Sachbeschädigungen und Sabotageaktionen gegen Kriegsgeräte und militärische Infrastruktur
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Heidrun Dittrich, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat auf die Schriftliche Frage 20 der Abgeordneten Ulla Jelpke (Bundestagsdrucksache 17/14577) eine Auflistung von Sachbeschädigungen, die es seit 2010 zum Schaden der Bundeswehr bzw. ihrer Fahrzeuge, Materialien oder Gebäude gegeben hat, geliefert.
Darin werden insgesamt 91 Sachbeschädigungen aufgezählt, worunter 14 Brandstiftungen und acht „gefährliche Eingriffe in den Luft-/Bahn- und Straßenverkehr“ gewesen seien.
Die bürgerliche Presse titulierte diese Sachbeschädigungen umgehend als „Anschläge“, allerdings wies die „BILD Zeitung“ vom 18. August 2013 (www.bild.de) darauf hin, dass es sich bei den Delikten häufig lediglich um Beschädigungen von Hinweistafeln oder Werbeständen bzw. um „Sabotageakte an den Bahnzubringern zu Truppenübungsplätzen“ gehandelt habe.
Nach Angaben der Bundesregierung ordnen die zuständigen Sicherheitsbehörden von den insgesamt 91 Sachbeschädigungen 83 dem Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) – links zu. Nähere Angaben zur Tragfähigkeit dieser Zuordnung hat die Bundesregierung unter Verweis auf die Zuständigkeit der Landesbehörden jedoch nicht gemacht.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben Zweifel daran, dass diese Zuordnung in jedem Fall zu Recht erfolgt. Zwar ist ihnen bekannt, dass die Beschädigung von Kriegsgerät bzw. militärischer Infrastruktur in Teilen der Friedens- und antimilitaristischen Bewegung als legitimes Aktionsmittel gegen jegliche Kriegspolitik eingeschätzt wird, denn „was in Deutschland brennt, kann in Afghanistan keinen Schaden mehr anrichten“ (http://einstellung.so36.net), wie auch die christlich motivierte Pflugscharbewegung gezielt symbolische Beschädigungs- bzw. Abrüstungsaktionen durchführt (http://en.wikipedia.org/wiki/Plowshares_Movement). Diese allgemeine Erkenntnis darf jedoch nicht dazu führen, unreflektiert jede Sachbeschädigung zum Nachteil der Bundeswehr als PMK-links zu werten. In mindestens einem der aufgelisteten Fälle entspricht die von der Bundesregierung angegebene Zuordnung nicht der tatsächlich von der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgenommenen.
So ist bekannt, dass nach der spektakulären Zerstörung von 16 Bundeswehrfahrzeugen in der Nacht auf den 27. Juli 2013 in einer Kaserne in Havelberg (Sachsen-Anhalt) die Polizei umgehend behauptete, eine „Spur“ zu einem antimilitaristischen Protestcamp zu haben. Dort wurde das Fahrzeug eines Journalisten beschlagnahmt, der zur Tatzeit aber woanders unterwegs war. Das Fahrzeug wurde später wieder freigegeben, man habe keine „heiße Spur“ mehr, erklärte die Polizei (www.mz-web.de). Der Abgeordneten Ulla Jelpke liegt ein Schreiben der sachsen-anhaltinischen Ministerin für Justiz und Gleichstellung vom 4. September 2013 vor, in dem es heißt, es könnten „derzeit keine Angaben dazu gemacht werden, ob die Tat dem Bereich politisch motivierter Kriminalität – links zuzuordnen ist.“ Dennoch wird die Tat in der Antwort der Bundesregierung an die Abgeordnete Ulla Jelpke als PMK-links gewertet.
