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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Reisetätigkeit von Djihadisten aus Deutschland nach Syrien

Anzahl sowie Schicksal der am Kampfgeschehen in Syrien seit 2011 teilnehmenden Djihadisten aus Deutschland, Treffpunkte für Djihadisten, Aufrufe zur Teilnahme in Syrien, Internetwerbung, Reisetätigkeiten, logistische Unterstützung, Möglichkeiten zur Verhinderung der Ausreise, Aktivitäten von Djihadisten in Syrien, Beteiligung an Gewalt- und Kriegsverbrechen, Einschätzung kampferprobter Rückkehrer aus Syrien durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, strafrechtliche Verfolgung, Kooperation mit der Türkei in Fragen der terroristischen Reisebewegungen<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.12.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/3506.11.2013

Reisetätigkeit von Djihadisten aus Deutschland nach Syrien

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Annette Groth, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut einem als geheim eingestuften Lagebericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz sind derzeit rund 200 Djihadisten aus Deutschland in Syrien oder auf dem Weg dorthin. Syrien sei für kampfwillige Islamisten derzeit „der mit Abstand ,attraktivste‘ Dschihad-Schauplatz“, zitiert das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ aus dem Papier. Im Norden Syriens sei für deutschsprachige Djihadisten ein „German Camp“ als Sammelstelle und möglicherweise als Ausbildungslager aufgebaut worden. Die meisten Djihadisten aus Deutschland stammen aus Nordrhein-Westfalen, der Rest vor allem aus Hessen, Berlin, Bayern und Hamburg. Mehr als die Hälfte von ihnen soll die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Nach einer aktuellen Statistik deutscher Behörden sollen bislang acht der aus Deutschland angereisten Djihadisten in Syrien gefallen sein (www.spiegel.de).

In einigen Fällen wurden die djihadistischen Kämpfer offenbar von ihren Ehefrauen oder Familien begleitet (http://blog.zeit.de).

Der Verfassungsschutz hat laut Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ Hinweise, wonach deutschstämmige Islamisten in Syrien mehrere „Medienstellen“ aufbauen wollen, um von dort für den bewaffneten Kampf zu werben. Projekte, wie das bereits seit Juli 2013 online gegangene „Shamcenter“, das nach eigenen Angaben „verstärkt Social Dschihad“ in deutscher Sprache betreiben will, könnten laut dem Lagebericht „in Deutschland eine erhebliche Wirkung als Radikalisierungskatalysator entfalten“. Eine „besondere Gefährdung“ sieht der Verfassungsschutz von kampferprobten Heimkehrern ausgehen (www.spiegel.de).

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zu „Reisebewegungen und Radikalisierungen syrischer Kämpfer“ hatte die Bundesregierung im Juli 2013 noch erklärt, keine Aussagen darüber, ob sich einzelne Kämpfer aus Deutschland an Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht beteiligt haben, treffen zu können. (Bundestagsdrucksache 17/14391). Wie das Magazin „FOCUS“ meldete, sollen aus Deutschland stammende Djihadisten am 6. August 2013 an der Vertreibung und Ermordung von Bewohnerinnen und Bewohnern eines christlichen Dorfes an der syrisch-türkischen Grenze beteiligt gewesen sein. Ein Vertreter des Bundeskriminalamtes (BKA) nannte „die Mittäterschaft von Deutschen an Ausrottungen und ethnischen Säuberungen in Syrien“ einen „schier unerträglichen Zustand“. Die Bundesanwaltschaft prüft demnach im Zusammenhang mit Syrien, ob Deutsche Mitglied in einer ausländischen terroristischen Vereinigung seien (www.focus.de).

Das Bundeskriminalamt warnt seit dem 18. Oktober 2013 mit einem Plakat vor dem aus Berlin stammenden früheren Rapper Deso Dogg. Der mit bürgerlichem Namen Denis Mamadou Gerhard Cuspert heißende Djihadist, der sich jetzt Abu Talha al-Almani nennt, hat sich der zum Al-Qaida-Netzwerk gehörenden Al-Nusra-Front in Syrien angeschlossen. „Die abgebildete Person ist verdächtig, terroristische Anschläge gegen westliche Einrichtungen und Interessen zu planen.“ Es gebe aber keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass Denis Cuspert Aktionen in Deutschland oder Europa vorbereite, erklärte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft gegenüber „SPIEGEL ONLINE“ (www.spiegel.de).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Trifft eine Meldung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zu, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz in einem Lagebericht Syrien als den „mit Abstand ,attraktivsten‘ Dschihad-Schauplatz“ für kampfwillige Islamisten bezeichnet hat, und wenn ja, woraus speist sich diese Einschätzung?

2

Wie viele aus Deutschland stammende Djihadisten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2011 am bewaffneten Kampf in Syrien beteiligt oder sind derzeit auf dem Weg dorthin (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

a) Wie viele von ihnen haben die deutsche Staatsbürgerschaft?

b) Wie viele von ihnen wurden wann und bei welchen Auseinandersetzungen verwundet?

c) Wie viele von ihnen wurden wann und bei welchen Auseinandersetzungen getötet?

d) Wie viele von ihnen sind wieder nach Deutschland zurückgekehrt?

e) In wie vielen Fällen wurden Djihadisten aus Deutschland nach Syrien von ihren Ehefrauen oder Familien begleitet?

