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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

EU-Pilotverfahren wegen überlanger Wartezeiten und externer Dienstleister im Visumverfahren

Derzeitige Situation in den wichtigsten Herkunftsländern mit Visumpflicht bezüglich der Wartezeiten zur Beantragung eines Schengen-Visums, Verstöße gegen den EU-Visakodex, deutsche Reaktionen, überlange Wartefristen, Einschätzung der EU-Kommission, persönliche Befragungen im Visumverfahren, Maßnahmen zur Verkürzung der Visa-Bearbeitungsdauer, EU-Pilotverfahren, Folgen des Einsatzes externer Dienstleister, Visa-Antragsannahme in der Türkei, missverständliche Hinweise auf den Informationsseiten deutscher Auslandsvertretungen<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.11.2013

Aktualisiert

18.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/2128.10.2013

EU-Pilotverfahren wegen überlanger Wartezeiten und externer Dienstleister im Visumverfahren

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Petra Pau, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission teilte der Abgeordneten Sevim Dağdelen in einem Schreiben vom 9. August 2013 mit, dass sie aufgrund ihrer und weiterer Beschwerden wegen zu langer Wartezeiten im Visumverfahren im Dezember 2012 ein so genanntes EU-Pilotverfahren eingeleitet hat, das insgesamt 13 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) betrifft (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 5. Oktober 2013: „Warten auf ein Visum“). Die Kommission spricht von „verbreiteten missbräuchlichen Praktiken“ der Mitgliedstaaten, die überprüft würden. Die Bundesregierung räumte der Kommission gegenüber Probleme ein und versprach eine Verbesserung der Situation. Bei fortbestehenden Mängeln könnte jedoch auch ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden.

Der EU-Visakodex schreibt eine im Regelfall maximal zweiwöchige Wartezeit zur Beantragung eines Schengen-Visums vor. Auf Anfragen der Fraktion DIE LINKE. wurde jedoch bekannt, dass diese Wartezeit bei deutschen Visastellen im Ausland bis zu elf Wochen betrug (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/10022, 17/10479 und 17/12476). Während die Bundesregierung die Missstände mit saisonalen Engpässen zu erklären versucht (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8221, Antwort zu Frage 10), bestätigt die Kommission in ihrem oben genannten Schreiben die von der Fragestellerin vertretene Auffassung, wonach systematische Überschreitungen der zweiwöchigen Frist auch „in bestimmten Perioden des Jahre nicht hinnehmbar“ sind. Im EU-Visa-Handbuch heißt es entsprechend, dass Kapazitäten der Konsulate den Reisestoßzeiten anzupassen sind; die Bundesregierung hält dies jedoch für unverbindlich (vgl. Bundestagsdrucksache 17/10479, Antwort zu Frage 9).

Die Bundesregierung hat mehrfach erklärt, sie wolle die Wartezeiten durch den Einsatz privater Dienstleister bei der Antragsannahme reduzieren (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8221, Antwort zu Frage 10). Doch auch nachdem dies in wichtigen Herkunftsländern erfolgt ist, besteht das Problem von überlangen Wartezeiten bei der Vorsprache in den Visastellen fort. Laut einer Antwort des Auswärtigen Amts vom 19. September 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14803, Schriftliche Frage 5) ist dies zum Beispiel in Russland der Fall, obwohl dort derzeit keine Hauptreisezeit ist. In Jekaterinburg, Kaliningrad, Moskau und Nowosibirsk betrug die Wartezeit demnach 20 bis 32 Tage, d. h. bis zu viereinhalb Wochen. In Kiew betrug die Wartezeit sechs, in Teheran über vier, in Peking dreieinhalb und in Kairo über neun Wochen.

Weil der Einsatz externer Dienstleister für Reisende mit Mehrkosten verbunden ist, soll er nach EU-Recht eigentlich nur als „letztes Mittel“ erfolgen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8221). Hiervon kann angesichts der systematischen Auslagerungsstrategie des Auswärtigen Amts keine Rede sein, zumal es im Zeitraum 2009 bis 2012 im Bereich der Visumbearbeitung trotz gestiegener Antragszahlen keine Aufstockung, sondern eine Reduzierung des Personals gab, was gegen Artikel 38 Absatz 1 des Visakodex verstößt. In Russland wurden die Mitarbeiterkapazitäten von 2009 bis 2012 um 15 Prozent zurückgefahren, weltweit um 6,4 Prozent (errechnet aus: Bundestagsdrucksachen 17/8221, S. 12f und 17/12755, S. 78).

