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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Gewährleistung der Reisefreiheit Transsexueller durch internen Durchführungshinweis (G-SIG: 16011541)

Durchführungshinweis des Bundesministeriums des Innern zum Passgesetz: Anpassung des Vornamens Transsexueller an das gelebte Geschlecht, Entstehungszeitpunkt und Ausführung des Durchführungshinweises, Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Reform des Transsexuellengesetzes <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

28.12.2006

Antwortdauer

10 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/392218. 12. 2006

Gewährleistung der Reisefreiheit Transsexueller durch internen Durchführungshinweis

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Karin Binder, Dr. Martina Bunge, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Transsexuelle Menschen, deren äußeres Erscheinungsbild und Vorname im Widerspruch zu ihrem Geschlechtseintrag im Reisepass stehen, sehen sich bei Auslandsreisen mit möglichen Diskriminierungen konfrontiert. Denn der Geschlechtseintrag ist nach § 4 Abs. 1 Satz 4 des Passgesetzes vorgeschrieben, wird aber gemäß dem Transsexuellengesetz nur im Fall der „großen Lösung“ des § 8 TSG geändert. Nach Informationen auf Internetseiten zum Thema Transsexualität existiert seit kurzem ein Durchführungshinweis des Bundesministeriums des Innern zum Passgesetz. Dieser bestimme, auf Antrag sei der Geschlechtseintrag einer transsexuellen Person mit Vornamensänderung dem gelebten Geschlecht anzupassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Besteht ein Durchführungshinweis des Bundesministeriums des Innern, wonach einem Antragsteller, dessen Vorname gemäß dem Transsexuellengesetz geändert wurde, auf Antrag ein Pass mit dem vom Geburtseintrag abweichenden Geschlecht auszustellen ist?

2

Wenn ja, seit wann besteht der Durchführungshinweis, und wie werden Meldebehörden und Betroffene darüber informiert?

3

Ist das Bundesministerium des Innern weisungsbefugt gegenüber Meldebehören der Länder, bzw. auf welcher Grundlage erfolgt der Durchführungshinweis und wie wird seine Beachtung sichergestellt?

4

Welche Schritte können Transsexuelle unternehmen, wenn ein entsprechender Antrag von den Meldestellen abgelehnt wird?

5

Wann beabsichtigt die Bundesregierung, eine dem Durchführungshinweis entsprechende gesetzliche Regelung im Passgesetz herbeizuführen?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung, in der 16. Wahlperiode einen Gesetzentwurf zu einer Reform des Transsexuellengesetzes in den Deutschen Bundestag einzubringen?

Wenn ja, wann ist mit der Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs zu rechnen?

Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen ein solches Vorhaben?

Berlin, den 15. Dezember 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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