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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Geheimdienste der Europäischen Union und die Beteiligung von Bundesbehörden

Nachfrage zu BT-Drs 17/12652 und vier weiteren BT-Drs; detaillierte Einzelfragen zu europäischen Geheimdiensten und zur Zusammenarbeit mit deutschen Behörden, parlamentarische sowie datenschutz- und haushaltsrechtliche Kontrolle, Datenlieferung an den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), Schlussfolgerungen aus der Zusammenarbeit militärischer und ziviler Dienste, Kooperation und Koordination der Arbeit nationaler Geheimdienste, geplante Gefahren- und Risikoabschätzung auf EU-Ebene, Erkenntnisse zu Spionagetätigkeiten britischer und US-amerikanischer Dienste<br /> (insgesamt 63 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.12.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/3401.11.2013

Geheimdienste der Europäische Union und die Beteiligung von Bundesbehörden

der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, Dr. André Hahn, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Kersten Steinke, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Europäische Union unterhält mit dem „Intelligence Analysis Centre“ (EU INTCEN) ein Lagezentrum, in dem sich neben einem festen Stab auch Vertreter/ Vertreterinnen nationaler Geheimdienste organisieren. Die quasi- geheimdienstliche Struktur wurde bereits in den 90er-Jahren als „EU-Lage- und Analysezentrum“ (SitCen) eingerichtet und gehört zum Generalsekretariat des Rates. Das „Haager Programm“ erweiterte das Aufgabenspektrum um das Sammeln von „Informationen über potenzielle Krisenherde“ und fördert die Kooperation mit anderen Institutionen, darunter die EU-Polizeiagentur Europol. „Politisch- strategische Analysen“ dienen unter anderem als Entscheidungsgrundlagen für militärische oder polizeiliche Maßnahmen der Europäischen Union in „Drittstaaten“. Mittlerweile wird der Geheimdienst von der Europäischen Kommission als „nachrichtendienstliches Drehkreuz des Europäischen Auswärtigen Dienstes“ (EAD) bezeichnet (Antwort von Catherine Ashton im Namen der Kommission, E-006018/12, E-006020/12). Der EAD (European External Action Service – EEAS) ist verantwortlich für die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik und wird vom INTCEN mit „Analysen“ versorgt (Antwort auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Österreichs vom 27. April 2007) („Diese Analysen umfassen insbesondere die politischstrategische Lage in Krisenregionen, die Früherkennung potenzieller politischer oder bewaffneter Konflikte sowie Bedrohungen und Risiken, die von Phänomenen wie dem internationalen Terrorismus oder der organisierten Kriminalität ausgehen“). Zwei Abteilungen für „Analyse“ und „Auswärtige Beziehungen“ beschäftigen nach Kenntnis der Fragesteller rund 70 Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen.

Hintergrund ist, dass das INTCEN keine eigene Aufklärung betreibt, also beispielsweise keine Spitzel einsetzt oder Telekommunikation abhört. Jedoch wird das INTCEN mit hochwertigen Daten aus der Satellitenaufklärung versorgt. Hierzu gehört insbesondere das Satellitenzentrum SATCEN im spanischen Torrejón, das Bilder empfängt, auswertet und für „Entscheidungsträger in Brüssel“ aufbereitet übermittelt. Rohdaten werden von kommerziellen Betreibern aus Indien, Russland oder den USA angekauft oder von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geliefert. Überdies wird der Dienst mit Berichten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union versorgt, aus denen „nachrichtendienstliche Bewertungen“ erstellt werden. Laut der Europäischen Kommission (www.europarl.europa.eu vom 16. August 2012) würden jährlich rund 200 „strategische Lagebeurteilungen“ und 50 „Sonderberichte und Briefings“ ausgearbeitet. Mittlerweile hat sich die Zahl jedoch vermutlich verdoppelt. Viele der Berichte werden regelmäßig erstellt und fortlaufend aktualisiert. Bedingung ist jedoch, dass die befreundeten Dienste überhaupt Informationen liefern.

