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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Beginn des Grenzüberwachungsnetzwerks Eurosur

Start des Systems zur Migrationskontrolle EUROSUR (European border surveillance system - Europäisches Grenzüberwachungssystem), Einrichtung &quot;nationaler Koordinierungszentren&quot;, Einbeziehung nationaler Behörden, Datenerhebung und -austausch, weitere EU-Projekte und Vorhaben zur Grenzsicherung, teilnehmende Staaten, Einbeziehung von FRONTEX, italienisch-libysche Zusammenarbeit, Nutzung von Satellitenaufklärung zu Zwecken der inneren Sicherheit, &quot;Common Pre-Frontier Intelligence Picture&quot; (CPIP), Mitwirkung der Bundespolizei<br /> (insgesamt 62 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.01.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/7620.11.2013

Beginn des Grenzüberwachungsnetzwerks Eurosur

der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Überwachungsnetzwerk Eurosur (European border surveillance system = Europäisches Grenzüberwachungssystem) soll die Zusammenschaltung von bereits vorhandenen Überwachungskapazitäten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bewerkstelligen. Bilder und Daten anderer Sensoren werden von „nationalen Koordinierungszentren“ an den Außengrenzen in Echtzeit übermittelt, die Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU (FRONTEX) in Warschau fungiert als Hauptquartier. Die Informationen können entweder an andere Staaten weitergegeben werden oder dienen als Grundlage für Risikoanalysen und sonstige Maßnahmen der EU-Grenzpolizei. Ende 2013 soll Eurosur in zunächst 18 Mitgliedstaaten starten (Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern). Die übrigen sechs Mitgliedstaaten mit Seeaußengrenzen folgen ab dem 1. Dezember 2014, darunter auch Deutschland mit Nord- und Ostsee.

Der Aufbau von Eurosur war im Jahr 2008 beschlossen, und unter anderem im Fünfjahresplan „Stockholmer Programm“ festgeschrieben worden. Laut einer von der Europäischen Kommission vorgelegten Folgenabschätzung könnten sich die Gesamtkosten auf 338,7 Mio. Euro belaufen; für die Einrichtung „nationaler Koordinierungszentren“ in 24 Mitgliedstaaten kämen rund 100 Mio. Euro hinzu. Sie werden zu 75 Prozent über den Fonds Innere Sicherheit finanziert. Zahlreiche Forschungsprogramme flankieren die Aufrüstung von Kontrollmaßnahmen, darunter zur Nutzung von Satellitentechnologien zur Ortung oder dem Ausspähen aus dem All. Neben Radaranlagen, Schiffsnavigationssystemen und der regulären Überwachung werden auch Drohnen eingebunden. Vorhaben des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms haben hierfür bereits Pläne für Einsatzgebiete unbemannter Luftfahrtsysteme geschmiedet, Testflüge im zivilen Luftraum haben ebenfalls stattgefunden. Es geht dabei nicht um die Rettung Schiffbrüchiger. In Projektbeschreibungen der Drohnenforschung ist lediglich von der Bekämpfung „illegaler Migration“ und „Schmuggel“ die Rede (https://tem.li/bcjzy).

Eurosur besteht insbesondere aus den bereits existierenden, seeseitigen Grenzüberwachungssystemen Baltic Sea Region Border Control Cooperation (BSRBCC), Black Sea Littoral States Border/Coast Guard Cooperation Forum (BSCF) und Seahorse Atlantic Projekt. Im unter spanischer Ägide errichteten Seahorse Atlantic Projekt kooperieren auch Mauretanien, Marokko, Senegal, Gambia, Guinea Bissau und die Kap Verden. Auf Initiative Spaniens wird derzeit im Mittelmeer das Netzwerk „Seahorse Mediterraneo“ aufgebaut, an dem auch Libyen teilnehmen will. Die ebenfalls von der Europäischen Union aufgepolierte libysche Grenzüberwachung wird über Kommandozentralen in Tripolis und Bengasi zunächst an Italien angeschlossen. Die Europäische Union hat entsprechenden Druck auch auf Tunesien, Ägypten und Algerien ausgeübt – anscheinend erfolgreich (taz.die tageszeitung, 10. Oktober 2013). Nach Medienberichten wollen die Länder ab 2014 ebenfalls an der EU-Überwachungsplattform teilnehmen (ANSAmed 19. September 2013).