Ungeachtet der Zuständigkeit der Landesbehörden gehen die Fragesteller davon aus, dass zumindest bezüglich der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren die Bundeswehr bzw. das Bundesministerium der Verteidigung als gleichsam Geschädigte Aussagen zur Validität der vorgenommenen Einstufungen machen können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Um welche Form der Sachbeschädigung hat es sich bei den 91 aufgeführten Aktionen jeweils konkret im Einzelnen gehandelt, und welcher Schaden ist dabei jeweils entstanden (bitte vollständig aufführen; erbetene Einzelangaben: Anzahl der jeweils beschädigten Gegenstände bzw. Objekte, Art der Beschädigung, entstandener finanzieller Schaden)?
Welche dieser Aktionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den zuständigen Sicherheitsbehörden (zunächst) als PMK-links eingestuft worden, und in welchen Fällen ist diese Zuordnung später revidiert worden?
Welche aus den Sachbeschädigungen resultierende Ermittlungsverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile zu welchem Abschluss gebracht worden (bitte den jeweiligen Sachbeschädigungen zuordnen)?
Wie viele rechtskräftige a) Einstellungen mit oder ohne Auflagen b) Gerichtsurteile gegen wie viele Personen wegen jeweils welcher Sachbeschädigung hat es nach Kenntnis der Bundesregierung gegeben (bitte möglichst jeweils Strafmaß angeben)?
In wie vielen Fällen hat sich dabei der Verdacht auf Vorliegen einer politischen Motivation bestätigt (bitte nach Möglichkeit erläutern, welcher Art diese Bestätigung ist)?
Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zur Validität der Zuordnung der genannten Straftaten zum Bereich politisch motivierter Kriminalität?
In welchen Fällen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung ein Bekennerschreiben gegeben (bitte kurz zusammenfassen) bzw. vergleichbare „Bekenntnisse“ (etwa in Form eines Graffitos oder von Aufklebern oder am Tatort verteilten/hinterlegten Flugblättern, dieses bitte wiedergeben) gegeben (bitte jeweils den einzelnen Taten zuordnen)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die falsche Zuordnung der Zerstörung von Bundeswehrfahrzeugen in der Kaserne in Havelberg (27. Juli 2013) zum PMK-links-Bereich in der Antwort auf die erwähnte Schriftliche Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke zustande gekommen?
a) Liegt der Bundesregierung ein Schriftstück vor, in dem die sachsenanhaltinische Staatsanwaltschaft die Tat als PMK-links wertet, und wenn ja, von welchem Datum stammt dieses Schreiben, oder ist diese Zuordnung nicht von der zuständigen Landesbehörde, sondern von einer anderen Stelle (welcher?) vorgenommen worden, und wenn Letzteres, auf welcher Grundlage?
b) Werden die Bundeswehr bzw. die Bundesregierung generell darüber unterrichtet, wenn die zuständigen Landesbehörden eine ursprüngliche PMK-Einschätzung revidieren?
Wie viele Sachbeschädigungen gegen militärische Einrichtungen, Fahrzeuge, Gebäude oder Infrastrukturen im Sinne der eingangs erwähnten Schriftlichen Frage hat es jeweils in den Jahren 2000 bis 2009 gegeben, und in wie vielen Fällen gehen die Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung (bei Ermittlungsbeginn sowie -abschluss) von einer politischen Motivation aus (bitte ggf. nach Phänomenbereichen aufgliedern)?
Welcher finanzielle Schaden ist dabei pro Jahr entstanden?
Inwiefern sind die finanziellen Schäden, die bei den 91 Aktionen entstanden sind, durch Versicherungsleistungen gedeckt, und welche Summen mussten von der Bundeswehr selbst getragen werden?
Wie viele und welche physischen Angriffe von Zivilpersonen auf Bundeswehrangehörige in Deutschland gab es seit 2010 (bitte aufschlüsseln, wann, wo und bei welcher Gelegenheit diese Angriffe erfolgten, ob die Attackierten Uniform trugen, ob sie zum Zeitpunkt des Angriffs im Dienst waren, und welche möglichen Verletzungen oder Beschädigungen ihrer Kleidung sie davontrugen)?
Wie viele und welche dieser Angriffe hatten nach Kenntnis der Bundesregierung einen politischen Hintergrund (bitte nach Phänomenbereichen aufgliedern und Einordnung begründen)?