Mit dem „EUMS INT Direktorat“ wurde auch eine militärische geheimdienstliche Struktur aufgebaut, die als „Nachrichtenwesen des Militärstabs“ bezeichnet wird. Mittlerweile arbeiten die beiden Strukturen INTCEN und EUMS INT vor allem im analytischen Bereich bestens zusammen. Über die konkrete Arbeit des EUMS INT ist nicht viel bekannt. Die hoch gelobte „zivil-militärische Zusammenarbeit“ der beiden Dienste INTCEN und EUMS INT wird in einer 2007 geschaffenen „Single Intelligence Analysis Capacity“ (SIAC) zusammengefasst (eeas.europa.eu/csdp/documents/pdf/final_-_impetus_11_en.pdf). Nun soll die Kooperation weiter ausgebaut werden. SITCEN und EUMS INT sollen noch mehr Daten an den Auswärtigen Dienst der EU liefern. Auch die Diskussion um die Ausgestaltung der „Solidaritätsklausel“ scheint den Geheimdiensten der Europäischen Union mehr Gewicht zu verschaffen. Dieser Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) soll Bedingungen definieren, unter denen ein Mitgliedstaat im Falle einer schweren Krise die Hilfe der Europäischen Union oder anderer Mitgliedstaaten anfordern kann. Das INTCEN könnte sich dadurch zum permanenten zivil-militärischen Lagezentrum mausern – so jedenfalls erklärt es die Bundesregierung in der Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/12652). Ab dem Jahr 2015 könnte das INTCEN dann „regelmäßig eine integrierte Gefahren- und Risikoabschätzung auf EU-Ebene“ verfassen. Der Geheimdienst ginge dann laut einem Vorschlag des EAD und der Kommission der Europäischen Union allerdings weit über sein eigentliches Aufgabengebiet hinaus (Ratsdokument JOIN(2012) 39 final, 2012/0370 (NLE)).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen63

1

Aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung entschieden, die Niederlassungen des INTCEN und des EUMS INT in Brüssel nach Beobachtung der Fragesteller nicht nach außen kenntlich zu machen, und welche Haltung vertritt sie selbst dazu?

2

Welche Produkte werden vom INTCEN und dem EUMS INT regelmäßig oder projektbezogen generiert, welche deutschen Behörden nehmen diese entgegen, und welche steuern selbst Beiträge bei?

3

Über wie viele feste oder projektbezogene Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen verfügen das INTCEN (bitte nicht nur für die Abteilungen „Analyse“ und „Auswärtige Beziehungen“ angeben) und das EUMS INT Directorate (bitte hierzu auch die Abteilungen benennen)?

4

Worum handelt es sich bei der Single Intelligence Analysis Capacity (SIAC), wo ist diese angesiedelt, und aus wie vielen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen welcher Abteilungen setzt sich diese zusammen?

5

Wo ist der Crisis Room der Europäischen Kommission und die Watch- Keeping Capability des EU-Rates angesiedelt, und über wie viele Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen welcher Abteilungen verfügen die Einrichtungen?

6

Wie grenzen sich der Crisis Room und die Watch-Keeping Capability von der Arbeit des INTCEN, des EUMS INT Directorate und des SIAC ab?

7

Wie werden die genannten Dienste bzw. Einrichtungen jeweils parlamentarisch, datenschutz- und haushaltsrechtlich kontrolliert?

8

Wie viele Angehörige welcher Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) mit der direkten Kommunikation, Aufsicht oder sonstigen Tätigkeiten hinsichtlich des INTCEN, des EUMS INT Directorate und des SIAC als feste oder projektbezogene Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen tätig?

9

Um welche Abteilungen des EAD bzw. welche Aufgabengebiete handelt es sich dabei genau?