3

Wie viele der aus Deutschland stammenden Djihadisten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils den folgenden in Syrien kämpfenden Gruppierungen angeschlossen

a) Al-Nusra-Front,

b) Islamischer Staat im Irak und Syrien (ISIS),

c) Freie Syrische Armee,

d) Sonstige (bitte benennen)?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Existenz eines „German Camp“ im Norden Syriens, das als Sammel- und wohl auch Ausbildungsstätte deutschsprachiger Djihadisten dienen soll?

a) Wo genau befindet sich das „German Camp“?

b) Seit wann besteht es?

c) Von welcher Gruppierung oder welchen Gruppierungen wird es betrieben?

d) Welchem genauen Zweck dient das Camp?

e) Wie viele Djihadisten aus Deutschland sind in diesem Camp stationiert?

5

Sind der Bundesregierung Aufrufe in Moscheen, Kultur- und Hilfsvereinigungen, über Internet und soziale Netzwerke zur Teilnahme am bewaffneten Kampf in Syrien, die sich explizit an in der Bundesrepublik Deutschland lebende Personen richten, bekannt?

Wenn ja, durch wen oder welche Institution erfolgten wann und wo diese Aufrufe?

6

Welche Anlauf- und Treffpunkte für Djihadisten, die sich am bewaffneten Kampf in Syrien beteiligen wollen, existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland (bitte Ort und Art des Anlaufpunktes – z. B. Moschee, Kulturverein, Hilfsorganisation, Privatwohnung – angeben)?

7

Welche Reisewege und Verkehrsmittel haben die aus Deutschland stammenden Djihadisten nach Kenntnis der Bundesregierung für ihre Reise nach Syrien genommen?

8

Welche Organisationen in Deutschland und in den Durchreiseländern leisten nach Kenntnis der Bundesregierung logistische Unterstützung für die Reisetätigkeit von Djihadisten aus Deutschland nach Syrien?

9

Inwieweit ist die Reisetätigkeit von Djihadisten aus der Bundesrepublik Deutschland nach Syrien bislang Thema von Gesprächen der Bundesregierung mit den möglichen Transitstaaten (insbesondere der Türkei, dem Libanon, dem Irak und Jordanien) gewesen?

10

Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Ausreise von Djihadisten, die sich am bewaffneten Kampf in Syrien beteiligen wollen, aus der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern?

a) In wie vielen Fällen wurden derartige Maßnahmen seit dem Jahr 2011 ergriffen?

b) Inwieweit gedenkt die Bundesregierung zukünftig, derartige Maßnahmen zu ergreifen?

c) Welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ausreisewillige Djihadisten von ihren Plänen abzubringen und zu überzeugen, nicht auszureisen, und in welchem Umfang haben Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder erfolgreich Gebrauch von solchen Maßnahmen gemacht?

11

Welche Ausbildung erhalten die aus Deutschland stammenden Djihadisten vor einem Kampfeinsatz in Syrien nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Möglichkeit Ausbildungsort angeben)?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung von Djihadisten aus Deutschland an Übergriffen auf Zivilistinnen und Zivilisten in Syrien (bitte einzeln aufzählen und angeben, inwieweit es sich um deutsche Staatsbürger handelt)?

13

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung von Djihadisten aus Deutschland an Kriegsverbrechen in Syrien (bitte einzeln aufzählen und angeben, inwieweit es sich um deutsche Staatsbürger handelt)?

14

Inwieweit kann eine Beteiligung von Djihadisten aus der Bundesrepublik Deutschland am bewaffneten Kampf in Syrien in der Bundesrepublik Deutschland strafrechtlich verfolgt werden?

a) Wie viele Straf- und Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft in (ausländischen) terroristischen Vereinigungen nach § 129a und § 129b des Strafgesetzbuches (StGB) im Zusammenhang mit der Beteiligung und Unterstützung bewaffneter Gruppierungen in Syrien sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2011 eingeleitet worden, und mit welchem Ergebnis?

b) Wie viele Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 89a StGB wegen „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2011 im Zusammenhang mit Syrien eingeleitet worden, und mit welchem Ergebnis?

c) Wie viele Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 89b StGB wegen „Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2011 im Zusammenhang mit Syrien eingeleitet worden, und mit welchem Ergebnis?

d) Wie viele Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 91 StGB wegen „Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2011 im Zusammenhang mit Syrien eingeleitet worden, und mit welchem Ergebnis?

