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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Fiskal- und steuerpolitische Maßnahmen zur Aufbauhilfe der durch das Hochwasser im Mai und Juni 2013 verursachten Schäden

Ausmaß der Gesamtschäden, Regelungen im Steuerrecht und übrigen Rechtsgebieten zur Unterstützung der Betroffenen, Behandlung finanzieller Sofort- und Wiederaufbauhilfen, haushaltsrechtliche Ausgestaltung des Sondervermögens des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes, Verwaltungskosten, Länderbeteiligung, technische Abwicklung, Höhe und Verwendung der Soforthilfen, mögliche Erhöhung des Fondsvolumens<br /> (insgesamt 40 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

18.09.2013

Aktualisiert

20.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/1466330. 08. 2013

Fiskal- und steuerpolitische Maßnahmen zur Aufbauhilfe der durch das Hochwasser im Mai und Juni 2013 verursachten Schäden

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Mai und Juni 2013 wurden etliche Regionen Deutschlands durch die Folgen von Hochwasser verwüstet. Die entstandenen Schäden sind enorm und stellen die Betroffenen neben persönlichen Nöten auch vor große finanzielle Herausforderungen. Zum Zwecke der Soforthilfe wurde ein Sonderfonds aufgelegt. Darüber hinaus existieren weitere untergesetzliche Maßnahmen zur Linderung der Schäden. Zur Sicherstellung einer zweckdienlichen Mittelverteilung und von adäquaten Mitteln als Hilfestellung für die Bevölkerung gilt es zu klären, welche konkreten Maßnahmen von der Bundesregierung bis jetzt getroffen wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der gesamten durch das Hochwasser verursachten Schäden (bitte mit Begründung)?

2

Welche untergesetzlichen Regelungen im Bereich des Steuerrechts und des Steuerverfahrensrechts wurden getroffen, um Betroffene von Hochwasserschäden zu unterstützen (bitte mit Darstellung der Regelungen)?

3

Welche untergesetzlichen Regelungen in übrigen Rechtsgebieten wurden getroffen, um Betroffene von Hochwasserschäden zu unterstützen (bitte mit Darstellung der Regelungen)?

4

Welche gesetzlichen Regelungen im Bereich des Steuerrechts und des Steuerverfahrensrechts wurden getroffen, um Betroffene von Hochwasserschäden zu unterstützen (bitte mit Darstellung der Regelungen)?

5

Welche gesetzlichen Regelungen in übrigen Rechtsgebieten wurden getroffen, um Betroffene von Hochwasserschäden zu unterstützen (bitte mit Darstellung der Regelungen)?

6

Wie sind die gewährten finanziellen Sofort- bzw. Wiederaufbauhilfen bei Privatpersonen steuerlich zu behandeln (bitte mit Begründung)?

7

Wie sind die gewährten finanziellen Sofort- bzw. Wiederaufbauhilfen bei Privatpersonen steuerlich zu behandeln, die mit beschädigten Wirtschaftsgütern Einkünfte aus einer Nebeneinkunftsart erzielt haben (bitte mit Begründung)?

8

Inwieweit können Kosten, die auf den Eigenanteil nach § 3 Absatz 4 Nummer 1 der Aufbauhilfeverordnung entfallen, bei Privatpersonen als Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Abzüge von der Steuerschuld (z. B. § 35a des Einkommensteuergesetzes – EStG) geltend gemacht werden (bitte mit Begründung und differenziert nach Wirtschaftsgütern, mit denen die Betroffenen Einkünfte aus einer Nebeneinkunftsart erzielt haben)?

9

Inwieweit können Kosten, die auf den Eigenanteil nach § 3 Absatz 4 Nummer 1 der Aufbauhilfeverordnung entfallen, bei gewerblichen Unternehmen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden (bitte mit Begründung)?

10

Wie sind die gewährten finanziellen Sofort- bzw. Wiederaufbauhilfen bei Unternehmerinnen bzw. Unternehmern und bei gewerblichen Unternehmen steuerlich zu behandeln (bitte mit Begründung und differenziert nach Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer darstellen)?

11

Können neben den gewährten finanziellen Sofort- bzw. Wiederaufbauhilfen Ausgaben zur Schadensbeseitigung im Rahmen sonstiger steuerlicher Vorschriften als Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Abzüge von der Steuerschuld (z. B. § 35a EStG) geltend gemacht werden (bitte mit Begründung)?

12

Wie erfolgt die Berücksichtigung von gewährten finanziellen Sofort- bzw. Wiederaufbauhilfen bei der Gewährung von Sozialleistungen (bitte mit Darstellung)?

13

Wie wurde das für die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Hochwasserschäden errichtete Sondervermögen haushaltsrechtlich ausgestaltet (bitte mit Darstellung)?

14

Mit welchen jährlichen Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens rechnet die Bundesregierung (bitte mit Begründung)?

15

Welche zusätzlichen Personalkosten bzw. Planstellen entstehen durch die Verwaltung des Sondervermögens (bitte mit Darstellung)?

16

Aus welchem Grund erfolgt die finanzielle Beteiligung der Länder an dem Sondervermögen zeitlich gestreckt und erst ab 2014?

17

In welcher Höhe (absolut und anteilsmäßig) erfolgt die finanzielle Ausstattung des Bundes kreditfinanziert (bitte mit Begründung)?