10

Inwiefern bzw. in welchem Ausmaß trifft es zu, dass SITCEN und EUMS INT noch mehr Daten an den Auswärtigen Dienst der Europäischen Union liefern sollen?

11

Wie viele Angehörige welcher Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim Crisis Room, der Watch- Keeping Capability, dem INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem SIAC als feste oder projektbezogene Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen tätig?

12

Mit wie vielen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen welcher Behörden ist die Bundesregierung am Crisis Room, der Watch- Keeping Capability, dem INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem SIAC in regelmäßiger oder projektbezogener Kooperation beteiligt?

13

Um welche Abteilungen welcher deutschen Behörden mit welchen Aufgabengebieten handelt es sich genau?

14

Mit welchen geheimdienstlichen oder sonstigen Behörden sind die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung am Crisis Room, an der Watch-Keeping Capability, am INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem SIAC in regelmäßiger oder projektbezogener Kooperation beteiligt?

15

Über welche Aufklärungskapazitäten der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten können die Dienste im Regel- und im Einzelfall verfügen?

16

Inwiefern, und mit welchen technischen Mitteln werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom Crisis Room, der Watch- Keeping Capability, dem INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem SIAC auch öffentlich zugängliche Materialien aus den Medien oder dem Internet ausgewertet?

17

Inwiefern, und mit welchem Inhalt ist die Zusammenarbeit der Dienste INTCEN und EUMS INT sowie des Crisis Room und der Watch-Keeping Capability mit dem Satellitenzentrum SATCEN im spanischen Torrejón institutionalisiert oder anderweitig festgelegt?

18

In wie vielen Fällen wurden das INTCEN, das EUMS INT Directorate und das SIAC in den Jahren 2012 und 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung mit Daten des Satellitenzentrums SATCEN versorgt?

19

Inwiefern trifft es zu, dass das SATCEN Rohdaten auch von kommerziellen Betreibern ankauft, und um welche Daten handelt es sich dabei in den letzten zehn Jahren?

20

Inwiefern werden das INTCEN, das EUMS INT oder der SIAC mit Daten von Satellitendiensten der Bundeswehr beliefert, und um welche Daten handelt es sich dabei?

21

Inwiefern werden das INTCEN, das EUMS INT oder der SIAC nach Kenntnis der Bundesregierung mit Daten von anderen deutschen Satellitendiensten beliefert, etwa des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. oder kommerziellen Diensten, und um welche Daten handelt es sich dabei?

22

Wie viele „nachrichtendienstliche Bewertungen“, „strategische Lagebeurteilungen“ oder „Sonderberichte und Briefings“ haben welche Behörden der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren vom INTCEN und, sofern vergleichbar, vom EUMS INT jeweils erhalten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

23

Wie viele „nachrichtendienstliche Bewertungen“, „strategische Lagebeurteilungen“ oder „Sonderberichte und Briefings“ hat die Polizeiagentur EUROPOL nach Kenntnis der Bundesregierung von den Geheimdiensten der Europäischen Union in den Jahren 2012 und 2013 erhalten?

24

Wie viele „Requests for Information“ hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren vom INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem SIAC erhalten, und inwiefern haben diese zu- oder abgenommen?

25

Inwiefern und mit welchem Inhalt war und ist das INTCEN sowie das EUMS INT mit den Operationen „Atalanta“ und „EUBAM Libyen“ befasst?

26

Welche Verträge, Abkommen oder sonstige Vereinbarungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem SIAC, INTCEN und/oder dem EUMS INT für die Zusammenarbeit?

27

Auf welche Weise arbeiten die beiden Strukturen INTCEN und EUMS INT mittlerweile regelmäßig oder projektbezogen zusammen, wie es in einer Jubiläumsschrift des Auswärtigen Dienstes beworben wird (“The idea was to bring together, in a functional way, the analytical capacities from both the EU Situation Centre (SITCEN) and EUMS INT, thus benefiting from a wider knowledge base for producing enhanced and more reliable Intelligence. In a way, SITCEN and EUMS INT embarked on a comprehensive approach for Intelligence”)?