Anfang Oktober 2013 hatte das Europäische Parlament die notwendige Eurosur-Verordnung in erster Lesung beschlossen. Zwar sind die Aktivitäten von FRONTEX und Eurosur vor allem gegen unerwünschte Grenzübertritte gerichtet. Angesichts der hunderten Ertrunkenen vor Lampedusa wurden die Aktivitäten in Verlautbarungen der Europäischen Kommission kurzerhand zur Rettung Schiffbrüchiger umgemünzt. Auch das Europäische Parlament verweist darauf, dass Eurosur „zur Rettung von Zuwanderern eingesetzt werden muss, wenn diese sich in Gefahr befinden“, Länder der Europäischen Union müssten „stets die Menschenrechte achten, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung“. Es kann jedoch nach Auffassung der Fragesteller davon ausgegangen werden, dass Eurosur die Passagen Schutzsuchender vor allem im Mittelmeer immer riskanter macht und häufig verunmöglicht. Werden Migrantinnen und Migranten schon bei der Abfahrt aufgespürt, erreichen sie erst gar nicht internationale Gewässer oder Hoheitsgebiete von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in denen Asyl beantragt werden kann. Diese Einschätzung wird auch dadurch gestützt, dass die Mittelmeeranrainer Italien, Frankreich, Spanien, Griechenland und Malta neue Vorschriften zu Rettungsmissionen rundherum ablehnen (Ratsdok. 14612/13). Diese waren notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof die im Jahr 2010 erweiterte FRONTEX-Verordnung für teilweise nichtig erklärte. Ein entsprechender Vorschlag liegt nun vor, jedoch ist keine Einigung in Sicht: Die Delegationen der Regierungen bezeichnen den Vorschlag als „unakzeptabel“, da laut dem vorgesehenen Artikel 9 (Such- und Rettungssituationen) Flüchtlinge auf offener See gerettet werden müssen, wenn angenommen werden kann, dass ihr Schiff seinen vermuteten Bestimmungsort aus eigener Kraft nicht erreicht. Auch wenn die Zahl der Passagiere im Verhältnis zum Schiff zu groß ist und Nahrungsmittel fehlen, sollen Behörden helfen. Das Gleiche gilt, wenn Passagiere medizinische Hilfe benötigen oder Schwangere und kleine Kinder an Bord sind.

Es handelt sich nach Auffassung der Fragesteller bei Eurosur um eine weitere Stärkung der Grenzpolizei FRONTEX, die nicht mit mehr parlamentarischer oder öffentlicher Kontrolle korrespondiert. Statt erwartete Flüchtlingsbewegungen ernst zu nehmen und den Menschen Schutz zu versprechen, wird mit Misstrauen, Abwehr und Kontrolle reagiert. Nach Ansicht der Fragesteller sind Eurosur und FRONTEX die zynische Antwort der Europäischen Union auf die emanzipatorischen Prozesse im arabischen Raum.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen62

1

Welche Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits „nationale Koordinierungszentren“ eingerichtet, wo befinden sich diese, und welche Polizeibehörden sind hierfür jeweils verantwortlich?

2

Welche zivilen und militärischen technischen Überwachungskapazitäten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union können in welchen Datenformaten in Eurosur verarbeitet werden?

3

Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Informationen von „nationalen Koordinierungszentren“ an FRONTEX in Warschau weitergeleitet werden, und welche Regularien oder Absprachen existieren hierzu?

4

Nach welchen Kriterien entscheidet FRONTEX, welche Informationen mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geteilt werden sollen, und welche Regularien oder Absprachen existieren hierzu?

5

Nach welchen Kriterien entscheidet FRONTEX, welche Informationen mit Staaten außerhalb der Europäischen Union geteilt werden sollen, und welche Regularien oder Absprachen bzw. bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten und dem jeweiligen „Drittstaat“ existieren nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu?

6

An welche Staaten wäre eine Übermittlung nach gegenwärtigem Stand möglich?

7

Welche Vorkehrungen wurden zur Übertragung der Datenströme getroffen, und wie werden diese abgesichert?

