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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ermittlungs- und Strafverfahren gegen bundesdeutsche Neonazis durch österreichische Sicherheitsbehörden

Erkenntnisse über die deutschen Staatsbürger A. P., P. T. und S. M. im Rahmen des &quot;Objekt 21&quot; bzw. im Zusammenhang mit Straftaten in Österreich, Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden in Österreich durch deutsche Sicherheitsbehörden, Austausch zum Thema extreme Rechte, Informationen aus Ermittlungsakten bzw. Beobachtung des Prozesses in Österreich, Detailfragen zu Beziehungen deutscher Neonazigruppen zur extremen Rechten nach Österreich, Auftritte deutscher neonazistischer Musikgruppen und Einzelinterpreten in Österreich von 2007 bis 2013<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.11.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/4108.11.2013

Ermittlungs- und Strafverfahren gegen bundesdeutsche Neonazis durch österreichische Sicherheitsbehörden

der Abgeordneten Martina Renner, Ulla Jelpke, Petra Pau, Katrin Kunert, Kersten Steinke, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Oktober 2013 muss sich eine Gruppe Neonazis vor dem Landgericht Wels in Österreich u. a. wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten. Der Gruppe, die dem Nazi-Netzwerk rund um den „Freizeit- und Kulturverein Objekt 21“ entstammt, wird darüber hinaus die Bildung einer kriminellen Bande, Körperverletzung, Brandstiftung, Erpressung, Drogenhandel und Förderung der Prostitution vorgeworfen. Außerdem ist in der Anklage von illegalem Waffenbesitz die Rede. Neben österreichischen Staatsbürgern wird auch gegen deutsche Neonazis ermittelt. Drei Bundesbürger sind zwischenzeitlich in diesem Zusammenhang verhaftet worden. A. P. wurde im November 2012 aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Wels in Gotha (Thüringen) in Haft genommen. Dieser Festnahme folgten dann die Inhaftierungen von P. T. aus Sachsen-Anhalt und S. M. ebenfalls aus Thüringen (vgl. Berliner Zeitung vom 22. Oktober 2013). Die „Berliner Zeitung“ spricht von einer „Nazi-Kameradschaft mit engen Verbindungen nach Bayern und Thüringen“ und von „rund 30 Mitgliedern und etwa 200 Anhängern aus Österreich und Deutschland.“ (ebd.). Darauf deutet auch ein Artikel der Tageszeitung „ÖSTERREICH“ bereits vom 3. März 2013.

Die Waffenfunde – neben Maschinenpistolen und Faustfeuerwaffen wurden auch zehn Kilo Sprengstoff gefunden – und die Verbindungen nach Deutschland könnten auf ein verzweigtes Netzwerk mit rechtsterroristischem Charakter hindeuten. Darauf verweisen auch Durchsuchungsaktionen des Landeskriminalamtes (LKA)-Thüringen im August 2013 u. a. in Crawinkel und Ballstädt im Landkreis Gotha, die sich u. a. gegen Mitglieder der „Hausgemeinschaft Jonastal“ richteten, einem ähnlichen Projekt wie das „Objekt 21“ in Oberösterreich. Der in Österreich angeklagte deutsche Staatsbürger S. M. gehört zur „Hausgemeinschaft Jonastal“. Weiter werden der bayerischen Neonazigruppe „aktionsNSgruppen Passau“ und anderen Neonazis aus Bayern Kontakte zum „Objekt 21“ nachgesagt (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 30. August 2013).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Rolle der deutschen Staatsbürger A. P., P. T. und S. M. im Rahmen des „Objekt 21“ bzw. im Zusammenhang mit Straftaten in Österreich?

Welche Erkenntnisse über die drei liegen der Bundesregierung generell vor, und stehen deutsche Sicherheitsbehörden deshalb im Kontakt mit den österreichischen Behörden?

Wenn ja, welche Behörden stehen seit wann miteinander in Kontakt?

2

Sind die drei inhaftierten bundesdeutschen Neonazis bereits in der Bundesrepublik Deutschland strafrechtlich in Erscheinung getreten?

Wenn ja, welche Straftaten wurden ihnen wann vorgeworfen, und welchen Ausgang nahmen die jeweiligen Ermittlungen?

3

Inwieweit unterstützen die bundesdeutschen Sicherheitsbehörden die Strafverfolgungsbehörden in Österreich z. B. durch Bereitstellung von Informationen und Unterlagen?

4

Inwieweit liegen den bundesdeutschen Behörden zu den verhafteten bundesdeutschen Neonazis Informationen aus Ermittlungsakten in Österreich vor?

5

Beobachten die Bundesregierung bzw. deutsche Sicherheitsbehörden den Prozess in Österreich, und sind die deutschen Behörden regelmäßig vor Ort vertreten?

6

Sind der Bundesregierung weitere deutsche Staatsbürger bekannt, gegen die im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen das „Objekt 21“ ermittelt wird?

Wenn ja, welche Straftaten werden diesen zur Last gelegt, wann wurden die Straftaten begangen, und aus welchen Bundesländern stammen die Beschuldigten?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Beziehungen deutscher Neonazigruppen und Personen der extremen Rechten zum „Objekt 21“ bzw. zu den jetzt in Österreich angeklagten Neonazis?

8

Hat es im Vorfeld der Festnahmen einen Austausch deutscher und österreichischer Sicherheitsbehörden zu den grenzüberschreitenden Aktivitäten von Nazigruppen aus beiden Ländern gegeben, und gibt es einen generellen und regelmäßigen Austausch zum Thema extreme Rechte zwischen beiden Ländern?

9

Ist im Rahmen des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus (GAR) über den Prozess in Österreich und über mögliche Verstrickungen deutscher Neonazis in das österreichische Netzwerk gesprochen worden?

Wenn ja, wann ist darüber gesprochen worden, und welche Erkenntnisse wurden hier vorgetragen?

Wenn nein, wird die Bundesregierung den Vorgang im GAR zum Thema machen?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Durchsuchungen des Thüringer LKA im August 2013 u. a. in Crawinkel und Ballstädt bezogen auf die Verbindung deutscher Nazigruppen nach Österreich oder zu anderen ausländischen Nazigruppen, und ist über diese Erkenntnisse im GAR berichtet worden?

11

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass Mitglieder aus dem Umfeld der in Deutschland verbotenen Organisationen Blood & Honour, Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V. (HNG) und Heimattreue Deutsche Jugend e. V. (HDJ) Kontakte zum „Objekt 21“ in Österreich haben?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Auftritten bundesdeutscher neonazistischer Musikgruppen und Einzelinterpreten in Österreich in den Jahren 2007 bis 2013 (bitte unter Angabe des Namens der Band bzw. des Interpreten, Ort des Konzertes, Datum, Teilnehmerzahl und ggf. polizeiliche bzw. ordnungspolitische Maßnahmen, ggf. Konzert bzw. Teilnehmer)?

13

Sind der Bundesregierung aus dem Umfeld der „Hausgemeinschaft Jonastal“ oder im Zusammenhang mit dem „Objekt21“ Unterstützungsleistungen für Angeklagte im NSU-Prozess bekannt, und wie sehen diese Unterstützungen gegebenenfalls aus?

14

Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass Neonazis in der Bundesrepublik Deutschland, die mit dem „Objekt 21“ oder österreichischen neonazistischen Personen oder Gruppierungen in Kontakt stehen, auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität verwickelt sind (bitte unter Nennung der Straftat, Ort und Datum der Straftatbegehung)?

Berlin, den 8. November 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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