18

In welcher Höhe fallen nach bisherigen Schätzungen zusätzliche Zinsaufwendungen für die Errichtung des Sondervermögens an (bitte mit Begründung und differenziert nach Bund bzw. rechnerischem Anteil der Bundesländer)?

19

Welche negativen Folgen durch die Errichtung des Sondervermögens sieht die Bundesregierung in Bezug auf die Einbehaltung der sogenannten Schuldenbremse (bitte mit Begründung)?

20

Wie erfolgt die technische Abwicklung zur Bereitstellung der Gelder an die betroffenen Personen über die jeweiligen Bundesländer (bitte mit Darstellung)?

21

Aus welchem Grund erfolgt die finanzielle Beteiligung an dem Sondervermögen durch die Länder durch eine Veränderung der Umsatzsteueranteile im Finanzausgleichsgesetz?

22

In welcher Höhe wurden aus dem Fonds den Ländern bereits Mittel zur Verfügung gestellt (bitte nach Bundesländern und Gebietskörperschaften differenzieren)?

23

In welcher Höhe hat der Bund Soforthilfen nach § 2 Absatz 2 Satz 2 des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes gewährt (bitte nach Monat und Bundesland differenzieren)?

24

In welcher Höhe hat der Bund den ihm zustehenden Anteil von 1,5 Mrd. Euro aus dem Fonds bereits für Bundesprojekte eingesetzt?

25

Inwieweit können die dem Bund zustehenden Mittel des Fonds für Investitionen in Infrastruktur eingesetzt werden, die im Eigentum eines Unternehmens steht, an welchem der Bund beteiligt ist (z. B. die Deutsche Bahn AG), bzw. die im Eigentum eines Tochterunternehmens eines Unternehmens steht, an welchem der Bund beteiligt ist (bitte mit Begründung)?

26

Wann erfolgten erstmalig Geldabflüsse aus dem Fonds (jeweils nach Bundesland und Gebietskörperschaften differenzieren)?

27

Aus welchem Grund können die Mittel aus dem Fonds nicht zum Hochwasserschutz oder für präventive Maßnahmen verwendet werden?

28

In welchem Umfang erfolgt die Verteilung der Mittel des Fonds auf Unternehmen und private Haushalte einerseits und auf Gebietskörperschaften andererseits (bitte mit Begründung)?

29

Welche konkreten Leistungen Dritter werden bei der Ermittlung der Höhe der gewährten Leistungen berücksichtigt, auch unter dem Aspekt, dass viele Leistungen Dritter nicht monetär, sondern durch Bereitstellung von Arbeitskraft, Material usw. erfolgten (bitte mit Begründung)?

30

Inwiefern können auch Leistungen für mittelbare Schäden bzw. Kosten durch das Hochwasser gewährt werden (bitte mit Begründung)?

31

Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung durch die Sicherstellung der notwendigen Liquidität des Fonds nach § 6 der Aufbauhilfeverordnung (bitte mit Angabe des Kreditinstitutes und inwieweit eine Verzinsung erfolgt)?

32

Existiert für die Bereitstellung von Leistungen aus dem Fonds an Betroffene eine Obergrenze, oder wird dies in das Ermessen der jeweiligen Bundesländer gelegt (bitte mit Begründung)?

33

Aus welchem Grund wird in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern in Artikel 2 Absatz 6 lediglich auf bewegliche und nicht auch auf unbewegliche Sachen abgestellt (bitte mit Darstellung der Leistungen bei Schäden an unbeweglichen Sachen)?

34

Wird für die Berechnung der Schadenshöhe ein zu ersetzender Restwert mittels eines maximalen Abschlags von 30 Prozent des Ersatzbeschaffungs- oder Wiederherstellungspreises unterstellt, und wie ist zu verfahren, wenn der Zeitwert des zu ersetzenden Wirtschaftsgutes deutlich unter 70 Prozent des Marktpreises liegt (bitte mit Begründung)?

35

Aus welchem Grund wird im Rahmen des Abzugs „neu für alt“ gemäß Anlage 2 zur Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern bei Land- und Forstwirten keine Kürzung um bis zu 30 Prozent zur Ermittlung des Restwertes bei Wirtschaftsgütern vorgenommen?

36

Inwieweit erfolgt eine Unterstützung bei Kosten für die Beseitigung von Umweltschäden, z. B. infolge kontaminierter Böden bei ausgelaufenen Schadstoffen (bitte mit Begründung und differenziert für Privatpersonen und Unternehmen)?

37

Warum hat die Bundesregierung zur Förderung der Betroffenen die derzeit geltenden AfA-Sätze (AfA = Absetzung für Abnutzung) nicht angehoben bzw. die Regelungen zur degressiven AfA nicht ausgeweitet?

38

Welche Auswirkungen haben die gewährten Leistungen aus dem Fonds bei gewerblichen Unternehmen auf die steuerlichen Anschaffungskosten bei einer Ersatzbeschaffung (bitte mit Begründung)?

39

Inwieweit erfolgt eine Gewährung von Leistungen aus dem Fonds, wenn eine Ersatzbeschaffung bei einem gewerblichen Unternehmen durch eigene Herstellung erfolgt (bitte mit Begründung)?

40

Ist die Bundesregierung bereit, den Fonds im Volumen zu erhöhen, wenn die derzeit bereitgestellten Mittel nicht ausreichen (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 30. August 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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