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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Vorschläge zur Künstlersozialkasse im Rahmen des Projekts Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung

Konkrete Aufträge der Bundesregierung zum OMS-Projekt, Einrichtung, Auftrag und Aktivitäten einer &quot;Arbeitsgruppe KSK&quot;, Unterrichtung der parlamentarischen Gremien, Machbarkeitsstudie, Veröffentlichung von Ergebnissen der Arbeitsgruppen, Vorschläge von DJV und Arbeitgeberverbänden, Meldeverfahren, Abgabepflicht, Rechtmäßigkeit der Künstlersozialabgabe, bisherige Kosten etc.<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

18.09.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1469303. 09. 2013

Vorschläge zur Künstlersozialkasse im Rahmen des Projekts Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung

der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Herbert Behrens, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, Nicole Gohlke, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Jens Petermann, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Deutsche Journalisten-Verband e. V. (DJV) hat Anfang August 2013 eine Stellungnahme zum OMS-Projekt (OMS: Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung) Künstlersozialkasse veröffentlicht (http://tinyurl.com/ocm3rb5). Darin ist die Rede von einer „Arbeitsgruppe KSK“, die im Rahmen des Projekts „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ tätig sein soll.

Nach Informationen des DJV besteht ihre Aufgabe darin, über einen „Optimierungsvorschlag“ zu beraten, der von einem Referenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) am 19. September 2012 eingereicht worden sein soll. Dieser Vorschlag laute:

  • Die Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung sollte auf die tatsächlich versicherten Künstler und Publizisten beschränkt werden. Ein Hinweis auf die mögliche Abgabepflicht an die KSK muss in Angebot und Rechnung erfolgen. Versicherte Künstler und Publizisten weisen auf jeder Rechnung die Abgabe aus, ziehen diese für jede Rechnung ein und leiten diese an die KSK weiter.

Dass dieser Vorschlag, wenn auch möglicherweise in leicht abgewandelter Fragestellung, tatsächlich vom OMS-Projekt behandelt wird, ist auch dem Zwischenbericht zur Machbarkeitsstudie zu entnehmen, der Ende Juni 2013 von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung gGmbH (ITSG) vorgelegt wurde (http://tinyurl.com/pl2ob9c). Nähere Informationen dazu sind jedoch nicht zugänglich, da die interne Informationsplattform der Projektwebsite nur von Projektbeteiligten genutzt werden kann. Das Vergabeverfahren ist projektintern geregelt.

Die Zukunft der Künstlersozialkasse ist unlängst auch Thema im Deutschen Bundestag gewesen. Im Zusammenhang mit dem BUK-Neuorganisationsgesetz (BUK-NOG) wurde erwogen, die nach § 28p des Vierten Buches Sozialgesetzbuch bereits bestehende Verpflichtung der Deutschen Rentenversicherung zur Prüfung der Künstlersozialabgabepflicht im vierjährigen Turnus auch im BUK-NOG festzuschreiben. Dies wurde insbesondere von den Kulturverbänden befürwortet, die steigende Beitragssätze aufgrund von Abgabenunehrlichkeit der Unternehmer befürchteten. Diese Befürchtungen haben sich bewahrheitet: Dem Verordnungsentwurf zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2014 wird der Abgabesatz im kommenden Jahr von 4,1 Prozent auf 5,2 Prozent steigen.

Die Regierungsmehrheit lehnte verstärkte Kontrollen zwar ab, doch beschäftigt sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) offenbar im Rahmen der Evaluierung von „Optimierungspotenzialen“ bei den Meldeverfahren intensiv mit der Künstlersozialkasse. Immerhin gehen die derzeit nach Informationen des DJV mit statistischen Erhebungen geprüften „Optimierungsvorschläge“ so weit, dass sie ohne weit reichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) nicht zu verwirklichen wären. Zugleich sind die Ausschüsse des Deutschen Bundestages über diese geplanten Änderungen nicht informiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie lautet der Auftrag, den das Bundeskabinett am 21. September 2011 in Bezug auf das Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ gegeben hat, im Volltext (bitte dokumentieren)?

2

Welchen konkreten Auftrag hat das BMAS mit der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) vereinbart?

3

Entspricht es den Tatsachen, dass, wie der DJV in seiner Stellungnahme (http://tinyurl.com/ocm3rb5) berichtet, im Zuge des OMS-Projekts eine „Arbeitsgruppe KSK“ eingerichtet wurde?

Falls ja, warum taucht die genannte Arbeitsgruppe in der Darstellung des Projektverlaufs im Zwischenbericht der Machbarkeitsstudie Teil 1 (http://tinyurl.com/pl2ob9c) an keiner Stelle auf, beispielsweise auch nicht in der Grafik auf Seite 11?

4

Welchen konkreten Auftrag hat die „Arbeitsgruppe KSK“, und wie ist sie zusammengesetzt?

Welchen Aktivitäten ist sie bislang mit welchen Ergebnissen nachgegangen?

Bis wann soll die Arbeitsgruppe einen abschließenden Bericht vorlegen?

5

Hält es die Bundesregierung für sachgerecht, Überlegungen zur Zukunft der Künstlersozialkasse, die weit reichende gesetzliche Änderungen an der Funktionsweise der Versicherung implizieren, im Rahmen des OMS-Projekts anzustellen, ohne den Ausschuss für Arbeit und Soziales bzw. den Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages offiziell zu informieren?

6

Welche Vorschläge wurden im Rahmen der „Arbeitsgruppe KSK“ unterbreitet, welche Vorschläge werden aus welchen Gründen weiter geprüft, und welche Vorschläge aus welchen Gründen nicht?