8

In welchen Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen Einrichtungen der Europäischen Union wird der Aufbau von Eurosur behandelt, und auf welche Weise ist die Bundesregierung jeweils daran beteiligt?

9

Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob zum Start von Eurosur Ende des Jahres 2013 ein abgestufter Zeitplan existiert, mithin die Inbetriebnahme durch Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern nicht gleichzeitig erfolgt?

10

Welche Behörden der Bundesregierung werden mit welchen Abteilungen an Eurosur angeschlossen?

11

Welche organisatorischen, administrativen oder baulichen Maßnahmen wurden hierfür getroffen, und wie werden diese finanziert?

12

Wo ist das deutsche „nationale Koordinierungszentrum“ angesiedelt, und mit welchem Personal ist es ausgestattet?

13

Welche Aufgaben werden dabei dem Bundespolizeipräsidium übertragen (Bundestagsdrucksache 17/8277)?

14

Mit welchen weiteren „nationalen Koordinierungszentren“ betreibt das Gemeinsame Lagezentrum See in Cuxhaven einen Informationsaustausch, und wie soll sich dies im Rahmen von Eurosur verändern (Bundestagsdrucksache 17/8277)?

a) Wie häufig werden „nationale Lagebilder“ erstellt?

b) Wie oft wird eine „regelmäßige Evaluierung nationaler Grenzüberwachungsmaßnahmen“ vorgenommen?

15

Inwiefern werden im deutschen „nationalen Lagebild“ auch militärische Kapazitäten integriert, und um welche handelt es sich dabei?

16

Welche Vorhaben zur Nutzung von Satellitenaufklärung zu Zwecken der inneren Sicherheit fördert die Europäische Union derzeit, und worum handelt es sich dabei (Bundestagsdrucksache 17/13187)?

17

Was ist das allgemeine sowie konkrete Ziel des EU-Vorhabens „Services Activations For Growing Eurosur’s Success“ (SAGRES), und welchen Beitrag übernehmen die deutschen Beteiligten Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V., das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) sowie EADS Astrium GmbH (EADS = European Aeronautic Defence and Space Company)?

18

An welchen weiteren nationalen und internationalen Forschungsprogrammen, die den Aufbau von Eurosur bzw. die Bereitstellung von Kapazitäten zum Ziel hatten, waren deutsche Behörden (und, sofern die Bundesregierung davon Kenntnis hat, auch Unternehmen, Hochschulen und Institute) beteiligt?

19

Welches Finanzvolumen hatten die Vorhaben, und wie wurden diese finanziert?

20

Welche bereits vorhandenen oder noch zu errichtenden landseitigen Überwachungsnetzwerke sind der Bundesregierung laut Informationen aus den Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der Europäischen Union bekannt, die laut der Eurosur-Verordnung in Eurosur integriert werden sollen, und wer nimmt daran jeweils teil?

21

Welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung oder laut Informationen aus den Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der Europäischen Union im seeseitigen Grenzüberwachungssystem BSRBCC (Baltic Sea Region Border Control Cooperation) zusammengeschlossen?

22

Über welche Lagezentren, „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare Einrichtungen sind welche nationalen Behörden jeweils integriert?

23

Welche Informationen werden im Netzwerk erhoben, verarbeitet und weitergegeben?

24

An welchen Treffen des Grenzüberwachungssystems BSRBCC haben welche Behörden der Bundesregierung in den Jahren 2012 und 2013 teilgenommen, und wie lautete die jeweilige Tagesordnung?

25

Auf welche Art und Weise arbeitet FRONTEX bereits jetzt mit der BSRBCC zusammen, und wie wird sich dies mit dem Start von Eurosur verändern?

26

Welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung oder laut Informationen aus den Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der Europäischen Union im seeseitigen Grenzüberwachungssystem BSCF (Black Sea Littoral States Border/Coast Guard Cooperation Forum) zusammengeschlossen?

27

Über welche Lagezentren, „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare Einrichtungen sind welche nationalen Behörden jeweils integriert?

28

Welche Informationen werden im Netzwerk erhoben, verarbeitet und weitergegeben?

