Aufnahme syrischer Flüchtlinge in den EU-Mitgliedstaaten und der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Niema Movassat, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die unveränderte Lage in Syrien treibt immer mehr Menschen in die Flucht. Mit Stand Anfang Oktober 2013 waren 6,35 Millionen Menschen vertrieben oder geflüchtet, 2,1 Millionen davon befanden sich in den Nachbarstaaten Syriens. Sie leben dort in Flüchtlingslagern oder haben andere Formen der Aufnahme gefunden. Die insbesondere für den Libanon und Jordanien entstehenden Belastungen durch die Flüchtlingsaufnahme sind immens. Ägypten, das lange Zeit eine Politik der offenen Grenzen für die syrischen Flüchtlinge betrieben hatte, hat nach der faktischen Machtübernahme des Militärs und der Absetzung von Präsident Mohammed Mursi diese Politik beendet und eine Visumpflicht für syrische Staatsangehörige eingeführt. Die im Land lebenden ca. 100 000 syrischen Flüchtlinge fürchten zudem, dass ihre Aufenthaltserlaubnisse durch die neuen Machthaber nicht mehr verlängert werden. In der Öffentlichkeit werden sie als Unterstützer von Mohammed Mursi bzw. der Muslimbruderschaft gebrandmarkt und müssen in Teilen des Landes mit Diskriminierungen rechnen. In einem am 17. Oktober 2013 veröffentlichten Bericht prangerte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International an, dass syrische Flüchtlinge inhaftiert und in andere Staaten der Region, auch nach Syrien selbst, abgeschoben würden. Von den Maßnahmen seien selbst Kleinkinder und unbegleitete Minderjährige betroffen.
In der Folge könnten sich vermehrt syrische Flüchtlinge veranlasst sehen, von Ägypten aus mit Booten auf die gefährliche Überfahrt in die Europäische Union begeben. Doch auch daran werden sie von der ägyptischen Marine gehindert. Der Amnesty-International-Bericht dokumentiert 13 Fälle, in denen Boote mit insgesamt 946 syrischen Flüchtlingen gestoppt wurden, 724 Flüchtlinge wurden inhaftiert. Damit wird den Flüchtlingen einer der irregulären Wege in die Europäische Union abgeschnitten. Legale Möglichkeiten, in die Europäische Union zu gelangen, gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen. Immer mehr syrische Flüchtlinge sterben aufgrund dieser Politik bei dem Versuch, illegal in die Europäische Union einzureisen, um sich in Sicherheit zu bringen.
Eine legale und gefahrlose Einreise wäre syrischen Flüchtlingen allerdings möglich, wenn die Richtlinie der Europäischen Union zum vorübergehenden Schutz im Falle eines „Massenzustroms von Vertriebenen“ (2011/55/EG vom 20. Juli 2001) angewandt würde. Diese sieht für den Fall einer gesteigerten Zufluchtsuche aus einer bestimmten Region die Möglichkeit vorübergehenden Schutzes vor; notwendig ist ein entsprechender Beschluss des Rates mit qualifizierter Mehrheit. Die Mitgliedstaaten sind dann verpflichtet, Kontingente für die Aufnahme von Flüchtlingen zu benennen, die jederzeit aufgestockt werden können. Die Aufnahme wird mit Mitteln der Europäischen Union unterstützt.
Erforderliche Visa sollen möglichst unkompliziert und kostenlos erteilt werden. Staaten, die durch spontane Einreisen von Flüchtlingen besonders betroffen sind, sollen zusätzlich unterstützt werden. Durch einen Solidaritätsmechanismus soll die Aufnahme bzw. ihre Finanzierung unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gerecht verteilt werden. Seit ihrem Inkrafttreten im August 2001 ist die Richtlinie der Europäischen Union noch in keinem Fall angewendet worden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse ist dies nur schwer nachvollziehbar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie viele syrische Staatsangehörige leben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland, die
seit Anfang 2011 eingereist sind (bitte nach Aufenthaltstitel und Jahr der Einreise auflisten),
aufgrund des Aufnahmebeschlusses von Bund und Ländern vom Mai 2013 aufgenommen wurden, wie viele von ihnen sind selbsttätig eingereist, wie viele wurden (beispielsweise wegen schwerer Verletzungen u. Ä.) einzeln aufgenommen, und wie viele kamen bislang gruppenweise im Rahmen einer organisierten Einreise (bitte Einzelheiten auflisten),
aus besonderen politischen Interessen auf Grundlage von § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aufgenommen wurden,
im Rahmen der Aufnahmeanordnungen der Länder zu in Deutschland lebenden Verwandten nach individueller Verpflichtungserklärung nachziehen konnten,
seit Anfang 2011 im Rahmen des regulären Familiennachzugs einreisen durften,
einen Aufenthaltstitel auf anderer Rechtsgrundlage erhalten haben, nachdem ihr ursprünglicher Aufenthaltstitel (beispielsweise zum Zwecke eines Studiums) ausgelaufen ist bzw. nicht verlängert werden konnte?
