nationale Minderheiten nicht ächtete, sondern diesen im Gegenteil geradezu förderte. Gegen die zunehmende Konfessionalisierung des Konfliktes, die durch die von Saudi-Arabien und der Türkei unterstützten islamistischen Akteure wesentlich vorangetrieben wurde, übernahm im Juli 2012 eine Bewegung unter der Führung der „Partei der Demokratischen Union“ (PYD) selbst die Kontrolle in einem großen Teil der mehrheitlich kurdisch besiedelten Gebiete. Zuvor hatte man für einen Schutz der kurdischen Gebiete auch auf eine Zusammenarbeit mit der Freien Syrischen Armee (FSA) gesetzt. Diese Zusammenarbeit ging partiell auch nach dem Juli 2012 weiter.

Der Vorsitzende der PYD berichtete denn auch im Februar 2013 vom Abschluss eines Abkommens zwischen PYD und FSA: „Das Abkommen hat elf Artikel. Sie sehen u. a. vor, daß zuerst sämtliche nicht aus der Region stammenden Kämpfer abgezogen werden. Dann soll ein gemeinsamer Verwaltungsrat für die Stadt Sere Kaniye und die umliegende Region gewählt werden. Die Straßen der Region und auch die Grenze zur Türkei werden gemeinsam von FSA und YPG kontrolliert. Außerdem haben sich beide Seiten darauf geeinigt, an all den Orten zusammenzuarbeiten, in denen die Herrschaft der Baath-Partei von Präsident Assad noch nicht überwunden ist.“, so Salih Muslim, in der Zeitung „junge Welt“ vom 21. Februar 2013 (http://kurdistan.blogsport.de/2013/02/21/wir-haben-alle-angriffe-auf-uns-abgewehrt/). Vereinzelt soll es auch wie in Aleppo zu gemeinsamen Offensivaktionen von FSA und kurdischen Einheiten gegen die syrische Regierung gekommen sein. Eine dauerhafte militärische Zusammenarbeit wurde bisher aber nicht etabliert (www.nzz.ch/aktuell/international/uebersicht/kurden-und-rebellen-gemeinsamgegen-asad-1.18061180).

In der Folge versuchten aber „Volksverteidigungseinheiten“ (YPG) auch der Freien Syrischen Armee (FSA) und anderen bewaffneten, zumeist islamistisch motivierten, aufständischen Gruppen den Zugang zu den kurdischen Landesteilen zu verwehren. So gelang es, diese Gebiete und ihre Bevölkerung weitgehend aus dem Bürgerkrieg herauszuhalten. Mehrfach jedoch gab es Gefechte zwischen den YPG und von der Türkei her angreifenden Gruppen der syrischen Opposition um die Kontrolle wichtiger Grenzübergänge – insbesondere in Ra’s al-’Ayn (kurdisch: Serekaniye) und Tall Abyad. Nachdem djihadistische Kämpfer gegen ein Waffenstillstandsabkommen mit den kurdischen Räten verstießen, übernahmen die YPG Mitte Juli 2013 die Kontrolle über Serekaniye. Die PYD kündigte zudem die Bildung einer Übergangsverwaltung für die kurdischen Enklaven an, in der alle ethnischen und religiösen Gruppen vertreten sein sollten. Dabei machte der PYD-Kovorsitzende Salih Muslim deutlich, dass keine territoriale Autonomie oder gar Unabhängigkeit geplant sei, sondern es um die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung in den kurdischen Landesteilen ginge.

Kurz darauf begann eine Offensive gegen die kurdischen Landesteile und kurdisch besiedelten Orte außerhalb der kurdischen Enklaven, an der neben Einheiten der FSA u. a. mit Al Kaida verbündete Gruppen, Dschabhat al-Nusra, Ahrar al-Sham, Tawhid al-Asima und der Islamische Staat im Irak und der Levante (ISIS) beteiligt sind, deren Ziel die Ausrufung eines islamischen Emirats in Nordostsyrien ist.

Als strategisch wichtig wird Nordostsyrien von den Aufständischen erachtet, weil die Türkei weiterhin als Rückzugsgebiet dieser Gruppen fungiert und sie von hier aus logistische und militärische Hilfe erhalten sowie ihre Verwundeten in türkischen Krankenhäusern versorgen lassen können. So haben rund 70 Kommandanten der FSA während einer Tagung am 26. Juli 2013 im türkischen Gaziantep nicht nur die Assad-Regierung, sondern auch die PYD zum Gegner erklärt. Der kurdischen Nachrichtenagentur ANHA zufolge, erklärte der Vorsitzende des militärischen Rats der FSA von Aleppo, Abdulcabbar el-Akidi, es sei die Zeit der „Vernichtung“ gekommen (www.civaka-azad.org/index.php/457-syrien-westkurdistan-angriffe-al-qaida-naher-gruppen-auf-kurdische-selbstverwaltung.html).