28

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Zusammenarbeit militärischer und ziviler Dienste auch hinsichtlich der Einhaltung des Trennungsgebots, zu dem deutsche Behörden verpflichtet sind?

29

Auf welche Weise arbeiten der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Inlandsgeheimdienst, der Militärische Abschirmdienst oder das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) mit dem INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem SIAC regelmäßig oder projektbezogen zusammen, wie es im Abschlussbericht der informellen „Future Group“ unter Leitung des damaligen Bundesministers des Innern Dr. Wolfgang Schäuble gefordert wurde (“A possible solution for increased synergies between police and security intelligence services at national level is the establishment of networks of anti-terrorist centres in Member States”)?

30

Inwiefern existieren besondere Vereinbarungen oder Verträge zwischen dem Bundesnachrichtendienst, dem das Bundesamt für Verfassungsschutz als Inlandsgeheimdienst, dem Militärischen Abschirmdienst oder dem „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) zur Kooperation mit dem INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem SIAC?

31

Inwiefern ist beabsichtigt, dass sich der „Ständige Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit“ (COSI) zukünftig stärker mit „Terrorismusbekämpfung“ befasst, hierzu womöglich regelmäßig Lageberichte des INTCEN erhält, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung mittlerweile in dieser Frage (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14474)?

32

Inwiefern hatten die Anschläge von Madrid (März 2004) und London (Juli 2005) die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung andere Mitgliedstaaten bewogen, eine Aufwertung des nach Auffassung der Fragesteller damals noch unbedeutenden Joint Situation Centres (SitCen) hin zu einer europäischen Nachrichtendienstzentrale aufzuwerten?

33

Inwiefern hat sich das Bundesministerium des Innern während der deutschen EU-Präsidentschaft im Jahr 2007 oder im Rahmen der „Future Group“ für die Gründung eines EU-Geheimdienstes bzw. EU-Lagezentrums eingesetzt?

34

Inwiefern galt der Bundesregierung dabei auch als Ziel, eine größere Unabhängigkeit der Europäischen Union von Geheimdienstinformationen aus den USA und eine bessere Koordination der Arbeit nationaler Nachrichtendienste zu erzielen?

35

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung mittlerweile aus dem Vorschlag, zur Umsetzung der „Solidaritätsklausel“ ab dem Jahr 2015 „regelmäßig eine integrierte Gefahren- und Risikoabschätzung auf EU-Ebene“ zu verfassen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12652)?

36

Inwieweit würde diese permanente Lagebeurteilung aus jetziger Sicht der Bundesregierung die Regelungen des Artikels 222 AEUV unterlaufen?

37

Welche „fachlich spezialisierten Agenturen der EU“ oder sonstigen Einrichtungen sind gemeint, wenn die Bundesregierung hinsichtlich der umzusetzenden „Solidaritätsklausel“ auf „bereits vorhandene Berichte der Einrichtungen der EU“ verweist, und welche „sachnähesten Einrichtungen“ könnten demnach weitere Informationen liefern (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12652)?

38

Welche polizeiliche, militärische oder sonstige Unterstützung käme aus Sicht der Bundesregierung von deutscher Seite mittlerweile nach einer Auslösung des Mechanismus nach Artikel 222 AEUV in Betracht (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12652)?

39

Inwieweit und in welchen Gremien wurden die oben genannten Fragen bereits auf Ebene des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – der Länder erörtert?

40

In welchen konkreten Vorhaben wurden die Firmen DE-CIX Management GmbH, EADS Deutschland GmbH, escrypt GmbH Embedded Security, GSMK Gesellschaft für sichere mobile Kommunikation, Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG, Utimaco Safeware AG durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Bereich „IT-Sicherheit“ gefördert (bitte nach Inhalt des Projekts, Jahr, Art der Förderung, finanzielle Mittel aufschlüsseln; vgl. Bundestagsdrucksache 17/11969)?