Die Europäische Kommission hat in einer Mitteilung vom 13. November 2012 (KOM(2012)649 endg.) Vorschläge gemacht, wie das Visumverfahren vereinfacht und Wartezeiten verkürzt werden können – der Einsatz externer Dienstleister gehört nicht dazu. Stattdessen schlägt die Kommission z. B. den verstärkten Einsatz vertrauenswürdiger Reisebüros (Reisebüroverfahren), die verstärkte Erteilung von Mehrjahresvisa mit bis zu fünfjähriger Dauer, eine verkürzte Liste vorzulegender Unterlagen und eine „stärkere konsularische Präsenz“ in den jeweiligen Ländern vor. Als Vorbild wird Italien genannt, das durch den Ausbau der konsularischen Vertretungen im Jahr 2011 die Zahl der in China erteilten Visa gegenüber dem Vorjahr um 100 Prozent steigern konnte. Auch die USA stockten ihre personellen Kapazitäten in China um 50 Prozent und in Brasilien um mehr als 100 Prozent auf, Wartezeiten konnten dadurch auf unter zehn Tage gesenkt werden.

Die Bundesregierung hingegen bedient sich nach Auffassung der Fragesteller sogar unlauterer Mittel, um Reisende zur Inanspruchnahme der privaten Dienstleister zu bewegen. Nach EU-Recht muss eine kostenlose Visabeantragung in den Visastellen immer gewährleistet sein. Hierüber wird auf den Seiten der deutschen Generalkonsulate im Internet zum Teil jedoch nur unzureichend informiert, in Bezug auf die Türkei wird sogar der falsche Eindruck erweckt, Reisende müssten ihre Schengen-Visa generell beim privaten Dienstleister beantragen – nur wer im Kleingedruckten nachliest, erhält an versteckter Stelle einen Hinweis auf die Möglichkeit der weiterhin kostenlosen Antragstellung in den Visastellen (vgl. www.migazin.de). Parallel zum Einsatz privater Dienstleister wurden die Bedingungen der Visabeantragung in den Visastellen zum Teil erheblich verschlechtert. Wer beispielsweise in Istanbul den kostenpflichtigen Dienstleister nicht nutzen will, kann einen Termin zur Vorsprache in der Visastelle nicht einmal mehr telefonisch vereinbaren, sondern muss dort mittwochs zwischen 13 und 14 Uhr persönlich vorsprechen, um für einen späteren Tag einen Termin zu erhalten (www.istanbul.diplo.de).

Mehrere Informationsblätter der deutschen Generalkonsulate in China (www.china.diplo.de, Abruf am 25. September 2013) enthalten den Hinweis, dass eine Antragstellung in den Visastellen „nur noch eingeschränkt möglich“ sei – ein klarer Verstoß gegen Artikel 17 Absatz 5 des Visakodex. Zugleich werden saisonale Wartezeiten von „mehreren Wochen“ in Aussicht gestellt, derzeit betrügen sie „ca. 4 Wochen“; würden keine Termine angezeigt, seien die „Kapazitäten bereits ausgebucht“ – die abschreckende Wirkung solcher Angaben ist offenkundig. Eine ähnliche Wirkung hat auch die sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung, dass bei einer Antragstellung über die privaten Dienstleister bereits beim ersten Visumantrag kein persönliches Erscheinen erforderlich ist, bei der Erstvorsprache in den Visastellen hingegen in jedem Fall. Auf diese Vorzugsbehandlung bei einer Antragstellung über den privaten Dienstleister wird im Internet durch die deutschen Generalkonsulate stets besonders hingewiesen – mit EU-Recht vereinbar ist diese Ungleichbehandlung zur Bevorzugung privater Dienstleister nach Ansicht der Fragesteller jedoch nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

In welchen Visastellen wurde im Jahr 2012 bzw. im Jahr 2013 die Regelvorgabe einer maximal zweiwöchigen Wartefrist bis zur Vorsprache zur Beantragung eines Schengen-Visums über welche Zeiträume hinweg überschritten (bitte nach Ländern und gegebenenfalls Visastellen differenzieren und jeweils den genauen Zeitraum der Überschreitung – mit Datumsangaben – sowie die jeweilige Höchstwartezeit – in Tagen – nennen)?