29

Auf welche Art und Weise arbeitet FRONTEX bereits jetzt mit dem BSCF zusammen, und wie wird sich dies mit dem Start von Eurosur verändern?

30

Welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung oder laut Informationen aus den Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der Europäischen Union im seeseitigen Grenzüberwachungssystem „Seahorse Atlantic Projekt“ zusammengeschlossen?

31

Über welche Lagezentren, „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare Einrichtungen sind welche nationalen Behörden jeweils integriert?

32

Welche Informationen werden im Netzwerk erhoben, verarbeitet und weitergegeben?

33

Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung auch Mauretanien, Marokko, Senegal, Gambia, Guinea Bissau und die Kap Verden hierfür „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare Einrichtungen geschaffen bzw. sind derzeit damit befasst (Bundestagsdrucksache 17/11986)?

a) Wie wird die „bessere operative Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und Schaffung eines sicheren Informationsnetzwerks zwischen den Strafverfolgungsbehörden“ konkret umgesetzt?

b) Wo sind „Kontaktstellen vor Ort“ angesiedelt?

c) Inwieweit und in welcher Höhe wurden EU-Mittel für die „Technik für den Zugang zu dem Informationsnetzwerk“ eingesetzt?

34

Auf welche Art und Weise arbeitet FRONTEX bereits jetzt mit dem „Seahorse Atlantic Projekt“ zusammen, und wie wird sich dies mit dem Start von Eurosur verändern?

35

Welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung oder laut Informationen aus den Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der Europäischen Union im seeseitigen Grenzüberwachungssystem „Seahorse Mediterraneo“ zusammengeschlossen?

36

Über welche Lagezentren, „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare Einrichtungen sind welche nationalen Behörden jeweils integriert?

37

Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung auch Algerien, Tunesien und Ägypten hierfür „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare Einrichtungen geschaffen bzw. sind derzeit damit befasst?

38

Welche Informationen werden im Netzwerk erhoben, verarbeitet und weitergegeben?

39

Auf welche Art und Weise arbeitet FRONTEX bereits jetzt mit dem „Seahorse Mediterraneo“ zusammen, und wie wird sich dies mit dem Start von Eurosur verändern?

40

Was ist der Bundesregierung aus den zuständigen Ratsarbeitsgruppen der Europäischen Union oder ihrer Teilnahme an der EUBAM-Mission (EUBAM = European Union Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine) Neueres darüber bekannt, inwiefern bzw. wo Libyen „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare Einrichtungen geschaffen hat bzw. derzeit damit befasst ist (Bundestagsdrucksache 17/14417)?

41

Ist der Bundesregierung mittlerweile bekannt, ob die Lagezentren an italienische Einrichtungen angebunden werden sollen (Bundestagsdrucksache 17/14417), und wenn ja, welche Informationen hat sie darüber?

42

Was ist der Bundesregierung mittlerweile über bilaterale Projekte Italiens und Libyens hinsichtlich der Grenzsicherung bekannt (etwa zur Fertigstellung einer „elektronischen Grenzüberwachung“, Libya Herald, 3. November 2013), und inwiefern baut EUBAM Libyen auf diese auf (Bundestagsdrucksache 17/14417)?

43

Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, inwiefern Patrouillenschiffe, Schiffsüberwachungssysteme und Radaranlagen an der libyschen Küste von Italien modernisiert werden?

44

Inwiefern haben die libyschen „Überlegungen zur Grenzsicherung“ mittlerweile ihren „sehr vorläufigen Charakter“ überwunden (Bundestagsdrucksache 17/14417), und welche neueren Ergebnisse kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?

45

Was ist der Bundesregierung mittlerweile aus den zuständigen Ratsarbeitsgruppen der Europäischen Union oder ihrer Teilnahme an der EUBAM-Mission darüber bekannt, welche Aufgaben den „Mediterranean Border Cooperation Centres“ (MEBOCC) im „Seahorse Mediterraneo Projekt“ oder in Eurosur zukommen (Bundestagsdrucksache 17/11986)?

46

Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass auch der Rüstungskonzern EADS an der Errichtung eines Grenzüberwachungssystems in Libyen beteiligt ist bzw. werden sollte (Il Sole 24 ore, 5. November 2013)?