41

Was ist konkret gemeint, wenn die Bundesregierung davon spricht, dass die Aufklärung der Vorwürfe des Whistleblowers Edward Snowden „derzeit gemeinsam mit den amerikanischen und britischen Partnerbehörden“ vorgenommen und dies „im Rahmen der internationalen Gepflogenheiten“ betrieben würde (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14739), und inwiefern haben sich diese „Gepflogenheiten“ als nicht zielführend erwiesen?

42

Mit welchem Inhalt hat die Bundesregierung inzwischen vollumfängliche Auskunft zu ihren Fragenkatalogen vom Frühjahr 2013 seitens Großbritanniens und den USA sowie des United States Attorney General erhalten bzw. für wann ist dies angekündigt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14739)?

43

Bis wann wird die Bundesregierung spätestens auch ohne Vorliegen sämtlicher Antworten über eine teilweise Veröffentlichung bereits eingegangener Antworten entscheiden?

44

Auf welche Weise ist der Bundesnachrichtendienst in den USA mit Überwachungsaktivitäten oder dem Abhören von Telekommunikation befasst (www.welt.de, 30. Oktober 2013)?

45

Inwieweit treffen Berichte zu, wonach der BND an der Entwicklung der Angriffssoftware Stuxnet beteiligt war (NEW YORK TIMES, 24. Oktober 2013)?

46

Welche deutschen Behörden planen derzeit eine Beteiligung an welchen Cyber-Übungen der USA, worin bestünden geplante Beiträge, und inwiefern sind an den Übungen auch militärische Einrichtungen beteiligt?

47

Auf welche Weise arbeiten die Geheimdienste der Bundesregierung mit der National Security Agency (NSA) auf Ebene der NATO zusammen, und welche Einrichtungen oder Programme existieren hierzu?

48

Inwieweit trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Behauptung des US-Generals und NSA-Chefs Keith Alexander in einer Ausschusssitzung zu, wonach in Frankreich und Spanien abgehörte Daten nicht von der NSA selbst erhoben wurden, sondern es um Daten ginge „die wir und unsere Nato-Alliierten zur Verteidigung unserer Länder und zur Unterstützung militärischer Operationen gesammelt haben“ (SPIEGEL ONLINE, 30. Oktober 2013)?

49

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage Keith Alexanders, wonach auch die Europäische Union die USA ausspioniert habe und dieses bis heute andauere, bzw. über welche eigenen Erkenntnisse verfügt sie hierzu?

50

Welche spezifischen „Maßnahmen der NSA zur Analyse von Telekommunikations- und Internetdaten“ waren „Gegenstand der Diskussion des Arbeitsessen“ beim Treffen der Innenminister der „G6+1“; vgl. Bundestagsdrucksache 17/14799 (bitte, soweit mangels Protokoll den deutschen Teilnehmenden erinnerlich, die dort benannten Programme/Maßnahmen von US-Diensten aufzählen)?

51

Wie hat sich der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, hierzu jeweils positioniert, und was ist konkret gemeint, wenn dieser laut Bundesregierung (www.bmi.bund.de Nachricht vom 13. September 2013) „erneut klar[stellte], dass die Bundesregierung alles tun werde, um einen noch besseren Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten“, oder beließ es der Bundesinnenminister bei dieser aus Sicht der Fragesteller vagen Formulierung?

52

Über welche neueren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu Berichten, wonach britische oder andere Geheimdienste auf dem Gebiet der Europäischen Union verlaufende Transatlantikkabel anzapfen, um den Internetverkehr abzuhören (www.heise.de, 12. August 2013)?