Die FSA-Kommandanten beschlossen demnach, die vom UN-Sicherheitsrat und den USA auf ihren Terrorlisten geführte Al-Nusra-Front aus ihren Depots mit Waffen und Munition zu versorgen. Seit Juli 2013 kommt es an vielen Stellen der kurdischen Siedlungsgebiete zu Gefechten zwischen den aus der Türkei auch mit schweren Waffen eingedrungenen Djihadisten und kurdischen Verteidigungsmilizen. Mehrfach wurden Massaker an der kurdischen Zivilbevölkerung gemeldet, an denen sich auch FSA-Einheiten beteiligt haben sollen. So wurden in den Orten Til Hasil und Til Aren im Gebiet Aleppo am 31. Juli und 1. August 2013 mindestens 50 – nach einigen Angaben 70 – kurdische Zivilisten getötet und Hunderte – vor allem Angehörige von Milizmitgliedern – als Geiseln genommen. Über die örtlichen Moscheelautsprecher sollen die islamistischen Gruppen nach Angaben von Flüchtlingen die Bewohner der Orte für vogelfrei erklärt haben. So sei es „helal“ (aus islamischer Sicht erlaubt) kurdische Frauen zu entführen und zu vergewaltigen, erklärten die Islamisten (www.nadir.org/nadir/initiativ/isku/pressekurdturk/2013/31/05.htm). Gegenüber dem kurdischsprachigen Programm des Senders Voice of America (VOA) verurteilte die Vizesprecherin des US-Außenministeriums, Dina Badawy, am 10. August 2013 „die fortgesetzten Angriffe von Extremisten auf kurdische Zivilisten“ in Til Hasil und Til Aren. Zuvor hatte der russische Außenminister Sergei Lawrow den UN-Sicherheitsrat wegen eines von iranischen Medien gemeldeten, von kurdischer Seite allerdings nicht bestätigten Massakers der Al-Nusra-Front an 450 kurdischen Zivilisten in der Region Raqqa angerufen (www.al-monitor.com/pulse/originals/2013/08/united-states-condemns-attacks-syrian-kurds.html).

Dabei ist regelrecht von einem arbeitsteiligen Vorgehen von FSA und islamistischen Milizen gegen die kurdischen Gebiete in Syrien zu sprechen. In den syrischen Provinzen Idlib und Afrin kämpfen FSA-Einheiten und in der Provinz Hassake an der Grenze zum Irak sind es die Milizen des „Islamischen Staats im Irak und der Levante“ gegen die kurdischen Einheiten. Dieses Vorgehen wird dadurch erleichtert, dass es kein durchgehendes kurdisches Siedlungsgebiet im Norden Syriens gibt und einzelne Enklaven so von unterschiedlichen Terrorgruppen leichter angegriffen werden können (www.nzz.ch/aktuell/international/auslandnachrichten/kampf-um-grenzuebergaenge-und-oelfelder-in-syrien-1.18119878).

Erschwerend zu den Angriffen der djihadistischen und der FSA-Gruppen kommt die Blockade der kurdischen Landesteile Syriens hinzu. So haben derzeit sowohl die Türkei wie die kurdische Autonomieregion im Nordirak ihre Grenze nach Syrien für Hilfsgüter geschlossen, während FSA und Djihadisten Straßen in andere syrische Landesteile blockieren. Der Kurdistan Nationalkongress (KNK) warnt daher vor einer humanitären Katastrophe in diesen Gebieten, deren Bevölkerungsdichte sich aufgrund zahlreicher arabischer, kurdischer, assyrischer, armenischer, christlicher und ezidischer Flüchtlinge aus anderen Landesteilen wie Aleppo und Damaskus verdoppelt hat (www.civaka-azad.org/index.php/468-kurden-in-syrien-werden-zunehmend-von-banden-der-al-qaida-terrorisiert.html). Abzuwarten bleibt, ob die Türkei ihre Unterstützung für die Angriffe von FSA und islamistischen Milizen auf die kurdischen Gebiete nach den Gesprächen des PYD-Vorsitzenden Salih Muslim in der Türkei einstellt (www.nzz.ch/aktuell/international/auslandnachrichten/beistand-fuerdie-syrischen-kurden-1.18131276).