Welche anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ggf. weitere europäische Staaten, für die die Dublin-II-Verordnung Anwendung findet, haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
die Aufnahme von syrischen Flüchtlingen im Rahmen eines Aufnahmeprogramms verbindlich zugesagt,
ein solches Aufnahmeprogramm in Aussicht gestellt (bitte mit beschlossenen bzw. geplanten Aufnahmezahlen auflisten)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen bei der Europäischen Kommission oder bei einzelnen Mitgliedstaaten, die „Richtlinie zur vorübergehenden Aufnahme im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten“ (Richtlinie 2001/55/EG) zur Anwendung zu bringen (bitte ausführen)?
In welchem Rahmen wurden solche Überlegungen geäußert, und wie waren die Positionen der Mitgliedstaaten bzw. insbesondere der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die formellen Voraussetzungen für die Anwendung der Richtlinie erfüllt sind, insbesondere der Umstand, dass es eine „große Zahl Vertriebener“ aus einem bestimmten Land bzw. Gebiet gibt, aus dem sie wegen der dort herrschenden Lage fliehen mussten und nicht sicher dorthin zurückkehren können (vgl. Artikel 1, 2 und 5 der Richtlinie, bitte ausführen)?
Wie steht die Bundesregierung zur Frage der Anwendung der Richtlinie in Bezug auf die Aufnahme syrischer Flüchtlinge, und würde ihre Anwendung nicht insbesondere eine solidarische und gerechte Aufnahme in der Europäischen Union ermöglichen, wie von vielen politisch Verantwortlichen gefordert (bitte mit Benennung von Vor- und Nachteilen ausführen)?
Ist die Bundesregierung bereit oder erwägt sie, einen nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie möglichen Antrag zu stellen, wonach die Kommission dem Rat einen Vorschlag zur Anwendung der Richtlinie machen soll (bitte ausführen), und welche Aufnahmekapazitäten nach Artikel 5 Absatz 3c der Richtlinie würde sie in etwa angeben?
Sind zur möglichen Anwendung der Richtlinie zur vorübergehenden Aufnahme Treffen, Konferenzen etc. auf Ebene der Europäischen Union geplant oder bereits in Vorbereitung, und wie sähe nach Auffassung der Bundesregierung das genaue Verfahren und die Umsetzung der Richtlinienvorgaben im Detail aus?
Wie könnte oder sollte nach den Vorstellungen der Bundesregierung insbesondere ein „Solidaritätsmechanismus“ aussehen, der nach dem Erwägungsgrund 20 der Richtlinie geschaffen werden sollte, um Belastungen der Aufnahme ausgewogen auf die Mitgliedstaaten zu verteilen (sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf die Aufnahme selbst, bitte ausführen)?
Wie lange würde das Verfahren zur Anwendung der Richtlinie nach Einschätzung der Bundesregierung in Anspruch nehmen, einschließlich der erforderlichen Abgabe von Erklärungen zur Höhe der nationalen Aufnahmekontingente und der Klärung der Fragen zur (finanziellen) Unterstützung besonders belasteter Mitgliedstaaten, und welche Schwierigkeiten in der Anwendung der Richtlinie sieht die Bundesregierung?
Hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren erwogen, der Kommission und den Mitgliedstaaten vorzuschlagen, die Richtlinie im Lichte der fortschreitenden Harmonisierung der nationalen Asylsysteme und der Erweiterung der Europäischen Union zu überarbeiten, und was war ggf. das Ergebnis dieser Erwägungen respektive darauf folgender Initiativen?
Wie beurteilt es die Bundesregierung und welche Erklärung hat sie dafür, dass die Richtlinie seit ihrem Inkrafttreten niemals angewandt wurde und dass nicht einmal angesichts der aktuellen Flüchtlingskatastrophe im Zusammenhang mit Syrien ihre Anwendung auch nur öffentlich diskutiert wird?
Handelt es sich um bloß symbolisches Recht oder ist dies Ausdruck dafür, dass die Europäische Union zur Aufnahme von Flüchtlingen selbst in besonderen Notsituationen nicht bereit ist und einmal geschaffene Regelungen deshalb ungenutzt lässt (bitte ausführen)?
Welche Szenarien für die Anwendung einer solchen Richtlinie hatten die Bundesregierung und die anderen Mitgliedstaaten damals vor Augen, welche Positionen, Vorstellungen und Ziele hatte die Bundesrepublik Deutschland bei der Erarbeitung und Verabschiedung der Richtlinie, und welche Vorstellungen wurden von den anderen Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission damals verfolgt?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass aufgrund der hohen Anforderungen an die Einkommen der aufnehmenden Haushalte die von 14 Bundesländern erlassenen Anordnungen zur Aufnahme syrischer Verwandter bei in Deutschland lebenden Angehörigen weitgehend leerlaufen werden (bitte begründen), und welche Möglichkeiten für einheitlichere und deutlich erleichterte Voraussetzungen für die Aufnahme von Verwandten sieht die Bundesregierung?