2

Wie hat die Bundesregierung jeweils auf die in Frage 1 genannten Überschreitungen der Regelvorgabe zur zulässigen Wartezeit reagiert, insbesondere bei Ländern bzw. Visastellen, in denen die Überschreitungen über einen Zeitraum von über vier Wochen hinweg andauerten (bitte nach Ländern bzw. Visastellen differenziert beantworten)?

3

Wie sind die derzeitigen Wartezeiten zur Vorsprache in den 20 wichtigsten Herkunftsländern mit Visumpflicht, und in welchen Visastellen wird derzeit die 2-Wochen-Regelvorgabe überschritten (bitte jeweils die aktuelle Wartedauer in Tagen nennen und angeben, seit wann die Vorgabe überschritten wird; die Angaben bitte nach Ländern bzw. Visastellen und nach privat und geschäftlich Reisenden und nach Vorsprache in der Visastelle bzw. beim externen Dienstleister differenzieren)?

4

Wie sind die aktuellen Bearbeitungszeiten eines Visumantrags in den 20 wichtigsten Herkunftsländern mit Visumpflicht, in welchen Visastellen wird derzeit die 15-tägige Zeitvorgabe nach Artikel 23 Absatz 1 des Visakodex überschritten (bitte die jeweilige aktuelle Dauer in Tagen nennen), und was wurde in diesen Visastellen jeweils zur Verkürzung der Bearbeitungsdauer unternommen (die Angaben bitte nach Ländern bzw. Visastellen und gegebenenfalls auch nach privat und geschäftlich Reisenden differenzieren)?

5

Inwieweit haben sich die Bearbeitungszeiten in Ländern, in denen externe Dienstleister zur Antragsannahme neu eingesetzt wurden, verlängert, etwa weil eine in den Hauptreisezeiten gestiegene Antragszahl nicht mehr über längere Wartezeiten bei der Terminvergabe ausgeglichen werden kann (bitte ausführen)?

6

Wieso konnte das Auswärtige Amt in einer Sachstandsinformation für den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages vom 14. Februar 2013 zur Auslagerung der Visaantragsannahme in der Türkei die Auskunft geben, dass nur noch unter 3 Prozent aller Visaanträge direkt in den Visastellen eingereicht würden, während es am 19. September 2013 in Beantwortung der Schriftlichen Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 17/14803 gegenüber der Abgeordneten Sevim Dağdelen behauptete: „Eine prozentuale Aufschlüsselung nach Anträgen, die über externe Dienstleister bzw. direkt bei den Visastellen eingereicht werden, erfolgt nicht“ (bitte nachvollziehbar ausführen)?

7

Wie ist jeweils die prozentuale Verteilung der Antragseinreichung über Visastellen bzw. private Dienstleister in Ländern, in denen externe Dienstleister eingesetzt werden (die Fragesteller gehen angesichts der oben genannten Sachinformation davon aus, dass die Bundesregierung zumindest über ungefähre Zahlenangaben oder Einschätzungen hierzu verfügt oder sich eine solche Einschätzung zumindest mit zumutbarem Aufwand verschaffen könnte und bittet um genauere Erläuterung, falls dies nicht der Fall sein sollte)?

8

Inwieweit ist der Umstand, dass parlamentarische Anfragen zu Visawartezeiten in der Vergangenheit nach Auffassung der Fragesteller mehrfach unvollständig oder falsch oder erst nach einer entsprechenden Beschwerde der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE. (vgl. Schreiben vom 13. Mai 2013 und 7. September 2012) umfassend und im Sinne der Fragestellung beantwortet wurden, damit zu erklären, dass die Bundesregierung womöglich keine genaueren Informationen zu diesem Thema öffentlich preisgeben wollte, weil sie entsprechende Rügen, Kontrollmaßnahmen oder gar ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland in dieser Angelegenheit befürchtet (bitte ausführen)?