Welche Ausfuhrgenehmigungen wurden hierfür von EADS oder Unterauftragnehmeren beantragt und erteilt bzw. nicht erteilt?

47

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass ein Vertrag über 18 Mio. Euro für Sicherheitspersonal der EUBAM-Mission seitens der Europäischen Union gekündigt wurde (Intelligence Online, 6. November 2013), und welche Gründe sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

48

Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass nach gegenwärtigem Stand der Diskussion zur neuen Verordnung FRONTEX Flüchtlinge künftig auf dem Meer stoppen und zurückschieben könnte (taz.die tageszeitung, 3. November 2013), und wie hat sich die Bundesregierung zum dort möglicherweise bald festgeschriebenen „Ausschiffen“ auf Hoher See positioniert?

49

Welche weiteren, neueren Kenntnisse hat die Bundesregierung (etwa aus den zuständigen Ratsarbeitsgruppen) über die mögliche Einbindung der Türkei in EU-Projekte und Vorhaben zur Migrationskontrolle, unter anderem zur Errichtung eines gemeinsamen Zentrums zur Polizei- und Zollzusammenarbeit mit Griechenland und Bulgarien (Bundestagsdrucksache 17/5010)?

50

Welchen Inhalt haben die „EU-Twinning-Projekte“ der Türkei mit Deutschland bzw. Finnland, und wie wird die „Verbesserung der innerbehördlichen Trainingsfähigkeiten der an den Grenzübergängen eingesetzten Grenzpolizisten der türkischen Nationalpolizei“ in entsprechenden Vorhaben konkret umgesetzt (Bundestagsdrucksache 17/5010)?

51

Welche Mitgliedstaaten waren mit welchen Kapazitäten am „Common Pre-Frontier Intelligence Picture“ (CPIP) beteiligt, und worin bestand die „Pilotphase“ (Bundestagsdrucksache 17/7018)?

52

Inwiefern und mit welchen Aufgaben war FRONTEX an dieser „Pilotphase“ beteiligt, und wie ist eine spätere Rolle der Agentur im CPIP definiert?

53

Wie wurde die „Erprobung der technischen Umsetzbarkeit einer vernetzten Informations- und Kommunikationsplattform zwischen den Mitgliedstaaten und FRONTEX in der „Pilotphase“ umgesetzt?

54

Inwiefern und mit welchen technischen, organisatorischen oder administrativen Kapazitäten ist der „Aufwuchs auf insgesamt 18 EU-Mitgliedstaaten an den südlichen See- und östlichen EU Landaußengrenzen“ mittlerweile umgesetzt (Bundestagsdrucksache 17/7018)?

55

Auf welche Weise hatte bzw. hat die Bundespolizei einen Beobachterstatus im CPIP wahrgenommen und sich in „Besprechungen bei FRONTEX“ eingebracht?

56

Inwieweit ist die für das Jahr 2013 vorgesehene „aktive Teilnahme“ der Bundespolizei mittlerweile umgesetzt (Bundestagsdrucksache 17/7018)?

57

Welche Kapazitäten werden hierfür von deutscher Seite eingebracht oder entwickelt?

58

Welche technischen Verfahren bzw. Produkte welcher Hersteller kommen, soweit bislang bekannt, im CPIP zur Anwendung?

59

Inwiefern ist das CPIP in ein „European Situational Picture“ eingebettet, und worum handelt es sich dabei?

60

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung mittlerweile hinsichtlich des Aufbaus eines EU-weiten CPIP sowie des Systems zur Migrationskontrolle Eurosur bezüglich der Nutzung unbemannter Luft- und Bodenroboter oder Satellitenaufklärung, wie es etwa im CPIP-Fragebogen (Ratsdok. 6157/10) abgefragt wurde?

61

Welche EU-Regierungen werden nach gegenwärtigem Stand nicht an Eurosur teilnehmen, und was ist der Bundesregierung über die Gründe bekannt?

62

Inwiefern bzw. mit welchem Inhalt trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass zur Teilnahme von Großbritannien und Irland an Eurosur nach Kenntnis der Fragesteller von einigen Mitgliedstaaten ein Veto oder eine gerichtliche Klage angedroht wurde?

Berlin, den 21. November 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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