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, angesichts der zunehmenden Flüchtlingsnot und der enormen Belastungen der Nachbarländer Syriens, eine weitere „Kontingent-Aufnahme“ nach § 23 Absatz 2 AufenthG in welcher Größenordnung vorzusehen (bitte ausführen)?
Inwieweit ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse (alleine über 360 Tote bei einem Schiffsunglück vor Lampedusa am 3. Oktober 2013) dazu bereit, sich auf der Ebene der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass Schutzsuchende einen sicheren und legalen Zugang zur Europäischen Union erhalten müssen, und wenn nicht, warum will sie trotz zehntausender Toten an den Außengrenzen der Europäischen Union in den letzten Jahrzehnten an den bestehenden Regelungen festhalten und keine Änderungen vornehmen (bitte begründen und ausführen)?
Inwieweit ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse dazu bereit, entsprechend der Forderungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit besonders vom Migrationsgeschehen betroffenen Außengrenzen der Europäischen Union nach einer grundlegenden Änderung der Dublin-Regelungen zuzustimmen, da das geltende System nach Ansicht der Fragesteller einen Anreiz zur verstärkten Abschottung darstellt und keinen fairen Ausgleich zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beinhaltet (bitte ausführen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Lage der syrischen Flüchtlinge in Ägypten, und wie sind ihre Prognosen bezüglich einer Weiterflucht der Flüchtlinge in die Europäische Union, u. a. mit Booten über das Mittelmeer?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Abfangaktionen der ägyptischen Marine gegen syrische Flüchtlinge, die Ägypten in Richtung Europa verlassen wollen, handelt die ägyptische Regierung hierbei gänzlich aus eigenem Antrieb oder bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung mit europäischen Staaten oder Institutionen Verabredungen oder Vereinbarungen mit Ägypten betreffend die Migrationskontrolle und die Bekämpfung illegaler Migration in die Europäische Union?
Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen gediehen, Ägypten als Drittstaat in die Kooperationsstrukturen von EUROSUR (Europäisches Grenzüberwachungssystem) einzubinden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage in Jordanien, im Libanon und in der Türkei, insbesondere im Hinblick auf Faktoren, die die Weiterflucht syrischer Flüchtlinge in die Europäische Union auslösen oder verstärken könnten?
Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die von syrischen Flüchtlingen benutzten Fluchtrouten und Vorgehensweisen bei einer (zunächst irregulären) Einreise in die Europäische Union, und welche Prognosen liegen zur weiteren Entwicklung auf diesen Routen bis Ende des Jahres 2013 vor (bitte so weit wie möglich Zahlen zu Asylanträgen, festgestellten irregulären Grenzübertritten, Zurückweisungen an der Grenze, festgestellte Fluchthelfer bzw. Schleuser etc. nach Monaten für die Jahre 2012 und 2013 mit Bezug zu den einzelnen Fluchtrouten angeben)?
Führt die Bundespolizei oder eine andere Stelle Befragungen der syrischen Asylsuchenden zu ihrer Fluchtroute durch, und durch welche Stelle werden die Ergebnisse ggf. zentral gesammelt, ausgewertet und an welche weiteren Stellen weitergegeben?
Inwiefern und mit welchen Abteilungen bzw. Dienststellen ist die Hauptstelle für Befragungswesen des Bundesnachrichtendienstes mit Flüchtlingen aus Syrien befasst?
In welcher Größenordnung bewegen sich Vorgespräche und Befragungen syrischer Flüchtlinge durch die Hauptstelle für Befragungswesen?
Wo wurden bzw. werden diese durchgeführt?
Nach welchen Kriterien wurden bzw. werden die Befragten hierfür ausgewählt?
Welchen Effekt hatten nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung die von den Staaten der Europäischen Union ergriffenen Grenzsicherungsmaßnahmen auf die genutzten Fluchtrouten?
An welchen Maßnahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) ist die Bundespolizei derzeit beteiligt, in deren Durchführung es zu Berührungen mit syrischen Flüchtlingen kommt, welche genaueren Erkenntnisse hat sie hierzu, und welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus den Erkenntnismitteilungen und Mitteilungen zu besonderen Ereignissen der beteiligten Bundespolizisten gezogen?
Sind derzeit Mitarbeiter von Bundesbehörden im Rahmen von Aktivitäten des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) mit Vorgängen um die Aufnahme und den Schutz syrischer Asylsuchender befasst, in welchem Rahmen liefern auch diese Mitarbeiter regelmäßig Berichte und Mitteilungen an die Bundesregierung oder nachgeordnete Behörden, und welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen haben sich aus diesen Berichten oder Mitteilungen ergeben?