Provenienz-Recherche und Restitutionsansprüche im Fall des sogenannten Schwabinger Kunstfundes
der Abgeordneten Sigrid Hupach, Diana Golze, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Jan Korte, Harald Petzold (Havelland) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 4. November 2013 enthüllte das Nachrichtenmagazin „FOCUS“, dass bereits im Zeitraum vom 28. Februar bis 2. März 2012 die Staatsanwaltschaft Augsburg bei einer Wohnungsdurchsuchung im Rahmen eines Steuervergehens bei Cornelius Gurlitt ca. 1 400 Bilder beschlagnahmte, die im Verdacht stehen, NS-Raubkunst zu sein. Es handelt sich hierbei um die so genannte Sammlung Hildebrand Gurlitt. Hildebrand Gurlitt war einer der vier Kunsthändler, die in der NS-Zeit nach den Säuberungsaktionen gegen „entartete Kunst“ in eine Kommission zur Verwertung dieser beschlagnahmten Werke berufen wurde. Aufgabe war es, diese gegen Devisen ins Ausland zu verkaufen. Hildebrand Gurlitt beschaffte zudem auftragsgemäß Kunst für das geplante „Führermuseum“ in Linz, vorwiegend in Frankreich. Nach Kriegsende gab er an, dass große Teile seiner Sammlung verbrannt seien. Einen Teil dieser Sammlung konfiszierten die Amerikaner und gaben sie im Jahr 1950 an Hildebrand Gurlitt zurück. Dieser verlieh Werke seiner Sammlung in den folgenden Jahren an Ausstellungen, d. h. es war kein Geheimnis, dass die Gurlitt-Sammlung zumindest in Teilen weiterhin existierte. Weder Hildebrand Gurlitt noch sein Sohn und Erbe Cornelius Gurlitt unternahmen Versuche, Bilder, die sich in ihrem Besitz befanden und von denen sie möglicherweise wussten, dass sie nicht die eigentlichen Eigentümer waren, an die rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg betraute im Jahr 2012 nach der Beschlagnahmung der Bilder aus der Wohnung von Cornelius Gurlitt die Kunsthistorikerin Meike Hoffmann von der Forschungsstelle „Entartete Kunst“ der Freien Universität Berlin mit der Aufgabe, die Herkunft der rund 1 400 Bilder zu klären. Die Bundesregierung hat sich mit der Washingtoner Erklärung aus dem Jahr 1998 und der gemeinsamen Erklärung von Bundesregierung, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden aus dem Jahr 1999 international verpflichtet, zur Provenienzforschung und Restitution beizutragen. Schwerpunkt ist hierbei die mit größtmöglicher Transparenz vorzunehmende Identifikation von Werken, die möglicherweise in der Zeit des Nationalsozialismus ihren früheren Eigentümern verfolgungsbedingt entzogen wurden. Gleichzeitig ist in § 197 Absatz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nach der Schuldrechtsreform aus dem Jahr 2001 festgelegt, dass Herausgabeansprüche an Eigentum – und dies gilt auch für NS-Raubkunst – nach 30 Jahren verjähren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Seit wann hat die Bundesregierung von den von der Staatsanwaltschaft Augsburg beschlagnahmten Bildern aus der Schwabinger Wohnung von Cornelius Gurlitt Kenntnis, wer informierte sie, und kann die Bundesregierung einen Überblick darüber geben, ab wann welche Bundesbehörden und Bundesministerien Kenntnis von den beschlagnahmten Bildern aus dem Besitz von Cornelius Gurlitt hatten?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, nachdem sie über die in der Wohnung von Cornelius Gurlitt beschlagnahmten Bilder und den Verdacht, dass es sich hierbei um NS-Raubkunst und Bestände aus der so genannten entarteten Kunst handeln könnte, informiert wurde, um die Herkunft und die Frage der Eigentumsverhältnisse an den Werken zu klären?
Wann hat die Bundesregierung erstmalig Kontakt zu Cornelius Gurlitt aufgenommen?
Mit welcher rechtlichen Begründung bzw. auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Werke insgesamt, also auch die Werke, die sich offenbar legal im Besitz von Cornelius Gurlitt befinden, nach Kenntnis der Bundesregierung von der Staatsanwaltschaft Augsburg beschlagnahmt, die die Wohnung von Cornelius Gurlitt im Rahmen eines Verdachts einer Steuerstraftat durchsuchte, und wann sollen zumindest die sich legal im Besitz von Cornelius Gurlitt befindlichen Werke nach Kenntnis der Bundesregierung an ihren Besitzer zurückgegeben werden?
Um wie viele Werke handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung konkret, und in welcher Anzahl sind unter diesen Werken solche, die sich der „NS-Raubkunst“ zuordnen lassen, und solche, die aus Beständen der „entarteten Kunst“ stammen, bzw. wie viele Werke sind rechtmäßiger Besitz von Cornelius Gurlitt?
Wer hat die bisherige Einteilung der Werke in diese drei Kategorien nach Kenntnis der Bundesregierung vorgenommen, und nach welchen Kriterien?
Warum hat die Bundesregierung die Öffentlichkeit bis zur Veröffentlichung des Artikels im Nachrichtenmagazins „FOCUS“ Anfang November 2013 nicht unterrichtet, obwohl laut bayerischem Justizministerium sowohl das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen als auch der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, bereits kurz nach der Beschlagnahmung der Bilder über diese informiert worden waren?