Ein Eingreifen der syrischen Luftwaffe jedenfalls gegen die aus der Türkei eindringenden Djihadisten erscheint dadurch unwahrscheinlich, dass die türkischen Regierung infolge des vermeintlichen Abschusses eines türkischen Aufklärungsflugzeuges über syrischem Territorium (das bei der Bergung jedoch keine Zeichen von Beschuss aufwies, www.crisisgroup.org/~/media/Files/europe/turkey-cyprus/turkey/225-blurring-the-borders-syrian-spillover-risks-for-turkey.pdf), angekündigt hatte, „jedes militärische Element, das sich von Syrien aus der türkischen Grenze nähert und ein Sicherheitsrisiko und eine Gefahr darstellt … als Bedrohung und als militärisches Ziel“ zu betrachten. Hierauf bezugnehmend beschloss die NATO die „Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO“ in der Türkei und verlegte die Bundesregierung Patriot-Luftabwehrsysteme und bis zu 400 Soldaten in die Türkei. Darüber hinaus trägt die Bundesregierung jedoch noch weitergehende Verantwortung für die Situation in Syrien und den kurdischen Gebieten. Sie ist Mitglied der sog. Freunde Syriens, unter denen sich auch Staaten befinden, die radikalislamistische Gruppen in Syrien unterstützen. Ihre Partner in der Europäischen Union, darunter Großbritannien und Frankreich, unterstützen die Aufständischen mit militärischen Gütern, wofür die Nichtverlängerung des EU-Waffenembargos eine Voraussetzung war. Mit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage musste sie zudem einräumen, dass sie nicht ausschließen kann, dass die von ihr finanzierte humanitäre Hilfe den bewaffneten aufständischen Gruppen zugute kommt oder gar für den Ankauf von Waffen genutzt wird (Bundestagsdrucksache 17/14561).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die humanitäre und militärische Lage in den kurdischen Gebieten im Norden und Nordosten Syriens seit Mitte Juli 2013 vor?

2

Welche bewaffneten Gruppen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Umfang an den Gefechten in den kurdischen Gebieten im Norden Syriens seit Mitte Juli 2013 beteiligt?

a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die politischen Ziele dieser Gruppen und ihr Verhältnis zum humanitären Kriegsvölkerrecht?

b) Welche dieser Gruppierungen stehen auf einer Terrorliste der Europäischen Union, der USA oder des UN-Sicherheitsrates?

c) Welche Erkenntnisse über eine Beteiligung nichtsyrischer Kämpfer an diesen Gruppen liegen der Bundesregierung vor?

d) Inwieweit hat die Bundesregierung Hinweise auf eine Beteiligung von Djihadisten aus Deutschland an den Gefechten?

e) In welchem Verhältnis stehen diese Gruppen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Nationalen Koordination der syrischen Opposition und zur FSA?

f) Inwieweit sind der Bundesregierung Pläne islamistischer Gruppen wie der Al-Nusra-Front und „Islamischer Staat im Irak und der Levante“ bekannt, ein islamisches Emirat um die Provinz Raqqa im Nordosten Syriens auszurufen?

3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Entführungen und Massenhinrichtungen von Zivilistinnen und Zivilisten oder im Zuge dieser Gefechte entwaffneter Kämpferinnen und Kämpfer vor?

a) Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Tötung von dutzenden und die Entführung von hunderten Zivilistinnen und Zivilisten in den Orten Til Hasil und Til Aren bei Aleppo am 31. Juli und 1. August 2013 vor?

b) Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die von iranischen und russischen Medien gemeldete Tötung von 450 Zivilistinnen und Zivilisten durch Kämpfer der Al-Nusra-Front am 5. August 2013 in Tel Abyad in der Provinz Raqqa vor (www.presstv.ir/detail/2013/08/05/317331/syria-militants-kill-450-kurd-civilians/)?

c) Welche sonstigen Kenntnisse über Massaker, Entführungen und Übergriffe auf die kurdische Zivilbevölkerung durch Aufständische hat die Bundesregierung?

4

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von einem Kommandantentreffen der Freien Syrischen Armee am 26. Juli 2013 in Gaziantep?

a) Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit auf diesem Treffen oder bei anderer Gelegenheit Drohungen gegenüber der FSA oder von Teilen der FSA gegenüber der PYD, der zum Schutze der kurdischen Bevölkerung außerhalb der kurdischen Siedlungsgebiete gebildeten El-Ekrad-Front oder generell der kurdischen Bevölkerung Syriens geäußert wurden?

b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über einen Beschluss der FSA-Kommandanten auf diesem Treffen, die Al-Nusra-Front mit Waffen und Munition aus FSA-Beständen zu unterstützen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

5

Inwieweit agieren djihadistische Kampfgruppen wie die Al-Nusra-Front nach Erkenntnissen der Bundesregierung von türkischem Territorium aus?