9

Wie ist der aktuelle Stand des EU-Pilotverfahrens 4194/12/HOME, welche weiteren Schritte erwartet die Bundesregierung, und wie will sie den Bedenken der Kommission in Bezug auf überlange Wartezeiten entgegentreten bzw. ein Vertragsverletzungsverfahren verhindern, wenn nach wie vor erhebliche Überschreitungen der 2-Wochen-Vorgabe in etlichen Visastellen vorkommen, wie aus der Antwort vom 19. September 2013 auf die Schriftliche Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 17/14803 hervorgeht (bitte ausführen)?

10

Wie erklärt die Bundesregierung die überlangen Wartezeiten in nahezu allen Visastellen Russlands (vgl. Antwort vom 19. September 2013 auf die Schriftliche Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 17/14803), obwohl dort derzeit keine Hauptreisezeit ist, was ansonsten von der Bundesregierung immer wieder als Erklärung für Verstöße gegen die 2-Wochen-Vorgabe vorgebracht wird, und warum hat der Einsatz externer Dienstleister in Russland nicht zu einer Reduzierung der Wartezeiten in den Visastellen geführt?

11

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), dass auch systematische Überschreitungen der 2-Wochen-Frist „in bestimmten Perioden des Jahres“ eine Verletzung von Artikel 9 Absatz 2 des Visakodex darstellen und „nicht hinnehmbar“ sind, wenn nein, warum nicht (bitte ausführen), und wenn ja, was unternimmt sie, um immer wieder vorkommende Verstöße gegen den EU-Visakodex einzudämmen und vorsorglich zu verhindern?

12

Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die Reduzierung der in der Visabearbeitung eingesetzten Mitarbeiterkapazitäten von 2009 bis 2012 um weltweit 6,4 Prozent bei einer Steigerung der Visazahlen um 11,4 Prozent – in den wichtigsten Ländern Russland, China und Türkei hat sich die Arbeitsbelastung in diesem Zeitraum sogar verdoppelt bis verdreifacht (Quellen siehe Vorbemerkung der Fragesteller) –, einen Verstoß gegen Artikel 38 Absatz 1 des Visakodex darstellt, und haben die jüngst vorgenommenen Aufstockungen des Personals (bitte noch einmal im Detail aufführen) dazu geführt, dass zumindest die Bearbeitungskapazitäten des Jahres 2009 wieder erreicht wurden? Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?

13

Wie kann die Behauptung der Bundesregierung zutreffen, externe Dienstleister seien z. B. in den wichtigsten Ländern Russland, Türkei und China als „letztes Mittel“ eingesetzt worden, wenn nicht als „erstes Mittel“ die Mitarbeiterkapazitäten entsprechend des Anstiegs der Visazahlen erhöht, sondern im Gegenteil sogar noch gekürzt wurden (Quellen siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?

14

Wie sind die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Aussagen in Hinweisblättern der deutschen Generalkonsulate in Russland (eine Antragstellung in den Visastellen sei „nur noch eingeschränkt möglich“, saisonal gebe es Wartezeiten von „mehreren Wochen“, wenn keine Termine angezeigt würden, seien die „Kapazitäten bereits ausgebucht“) vereinbar mit den Vorgaben des EU-Visakodex (insbesondere mit Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 17 Absatz 5; bitte in Auseinandersetzung mit den jeweiligen Rechtsgrundlagen begründen)?

15

Wie ist es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren, Visumantragstellern generell und selbst bei der Erstvorsprache eine Vertretungsmöglichkeit oder postalische Erledigung einzuräumen, wenn sie ihren Antrag über einen externen Dienstleister einreichen, bei einer Erstbeantragung in den Visastellen hingegen zwingend auf die persönliche Vorsprache der Betroffenen zu bestehen (hier soll von notwendigen Vorsprachen wegen der Erfassung biometrischer Daten abgesehen werden und von der immer bestehenden Möglichkeit, einzelne Antragsteller in Zweifelsfällen oder für Nachfragen persönlich vorzuladen)?