15

Inwieweit treffen nach Erkenntnissen der Bundesregierung Informationen des Magazins „FOCUS“ zu, wonach Djihadisten aus Deutschland am 6. August 2013 an der Ermordung und Vertreibung der christlichen Bewohnerinnen und Bewohner eines Dorfes in Nordsyrien beteiligt gewesen sein sollen?

a) Um welches Dorf hat es sich nach Kenntnis der Bundesregierung gehandelt, und wie viele Einwohnerinnen und Einwohner wurden vertrieben oder ermordet?

b) Wie verlief der Überfall auf das Dorf nach Erkenntnissen der Bundesregierung?

c) Welche Milizen waren nach Erkenntnissen der Bundesregierung an dem Angriff auf das Dorf beteiligt (bitte angeben, ob diese Milizen zur Freien Syrischen Armee, der Al-Nusra-Front, der Gruppierung Islamischer Staat im Irak und Syrien ISIS oder einem anderen größeren Zusammenhang angehören)?

d) Wie viele und welche aus Deutschland stammenden Djihadisten haben sich Kenntnis der Bundesregierung an dem Überfall auf das Dorf beteiligt (bitte angeben, wie viele davon die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen)?

e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Beteiligung des Berliner Djihadisten Denis Cuspert an dem Überfall auf das Dorf?

16

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Beteiligung von Denis Cuspert an Gewalttaten, Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung oder Kriegsverbrechen in Syrien?

a) Wo genau in Syrien hält sich Denis Cuspert nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf?

b) Trifft nach Erkenntnissen der Bundesregierung eine Meldung des Magazins „FOCUS“ zu, wonach Denis Cuspert Mitglied der zum Al-Qaida-Netzwerk gehörenden Al-Nusra-Front geworden ist?

c) Welche Informationen hat die Bundesregierung über Verwundungen oder sogar den Tod von Denis Cuspert in Syrien?

d) Welche konkreten Hinweise hat die Bundesregierung auf durch Denis Cuspert geplante „terroristische Anschläge gegen westliche Einrichtungen und Interessen“ (BKA-Plakat)?

e) Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter „westlichen Interessen“?

f) Inwieweit hält die Bundesregierung eine mögliche Beteiligung Denis Cusperts an der Ermordung und Vertreibung von christlichen Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohnern in Nordsyrien für eine Beeinträchtigung „westlicher Interessen“?

g) Inwieweit trifft eine Meldung von „SPIEGEL ONLINE“ zu, wonach es keine konkreten Anhaltspunkte für von Denis Cuspert in Deutschland und Europa vorbereitete Aktionen gibt?

h) An welchen Stellen im In- und Ausland soll das BKA-Plakat mit der Terrorismuswarnung vor Denis Cuspert aufgehängt werden?

i) Besteht ein internationaler Haftbefehl gegen Denis Cuspert, und wenn ja, aufgrund welcher Vorwürfe?

17

Bei welchen der in Syrien aktiven bewaffneten Gruppierungen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um ausländische terroristische Vereinigungen im Sinne des Paragraphen 129b StGB (bitte auch Prüf- bzw. Verdachtsfälle benennen)?

18

Welche der in Syrien aktiven Organisationen, Gruppen oder Personen werden durch Sanktionslisten der Europäischen Union erfasst, und wie viele und welche Verstöße gegen derartige Embargovorschriften nach § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit Syrien seit dem Jahr 2011 bekannt geworden (bitte einzeln benennen)?

19

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Zahl aus den Staaten der Europäischen Union jeweils und insgesamt ausgereisten Personen, die sich am „Dschihad“ in Syrien beteiligen wollen?

20

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den Maßnahmen, die in anderen Staaten der Europäischen Union ergriffen werden, um die Ausreise von Djihadisten nach Syrien zu verhindern?

21

Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Erfahrungen der anderen Mitgliedstaaten bei der Zusammenarbeit mit der Türkei in Fragen der terroristischen Reisebewegungen, und wie sind die Erfahrungen der Bundesregierung selbst?

22

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über schon bestehende oder geplante „Medienstellen“ deutscher Islamisten auf syrischem Boden?

23

Welche und wie viele deutschsprachige Internetseiten einschließlich sozialer Netzwerke und Blogs, die für eine Teilnahme am bewaffneten Kampf in Syrien werben, sind der Bundesregierung bekannt?

a) Welche Verbreitung haben diese Internetauftritte nach Kenntnis der Bundesregierung?

b) Inwieweit spielen solche Internetauftritte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Rolle bei der Rekrutierung für den bewaffneten Kampf in Syrien?

c) Von wo werden diese Internetseiten nach Kenntnis der Bundesregierung betrieben, bzw. wo befinden sich die Autorinnen und Autoren?

d) Inwieweit wurde auf diesen Internetseiten zu Straftaten aufgerufen?

24

Trifft eine Meldung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zu, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz von kampferprobten Rückkehrern aus Syrien eine „besondere Gefährdung“ sieht?

a) Wenn ja, worin besteht eine solche „besondere Gefährdung“ genau, und woraus speist sich diese Einschätzung?

b) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, einer solchen „Gefährdung“ entgegenzutreten?

c) Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer besonderen psychologischen Betreuung von nach Deutschland zurückkehrenden Teilnehmern am bewaffneten Kampf in Syrien?

Berlin, den 6. November 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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