a) Inwieweit erhalten djihadistische Gruppen wie die Al-Nusra-Front dabei die Unterstützung türkischer Behörden oder der türkischen Armee?

b) Inwiefern treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Meldungen zu, wonach djihadistische Gruppen ihre im Kampf verwundeten Kämpfer in türkischen Krankenhäusern versorgen lassen (www.hintergrund.de/201308062741/politik/welt/syrien-press-tv-meldet-massaker-an-kurden.html)?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ein direktes Eingreifen der türkischen Armee in die Kampfhandlungen auf syrischer Seite durch grenzübergreifenden Beschuss oder den Einsatz türkischer Soldaten in den Reihen der syrischen Aufständischen (www.civaka-azad.org/index.php/analysen/westkurdistan-und-syrien/449-syrienwestkurdistan-schwere-kaempfe-zwischen-ypg-und-islamisten.html)?

d) Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Meldungen der Agenturen Firat und DIHA zu, wonach rund 180 Al-Kaeda-Mitglieder zu meist mit britischer Staatsangehörigkeit Anfang August 2013 von der Internationalen Humanitären Hilfsorganisation e. V. in Hotels in Istanbul untergebracht wurden, bevor sie an die türkisch-syrische Grenze weiterreisten (http://en.firatajans.com/news/news/the-dirty-war-against-kurds-in-syria.htm)?

6

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die islamistischen Gruppen bei ihrer Offensive in den kurdischen Gebieten

a) Unterstützung von türkischem Territorium,

b) Unterstützung von türkischen Behörden und Sicherheitskräften erhalten haben?

7

Welche Aussagen von türkischen Regierungsmitgliedern zum Verhältnis gegenüber der Al-Nusra-Front sind der Bundesregierung bekannt?

8

Gelten nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin die vom türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan genannten Einsatzregeln für das türkische Militär, wonach „Jedes militärische Element, das sich von Syrien aus der türkischen Grenze nähert und ein Sicherheitsrisiko und eine Gefahr darstellt, als Bedrohung und als militärisches Ziel betrachtet“ wird (NATO verurteilt Abschuss von Kampfjet, in die tageszeitung vom 27. Juni 2012)?

9

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aussage des türkischen Außenministers Ahmet Davutoglu, das Erstarken der PYD in Grenzstädten gäbe „ein klares Bild davon, wie sehr uns und unsere Bürger die Krise in Syrien betrifft. Wir rufen die internationale Gemeinschaft noch einmal zum Handeln auf“, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (http://dtj-online.de/news/detail/2704/syrien_al_qaida_offensive_gegen_kurden_miliz.html)?

10

Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus der Aufforderung des russischen Außenministers Sergei Lawrow, er „hoffe, dass diejenigen, die über Einfluss auf die Opposition verfügen, diese dazu veranlassen werden, mehr an ihr Land und das Schicksal der Bevölkerung zu denken, als daran, nach der Macht zu greifen“ (www.hintergrund.de/201308072744/kurzmeldungen/aktuell/russland-verlangt-verurteilung-der-verbrechen-ansyrischen-kurden. html)?

11

Inwieweit hat die Eskalation in den kurdischen Gebieten im Norden Syriens zu einem veränderten Lagebild der integrierten Luftverteidigung der NATO in der Türkei oder des NATINADS-Einsatzes der Bundeswehr geführt?

12

Inwiefern war die Eskalation in den kurdischen Gebieten im Norden Syriens Gegenstand in den Bewertungen in den Stäben der integrierten Luftverteidigung der NATO in der Türkei oder des NATINADS-Einsatzes der Bundeswehr?

13

Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass die an den Gefechten in den kurdischen Gebieten im Norden Syriens seit Mitte Juli 2013 beteiligten bewaffneten Gruppen von humanitären Hilfsleistungen der Bundesregierung oder der EU profitiert haben?

a) Wie verläuft die Zusammenarbeit mit den an den Gefechten in den kurdischen Gebieten im Norden Syriens seit Mitte Juli 2013 beteiligten bewaffneten Gruppen bei der humanitären Hilfe?

b) Wie verlief zuvor die Zusammenarbeit mit den an den Gefechten in den kurdischen Gebieten im Norden Syriens seit Mitte Juli 2013 beteiligten bewaffneten Gruppen bei der humanitären Hilfe?

14

Inwiefern hat das Büro der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Gaziantep „unmittelbare Hilfe“ zur „Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen in den nördlichen Gebieten Syriens“ geleistet, und wenn ja, wann und in welcher Form?

15

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Ergebnissen der Gespräche des Vorsitzenden der PYD, Salih Muslim, mit der türkischen Regierung in der Türkei vor?

Berlin, den 22. August 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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