16

Kommt es in der Praxis bei der Erstantragstellung in den Visastellen regelmäßig zu persönlichen Befragungen der Betroffenen durch Bedienstete der Visastellen (bitte das übliche Antrags- und Prüfverfahren vor Ort im Detail darstellen)? Wenn ja, wieso wird dies gemacht, wenn solche regelmäßigen persönlichen Befragungen bei einer Erstantragstellung über externe Dienstleister grundsätzlich für entbehrlich gehalten werden, und wenn nein, wieso müssen dann die Erstantragsteller in der Visastelle in jedem Fall persönlich erscheinen, und nicht nur in begründeten Zweifelsfällen, wie bei Antragseinreichung über private Dienstleister (bitte ausführen)?

17

Falls die Bundesregierung der Auffassung ist, die geschilderte Ungleichbehandlung bei der Vertretungsmöglichkeit folge aus den Regeln des Visakodex, wird sie sich für eine entsprechende Änderung bzw. Angleichung der entsprechenden Regeln bei der bevorstehenden Änderung des Visakodex einsetzen, so dass – bis auf begründete Einzelfälle – generell eine Vertretungsmöglichkeit oder postalische Erledigung auch bei einem Erstantrag möglich wird (wenn nein, bitte begründen)?

18

Was entgegnet die Bundesregierung dem Vorwurf, dass die Bedingungen der Antragstellung in den Visastellen parallel zum Einsatz externer Dienstleister verschlechtert wurden (etwa die Terminvergabe in Istanbul, siehe Vorbemerkung der Fragesteller), um zur Entlastung des eigenen Personals Betroffene zur Inanspruchnahme der privaten Dienstleister zu bewegen, und inwieweit sollen auch die werbenden Hinweise im Internet auf eine generelle Vertretungsmöglichkeit bereits bei Erstantragstellung über den privaten Dienstleister diesem Zweck dienen (bitte ausführen)?

19

Ist es zutreffend, dass auch bei Einschaltung externer Dienstleister die zweiwöchige Regelwartezeit des Visakodex bei der Antragstellung in den Visastellen weiterhin uneingeschränkt gilt, und wenn nein, warum nicht?

20

Warum wird auf den Internetseiten der deutschen Generalkonsulate bzw. ihren Hinweisblättern nicht darauf hingewiesen, dass auch bei einer kostenlosen Antragstellung in den Visastellen ein Termin im Regelfall innerhalb von zwei Wochen vergeben werden muss, damit die Betroffenen sich informieren und entscheiden können, ob sie die zusätzlichen Gebühren des privaten Dienstleisters im konkreten Fall bezahlen wollen und für angemessen halten oder nicht?

21

Was entgegnet die Bundesregierung dem Vorwurf, dass insbesondere auf den Internetseiten der Generalkonsulate in der Türkei der falsche Eindruck erweckt wird, die Betroffenen müssten ihren Visumantrag über den privaten Dienstleister iDATA stellen (www.istanbul.diplo.de: „Neues Antragsverfahren für Visa“ (…) „Die Anträge werden jetzt bei der Firma iDATA eingereicht.“), und ist sie der Auffassung, ein versteckter Hinweis auf die Möglichkeit einer weiterhin kostenlosen Antragstellung in den Visastellen in einem verlinkten Merkblatt unter der Überschrift „Visagebühren“ (und nicht im Abschnitt zum „Antragsverfahren“) genügt, zumal nach den Erfahrungen der Fragesteller kaum jemand in der Türkei weiß, dass ein Schengen-Visum auch weiterhin kostenfrei in den Visastellen beantragt werden kann (bitte ausführen; die Antwort auf die Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 17/13991 ist nach Auffassung der Fragesteller unzureichend)?

22

Welche Weisungen, Rundschreiben, Briefe usw. mit welchem genauen Inhalt hat das Auswärtige Amt wann zum Thema der Visumbearbeitung, Vereinfachungen des Verfahrens, Verringerung der Wartezeiten, Vertretungsmöglichkeiten, Einsatz externer Dienstleister im Visumverfahren usw. in den letzten beiden Jahren versandt bzw. erlassen?

