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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Geschäftspolitik der Bundesdruckerei

Anzahl und Umsatz der Tochterfirmen, Eigentümerstruktur, Beteiligung als Auftragnehmer an Ausschreibungen und erhaltene Aufträge insb. zur Akten- bzw. Datendigitalisierung, Tarifvertrag, Entgeltstruktur, Durchschnittslohn, Entgelte der untersten Tarifgruppe, Wochenarbeitszeit, betriebliche Arbeitnehmervertretungen, Mindeststandards zum Schutz der Beschäftigten, Klage gegen den gesetzlich geregelten vergabespezifischen Mindestlohn im Rahmen einer Ausschreibung zur Aktendigitalisierung der Stadt Dortmund<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.12.2013

Aktualisiert

07.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 18/7520.11.2013

Geschäftspolitik der Bundesdruckerei

der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Matthias W. Birkwald, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Thomas Nord, Michael Schlecht, Dr. Petra Sitte, Dr. Axel Troost, Kathrin Vogler, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist zum 1. Mai 2012 das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG-NRW) in Kraft getreten. Demnach sind in NRW die Auftragnehmer öffentlicher Aufträge, wenn nicht günstigere Regelungen greifen, unter anderem verpflichtet, bei der Durchführung des Auftrags einen Mindestlohn von derzeit 8,62 Euro pro Stunde zu zahlen.

Wie „RP ONLINE“ berichtet, hat die Stadt Dortmund eine elektronische Aktenarchivierung mit einem Volumen von 300 000 Euro ausgeschrieben (vgl. RP ONLINE vom 18. Oktober 2013). Sie verlangt dem Artikel zufolge in der Ausschreibung gemäß dem Tariftreuegesetz die Zahlung eines Mindestlohns von 8,62 Euro. Es müsse zudem gewährleistet sein, dass der Mindestlohn auch für Subunternehmen im Ausland gilt. Gegen diese Vorgaben geht nun, so wird berichtet, ein Mittelständler vor, der ein polnisches Tochterunternehmen beauftragen wollte. Dieser Mittelständler würde argumentieren, dass das Lohnniveau in Polen niedriger sei, weswegen er keine 8,62 Euro garantieren könne.

Vor diesem Hintergrund hat die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg am 26. September 2013 ein Nachprüfungsverfahren eröffnet, nachdem der Bieter dies nach erfolgloser Rüge beantragt hat. Die Vergabekammer legt in diesem Zusammenhang dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob das TVgG-NRW mit den Vorgaben von Artikel 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen vereinbar ist. Aus Sicht des mittelständischen Bieters beschränkt die gesetzliche Vorgabe zur Zahlung des Mindestlohns in unzulässiger Weise die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung. Nach Auffassung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen ist der vergabespezifische Mindestlohn dagegen europarechtskonform.

Da zwischenzeitlich über die Datenbank CURIA des Europäischen Gerichtshofes bekannt geworden ist, dass es sich bei dem mittelständischen Bieter um die Bundesdruckerei GmbH und damit ein Unternehmen in öffentlicher Hand handelt, ergeben sich daraus Fragen zur Geschäftspolitik der Bundesdruckerei GmbH.

Drucksache 18/75 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele hundertprozentige Tochterfirmen mit Sitz im In- und Ausland gehören nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundesdruckerei, und wie hoch ist der jährliche Umsatz dieser Tochterfirmen (bitte die Tochterfirmen nach Sitz im In- und Ausland aufgeschlüsselt angeben)?

2

An wie vielen Firmen ist die Bundesdruckerei nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Umfang beteiligt?

3

Wie sieht die Eigentümerstruktur der Bundesdruckerei und ihrer Tochterfirmen nach Kenntnis der Bundesregierung aus, und welches Bundesministerium beaufsichtigt das Unternehmen?

4

An wie vielen Ausschreibungen hat sich die Bundesdruckerei nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren als möglicher Auftragnehmer beteiligt, und wie viele Aufträge hat sie erhalten (bitte nach Ausschreibungen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen differenzieren)?

5

In wie vielen Fällen hat die Bundesdruckerei nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren an Ausschreibungen teilgenommen, bei denen es um Aufträge zur Akten- bzw. Datendigitalisierung ging, wie viele Aufträge hat sie erhalten, und welche (Tochter-)Firmen wurden mit der Erfüllung beauftragt?

6

Orientiert sich die Geschäftspolitik der Bundesdruckerei nach Kenntnis der Bundesregierung am Gemeinwohl? Welche Rolle nehmen hierbei die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat ein?

7

Gilt nach Kenntnis der Bundesregierung für die Beschäftigten der Bundesdruckerei und ihren Tochterfirmen ein Tarifvertrag, und wenn ja, welcher?

8

Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die Entgeltstruktur bei der Bundesdruckerei und ihren Tochterfirmen aus?

9

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Durchschnittslohn, und wie hoch sind die Entgelte in der untersten Tarifgruppe bei der Bundesdruckerei und bei den Tochterfirmen?

10

Welche Wochenarbeitszeit ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Beschäftigten bei der Bundesdruckerei und bei ihren Tochterfirmen vereinbart?

11

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bundesdruckerei und bei allen ihren Tochterfirmen einen Betriebsrat oder andere betriebliche Arbeitnehmervertretungen?

12

Fühlen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesdruckerei und andere Unternehmen der öffentlichen Hand dem Ziel verpflichtet, etablierte Mindeststandards zum Schutz der Beschäftigten, wie zum Beispiel länderspezifische Regelungen zur Tariftreue und Vergabe, zu wahren?

13

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen der Bundesdruckerei, sich an einer Ausschreibung zur Akten-digitalisierung der Stadt Dortmund zu beteiligen, zur Erfüllung dieses Auftrages eine polnische Tochtergesellschaft einsetzen zu wollen und vor diesem Hintergrund vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das TVgG-NRW sowie den dort festgeschriebenen vergabespezifischen Mindestlohn zu klagen?

14

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Bemühungen verschiedener Bundesländer, Regelungen zur Tariftreue und Vergabe und damit Mindeststandards und vergabespezifische Mindestlöhne zu etablieren?

15

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu einem Vergabegesetz auf Bundesebene ein?

Berlin, den 18. November 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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