53

Inwiefern haben die Erkenntnisse zu Spionagetätigkeiten britischer und US-amerikanischer Dienste mittlerweile etwas an der Haltung der Bundesregierung geändert, wonach deutsche Geheimdienste „eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit“ zu Diensten aus den USA und Großbritannien pflegen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14560)?

54

Welche Abteilungen welcher „Nachrichtendienste, Polizei- und Strafverfolgungsbehörden“ nehmen am Runden Tisch zum Thema „Sicherstellung der Kommunikationsüberwachung in der Zukunft“ teil (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14832)?

55

Welche Arbeitsgruppen wurden hierzu eingerichtet, und worin besteht ihre jeweilige Aufgabe?

56

An welchen dieser Arbeitsgruppen nehmen „Vertreter von Landesbehörden“ teil?

57

Wann und wo hat sich der Runde Tisch bzw. haben sich dessen Arbeitsgruppen seit seiner Gründung getroffen?

58

Wie viele Personen, Sachen, Vorgänge oder Objekte sind in gemeinsam genutzten Projektdateien des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum Thema „Linksextremismus“ bzw. „gewalttätiger Linksextremismus“ (auch ausländischer oder im Ausland beobachteter) gespeichert (bitte nach jeweiligen Dateien aufschlüsseln und jeweils zugriffsberechtigte Abteilungen angeben)?

59

Welche Kriterien gelten für das „Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte“, da nach Kenntnis der Fragesteller auch „Kommunikationsmittel“, „Reisebewegungen“, „Aktivitäten“, „Organisationsbezüge“ nicht nur zu Verdächtigen, sondern auch „sonstigen Personen“ gespeichert werden, die angeblich „gewalttätige Aktionen“ nicht nur begangen haben sollen, sondern auch geplant hätten oder immer noch planen (bitte vor dem Hintergrund der Kritik der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland beantworten, die beanstandet, dass Behörden konkret begründen müssten, dass eine Straftat tatsächlich begangen „wird“)?

60

Welche nordafrikanischen Behörden werden derzeit von „deutschen Experten“ zum Thema „Terrorismus“, „Cyberkriminalität“, „illegale Migration“ oder „Organisierte Kriminalität“ geheimdienstlich oder polizeilich unterrichtet, aus- oder fortgebildet bzw. mit Ausrüstung beliefert, wie es die Tageszeitung „Le Quotidien d’Oran“ am 2. Oktober 2013 unter dem Titel „Terrorisme: Les USA veulent renforcer leur coopération avec les Africains“ unter anderem über ein Seminar berichtet und wonach dann eine Tagung in Algier folgt, die von den USA ausgerichtet wird (bitte die beteiligten Behörden Deutschlands, der jeweiligen nordafrikanischen Länder und soweit zutreffend auch anderer Regierungen nennen)?

61

Inwiefern sind deutsche Behörden im Rahmen ihrer Unterstützung algerischer und tunesischer Geheimdienste und Polizeien in den Aufbau eines „Internationalen Instituts” zur „Terrorismusbekämpfung“ in Tunesien beteiligt, das nach Kenntnis der Fragesteller mit Nordafrika/Nahost befasst wäre?

62

Mit welchen konkreten ausländischen „in Berlin ansässigen Verbindungsstellen“ arbeitet das BKA, das BfV oder das GTAZ im Rahmen der internationalen Kooperation zusammen (Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 17/14777; nachträgliche Antwort vom 30. September 2013; bitte die dort im letzten Satz angedeuteten Einrichtungen und ihren Standort benennen)?

63

Wann fanden in den Jahren 2012 und 2013 Treffen des GTAZ bzw. dort organisierter Behörden mit kanadischen, israelischen, australischen, britischen oder US-Geheimdiensten statt, was die Bundesregierung in der in Frage 62 genannten Antwort als „situativ und anlassbezogen“ beschreibt, die beteiligten ausländischen Behörden aber trotz weiterer Nachfrage nicht konkreter benennen wollte?

Berlin, den 1. November 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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