Wie bringt die Bundesregierung den zuletzt am 10. Mai 2013 von Staatsminister Bernd Neumann in einer Pressemitteilung formulierten Anspruch, dass „die Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut und die Formulierung von fairen und gerechten Lösungen in Restitutionsfragen ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung seien“ mit der anscheinend fast 18-monatigen Untätigkeit seitens der Bundesregierung im Fall Gurlitt in Übereinstimmung, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorwurf, dass durch eine solche Untätigkeit und Intransparenz die Möglichkeit potentieller Erben, Restitutionsansprüche geltend machen zu können, eingeschränkt worden wäre?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob, und wenn ja, in welchem Umfang, Restitutionsansprüche zu Werken aus der Gurlitt-Sammlung geltend gemacht wurden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob es Restitutionsansprüche bezüglich von Werken aus der Sammlung Gurlitt von Seiten des französischen Staates gibt?
Nach welchen Kriterien wurden die Experten der inzwischen eingerichteten „Taskforce Schwabinger Kunstfund“ ausgesucht, wer sind diese Experten, und wer ist für die Anzahl der Experten und Zusammensetzung und Zielsetzung der Taskforce verantwortlich?
Wie begründet die Bundesregierung, dass eine solche Expertengruppe erst jetzt, 18 Monate nach Beschlagnahmung der Sammlung, und nicht sofort nach Beschlagnahmung der Werke eingerichtet wurde und stattdessen die Provenienzrecherche zu den über tausend beschlagnahmten Bildern einer einzigen Kunsthistorikerin, Meike Hoffmann, von der Forschungsstelle „Entartete Kunst“ der Freien Universität Berlin übergeben wurde?
Plant die Bundesregierung, Mitglieder der Jewish Claims Conference, z. B. den deutschen Repräsentanten der Organisation Rüdiger Mahlo, an der „Taskforce“-Gruppe zu beteiligen, nachdem es doch in der Washingtoner Erklärung heißt, dass Opferverbände bei der Aufklärung beteiligt werden sollten?
Von welchen Unterlagen, die möglicherweise über Herkunft und Erwerb der Werke der Sammlung Gurlitt Auskunft geben könnten, hat die Bundesregierung Kenntnis, und seit wann?
Hat die Bundesregierung vor, eine unabhängige Expertenkommission zur Formulierung klarer Regeln, wie mit der in der NS-Zeit geraubten und der aus Museen beschlagnahmten Kunst politisch umgegangen wird, wie dies nach Informationen der Fragesteller z. B. in Österreich und den Niederlanden der Fall ist, einzurichten?
Plant die Bundesregierung die Einsetzung unabhängiger Restitutionskomittees, die Fälle wie den von Hildebrand Gurlitt oder Bernhard Böhmer und Conrad Doebbeke erforschen und klären könnten?
Wie begründet die Bundesregierung, dass erst im Jahr 2008, also zehn Jahre nach der Washingtoner Erklärung, eine Arbeitsstelle für Provenienzrecherche und Provenienzforschung (AfP), unterstützt durch Bundesmittel in Höhe von jährlich 2 Mio. Euro, eingerichtet wurde?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der von Projektantragstellern selbst aufzubringende Eigenanteil von ca. 40 Prozent der bei der AfP beantragten Summe kleinere und mittlere Institutionen aufgrund fehlender Eigenmittel von der Provenienzforschung in den eigenen Beständen abhält?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Kosten die aktuell von ihr eingerichtete „Taskforce Schwabinger Kunstfund“ verursachen wird und welcher Etat diese Kosten abdecken soll?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die für die Veröffentlichung aller bisher 590 Kunstwerke aus dem Schwabinger Kunstfund, bei denen ein möglicher NS-verfolgungsbedingter Entzug nicht ausgeschlossen werden kann, notwendigen technischen Voraussetzungen Kosten für die Koordinierungsstelle Magdeburg verursachen, und wenn ja, in welcher Höhe, und kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, auf welcher rechtlichen Grundlage die Bilder im Internet veröffentlicht werden können?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass, da trotz der Einrichtung der AfP, bisher nur ein Bruchteil der öffentlichen Museen, Bibliotheken und Sammlungen eine systematische Bestandsprüfung in Hinblick auf NS-Raubgut geleistet hat, die Mehrheit aber nach wie vor nicht, die AfP in der Anzahl ihrer Mitarbeiter, speziell auch in der Öffentlichkeitsarbeit und in ihrer finanziellen Ausstattung einer Aufstockung bedarf?
Plant die Bundesregierung die in § 197 Absatz 1 Nummer 1 BGB festgelegten Verjährungsfristen für die Herausgabe an Eigentum für Kulturgüter, welche in der Zeit des Nationalsozialismus ihren früheren Eigentümern verfolgungsbedingt entzogen wurden, sprich für Raubkunst, zu überarbeiten?
Plant die Bundesregierung das „Gesetz über Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst“ aus dem Jahr 1938, welches weder nach 1945 von den Alliierten noch von der Bundesrepublik Deutschland aufgehoben wurde und also im Rahmen der Rechtskontinuität nach wie vor besteht, auszusetzen?
Plant die Bundesregierung zukünftig öffentliche Institutionen zur Veröffentlichung von belasteten Beständen, d. h. Kulturgütern, bei denen der Verdacht besteht, dass sie in der Zeit des Nationalsozialismus ihren früheren Eigentümern verfolgungsbedingt entzogen wurden, zu verpflichten?
Plant die Bundesregierung über die rechtlich unverbindlichen Absichtserklärungen der Washingtoner Erklärung aus dem Jahr 1998 und der gemeinsamen Erklärung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden aus dem Jahr 1999 rechtlich verbindliche Regelungen zum Umgang mit Kulturgütern, welche in der Zeit des Nationalsozialismus ihren früheren Eigentümern verfolgungsbedingt entzogen wurden, vorzugeben?