23

Inwieweit verstößt das in Istanbul praktizierte Verfahren, wonach die Betroffenen mindestens zweimal in der Visastelle vorsprechen müssen – zunächst, um einen Termin zur Vorsprache dort zu erhalten und dann zur Vorsprache selbst – zumindest mittelbar gegen Artikel 40 Absatz 4 des Visakodex, wonach die Wahl der Organisationsform bei der Antragstellung (Anträge über das Konsulat, Zusammenarbeit der Schengen-Staaten, Einsatz externer Dienstleister) nicht dazu führen darf, dass die Betroffenen an mehr als einer Stelle persönlich vorsprechen müssen, weil diese Norm offenkundig auch verhindern soll, dass den Betroffenen durch mehrmalige Vorsprachen ein vermeidbarer erhöhter Aufwand entsteht (bitte ausführlich begründen), und wie rechtfertigt die Bundesregierung das zeitaufwändige und für die Betroffenen belastende Terminvergabesystem für die Antragstellung in der Visastelle in Istanbul?

24

Bei welchen weiteren Visastellen weltweit gibt es keine Möglichkeit einer telefonischen oder elektronischen (Internet-)Terminvereinbarung zur Beantragung eines Schengen-Visums in der Visastelle?

25

Welche Angaben nach Artikel 40 Absatz 5 des Visakodex hat die Bundesregierung der Europäischen Kommission über die Ausgestaltung der Antragsverfahren in den einzelnen Auslandsvertretungen gemacht, und hat sie die Europäische Kommission insbesondere darauf hingewiesen, dass mit dem Einsatz externer Dienstleister die Vorsprachebedingungen in zumindest einzelnen Visastellen verschlechtert wurden (z. B. in Istanbul, siehe Vorbemerkung der Fragesteller) und dass bei Erstanträgen über die privaten Dienstleister eine persönliche Vorsprache grundsätzlich nicht mehr verlangt wird, während dies bei Erstantragstellung in den Visastellen immer der Fall ist (wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie hat die Kommission hierauf reagiert)?

26

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Beschwerde eines Bürgers gegenüber der Fragestellerin, wonach auf der Webseite der deutschen Botschaft in Katar zwar auf die Möglichkeit einer Antragstellung direkt in der Botschaft hingewiesen werde, jedoch sei hierfür eine Terminvereinbarung über ein privates Service-Center erforderlich (WorldBridge Service), das jedoch keine Termine per E-Mail vergebe, sondern es müsse ein „handwritten appointment slip“ persönlich im Service-Center abgeholt werden (diese Auskunft liegt der Fragestellerin vor) – von dem dann aber bei persönlicher Vorsprache im Service-Center niemand wusste, stattdessen wurde dort die falsche Information gegeben, eine Visabeantragung sei ohnehin nur über das Service-Center möglich (zum Aufpreis in Höhe von etwa 30 Euro)?

27

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung in dem Bericht der Europäischen Kommission vom 13. November 2012 (KOM(2012) 649 endg.), Visaerleichterungen bis zum Jahr 2015 könnten allein in der Tourismusbranche EU-weit Mehreinnahmen von bis zu 60 Mrd. Euro und bis zu 500 000 Arbeitsplätze erbringen?

28

Warum setzt die Bundesregierung zur Vereinfachung und Beschleunigung der Visaverfahren vor allem auf den Einsatz externer Dienstleister, obwohl dies im in Frage 27 genannten Bericht der Kommission gerade nicht als empfehlenswerter Weg genannt wird, und warum hält die Bundesregierung die Vorschläge der Kommission, wie z. B. den verstärkten Einsatz vertrauenswürdiger Reisebüros (Reisebüroverfahren), die vermehrte Erteilung von Mehrjahresvisa mit bis zu fünfjähriger Dauer, eine verkürzte Liste vorzulegender Unterlagen und eine stärkere konsularische Präsenz für unzureichend oder/und folgt nicht den im Bericht als vorbildlich genannten Beispielen Italiens und der USA, die ihr Personal zum Teil erheblich aufgestockt haben, um Verfahren zu beschleunigen (bitte ausführlich darlegen)?

29

Wie ist der aktuelle Stand der Implementierung des Visainformationssystems und der Visawarndatei, und welche Erfahrungen oder Probleme gibt es diesbezüglich, auch hinsichtlich des Datenabgleichs zwischen Visawarn- und Anti-Terror-Datei (welche empirischen Daten liegen diesbezüglich vor bzw. werden erfasst)?

Berlin, den 28. Oktober 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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