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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Übungsflüge von Drohnen in Bayern

Flüge unbemannter Drohnen der US-Streitkräfte über deutschem Gebiet und insbesondere über der Oberpfalz, Gewährung von Überflugrechten, fehlende Information der betroffenen Bürger, Gegenleistungen der USA an das Land Bayern, Einsatzzeitraum, Häufigkeit und Ziel der Übungsflüge, Datenauswertung, Ausschluss von Gefährdungen infolge von US-Drohnenunfällen, Haftung, Fähigkeitsprofil der US-Drohne Typ Hunter, mögliche Eignung für die Ausspähung deutscher Unternehmen, Pläne der Bundeswehr für die Drohnenbeschaffung<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

14.11.2013

Aktualisiert

03.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/2631.10.2013

Übungsflüge von Drohnen in Bayern

der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Christine Buchholz, Klaus Ernst, Nicole Gohlke, Inge Höger, Dr. Alexander S. Neu, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Juli 2013 sollten laut örtlichem „Wochenblatt“ vom 31. Juli 2013 unbemannte Drohnen der US-amerikanischen Streitkräfte in zwei dafür freigegebenen Luftkorridoren zwischen den beiden Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels in der Oberpfalz in Bayern fliegen. Bürgerinnen und Bürger der umliegenden Gemeinden seien irritiert darüber gewesen, dass sie über die Flüge nicht informiert wurden, sondern erst aus den Medien davon erfahren hätten.

Beklagt wird die „nicht vorhandene Informationspolitik der Amerikaner“. Es wird ferner die Frage aufgeworfen, warum die Tests der US-Armee nicht über unbesiedelten Gebieten in den USA stattfänden.

Laut „DER NEUE TAG“ vom 9. Oktober 2013 verzichtete das US-Militär, aufgrund der Kritik von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Politikerinnen und Politikern, zunächst auf den Drohneneinsatz und führte am 8. Oktober 2013 eine Informationsveranstaltung für Bürgermeister der betroffenen Gemeinden sowie für Vertreter von Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr und anderen öffentlichen Einrichtungen durch. In „etwa zwei Wochen“ würden die Flüge der Drohnen des Typs „Hunter“ allerdings beginnen – mit einer Dauer bis Ende Januar 2014, so das Blatt. Ein US-Sergeant informierte ferner, die Drohnen verfügten über keinerlei Bewaffnung, sondern lediglich über hochauflösende Kameras, die jedoch zwischen den beiden Truppenübungsplätzen ausgeschaltet blieben. Nach einem halben Jahr wollten sich „die US-Armee und Luftfahrtexperten unter anderem vom Amt für Flugsicherung der Bundeswehr und der Deutschen Flugsicherung die Ergebnisse des Testbetriebes anschauen, um über eine von vielen für wahrscheinlich gehaltene Fortdauer der Korridornutzung zu entscheiden“, wird von dem Blatt weiter ausgeführt. Aufklärungsbilder dürften nur über den beiden Übungsplätzen gemacht werden. In der „Amberger Zeitung“ vom selben Tag ist zu lesen, der Bürgermeister von Markt Schmidmühlen, Peter Braun, befürchte eine Ausweitung der US-Aktivitäten über die Übungsplätze hinaus, die faktisch mit den zwei Luftkorridoren schon begonnen hätte. In der „Amberger Zeitung“ vom 18. Oktober 2013 ist von Flughöhen zwischen 3 400 und 4 300 Metern und Fluggeschwindigkeiten von 150 km/h sowie der Lärmemission „eines Rasenmähers“ die Rede.

Schließlich werden in der „Amberger Zeitung“ vom 15. Oktober 2013 Befürchtungen geäußert, die Hunter-Drohnen seien technisch in der Lage, Unternehmen auszuspähen. Ein Firmeninhaber habe in einem Brief an einen Landtagsabgeordneten erläutert, dass „solche Drohnen mit Detektoren für nahes und fernes Infrarot, für UV und mit Breitbandfrequenzscannern und hoch sensitiven Einkanalfrequenzempfängern ausgestattet“ seien.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Sind die in der Vorbemerkung der Fragesteller gemachten technischen Angaben zur US-Drohne Typ Hunter zu Flughöhe, Geschwindigkeit, Lärmemission sowie Bewaffnung und Aufklärungsgerät nach Kenntnis der Bundesregierung korrekt?

Wenn nein, wie sind die tatsächlichen?

2

Welche Informationen hat die Bundesregierung zu Einsatzzeitraum und Häufigkeit der Übungsflüge?

Wie viele Flüge haben bereits stattgefunden?

3

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Ziel der Übungsflüge?

4

Warum werden die Übungsflüge gemeinsam mit deutschen Behörden ausgewertet, und mit welchem Ziel?

5

Gibt es Pläne der Bundeswehr, Drohnen des Typs Hunter zu beschaffen bzw. ähnliches Aufklärungsgerät, wie es die Drohne trägt?

6

Ist die Drohne des Typs Hunter nach Kenntnis der Bundesregierung in erster Linie eine Aufklärungsdrohne oder – mit Bewaffnung – eine Kampfdrohne?

7

Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Firmeninhabers, die Drohne sei geeignet, deutsche Unternehmen auszuspähen, und kann sie seine technischen Angaben über die Spähausrüstung der Drohne bestätigen?

8

Wird von deutscher Seite – auch vor dem Hintergrund der gegenwärtigen NSA-Affäre – überprüft, ob die US-Drohnen über der Oberpfalz keine Spionage betreiben, und wenn ja, auf welche Weise?

9

Wer hat die Genehmigungen für die Nutzung der beiden Luftkorridore erteilt, und warum?

10

Erhält der Bund oder nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundesland Bayern für die Gewährung der Überflugrechte bzw. der Nutzung der Luftkorridore Geld oder sonstige Gegenleistungen von den Streitkräften der USA oder der US-Regierung, und wenn ja, in welcher Höhe?

11

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne, die Aktivitäten der US-Armee über die beiden Truppenübungsplätze Grafenwöhr und Hohenfels hinaus auszudehnen?

12

Warum werden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Übungsflüge über dem besiedelten Gebiet der Oberpfalz in Deutschland durchgeführt und nicht in den USA?

13

Kann die Bundesregierung eine Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger und der Sachwerte infolge von Unfällen der Drohnen ausschließen?

14

Wer haftet, wenn US-Drohnen über deutschem Gebiet abstürzen, für etwaige Sach- und Personenschäden?

15

Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Informationsveranstaltung am 8. Oktober 2013 zwar Bürgermeister und andere Vertreter von Gemeinden eingeladen, die im Überfluggebiet der Drohnen liegen, nicht aber die Bürgermeister der angrenzenden Gemeinden und Landkreise?

16

Warum wurden außer den Bürgermeistern und Gemeindevertretern nach Kenntnis der Bundesregierung nicht die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden unmittelbar von den Drohnenflügen unterrichtet?

17

Gibt oder gab es anderswo in Deutschland Übungsflüge

a) von US-Drohnen des Typs Hunter oder

b) anderer US-Drohnen?

Wenn ja, welche, wo, und wann?

Berlin, den 31. Oktober 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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