7

Warum kann die Informationsplattform der Projektwebsite nur von Projektbeteiligten genutzt werden?

8

Von wem wurden die im Zwischenbericht zur Machbarkeitsstudie aufgeführten Optimierungsvorschläge unterbreitet (bitte jeweils Name und Interessenverband zuordnen)?

9

Ist es geplant, die Logbücher öffentlich zu machen, in denen die Arbeitsgruppen ihre Ergebnisse für die Beurteilung der Machbarkeit der Vorschläge in technischer, fachlicher und organisatorischer, datensatz- bzw. datenschutzrechtlicher Hinsicht dokumentieren, sowie die Pros und Contras der Beteiligten aufzeichnen, und falls ja, wann?

Falls nicht, warum nicht?

10

Warum wurden die Vertreter der Versicherten, wie der DJV angibt, nicht von Anfang an in die KSK-Arbeitsgruppe des OMS einbezogen?

11

Entspricht es den Tatsachen, dass, wie der DJV in seinem Positionspapier berichtet, die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) einen „Optimierungsvorschlag“ unterbreitet hat, demzufolge die Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung auf die tatsächlich versicherten Künstler und Publizisten beschränkt werden soll und diese die KSK-Abgabe zukünftig selbst auf ihren Rechnungen ausweisen und an die Künstersozialkasse (KSK) weiterleiten sollen?

12

Entspricht es den Tatsachen, dass, wie der DJV in seinem Positionspapier behauptet, dieser Vorschlag im Rahmen des OMS geprüft wird?

13

Fällt diese Prüfung nach Ansicht der Bundesregierung unter den Projektauftrag des Bundeskabinetts, der auf die Verbesserung der bestehenden Melde- und Bescheinigungsverfahren zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern abzielt?

14

Wie bewertet die Bundesregierung den nach Informationen des DJV vom BDA eingebrachten „weitergehenden Hinweis“, dass es die „für den Bürokratieabbau beste Lösung“ wäre, „die Künstlersozialversicherung durch eine Versicherungspflicht selbstständiger Künstler und Publizisten in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu ersetzen, auf die die gleichen beitragsrechtlichen Bedingungen wie für sonstige pflichtversicherte Selbstständige Anwendung finden“?

15

Handelt es sich bei dem Vorschlag, die Meldepflicht auf die Kreativen zu verlagern oder die Abgabepflicht der Verwerter auf die tatsächlich Versicherten einzuschränken, aus Sicht der Bundesregierung um einen Vorschlag zur Verbesserung des bestehenden Meldeverfahrens?

Falls nein, warum ist die OMS-Arbeitsgruppe dennoch in dieser Weise tätig?

16

Wie verhält sich die Prüfung des OMS-Projekts zur geltenden Rechtslage des § 25 KSVG, in dem ausdrücklich geregelt ist, dass für die Bemessung der Abgabe auch Honorare an Künstler und Publizisten herangezogen werden, die nicht nach dem KSVG versicherungspflichtig sind?

17

Wie verhält sich die Prüfung des OMS-Projekts zur geltenden Rechtslage des § 24 KSVG, in dem ausdrücklich geregelt ist, dass die Unternehmer, nicht die Versicherten, abgabepflichtig sind?

18

Wie verhält sich die Prüfung des OMS-Projekts zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der Künstlersozialabgabe (BVerfGE 75, 108)?

19

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung die Aufgabe des OMS-Projekts, eine mögliche Umgestaltung der Gesetzgebung zur Künstlersozialkasse zu prüfen?

Falls nicht, wieso findet eine solche Prüfung ausweislich des Zwischenberichts zur Machbarkeitsstudie dennoch statt?

20

Welche Kosten hat die Prüfung des OMS-Projekts zur KSK bislang verursacht (bitte einzelne Posten aufschlüsseln)?

21

Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, den parlamentarischen Gremien, die unlängst im Rahmen der Beratung über das BUK-NOG über eine verstärkte Überprüfung der abgabepflichtigen Unternehmen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach § 28p des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zu beraten hatten, die Überlegungen des OMS-Projekts zur Künstlersozialkasse zur Kenntnis zu geben, und ist es geplant, diese Gremien über den Stand und die Ergebnisse der Prüfung zu informieren?

22

Kann sich die Bundesregierung vorstellen, dass eine Verlagerung der Abgabepflicht von den Unternehmen auf die 180 000 Versicherten und eine unbekannte Anzahl von nicht in der KSK versicherten Kreativen zu einer Optimierung und Vereinfachung der Meldewege führt?

23

Plant die Bundesregierung, die im internen Bereich zugänglichen Unterlagen der KSK-Arbeitsgruppe den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur und Medien und/oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?

24

Plant die Bundesregierung Änderungen an den Finanzierungsnormen und -verfahren bei der Künstlersozialkasse, und gegebenenfalls welche diesbezüglichen Überlegungen und Vorschläge liegen der Bundesregierung vor?

25

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem im Rahmen des OMS-Projekts vorgelegten Vorschlag der BDA zur KSK?

26

Inwieweit ist dieser hier detailliert beschriebene Vorgang im Einklang mit den Erklärungen des BMAS zur Künstlersozialkasse in Einklang zu bringen, nachzulesen etwa in der Broschüre des Ministeriums zur Künstlersozialversicherung von 2011, wo die Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen schreibt, es sei „gerecht, dass auch in Zukunft viele starke Schultern die Künstlersozialversicherung tragen. Durch die Beiträge der Versicherten, die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, welche die kreative Arbeit vermarkten, und den Zuschuss des Bundes leistet jeder seinen Teil, damit das System Künstlersozialversicherung funktioniert“?

Berlin, den 3. September 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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